Beiträge von WillG

    Die Aufsichtspflicht endet nicht um 20 Uhr.

    Da stimme ich zu.

    Auf Klassenfahrt bist du da (besonders wenn du als hauptverantwortliche Lehrkraft "nur" ein Newbie als Begleitperson beigeordnet bekommst) 24/24 im "Dienst".

    Das zweifle ich massiv an. Auch auf Klassenfahrten hat die Lehrkraft selbstverständlich Anrecht auf Ruhepausen. Das Märtyrertum einzelner Kollegen ändert daran erstmal nicht.

    Mit Klasse 5/6 mag das gehen. Aber nicht mit 10ern auf Abschlussfahrt. Die dann wahrscheinlich noch Alkohol trinken, sich Drogen reinziehen oder sonst irgendwelchen Mist bauen.

    Also, ich fahre seit inzwischen über 10 Jahren nur noch mit Schüler*innen ab Klasse 10 aufwärts. Ich schiebe da keine Nachtschichten bis in die frühen Morgenstunden, um "nur für den Fall" duch die Gänge zu schleichen.

    Es gibt eine klare Ansage über Alkohol-, Dorgen- und Sexverbot.

    Die Schüler*innen werden über die Zimmernummern der Begleiter informiert.

    Es gibt einen genau festgelegten Zeitpunkt, wann die Schüler*innen im Hostel und auf ihren Zimmern sein müssen.

    Zu diesem Zeitpunkt wird nochmals kontrolliert, ob alle anwesend und auf ihren Zimmern sind. Dabei wird das Verbot wiederholt, jetzt nochmals das Zimmer zu verlassen.

    Danach habe ich Feierabend. Sollte es akute Probleme geben, wissen die Schüler*innen, wo sie mich finden. Sollte ich Lärm auf den Gängen wahrnehmen, schaue ich mal raus und sorge für Ruhe. Sollte ich tief und fest schlafen, so dass ich Lärm nicht wahrnehme, wird mich die Hostelleitung am nächsten Tag informieren und wir kümmern uns darum. Das hat bisher noch immer gut funktioniert.


    Der nächste logische Schritt muss für mich jetzt sein, dass wir im Vorfeld festlegen, welche Lehrkraft in welcher Nacht Ansprechpartner bei Problemen ist und dass diese Lehrkraft bei der Programmplanung für den nächsten Vormittag ausgeplant wird.

    Ich habe doch nun schon mehrmals geschrieben, dass die Mutter gestern echt was „krasses“ gemacht hat.

    Du weißt doch gar nicht, was gestern vorgefallen ist!!!

    Natürlich ist es sehr verständlich, dass du in einem öffentlichen Forum keine Detail preisgeben möchtest, durch die du wiedererkannt werden könntest. Ich bemühe mich hier auch um Anonymität.

    Du kannst allerdings nicht gleichzeitig erwarten, dass alle User hier genau deine Situation verstehen und entsprechend antworten, wenn du nur vage Andeutungen auf einen "krassen Vorfall" machst. Solange hier keiner Details kennt, was du verständlicherweise nicht willst, fabuliert sich halt jeder hier seinen eigenen Kontext und fällt ein Urteil, was dir verständlicherweise missfällt. So gesehen ist EIN Forum (nicht unbedingt dieses spezielle Forum) vielleicht wirklich nicht der beste Ort für deine Anfrage.

    Volle Zustimmung zu deinem Post, DeadPoet, bis auf folgendes Zitat vielleicht:

    falls es so ist - dann werden Kolleginnen und Kollegen häufig Deine Einschätzungen bestätigen können und man kann der Mutter auch sagen "Im Fach X ist es ähnlich, der Kollege sieht das auch so."

    Ich treffe für mein Fach und meine Klassen Entscheidungen auf Basis meines Fachwissens, meiner pädagogisch-didaktischen Ausbildung und vor dem Hintergrnd des Schul- und Dienstrechts. Hinter diesen Entscheidungen stehe ich. Ich finde, der Verweis auf Kollegen wirkt hier schon sehr defensiv.

    Ich würde meine Entscheidungen selbstbewusst vertreten und wenn die Eltern sich damit nicht zufrieden geben, erläutere ich ihnen sachlich und unaufgeregt, welchen Weg sie bei einer Beschwerde gehen müssen, also erstmal zum Schulleiter.

    Ich habe noch nie erlebt, dass danach noch etwas gekommen ist.

    Hast du mal ne Klassenfahrt in der Sekundarstufe I gemacht?

    Ich machte keine 24-Stunden-Schichten. Nach 10 Stunden fällt der Hammer. Danach bin ich physisch nicht mehr in der Lage, einer anspruchsvollen Tätigkeit wie Aufsicht nachzukommen.

    Mir ist natürlich klar, dass die gängige Praxis die ist, dass möglichst wenige Begleitpersonen mitfahren, damit in der Schule während der Fahrt möglichst wenig Unterricht ausfällt. Das führt dann dazu, dass wöhrend der Fahrt alle irgendwie immer im Dienst und zuständig sind. Ich habe noch keine Fahrt erlebt, wo das anders war. So weit verstehe ich Karl-Dieters Frage - also, in diese Richtung interpretiere ich sie.

    Das heißt aber ja nicht, dass O. Meier grundsätzlich falsch liegt. Wie immer muss man sich die Frage stellen, wo denn die eigenen Rechte liegen und wodurch es gerechtfertigt scheint, diese Rechte zu untergraben, nur weil von Seiten des Dienstherrn Erwartungen formuliert werden, die nicht mit entsprechenden Ressourcen gestützt werden.


    Es würde uns allen gut anstehen, hier mehr auf unseren eigenen Schutz zu beharren. Ich soll auf Klassenfahrt fahren? Okay, aber ich bestehe auf meine gesetzlich festgelegten Ruhephasen, also müssen genügend Begleitpersonen zur Verfügung stehen, dass ich nicht jede Nacht Aufsicht und "Bereitschaft" bin. Und dass ich nach Nächten, wo dies mal meine Aufgabe ist, entsprechende Regenerationsphasen einlegen kann, ohne dass umgekehr zu wenige Kollegen da sind, die die Gruppe tagsüber betreuen und das Programm durchführen können. Das geht nicht, weil dann zu Hause zu viel Unterricht ausfällt? Dann kann wohl die Klassenfahrt nicht stattfinden.


    Ich arbeite selbst daran, hier noch konsequenter zu werden und mir nicht mit Gedanken wie "Ich bin ja eh ein Nachtmensch und so oft werde ich ja dann ab Mitternacht nicht mehr gebraucht" in die eigene Tasche zu lügen. So gesehen finde ich die Konsequenz, die O. Meier hier zeigt, eigentlich fast bewundernswert.

    Manchmal hilft es, sich nicht sofort zu verteidigen, sondern das aufzugreifen und anzunehmen, was der andere anbietet.

    Diesen Tipp würde ich nicht nur als "Strategie" für das eigene Auftreten im Gespräch nehmen, sondern vielleicht auch als mentale Position.

    Ja, es gibt Eltern, die nur Stress machen wollen. Ja, es gibt Eltern, die einfach mal versuchen wollen, etwas besseres herauszuholen.

    Es gibt aber eben sicherlich auch Eltern, die wegen der Leistung ihrer Kinder besorgt sind (- egal ob dies objektiv gerechtfertigt ist oder nicht -) und sich rückversichern wollen, ob schulisch alles in Ordnung ist, bzw. sich Tipps für eine mögliche Verbesserung geben lassen wollen.

    Man darf als Bildungsbürger (- und der überwiegende Großteil der Lehrkräfte dürfte dem Bildungsbürgertum angehören -) auch nicht den Fehler machen, davon auszugehen, dass Eltern ihre Nöte immer adäquat artikulieren können. Was vielleicht wie ein Angriff oder eine Beschwerde klingt, kann oft auch ein Hilferuf oder Ausdruck von Unsicherheit oder Ängsten sein.

    Interessant, wie unterschiedlich es sein kann. Meine Einschätzung wäre die gleiche gewesen wie die von CDL:

    [...] hier in BW scheitert das bereits daran, dass unsere neuen Lehrkräfte prinzipiell erst am letzen Freitag der Sommerferien vereidigt werden und selbst an davor stattfindenden GLK höchstens als Gast teilnehmen dürfen. Verpflichtende Vorbereitungstage kann es so gar nicht erst geben [...]

    Dass es - im gleichen Bundesland wohlgemerkt - auch anders gehalten wird, finde ich spannend:

    Kenne ich auch anders aus BW. Da werden dann selbstverständlich drei Tage vor Ende der Sommerferien im eingangs genannten Zeitrahmen oder sogar darüber hinaus Konferenzen abgehalten. Von Neulingen wird dabei ungeachtet noch anstehender Ernennungen die Anwesenheit erwartet.

    Dass es - sagen wir mal - schwierig ist, vor Antritt des Dienstes bereits Dienstanweisungen zu erteilen, hat ja schon jemand geschrieben. Und der Dienst bei Beamten beginnt nun mal mit der Vereidigung. Aber dazu kommt ja noch ein anderes Problem: Wird Arbeitsleistung von einem befristet angestellten erwartet, bevor der Vertrag unterzeichnet ist bzw. vor dem Zeitpunkt des Arbeitsbeginns, wie er im Vertrag steht, gilt das in der Regel als Grund für Entfristung. Im Prinzip könnte also nach meiner Rechtsauffassung jede Vertretungskraft, die zur Anwesenheit bei einer dienstlichen Veranstaltung vor Vertragsbeginn gezwungen wird, sofort auf Entfristung klagen. Das gilt natürlich auch für die Regelung in NRW, die oben zitiert wurde:

    Dienstordnung für NRW, § 14: "In der letzten Woche vor Unterrichtsbeginn des neuen Schuljahres müssen sich die Lehrerinnen und Lehrer zur Dienstleistung für schulische Aufgaben bereit halten, soweit dies für die organisatorische Vorbereitung des neuen Schuljahres erforderlich ist und vorher angekündigt wurde."

    Ich halte es darüber hinaus auch nicht für sinnvoll, dann solche Veranstaltungen trotzdem durchzuführen, und die neuen Kolleg*innen und befristet Angestellten nicht einzuladen. Gerade Berufsanfänger benötigen die Infos aus Fachkonferenzen doch meist sehr dringend.

    Ich hasse das, wenn ich Zweitkorrekturen von KollegInnen machen muss, die im Zweitfach Deutsch haben - die lassen einem nicht das kleinste Komma zum anstreichen und ich muss total Korinthenkacken, um irgendwo wenigstens ein bisschen grüne Farbe unterzubringen (meist ein A), damit man sieht, dass ich zweitkorrigiert habe.

    Warum unterschreibst du nicht einfach mit grün, als Zeichen, dass du zweikorrigiert, aber nichts gefunden hast?

    Ich hatte mal eine Kollegin, die alle von ihr in der Zweitkorrektur gefundenen (von mir übersehenen) Fehler mit Bleistift anstrich, damit ich sie noch mit rot ergänzen konnte ...

    Das hatte ich auch schon. Das habe ich einmal mitgespielt. Seitdem sage ich, dass es nicht mein Problem ist, wenn die Zweitkorrektur mit Bleistift durchgeführt wird. Entweder der Kollege streicht richtig an, oder es geht mit Bleistift zur Ablage zurück zur Schulleitung.

    Ist wahrscheinlich nett gemeint, aber wenn ich einen Satz Abikorrekturen durch habe, möchte ich nicht alle nochmal in die Hand nehmen müssen.

    Mit Ausnahme dieser arroganten Kollegin klingt das doch danach, dass du halt wirklich das Abitur nicht ganz so hoch hängen musst.

    Wobei ich schon verstehe, dass man beim ersten Mal noch unsicherer ist und sich solche Abkürzungen noch weniger traut.

    Umso unverständlicher ist es, dass du als Abiturerstling gleich zwei Klassen hast.

    Die "Fürsorgepflicht" ist übrigens nicht nur ein Schlagwort. Sie ist in §45 BeamtStG geregelt, das bundeslandübergreifend für alle Landesbeamten gilt. Das müsstest du vielleicht mal deinem SL vorlegen.

    Praktisch wird es so sein, dass meine gesamten Pfingstferien "drauf" gehen, weil "Stichtag" für die Ergebnisse unmittelbar nach den Ferien liegen.

    Es ist immer leicht, sowas "von außen" zu sagen, aber wenn bei euch die Atmosphäre sowieso so schwierig ist, was spricht denn dagegen, einfach mal aus den Pfingstferien zu kommen und den Stichtag nicht einzuhalten.

    Der Stichtag besteht aufgrund von Vorgaben von oben und weil die Schulleitung Zeit braucht, die Ergebnisse zu "verabeiten". Im Moment macht die Schulleitung die Zeitknappheit zu deinem Problem. Mach sie doch einfach mal zu deinem Problem.

    Du bist auf Lebenszeit verbeamtet (nehme ich an). Da dürfte dich auch ein Eintrag in die Akte nicht stören.

    Oder, wie hat Nele immer so schön geschrieben: "Einem verbeamteten Lehrer, dem nichts peinlich ist, kann man nichts anhaben."

    Es gibt übrigens auch Landesprogrammlehrkräfte, die an "normale" Schulen des Landes geschickt werden, vor allem Osteuropa.

    Da weiß ich aber gerade nicht, ob man bereits eine unbefristete Stelle / Verbeamtung haben muss.

    Ich kann Pyros Beitrag nur vollumfänglich zustimmen, ich hätte ihn im Prinzip fast wörtlich genau so schreiben können.

    Ich unterrichte Deutsch und Englisch, beinahe ausschließlich in der Oberstufe.


    Ich möchte gerne noch advocatus diaboli spielen:

    Ab übermorgen kommen dann die FH-Klausuren in Deutsch dazu: Wieder 57 Stück. Da kannst du nicht "drübergehen".

    Warum denn eigentlich nicht? Genau genommen, ist das gar nicht so sehr advocatus diaboli, weil ich die Frage halb ernst, halb rethorisch und halb appellativ meine (- ich Sprachenlehrer, nicht Mathelehrer ;) )

    Natürlich korrigiere ich meine Abiklausuren in der Regel auch gründlicher als normale Klausuren, aber wenn man mal ganz ergebnisoffen die Frage stellt, warum das macht, wird es tatsächlich interessant. Ich behaupte, dass die Noten sich dadurch nicht großartig verändern. Auch bei der schnellen Korrektur normaler Arbeiten / Klausuren halte ich meine Noten für valide. Ich habe vielleicht nicht alle Fehler erfasst und angestrichen, aber die Bewertung würde sich durch ein Handvoll zusätzlicher Komma- und Sprachfehler nicht großartig ändern.

    Bleiben aus meiner Sicht nur zwei Gründe, warum man sich beim Abi mehr Zeit nimmt:


    1.) Man hat Angst vor Widersprüchen / Klagen

    Diese Angst halte ich realistisch betrachtet für unbegründet. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass jemand Widerspruch einlegt, weil man Fehler NICHT angestrichen hat. Und selbst für den Fall, dass es doch mal so kommen würde: Netto betrachtet wäre die Zeit, die man durch die schnellere Korrektur über Jahre hinweg einspart deutlich größer als die Zeit, die man für eine Stellungnahme zu einem Widerspruch benötigt - zumal dies dann außerhalb der heißen Abikorrekturphase käme.


    2.) Man hat Angst, vor dem Zweitkorrektor das Gesicht zu verlieren

    Klar, niemand gibt sich gern die Blöße, Fehler übersehen zu haben und evtl. in den Verdacht zu kommen, die Regel vielleicht selbst nicht verstanden zu haben. Bei Licht betrachtet sitzen wir aber alle im gleichen Boot, wir sind alle von den Abikorrekturen gestresst und fluchen über die viele Zeit, die man dafür braucht. Wenn man dem Zweitkorrektur offen kommuniziert, dass man sich den zweiten Durchgang aufgrund von Zeitnot gespart hat, aber man hinter der Note steht, dürften das die meisten Kollegen nachvollziehen können. Und wenn nicht, dann ist es nicht mein Problem - es gibt keinen Erlass, der mir vorschreibt, wie oft ich eine Klausur lesen muss.

    Ich hab das auch schon gemacht, wenn ich wirklich viele, viele Abiklausuren hatte - wobei das immer noch deutlich weniger als 57 waren. Es ist eine einfache Rechnung. Bei 41 Stunden Wochenarbeitszeit, meinetwegen 48 Stunden oder so ferienbereinigt, und nur wenig Unterrichtsentlastung durch wegfall des Abijahrgangs, kann ich bei kurzen Korrekturzeiten gar nicht die Zeit für zwei Durchgänge aufbringen. Und schon gar keine 57 Stunden. Wer dir da ein Problem machen möchte, soll erstmal aufzeigen, wie das im Rahmen deiner Arbeitszeit gehen soll - womit wir dann doch wieder bei Korrketurtagen wären.


    Es bleibt dann der Grund, dass man es respektlos findet, dem Zweitkorrektor einen Satz Arbeiten zu geben, die noch mehrere Fehler enthalten, die er dann anstreichen muss. Das wäre eine Frage des Respekts vor der Arbeitszeit des Kollegen. Das kann ich tatsächlich nachvollziehen, Auch hier hilft ein ehrliches Wort vielleicht.


    Ja, ich meine das ernst. Wir verbringen am meisten Zeit mit Korrketuren einer Arbeit, die die Schüler so gut wie nie überhaupt auch nur zu Gesicht bekommen und aus denen sie nichts mehr für spätere Arbeiten lernen können, weil sie gerade ihre Schullaufbahn abgeschlossen haben. Das ist absurd und arbeitszeitökonomisch, pädagogisch und persönlich eigentlich eine Bankrotterklärung.

    Was fehlt, ist eine Vorgabe a la "wenn die Klausur inhaltlich mangelhaft ist, kann sie im Gesamtergebnis auch nicht besser als mangelhaft sein".

    Würde das dann in der Konsequenz nicht bedeuten, dass ein Schüler, der einen beliebigen, gut formulierten Text auswendig gelernt hat und fehlerfrei niederschreibt, zwar auf Inhalt null Punkte bekommt, aber eine sehr gute Bewertung für eine perfekte sprachliche Leistung?
    Vor allem, wenn man ihm kein Plagiat nachweisen kann, sondern der Text vielleicht von einem befreundeten Native Speaker verfasst wurde und nicht im Internet auffindbar ist?

    Versetzung geht vor Beförderung, wenn jemand mit A14 kommt dann wird das Verfahren eingestellt und versetzt.

    Ich weiß natürlich nicht, wie das in Hessen ist, aber das muss nicht unbedingt automatisch der Fall sein. Der Laufbahnvorteil ist ein (!) Unterkriterium im Rahmen der Bestenlause, d.h. der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Im Vergleich zu anderen Unterkriterien durchaus mit besonderem Stellenwert, aber in meiner Erfahrung (allerdings halt nicht Hessen) nicht sofort und automatisch ausschlaggebend.

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