Beiträge von WillG

    Du Glückseliger. Unsere Schulleitung lässt Lehrer auch um 19:00 antanzen, wenn „wichtige“ Eltern meinen, dass die Arbeit vorgeht…

    Ich bilde mir ein, irgendwann mal eine Verwaltungsvorschrift oder ein BVerwG-Urteil oder etwas Ähnliches gesehen zu haben, in dem die Dienstzeiten von Beamten, auch Lehrkräften, grundsätzlich definiert waren.

    Ich habe es seitdem mehrfach gesucht, aber leider nie wieder gefunden. So etwas wäre ja schon interessant.

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerwG 2 C 16.14 vom 16.7.205 beschäftigt sich zwar eigentlich nur indirekt mit der Frage, geht aber in der Urteilbegründung zum Teil dennoch recht konkret auf diese Fragestellung ein:

    Dort wird zunächst bestätigt, dass Aufgaben, die sich aus der Übertragung einer Funktion ergeben, ebenso wie alle anderen Aufgaben einer Lehrkraft innerhalb der regulären Wochenarbeitszeit leistbar sein müssen. Mit anderen Worten: Man kann von einem Funktionsstelleninhaber keine Mehrarbeit erwarten.


    Unter II.15 heißt es dort aber:

    Zitat

    Zwar müssen [Oberstudienräte] in demselben Umfang Unterricht erteilen wie Studienräte (Besoldungsgruppe A 13 LBesO) und haben zusätzlich Funktionstätigkeiten wahrzunehmen. Sie leisten damit im Umfang der ihnen übertragenen Funktionstätigkeiten ein höheres Pensum. Allerdings ist mit dem Oberverwaltungsgericht darauf abzustellen, dass Beförderungsämter an besonders leistungsstarke Beamte vergeben werden und der Dienstherr daher grundsätzlich erwarten kann, dass die mit dem Beförderungsamt verbundene Mehrbelastung durch planvolle und effiziente Arbeitsorganisation dergestalt bewältigt wird, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird. Zwar darf die

    Reichweite dieses Gesichtspunkts nicht überspannt werden. Er trägt aber überschaubare Mehrbelastungen wie die auf alle Oberstudienräte an einer Schule verteilten Funktionstätigkeiten und bildet zugleich den rechtfertigenden sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung zwischen - vollzeitbeschäftigten - Studienräten und Oberstudienräten, Art. 3 Abs. 1 GG.

    Das entspricht der Aussage von kleiner gruener frosch Andererseits ist diese Sichtweise auch nicht unbegrenzt belastbar.

    Mit anderen Worten: Nur weil man mit Funktion Zusatzaufgaben übernimmt, hat man nicht automatisch Anspruch auf Entlastung. Wenn die Masse der Zusatzaufgaben aber das von einem Funktionsträger zu erwartende Maß an Effizienz, Komeptenz und Routine übersteigt, muss entweder die Aufgabenlast reduziert oder an anderer Stelle Entlastung gewährt werden.

    Bist du da sicher, s3g4?

    Ich bin ja nun kein Hesse, aber wenn man in die Beurteilungsrichtlinien eures Bundeslandes schaut, findet man unter Punkt 5.7.:


    Grundsätzlich ist für jede Beamtin und jeden Beamten eine vollständige Beurteilung abzugeben. Für Beamtinnen und Beamte, die innerhalb der letzten achtzehn Monate aus besonderem Anlass beurteilt wurden, kann eine Bestätigungsbeurteilung erfolgen, sofern die Beamtin oder der Beamte seit der letzten Beurteilung nicht befördert worden ist, dieselbe Tätigkeit ausübt und sich bei den Einzelbeurteilungen und dem Gesamturteil nichts geändert hat.

    Meine - natürlich unverbindliche - Einschätzung:

    Die Ämter und Behörden im Bildungswesen versuchen alles menschenmögliche, um jeden Grund für eine Klage auszuschließen, selbst wenn sie selbst nichts verschuldet haben. Du hast eine Bewerbung fristgemäß eingereicht, wenn auch nicht vollständig. Das war deine Verfehlung.

    Ich würde darauf wetten, wenn du die fehlenden Unterlagen nachreichst, bevor die Bewerbungen tatsächlich bearbeitet werden, werden diese einfach ergänzt, damit es nicht zu Widersprüchen oder Klagen kommt. Wenn du diesen Zeitpunkt natürlich schon verpasst hast und der Vorgang schon am Laufen ist, dann hast du vermutlich Pech gehabt.

    Aber wie alle sagen: Schick es einfach nach und warte ab, was passiert.

    Es ist ja mal wieder das gleiche Spiel. Der Dienstherr nimmt sich vornehm raus, sagt irgendwas von "verfahrenstechnischen Gründen", was von den Märtyrern brav nachgeplappert wird, und lässt die Schulen und Lehrer im Regen stehen, so dass irgendjemand das auf seine Kappe nimmt, was eigentlich Aufgabe des Dienstherrn wäre.

    Entweder die Lehrkraft geht in Vorkasse, muss ein umständliches Verfahren mit engen Fristen durchlaufen, um seine Kosten abrechnen zu können und weiß dann nicht, ob die Kosten überhaupt vollständig übernommen werden. Die Maßgaben haben sich hier verbessert, aber erst nachdem es zu mehreren Klagen gekommen ist und entsprechende Gerichtsurteile hier dem Dienstherrn entsprechende Vorgaben gemacht haben. Ich verstehe O. Meier hier, das er in Frage stellt, warum das eigentlich so sein muss.

    Oder man bucht direkt mit Freiplätzen, so dass die Lehrkraft nicht oder kaum in Vorkasse gehen muss. Der Dienstherr ist fein raus, muss sich um nichts kümmern und keine Kosten tragen - weil die Kosten für die Freiplätze vom Anbieter natürlich auf die Schüler*innen umgelegt werden. Angesichts der Tatsache, dass Schulfahrten für viele Familien ohnehin eine hohe Belastung darstellen, ist das eigentlich kaum tragbar.


    Ich verstehe ja, dass viele hier Klassenfahrten aus den verschiedensten Gründen wichtig finden, aber es ist halt niemandem damit geholfen, wenn die massiv unprofessionellen Missstände, unter denen diese Fahrten eigentlich fast zwangsläufig stattfinden müssen (mangelnde Ruhephasen; Nutzung von Privatkonten; finanzielle Vorleistung), einfach geleugnet werden.

    Hab ich bereits selbst gemacht. Die Vorbereitung hielt sich in Grenzen. Man kann doch fast alles während der AG Zeit machen.

    Da unterscheiden sich unsere Erfahrungen offenbar deutlich. Ich habe das auch mehrere Jahre gemacht und es hat zu den arbeitsaufwendigsten Zusatztätigkeiten gehört, die ich je übernommen habe. Vielleicht habe ich es auch falsch organisiert, keine Ahnung.

    Ich nehme das zur Kenntnis, danke für die Antwort. Ich habe für mich beschlossen, jetzt doch nicht darauf zu reagieren, auch wenn ich die Frage gestellt hatte. Wir drehen uns in diesem Thread schon im Kreis und ich fürchte, wenn wir das "Schulleitungssicht vs. Personalvertretungssicht" Fass hier aufmachen, kommt es zu ähnlichen Argumentationsschleifen wie schon vorher hier im Thread und auch im Schulkonto-Thread, denn die Argumente dürften aus beiden Perspektiven sehr ähnlich sein, wenn es um den Umgang mit unzureichenden strukturellen Begebenheiten geht.

    Weil du dann Unterricht ausfallen lassen musst.

    Aus Schulleitungssicht durchaus ein gewichtiges Argument. Aus PR Sicht muss ich dann natürlich die Frage stellen, warum die persönlichen Arbeitsschutzrechte der einzelnen Lehrkraft hier außer Kraft gesetzt werden müssen, um eine Erwartungshaltung vom Dienstherrn, von Eltern, von Schüler*innen und durchaus auch von engagierten Pädagog*innen zu erfüllen, die offenbar durch die systemischen Strukturen und die Ressourcen nicht erfüllbar sind.

    Da denke ich an die Generationen, die nachkommen und denen man die Augen öffnen muss. So wie mir auch. Ich hab zu Beginn auch zu viel privat reingebuttert auf vielen Ebenen und musste es lernen. Nun versuche ich direkt, unsere neu ankommenden Lehrpersonen diese Erfahrungen zu überspringen. Wenn’s hier dann nur einer deswegen begreift, freue ich mich schon sehr.

    Da würde ich dir unbedingt zustimmen. Ich versuche das unseren Referendar*innen und Junglehrerinnen auch vorzuleben. Und hier ja durchaus auch in diese Richtung zu argumentieren. Ich denke aber auch, dass ein Junglehrer*innen, die auf diesen Thread stoßen, vielleicht inzwischen auch sehen, wie ein Großteil der Kollg*innen den Fall zu sehen scheint.

    Ich weiß nicht genau, warum wir hier weiterhin mit ehemaligen Kollegen diskutieren, die ihre unprofessionelle Märtyrerhaltung zur reinen Selbstdarstellung nutzen, ohne zu reflektieren, dass es natürlich auch andere Möglichkeiten gibt, auch an einer Schule mit Pflichtbesuch, wenn Klassenfahrten im LP und in Schulordnungen festgeschrieben sind. Dass hier mehrere Kolleginnen und Kollegen andere Erfahrungen gemacht haben, gilt natürlich in der wahnhaft entworfenen Parallelschulwelt nicht.

    Kommt halt auf deine Interessen an. Kreatives Schreiben oder Buchclub sind beides AGs, die wenig Arbeit verursachen und echt Spaß machen können.

    Oft ist gerade ja der Spaßfaktor, dass man es niederschwelliger und mit weniger Druck angeht als im normalen Unterricht.

    Ich hab keine Ahnung von deinen Fächern, aber vielleicht gibt es ja da auch Möglichkeiten. Keine Ahnung, man geht mit den Kids raus, lässt sie in der Natur sammeln, was sie wollen, legt das unters Mikroskop und nennt das Mikroskopier AG oder so.


    (Disclaimer: Ich bin mir sicher, "richtiges" Mikroskopieren im Rahmen des Biounterrichts ist komplex und aufwendig, gerade deswegen habe ich es als Beispiel dafür genommen, wie man vielleicht (!) auch solche Unterrichtsinhalte für eine AG weniger komplex gestalten kann. Kann gut sein, dass gerade diese Beispiel dafür so gar nicht funktioniert weil [fachlicher Grund A] und [fachlicher Grund B].

    Obwohl nach meiner Erfahrung im Lehrerinnenzimmer ja gerne mal gejammert und geschimpft wird, ändert sich aus meiner Sicht die Stimmung.

    Viele Kolleginnen sind wirklich richtig genervt, einige überlegen zu kündigen

    Ich kann das so für meine Schulen - und die Schulen, an denen ich gearbeitet habe - nicht unbedingt unterschreiben.

    Es gibt natürlich das Aufstöhnen, wenn wieder eine neue Aufgabe dazu gepackt wird. Und in den Hochphasen hört man Kollegen auch jammmern (mich durchaus auch). Es wird auch immer wieder über das absinkende Leistungsniveau der Schüler gesprochen, verstärkt durch Corona.

    Aber ganz grundsätzlich ist die Stimmung in unserem Lehrerzimmer (und in den Schulen, in denen ich vorher war) eigentlich immer grundsätzlich gut. Die Kollegen sind überwiegend gut gelaunt. Meine persönliche Vermutung ist, dass das daran liegt, dass wir eine Job haben, der uns sehr viel Gestaltungsfreiheit lässt und der grundsätzlich auch in einem gewissen Maße sinnstiftend ist. Ich meine das um Gottes Willen überhaupt nicht im Sinne der leuchtenden Kinderaugen, aber wir machen etwas, das gesamtgesellschaftlich eine gewisse Bedeutung hat, die wir auch immer wieder deutlich sehen können, wenn wir Klassen oder Schüler über mehrere Jahre begleiten und ihre Entwicklung hin zu (in vielen / den meisten Fällen) mündigen Staatsbürgern sehen. Das ist schon etwas anderes als Akten von links nach rechts zu schieben und in Prozessen zu stecken, die vor allem der Selbstverwaltung dienen, wie ich es damals bei meiner Abordnung ins Amt erleben durfte.

    Es ist nicht das übliche, aber es wird auch keinen großen "Knall" geben; was es gibt ist eine sich viel schneller als früher wandelnde Gesellschaft mit vielen kleinen Knallen - u.a. im Bildungssystem, das hier aber keine Ausnahme zu anderen Bereichen darstellt.

    So würde ich das auch einschätzen. Der "große Knall" klingt nach einem kataklysmischen Ereignis, das einen Paradigmenwechsel erzwingt. Ich wüsste nicht, wie so ein Ereignis aussehen sollte. Alle Prozesse in der Bildungspolitik sind schleichend und langfristig und man kann nur hoffen bzw. daran arbeiten, dass sich diese in die richtige Richtung entwickeln,

    Seltsame Auffassung. Ich muss nicht über jedes Stöckchen springen, das du mir hinhältst.

    Interessant, wie schnell du dabei bist, anderen ihre Komptenz abzusprechen, sich zu einem Sachverhalt zu äußern. Wenn du aber mit Argumenten konfrontiert bist, nennst du sie "Stöckchen".

    Das gute an den "Machen-wir-seit-40-Jahren-so" Kollegen, die selbstgefällig und bräsig in Gesamtkonferenzen sitzen und borniert ihre Sichtweise als die einzig richtige sehen, ist, dass sie meist nicht mehr lange im Schuldienst sind - oder sogar schon im Ruhestand sind und es nur nicht lassen können, den "Gatekeeper" zu spielen.

    Es gilt bei über 18-jährigen Schülern eine eingeschränkte Aufsichtspflicht, die sich aus der "Fürsorgepflicht" ergibt. Es gilt jedoch nicht mehr die rigide Verantwortlichkeit der Lehrkraft, weil bei dieser Altersgruppe von einer Einsichtsfähigkeit in gefahren ausgegangen wird.

    Aus deinem Link (Hervorhebungen von mir):

    Zitat

    Die allgemeine Aufsichtspflicht der Schule entfällt grundsätzlich gegenüber volljährigen Schülern, während die sich aus dem Schulverhältnis ergebende Fürsorgepflicht ihnen gegenüber fortbesteht (in einer auf dieses Alter abgestimmten Form). Der ordnungsgemäße Unterrichtsbetrieb und die Unfallverhütung verlangen jedoch, dass in besonderen Situationen die Schule auch eine Aufsicht über volljährige Schüler ausübt, insbesondere wenn diese als Personengruppen auftreten. Dies gilt beispielsweise für besondere schulspezifische Gefahren, die unter Umständen bei Schulfahrten auftreten können.


    Das ist schon eine andere Aussage als:

    In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht.

    Nachdem du dich zu den anderen Sachverhalten, über die ich geschrieben habe, nicht äußerst, nehme ich an, dass du ihnen zustimmst.

    Genau aus diesem Grund bist du nicht kompetent, KuK aus der Grundschule oder der WRS Ratschläge zu erteilen. Bei uns finden Klassenfahrten in Klasse 4, 7/8 und als Abschlussfahrt in Klasse 9 statt. In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht.

    Warum es dir so wichtig erscheint, Kollegen abzusprechen, dass ihre Erfahrungen und Kompetenzen relevant sein können, erschließt sich mir nicht. Jedenfalls ist hier niemandem geholfen, wenn du die Fakten verbiegst, um irgendwelche Pauschalitäten als alleine Wahrheit hinzustellen.

    Im Einzelnen:


    1.) Du hast selbst auch die grundständigen Gymnasien hier mit ins Spiel gebracht:

    Man sieht, das du in einem einen Universum unterwegs bist als wir KuK, die an Grund-, Haupt-, Realschulen und öffentlichen Gymnasien ihren Dienst tun.

    Wenn wir von den Erfahrungen der Lehrkräfte an öffentlichen Gymnasien sprechen, gehört halt auch die Erkenntnis dazu, dass diese über die neunte Jahrgangsstufe hinausgehen. Wann ihr welche Fahrten an deiner Schule gemacht habt, ändert daran erstmal grundsätzlich nichts. Im Übrigen sieht man, dass du in einem anderen Unviersum unterwegs bist als wir KuK, die auch Fahrten in der Sek. II anbieten, denn die Aussage, bei volljährigen Schülern würde sich die Aufsichtspflicht grundsätzlich erübrigen, ist schulrechtlich leider völliger Unsinn, obwohl es die Sache deutlich angenehmer machen würde.


    2.) Der TE hat Fragen zu einer Fahrt in der 10. Klasse gestellt. Natürlich entwickeln sich Diskussionen in Foren weiter, das ist ja kein Problem. Dann aber gerade einer Aussage, die sich genau auf die angefragte Altergruppe bezieht, die Relevanz abzusprechen, nur weil deine eigenen Erfahrungen sich halt vor allem auf jüngere Jahrgänge beziehen, ist wenig hilfreich.


    3.) Ich hatte mich in meinen Ausführungen sehr deutlich auf eine Aussage von Anna Lisa bezogen, in der sie von Fahrten mit der 10. Klasse schreibt. Ich habe diese Aussage übrigens auch zitiert. Anna Lisa unterrichtet Sek I und Sek II. Meine Aussagen beziehen sich sehr konkret auf ihre Aussagen in dem Zitat, das sich in meinem Beitrag wiederfindet, und in dem sie von Schülern der 10. Klasse schreibt, von Alkohol- und Drogenkonsum und von Stress mit der Hostelleitung. Wie du auf die Idee kommst, ich würde mit diesem Beitrag gerade den Kollegen aus der GS oder der WRS irgendwelche Ratschläge erteilen wollen, erschließt sich mir nicht. Ist vielleicht wieder so ein pauschaler Rundumschlag.

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