Beiträge von WillG

    Wollte mich nur mal erkunden ob ich in Zukunft (10 Jahren oder so) auch noch andere Möglichkeiten hätte falls ich mich weiterentwickeln möchte.

    Ich möchte einem Teil meiner Vorredner hier schon ein wenig widersprechen.

    Vielleicht sollte man erstmal die Basics klären. Wenn du als Lehrer verbeamtet bist, kannst du nicht so ohne weiteres auf eine feste Beamtenstelle in einem völlig anderem Bereich (bspw. Finanzamt) wechseln. Aber es gibt durchaus - sehr selten mal - die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels, das wäre dann z.B. der Wechsel von Studienrat zum akademischen Rat.

    Die üblichere Variante für Lehrer ist die Abordnung. Da wirst du sozusagen an andere Insititutionen, die aber mit deiner Lehrtätigkeit Anknüpfungspunkte haben, für eine bestimmte Anzahl von Jahren "ausgeliehen". Das sind dann häufig auch Verwaltungsaufgaben (vgl. Bolzbold) oder eben Abordnungen an die Uni. Die gibt es schon häuifger als Laufbahnwechsel aber jetzt auch nicht gerade so, dass das ein Selbstläufer wäre. Meistens sind diese Stelle ohne Promotion als Bedingung ausgeschrieben, aber man hört durchaus, dass die Unis hier promovierte Bewerber vorziehen.

    Dann gibt es noch Lehraufträge. Die machst du zusätzlich zu deinem Stundendeputat als Lehrer für ein Taschengeld. Die sind in der Regel recht einfach zu bekommen, weil sie so schlecht bezahlt sind, dass sie keiner machen möchte. Dafür musst du definitiv nicht promoviert haben. Aber du bleibst halt Lehrer an deiner Schule mit deiner vollen Stundenzahl.


    Andere Entwicklungsmöglichkeiten:

    - Übernahme von Aufgaben an deiner Schule

    - Übernahme von Funktionsstellen (meist dann als Teil der erweiterten Schulleitung)

    - Sabbatjahr

    - Auslandsschuldienst

    - Sonderurlaub für bestimmte Tätigkeiten bei anderen Bildungsträgern im In- und Ausland (Goethe Insititut, Europaschulen,. DAAD etc.)

    - Beurlaubung ohne Dienstbezügue (und ohne Beihilfeanspruch). Dabei darf man in der Regel nicht ohne Weiteres eine andere Stelle haben.


    Das war mal knapp zusammengefasst und generealisiert. Details mögen in manchen Bundesländern leicht anders sein, aber ich vermute, so grob müsste es überall zumindest ähnlich sein.

    Vielleicht vorab: Die Gepflogenheit sind von Bundeland zu Bundesland, von Schulart zu Schulart und nochmal von Schule zu Schule sehr unterschiedlich, deshalb muss man schon sehr genau bei den Begrifflichkeiten sein.

    Bei offiziellen Veranstaltungen der Schule, also bspw. Zeugnisübergabe, die auch von schulischer Seite unter Leitung und Mitwirkung von Schulleitung oder Lehrkräften geplant werden, finde ich es okay, wenn Beiträge vorher geprüft werden.

    Bei Veranstaltungen, die die Schüler eigenständig planen und organisieren, und dafür auch selbst den Kopf hinhalten - rechtlich, finanziell etc. - darf man sich meiner Ansicht nach nicht einmischen. Zumindest nicht in dem Sinne, dass Beiträge vorher "genehmigt" werden müssen. Das betrifft das, was an vielen Schulen als "Abiball" (ohne Zeugnisvergabe im Gegensatz zur "Abifeier" ) bezeichnet wird und im Prinzip auch die Abizeitung - mit der Einschränkung, dass sie ggf. halt außerhalb der Schulgeländes verkauft wird.

    Gleichzeitig muss den Schülern aber klar gemacht werden, dass sie natürlich für die Inhalte haften, so wie es hier auch schon beschrieben wurde. Neben einer "Infoveranstaltung" kann es sicherlich nicht schaden, auch eine Lehrkraft zu benennen, die bei Bedarf angesprochen werden kann und der die Schüler - freiwillig - auch strittige Texte vorlegen können. Und wenn sie das nicht tun, da bin ich ganz bei Bolzbold, na ja, dann sind sie (fast) alle volljärhig und haben eben eine Reifezeugnis erhalten, also müssen sie dann eben auch mit den Konsequenzen leben.

    Im Referendariat sagte mir meine sehr geschätzte AKO: "SchulleiterInnen differenzieren uns gewöhlich in folgende beiden Kategorien: a) macht mir Arbeit oder b) macht mir keine Arbeit/ verringert meine Arbeit. Darüber hinausgehend haben sie erstmal überhaupt keine gesondertes Interessen/ Vorlieben/ Abneigungen. Es ist als KollegIn ratsam zur Kategorie b) zu gehören."

    Auch das ist vielleicht Einstellungssache. Es gibt sicherlich Kolleg*innen, die sehr zufrieden damit, zur Kategorie a zu gehören, und deshab vom Schulleiter eher vermieden zu werden. Ist je nach Persönlichkeitstyp sicherlich auch nicht die schlechteste Sichtweise.

    Lehrkräfte sind verpflichtet, alle 24 Stunden in den Vertretungsplan zu schauen.

    Ist das bei euch wirklich dienstrechtlich so festgelegt? Das würde mich überraschen, sofern Ihr keine Dienstgeräte etc. habt. Oft sind die Vorgaben, wann auf dienstliche Emails etc. zugegriffen werden muss an die Präsenz an der Schule gebunden. Aber natürlich kenne ich mich mit dem Dienstrecht in Niedersachsen nicht aus.

    Der Vertretungsplaner kontaktiert die Vertretungslehrkraft kurzfristiger telefonisch (auch Nachricht auf dem Anrufbeantworter) sowie per E-Mail.

    Auch hier gilt, dass ich nicht in jedem Fall verpflichtet bin, ans Telefon zu gehen oder meine Emails zu bestimmten Zeitpunkten abzurufen. Mich hätte der Vertretungsplaner nach einem Schüleraustausch vermutlich telefonisch eher nicht erreicht.

    Die Motive, die Du hier beschreibst, klingen sehr nach "Schulflucht". Die Personaler in der Behörde haben mit Lehrkräften ja viel Erfahrung und kriegen so etwas schnell heraus. [...]

    Vielleicht wäre eine Versetzung oder der Auslandsschuldienst auch eine Alternative.

    Also, ich stimme der Diagnose "Schulfucht" zu. Warum dann aber gerade der Auslandsschuldienst eine Lösung sein soll, bei dem man noch mehr in verschiedene Gremien eingebunden ist, noch enger mit Schülern und Eltern zusammenarbeiten muss und dazu auch noch - zumindest erstmal - aus seinem bisherigen sozialen Netz herausgerissen wird, erschließt sich mir nicht.

    Der Auslandsschuldienst ist ein grandioses Abenteuer, aber man sollte es aus den richtigen Gründen angehen. Schulflucht ist sicherlich keiner.


    Ich glaube, dass viele die Natur der Alternativvorschläge, die sie anbringen, grundlegen falsch einschätzen, egal ob es Auslandsschuldienst oder Abordnungen an Uni oder Behörden angeht.

    Die Schulleitungen können im Rahmen ihres Direktionsrechts verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).

    Diese Formulierung aus dem KMS ist mir schon früher sauer aufgestoßen. Der Satz, auf den hier als Beleg für das "Direktionsrecht" des Schulleiters verwiesen wird, lautet wörtlich: "Die Schule legt die im Rahmen des Distanzunterrichts eingesetzten elektronischen Verfahren fest [...]". Nun ist der Schulleiter aber halt eben nicht "[d]ie Schule", sondern da gibt es noch andere Entscheidungsgremien.

    Eigentlich hätte da der HPR längst mal tätig werden müssen.

    Ärgerlich, dass du einen Schulleiter hast, der hier nicht mehr Augenmaß zeigt. Und nachdem es im KMS halt so steht, ist es auch echt nicht leicht, sich dagegen zu wehren.

    Ich kenne mich an Berufsschulen nicht so aus. In jedem Fall wacht der PR auch über die Einhaltung der Gesetze. Also ja, er kann also natürlich zum Schulleiter gehen und einfordern, dass diese Unart, Abstimmungen außerhalb der zuständigen Gremien durchzuführen, eingestellt wird - egal, wer sich die Sitzungen ausgedacht hat.

    Warum nicht? Wie genau sind die definiert?

    Du findest die Aufgaben in den §75 bis §79 im Bayerischen Personalvertretungsgesetz:

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPVG-G4_3

    Der Personalrat vertritt das Kollegium immer "nach oben", also gegen Schulleitung, MB oder KuMi. Niemals gegeneinander oder so. So etwas wie Gesprächsregeln könnte man mal anregen, im Sinne des Schulfriedens, aber niemals würde ich als Personalrat das federführend durchsetzen wollen oder so.


    denn ich bezweifel, dass eine SL es nicht mitbekommt, wenn derart viele zentrale Aspekte prinzipiell geregelt werden ohne entsprechende Konferenzen einzuberufen, bei denen die SL zumindest hier in BW immer mit eingeladen werden müsste. Wie ist das in Bayern WillG

    Selbstverständlich auch genau so, wie du es beschreibst. Und wie DpB es ausführt:

    Das sind außer mit Abstrichen Punkt 2 tatsächlich alles Themen für offizielle, verpflichtende Fach-, Abteilungs-, oder Gesamtkonferenzen. Die müssen ordentlich und fristgerecht einberufen,protokolliert usw. werden,sonst sind sämtliche Beschlüsse ungültig.

    Die Regelungen dazu finden sich in der Bayersichen Schulordnung, vor allem in den Paragraphen §3 bis §7:

    https://www.gesetze-bayern.de/…Document/BaySchO2016-G2_2

    Ich weiß nicht, ob du diesen Thread hier mitgelesen hast. Bislang hat noch Niemand ein Recht gefunden, um das verhindern zu können. Du wärest dann halt deinen Job los, wenn du dich der Dienstanweisung deines SL widersetzt.

    Ja, ich habe den ganzen Thread gelesen. Es wurden dir mehrere Möglichkeiten genannt, von Personalrat über Remonstration bis hin zur einfachen Verweigerung. Du suchst aber eine Möglichkeit, mit der du dich der Dienstanweisung widersetzen kannst, ohne dich mit deinem Schulleiter auseinander zu setzen. Das wird natürlich nicht funktionieren, sondern ist ein typischer Fall von "wasch mich, aber mach mich nicht nass".

    Und ja, die Verweigerung einer Dienstanweisung kann im Extremfall - und ich zweife, dass eine Videokonferenz, bei der man das Bild abgestellt hat einen Extremfall darstellt - zu disziplinarischen Konsequenzen führen. Nein, das wird nicht gleich die Beendigung des Dienstverhältnisses sein.


    Julia, also du noch im Ref wast, habe ich dir drüben auf referendar.de dringend empfohlen, dich ins Schul- und Dienstrecht einzulesen. Damals meintest du, du hättest im Referendariatsstress dazu keine Zeit. Jetzt bist du aus dem Ref raus, also wiederhole ich meine Empfehlung: Lies dich ins Schul- und Dienstrecht ein. Du kannst ja deine schlaflosen Nächte dazu nutzen. Und das ist kein zynischer Kommentar: Wenn du erstmal verstehst, wie weitreichend deine Rechte sind und wie wenig der Schulleiter dir wirklich kann, wenn du gut informiert und aufgestellt bist, wirst du deutlich besser schlafen!

    Es ist nicht das gute Recht der SuS. Während einer Pandemie ist eine Einwilligung nicht notwendig. Weder auf Seiten der Lehrer, noch auf Seiten der Schüler

    Jetzt mal unabhängig davon, wo das in dieser Form vom Dienstherrn postuliert wird und ob diese Rechtauffassung vor einem Gericht standhalten würde:

    Ich persönlich beanspruche für mich das Recht am eigenen Bild und an meiner Stimme. Wenn mein Dienstherr mir Videokonferenzen mit Bild und Ton vorschreiben würde (!), würde ich mich mit allen Mitteln wehren und sollte das scheitern, hätte ich immer noch das Gefühl, dass meine Persönlichkeitsrechte verletzt würden. Dasselbe Recht gestehe ich selbstverständlich meinen Schülern zu. Genauso wenig wie ich dazu verdonnert werden möchte, mein Gesicht zu zeigen und meine Stimme online hören zu lassen, werde ich meine Schüler dazu zwingen - ganz unabhängig von der Rechtslage.

    Ich habe im Frühjahr keine Videokonferenzen gemacht. Das hatte verschiedene Gründe, einer davon war aber, dass ich ein alternative Konzept für meinen Distanzunterricht entwickelt habe, bei dem Videokonferenzen nicht nötig gewesen wäre - wenn es denn funktioniert hätte. Das hat es aber nur so mäßig, weshalb ich für die jetzigen Schulschließungen regelmäßige Videokonferenzen in mein Konzept integriert habe, etwa eine kurze (ca. 30min) pro Woche pro Lerngruppe. Das war meine Entscheidung.

    Jetzt kam von unserer Schulleitung der Hinweis, dass die Eltern und Schüler einwilligen müssen. Dass ich das übersehen habe, ist natürlich doof von mir gewesen, aber gut. Und, lo and behold, in jeder Lerngruppe gibt eine Reihe von Schülern, die nicht einwilligen. Das ist okay, das ist ihr gutes Recht, aber ich werde natürlich meinen Unterricht nicht so planen, dass eine Gruppe von Schülern - aus welchen Gründen auch immer - generell nicht daran teilhaben kann. Weder will ich diese Schüler benachteiligen, noch will ich mir die doppelte Arbeit machen, indem ich für diese Schüler Alternativangebote mache.

    Dann gibt es eben keine Videokonferenzen. Ich sehe auch wenig Sinn darin, eine Konferenz oder ein Lehrvideo zu machen, bei dem ich monologisieren. Der Vorteil der VK wäre für mich, dass sich die Schüler austauschen können, bei BBB sogar in Gruppenräumen, und ich direkt Feedback geben könnte.


    Das einzige, was mich daran ärgert, ist dass es in den Medien immer so dargestellt wird, als wären wir zu doof oder zu faul oder zu technophob, um Videokonferenzen durchzuführen. Es scheitert einfach an sehr komplexen Rahmenbedingungen.

    Ich hatte irgendwo gelesen, dass es ggf. möglich ist, vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis zu wechseln und sich aus dieser Stelle heraus beurlauben zu lassen, um den Anspruch auf eine Planstelle nach einer Beurlaubung zu wahren.

    Ich frage mich gerade, ob man als Angestellter denn so viel einfacher an eine Beurlaubung kommt als Beamte. Ich kenne mich ehrlich gesagt bei Angestellten nicht so aus, weil wir kaum welche im Kollegium haben, aber irgendwie würde mich das überraschen.

    Abgesehen von allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen muss man - so wie gingergirl das andeutet - durchaus auch die Frage stellen, in welchem Umfang die pädagogische Freiheit im landeseigenen Schulgesetz festgeschrieben ist. Und darauf aufbauend die Frage, in welchem Umfang die Dienstvorgestzten überhaupt direkt auf meine Unterrichtsgestaltung einwirken können.

    Im Prinzip ist Methoden- und Medienwahl im Präsenzunterricht ja auch meine eigene Entscheidung

    Ich würde ganz naiv ein Schreiben an die übergeordnete Behörde richten - schön brav auf dem Dienstweg, also über den Schreibtisch des Schulleiters - mit der Bitte um Auskunft ob sich so eine Veranstaltung angesichts des Inzidenzwerts mit den vor Ort geltenden Coronaverordnungen vereinbaren lässt. Dann würde ich abwarten, was passiert, also ob der Schulleiter vielleicht selbst nochmal nachdenkt, bevor er den Schrieb weiterleitet, oder ob was vom MB/Schulamt/wieauchimmerdasdingbeieuchheißt kommt.

    Und das würde ich auch machen, wenn ich selbst in Coronaverordnung schon gefunden hätte, dass es formal erlaubt ist. Der Vergleich mit den Rodlern ist nämlich gar nicht schlecht.

    Naja, ich habe an der Uni Weizenbier kennen gelernt. Manchmal gab es in der Mensa Weißwurscht, dazu süßer Senf, Brezn und a Weißbier....kannte ich alles vorher nicht.

    Bei uns gab es sogar einen Bierautomaten in der Cafete, aus dem man sich das Flaschenbier auch ziehen konnte, wenn die Cafete eigentlich geschlossen war. Hach, ich hab gern studiert ;)

    Ich werde so einen Automaten mal bei der nächsten Personalversammlung fürs Lehrerzimmer anregen.

    Ich bin zu müde und ausgebrannt, um das rechtlich auszufechten oder zu widerlegen.. Ich bin krank.

    Dafür habt ihr einen Personalrat. Hat der sich nicht eingeschaltet?

    Sonst schreib doch einfach eine Anfrage an das Schulamt, ob das der Sinn der Verordnung (oder in welcher Form das bei euch auch immer ankam) ist, dass ihr Kontakt zueinander habt und An- und Abreise in Kauf nehmt. Auf dem Dienstweg, über den Schreitisch deiner Schulleitung natürlich.

    Das ist ein formloser Zweizeiler, das schasst du noch! Nur Mut, du hast es fast geschafft!

    Der Sinn des harten Lockdowns ist es, die Kontakte soweit wie möglich herunterzufahren.

    Die Firmen wurden gebeten, Betriebsferien zu ermöglich, wo immer möglich.


    Wäre es nicht kontraproduktiv, wenn ihr in die Schule müsst, euch unter umständen trefft, nur damit...hm, ihr nicht zu Hause seid?

    Genau so ist es. Als bei uns zum ersten Mal im Raum stand, dass die Präsenzpflicht für Schüler aufgehoben wird, standen wir als PR sofort beim Schulleiter, um uns die Zusage abzuholen, dass die Kollegen natürlich nicht für Fleißaufgaben in die Schule bestellt werden. Ich meine, die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten fordern die Betriebe dazu auf, wo möglich Home Office zu ermöglichen, da macht es keinen Sinn, gerade jetzt mit Konferenzen und Aufräumaktionen etc. anzufangen, die Präsenz in der Schule - inkl. An- und Abreise - erfordern. Unser Schulleiter war da zum Glück ganz unserer Meinung, sonst hätten wir uns aber mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen gestellt - inkl. offizielle Anfrage beim MB bzw. beim KM.


    Notbetreuung etc. wäre natürlich eine andere Sache gewesen.

    In der Schule anrufen und mitteilen, dass ich mich "verspäte", weil das Auto nicht tut... Gut, das könnte ich zwar, aber vermutlich würde meine Verspätung dann mehrere Unterrichsstunden umfassen, weil der Weg mit dem ÖPNV von meinem Wohnort zu der Stadt, in dem meine Schule liegt, doch etwas "abenteuerlich" ist und von meinem Haus bis zur Schule mind. 1,5 Stunden dauert (mit dem Auto ca. 40 Minuten) ;) .

    Ja und? Dann ist das eben so. Ich sehe das Problem nicht.

    Und du kannst eben nicht immer davon ausgehen, dass jeder x-beliebige Kollege Lust darauf hat, sich zu rechtfertigen, dass oder warum er dich nicht mitnehmen kann oder will. Vielleicht genießt er einfach die 40 Minuten alone time, die er im Auto hat.

    "Vertretungsbereitschaft" gibt es bei uns nicht!

    Das ist aber nicht dein Problem. Das ist Problem des Schulleiters, der dafür bezahlt wird, dass es sein Problem ist.

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