Beiträge von WillG

    Ich finde die Diskussion darüber, ob Schoko- oder Vanilleeis besser ist, einfach nur albern.

    Ich weiß, dass in Eisdielen die "Der Eiskonsument-will-schmecken-Theorie" sehr beliebt ist, obwohl sich in Wahrheit der Konsument beim Bestellen des Eis einfach 0 gedacht hat und womöglich einfach nur Hunger hatte.

    Ist die Frage nicht eigentlich die, welche Tätigkeit dich mehr interessiert?

    Bei mir ist das schon eine Weile her, dass ich in der Behörde war, aber ich war sehr froh darüber, dass ich mit halber Stelle noch an der Schule war. Die halben Tage in der Behörde waren super, sie waren entspannt, man hat die Hintergründe gesehen etc. Die ganzen Tagen waren mir zu lang, mich hat die Bürotätigkeit auf Dauer sehr gelangweilt und ich hab in vielen Tätigkeiten, die nur aufgrund aufgeblähter Verwaltungsprozesse und aufgrund der diffusen Angst vor Klagen durchgeführt werden mussten, einfach überhaupt keinen Sinn gesehen.
    Das kannte ich in diesem Ausmaß aus der Schule eher nicht so - auch wenn es da durchaus auch Tätigkeiten gibt, die eher sinnentleert erscheinen, aber deutlich weniger und insgesamt macht das, was man als Lehrer macht, ja durchaus Sinn. Ich bin entsprechend froh über die Einblicke und die Erfahrung, die mich im Anschluss auch in die Personalratsarbeit und ins Engagement in der Schulentwicklung an meiner eigenen Schule getrieben haben, und mit beidem bin ich sehr zufrieden. Ich war aber auch echt froh, dass es eine zeitlich begrenzte Erfahrung war.

    Aber das ist sicher auch eine Frage dessen, was man selbst will, und natürlich auch der konkreten Aufgabe im Amt, ich will das gar nicht pauschalisieren.

    Dann musst du aber auch bedenken, dass scheinbar beförderte Leute schneller arbeiten. Die Beförderung auf A14 bedeutet 2 Stunden weniger Entlastung und die Beförderung auf A15 weitere 2 Stunden Entlastung weniger.

    Das ist auch die offizielle Sichtweise des Dienstherrn. Nachzulesen unter anderem in einem Urteil des BVWG vom 16.7.2015 (Aktenzeichen 2 C 16.14).

    Unter Punkt 15 heißt es dort:


    Zitat

    Allerdings ist mit dem Oberverwaltungsgericht darauf abzustellen, dass Beförderungsämter an besonders leistungsstarke Beamte vergeben werden und der Dienstherr daher grundsätzlich erwarten kann, dass die mit dem Beförderungsamt verbundene Mehrbelastung durch planvolle und effiziente Arbeitsorganisation dergestalt bewältigt wird, dass die durchschnittliche Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird.

    https://www.bverwg.de/160715U2C16.14.0 

    Allerdings ist gerade dieses Urteil ein gutes Beispiel dafür, dass der Bogen nicht überspannt werden darf. Es ging nämlich um eine Kollegin in TZ mit A14, die argumentiert hat, dass die zugewiesenen Aufgaben zu Umfangreich seien, um sie - trotz der Annahme, dass sie effizienter arbeitet als jemand mit A13 - innerhalb der vorgegebenen Wochenarbeitzeit zu bewältigen. Die Kollegin hat Recht bekommen. Vielleicht hilft dir ja das die Urteilsbegründung bei deiner Argumentation.

    Ansonsten gilt natürlich das, was Seph sagt: Das Mittel der Wahl ist die Überlastungsanzeige:


    Aus der Dienst- und Treuepflicht von dir als Beamten lässt sich auch eine Pflicht zur Meldung unverhältnismäßiger Arbeitsbelastungen an den Dienstherrn ableiten, die gerade darauf zielt, behördenintern Mängel in der personellen Organisation zu verdeutlichen. In dieser Situation wäre m.E. eine Überlastungsanzeige zu stellen, die v.a. dazu dient, den derzeitigen Missstand aktenkundig zu dokumentieren, wenn intern in Rücksprache mit der SL nicht bereits eine Lösung gefunden werden kann. Dann wird sich die übergeordnete Behörde damit beschäftigen müssen, Erleichterungen zu schaffen, den Wegfall bestimmter Prozesse anzuordnen oder im Ausnahmefall wirklich Mehrarbeit anzuordnen.

    Ganz wichtig dabei (Hervorhebung von mir):

    PS: Da die Überlastungsanzeige idealerweise auch auf den aktuellen Arbeitsanfall, Art und Umfang der Überlastung usw. eingeht, ist die persönliche Dokumentation der Arbeitszeit so oder so ein sinnvoller (Zwischen-)Schritt, wie ich bereits beschrieben habe.

    Überlastungsanzeigen, die auf strukturelle, systemische und gesetzlich geregelte Arbeitsbedingungen eingehen (Pflichtstundenzahl; Dienstpflichten; Klassengrößen etc.) werden vom Dienstherrn häufig schnell mit dem Argument, das seien formal keine richtigen Überlastungsanzeigen beiseite gewischt. Die Überlastung muss, wie Seph ganz richtig anmerkt, aus einer konkreten akuten Situation heraus auftreten. Idealerweise (- das klingt jetzt zynisch, aber du weißt schon, wie ich das meine -) entsteht aus dieser konkreten Situation heraus eine Gefahr für dich oder für deine Schüler, für die du die Verantwortung nicht mehr übernehmen kannst.


    Viel Erfolg!

    Mal losgelöst vom Astronomieunterricht, welche Bücher von ihm würdest du denn Laien empfehlen, vielleicht eins als Einführung in die Theorie der Astronomie und eins für die praktische Sternebeobachtung?

    Es ist nett, wenn er mir ein Thema sagt, aber um den Rest kümmere ich mich selber.

    Ehrlich gesagt ist es mir im Zweifelsfall andersrum auch lieber, wenn ich für Vertretungen im Zweifelsfall irgendwas aus meinem eigenen Fundus ziehe, wo ich das Material bereits kenne, als mich erstmal in die Materialien einarbeiten zu müssen, die eine übereifrige, erkrankte Lehrkraft erstellt hat.

    Mir fällt auch auf, dass eifrige Kollegen, die es sicher gut mit den Schülern meinen, andere, die sich auskurieren wollen indirekt unter Druck setzen, indem sie digital an Konferenzen teilnehmen oder gar Materialien hochladen oder zur Schúle mailen.


    Grundsätzlich gilt: krank ist krank!

    Ein Argument, das man häufig hört und dass ich als PR auch so vertrete.

    Gleichzeitig denke ich mir aber auch, dass dieser Druck meistens hausgemacht ist. Lehrer lassen sich einfach zu schnell und häufig verunsichern oder sind zu liebes- und kuschelbedürftig.

    Ich meine, mal ganz ehrlich, als erwachsener Mensch - zumal mit Verbeamtung oder Festanstellung - muss ich es auch mal aushalten können, jemanden in seinen überzogenen Erwartungen zu enttäuschen. Und wenn mein Chef anruft und fragt, ob ich nicht während meiner Krankschreibung Vertretungsmaterial schicken kann, das habe Herr Müller ja auch so gemacht, dann sag ich ihm halt, dass mich das für Herrn Müllers Schüler sehr freut, dass ich aber dazu nicht in der Lage bin. Und ich ergänze, dass ich ein wenig irritiert bin, dass ich wegen so einer Bagatelle in meiner Rekonvaleszenz gestört werde und dass ich hoffe, dass das meine Rückkehr nicht verzögert. (Das letzte nur, wenn ich das Gefühl habe, dass er mir besonders doof kommt oder wenn ich Clown gefrühstückt habe, das erste aber in aller Deutlichkeit.

    Wart ihr schonmal krank geschrieben und habt kein Vertretungsmaterial bereit gestellt? Also rein gar nix?

    Das ist der Regelfall, ja. Ausnahmen nur, wenn ich aus Gründen krankgeschrieben bin, die mich wirklich nur daran hindern, in die Schule zu gehen, nicht aber zu arbeiten, z.B. irgendwelche Bänderprobleme oder so, und auch dann nur wenn ich mich wirklich dazu in der Lage fühle - und nur aus eigenem Antrieb, nicht auf Bitten der Schulleitung. Mach dir bewusst, dass die Welt sich auch ohne dich weiterdreht und dass deine Schüler auch überleben werden, wenn du eine oder zwei Wochen ausfällt. Und wenn es länger ist, ist es Aufgabe der Schulleitung, eine Lösung zu finden - die dich aber nicht betrifft!


    Wir haben da wirklich feste Termine, sogar mit Uhrzeit, und die Schulleitung achtet da sehr genau drauf.

    Und was soll schon passieren, wenn du den Termin nicht einhältst? Was soll er denn groß machen, außer verbal mehr oder weniger emotional seinen Unmut zu äußern?

    Und du unterschätzt, wie schwierig es für eine Behörde ist, von festgelegten Vorgängen abzuweichen.

    Sonderfälle und Einzelentscheidungen sind immer schwierig, da man immer Angst vor Klagen hat - in deinem Fall vor Klagen von anderen, die vielleicht die Freigabe auch nicht bekommen haben.

    Allein schon deswegen ist es immer besser, den eigentlichen offiziellen Vorgang soweit möglich zu steuern als im Nachgang irgendwelche Sonderfälle geltend zu machen.

    Und das mit der Überschätzung deines Marktwerts kann ich nur unterschreiben. Sowas kann schon mal klappen, ist aber eher selten.

    Aber, wie gesagt, du scheinst dir ja sicher zu sein, also viel Erfolg.

    Die Schulleitungen sind häufig gewillt, wenn diese aber keinen fachlichen Ersatz aus dem Hut zaubern können, dann sind es häufig die Dezernate, die sich querstellen.

    Ja, das ist mir klar. Meine Erfahrung ist aber, wer viel spricht, dem kann geholfen werden. Und manchmal muss man so penetrant sein, dass es für alle Beteiligten einfacher ist, dem Wunsch nachzugeben, als sich weiterhin mit der Sache beschäftigen zu müssen. Das ist bei einem Dezernenten, an den man nicht so einfach rankommt, nicht so leicht wie bei einer Schulleitung, aber gerade dafür lohnt es sich, den entsprechenden Personalrat an Bord zu haben. Eine Garantie ist das alles nicht, aber in jedem Fall erfolgsversprechender als einfach nur den Antrag abzugeben und abzuwarten.

    Falls sich meine Schulleitung oder das RP querstellen sollten habe ich tatsächlich vor das Personalrat, eine Gewerkschaft und eventuell einen Anwalt anzuschalten.

    Nochmal: Ich würde sämtliche Instanzen schon bei der Antragsstellung ins Boot holen. Wenn der Antrag erstmal abgelehnt ist, ist die Sachlage ungleich schwieriger.

    Du kannst natürlich immer versuchen, Widerspruch einzulegen, aber das wird rückwirkend nicht viel Erfolg haben. Du hast halt einfach keinen Anspruch auf die Freistellung.

    Ich würde eher im Vorfeld versuchen, möglichst den Weg zu ebnen. Such das Gespräch mit deiner Schulleitung, mit den zuständigen Personen im RP, mit dem Personalrat, der auf dieser Ebene zuständig ist etc. etc.

    Versuche die DS-Schulleiter, die an dir Interesse haben, dazu zu bringen, sich ebenfalls mit dem RP in Verbindung zu setzen. Vielleicht kann sich dein Schulleiter auch an den Vertrteter für BaWü im BLAschA wenden. Das wären so die Dinge, die ich vielleicht versuchen würde.

    Daraus:

    Aha. Eine Legalisierung stellt eine Verschärfung der Regelungen dar?!

    Ich bin ehrlich gesagt auch verwirrt. Inwiefern widerspricht denn die Legalisierung eines Produkts dem Ansinnen, dass die "Regelungen für Marketing und Sponsoring" des gleichen Produkts verschärft werden sollen, wie es in dem Zitat heißt? Das eine ist die Frage, ob das Produkt erlaubt sein soll, das andere ist die Art und Weise, wie dafür geworden wird. Soweit für mich kein Widerspruch.

    Aufgrund des Kontextes, in dem diese Bemerkung fiel, wirkt es auf mich Recht offensichtlich, dass das (unter anderem) mir gilt. Steh doch ruhig dazu.

    Nochmal: Der Kontext ist der, dass ich die für Idioten halte, die denken, sie wären unersetzlich und die deswegen mitten in einer Pandemie auch mit Erkältungssymptomen in die Schule gehen - und damit die verkorkste Personalpolitik der Kultusministerien bzw. der Länder auch noch unterstützen.

    Wenn du dich in dieser Beschreibung wiedererkennst, ja, dann habe ich dich damit auch gemeint.

    Da gibt es nichts, wozu ich "stehen" könnte oder müsste.

    Ich fand diese Aussage mit der zugrunde liegenden Bedingung eigentlich recht eindeutig.

    Also unser SSA hat uns unsere Vertretungsgelder bis Ende des Jahres gesperrt.

    [...]

    SSA sagt: Euer Budget ist aufgebraucht. PUNKT.

    Na ja, solange es Kolleg*innen gibt, die es auf sich nehmen, trotz Krankheit und potentieller Ansteckungsgefahr in die Schule zu gehen, weil sie ja so unersetzbar (und zum Glück noch nicht so schrecklich abgestumpft) sind, funktioniert das System ja auch so. Wozu sollte euer SSA da auch Gelder bereit stellen, wenn sich immer ein paar Idioten finden, die sich aufopfern.

    Keine Ahnung, ob das hier gut aufgehoben ist, ich habe ein wenig den Überblick über die Coronathreads verloren.

    Aber in Zeit Online ist heute ein Rechner über die Ansteckungsgefahr durch Aerosolbildung in Räumen. Man kann Raumgröße, Anzahl der Anwesenden, Anwesenheitsdauer, wie viele geimpft sind etc. einstellen und weitere Faktoren wie lüften, Masken etc. Ganz interessant.


    https://www.zeit.de/wissen/202…nraeume-geimpft-ungeimpft

    Wenn es eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen gibt, wird das in erster Linie vermutlich über die Arbeitsstelle kontrolliert. Sieht man ja jetzt bei der Masernimpfung. Und wer dann die Impfung nicht nachweisen kann, der darf eben nicht arbeiten und verdient kein Geld. Das dürfte die meisten dann überzeugen. Bleibt noch das Problem mit den gefälschten Impfpässen.

    Ich bin der Meinung, dass der SU aus "anderen wichtigen Gründen" hier greifen könnte. So ist das zumindest in anderen BLs, von denen ich weiß, explizit für Kinder über 12 Jahren geregelt.

    Das mit den dienstlichen Gründen steht natürlich immer dabei und ist Auslegungssache, deshalb habe ich aber oben auch geschrieben, dass dieser Weg eigentlich nur Sinn macht, wenn du die Schulleitung auf deiner Seite hast.

    Immerhin könnte man noch darauf hinweisen, dass zumindest für Beamte auch in MV die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gilt, die sich explizit auch auf die Familienmitglieder des Beamten bezieht - so festgehalten in §87 des Beamtengesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern:

    "Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen."

    Aber auch hier bleibt die Frage, ob das auch auf Angestellte anzuwenden ist.


    Ich sehe es wie die anderen: Lass dich krankschreiben, und zwar immer, wenn dein Kind dich braucht.

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