Beiträge von WillG

    Bisherige Gerichtsentzscheidungen betrachten Covid durchaus als Grundlage für einen Dienstunfall. Deswegen sollte laut meinem Berufsverband auch jede Infektion, die einen Zusammenhang mit der Schule vermuten lässt, erst einmal gemeldet werden.

    https://www.walhalla.de/blog/d…tegory/15/blogArticle/756

    Darf ich mal ganz blöd fragen, an welche Stelle man das dann meldet? Normalerweise würde man sowas den PR fragen, aber das bin ich selbst, also ist das schwieri...

    Ich persönlich habe nichts gegen Kollegen, die Karriere machen wollen, sich sehr für dafür aufstellen und die entsprechende Leistung bringen, solange diese die Leistung nicht als reinen Mittel zum Zweck bringen, im Zweifel mit Ellenbogen, sondern weil sie auch daran interessiert sind, in ihrem Aufgabengebiet etwas voranzubringen. Davon profitiert im Zweifelsfall die ganze Schule.

    Ich hatte so einen Kollegen, der mit mir gemeinsam angefangen hat. Ich war da eher das Gegenteil. Der hat aber wirklich überall angepackt und hat damit das gesamte Kollegium unterstützt. Inzwischen ist er Schulleiter mit A16 und ich habe halt die bayersiche Regelbeförderung auf A14 mitgenommen. Beide sind wir - nehme ich für ihn an - mit unserem Werdegang zufrieden. Ich will damit sagen, dass eben nicht nur das Verhalten negativ zu bewerten ist, wenn manche Kollegen (- und ich meine damit nicht den TE, den kenne ich ja nicht -) auf Teufel komm raus Karriere machen wollen und dabei über Leichen gehen, sondern auch, wenn ganze Kollegien die persönlichen Ambitionen eines Kollegen, die auch mit entsprechendem Einsatz und entsprechender Leistung einhergehen, abwerten und als Karrieredenken diffamieren. Für manche ist es auch eine Frage der eigenen Jobzufriedenheit, Leistung zu bringen.

    Dennoch müssen solche Kollegen zumindest genau das hier häufig in Kauf nehmen, da das System so strukturiert ist, nicht nur die SLen entscheiden können und gerade die übergeordneten Behörden nicht selten junge Leistungsträger ausbremsen, weil ein diffuses Senioritätsprinzip noch in vielen Köpfen verhaftet ist:

    dafür finanziell einige Jahre nicht angemessen entlohnt werde.


    Und dann hast du auch das hier gesagt:

    Ich selbst möchte für mich nicht stagnieren und Dinge vorantreiben und von daher ist der Schritt in Richtung A15 für mich auf Dauer fest eingeplant.

    Ich glaube, dass Bolzbold und du vielleicht das gleiche meinen, aber Bolzbold hat - nicht ganz zu Unrecht - darauf hingewiesen, dass die Stagnation evtl. zwangsläufig dann später kommt. Denn wohin willst du dich dann noch großartig entwickeln, wenn du alle zur Verfügung stehenden Entwicklungssprünge schon im ersten Viertel deines gesamten Berufslebens gemacht hast. Nach A15 steht dir noch die Position des Schulleiters offen, alles darüber wird schon recht schwierig (- wenn auch nicht unmöglich). Vorher kann man vielleicht noch quer wechseln, aber auch das ist nicht ohne weiteres möglich. Und viele Optionen, die man zur Abwechslung hat, ohne befördert zu werden - also Abordnungen an die Uni, in Ämter etc. - stehen oft nur den niedrigeren Besoldungsstufen offen, da man mit A15 oder oft schon A14 einfach zu teuer für viele Aufgaben ist.


    Mach dein Ding, es ist deine Laufbahn und natürlich ergeben sich manche Möglichkeiten nicht in jedem Fall wieder, aber denk auch ernsthaft darüber nach. Ich kenne mehrere, die früh befördert wurden und jetzt frustriert seit Jahren, zum Teil seit Jahrzehnten nicht mehr weiterkommen. Oben wird die Luft dünn.

    Das Problem an den Grabenkämpfen ist doch nur, dass sie so emotionalisiert werden.
    Ich habe es oben schon geschrieben, Sprache entwickelt sich eben, immer. Und das beobachten wir gerade. Wir werden nicht auf Dauer Binnen-Is und Gendersternchen verwenden oder beide Genderformen aufzählen, weil das einfach nicht pragmatisch ist und somit einem der wesentlichsten Grundsätze von Sprache widersprechen. Gleichzeitig bildet Sprache Gesellschaft ab und gestaltet unseren Blick auf die Welt. Es wird sich also ein Umgang mit dem Gendern entwickeln, der sowohl die Bedürfnisse der Geschlechterrollen berücksichtigt als auch stilistisch und pragmatisch annehmbar ist. Es ist halt ein Prozess, der seine Zeit braucht.


    Dass in der Zwischenzeit die Debatte so emotional geführt wird und in Extreme verfällt, die einfach unwahr sind ("Man darf dies oder jenes nicht mehr sagen!!!einself!11!"), ist dabei keine Hilfe. Man darf fast alles sagen, sogar Unsinn wie "weiblicher Lehrer", aber man muss eben damit leben, wenn andere diesen Umgang mit Sprache kritisieren. Das ist der Diskurs, der eben nötig ist, um diesen Prozess zu einem sinnvollen Ende zu bringen - das dann auch die tatsächliche Verbesserung der Lebensbedingungen der betroffenen Personen zur Folge haben kann.

    Ich verstehe nicht, warum du hier so einen Wind um so einen lächerlichen Antrag machst.

    Du möchstest ihn stellen, dann mach es, es ist den gutes Recht.
    Du denkst, es ist den Recht, ihn vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen, dann mach das. #

    Die ganze Angelegenheit ist einfach insgesamt völlig lachhaft und irrelevant. Ich hab hier tatsächlich nur mitgelesen, weil ich die grundsätzliche Fragestellung in Hinblick auf Bolzbolds EInwurf, dass der Notenschnitt in der Fachhochschulreife oft besser ist, interessant fand.

    Den ganzen Teil, den du hier zur Selbstdarstellung nutzt, um allen zu zeigen, wie toll du informiert bist und dass du dir nichts gefallen lässt, ist einfach nur lächerlich. Im US Sprachraum nennt man solche Leute wie dich "Karen".

    Meine eigene Erfahrung im Amt war sicherlich eine andere als deine, was Tätigkeit, Dauer und Orga angeht (- es war eine 50% Abordnung -). Nicht zuletzt war es auch ein anderes Bundesland und damit ein anderes System.

    Aber ich glaube, dass gewisse Erfahrungen sicherlich vergleichbar sind. Deinen beiden Komponenten stimme ich zu. Ich bin aber schon der Meinung, dass man sich recht schnell an Arbeitsbedingungen anpasst - zwangsläufig. Und dann hat man eben nicht bei jeder Aussage und jeder Entscheidung auf dem Schirm, wie sich das jetzt im Detail auf das andere System auswirkt. Ich will damit sagen: Wäre bei mir damals im Amt so ein Antrag wie der der TE eingegangen - und das hätte im Rahmen meiner Tätigkeit durchaus passieren können - dann hätte ich ihn vermutlich an die Schule weitergeleitet, ohne mir im Detail die Fragen zur Arbeitsbelastung zu stellen, die O. Meier richtig aufgeworfen hat. Auch wenn ich noch mit eine Bein im anderen System war. Ohne einen Rollenwechel im Kopf hätte ich nämlich meine Aufgaben im Amt gar nicht richtig erledigen können, wenn ich immer daran gedacht hätte, was das jetzt wieder konkret für die Schule heißt. Dann hätte ich öfter mal sagen müssen "Eigentlich ist es echt egal, wir lassen das jetzt so!", aber das hätten meine Dezernenten vor Ort nicht akzeptiert, die ja wieder eigenen Zwängen ausgeliefert waren. Ich würde mal vermuten, dass es dir vielleicht ähnlich geht, Bolzbold .


    Das andere ist, und das baut auf deinen beiden Komponenten auf, dass die Behördenstruktur sich selbst ad absurdum führt. Ganz pauschal könnte man sagen, dass die übergeordnete Amtshierarchien zwei Aufgaben hat (die ich hier durchaus hierarchisiere): 1.) Rahmenbedingungen zu schaffen, die guten und effektiven Unterricht ermöglichen; 2.) Die Durchführung und die Effektivität dieses Unterrichts zu überwachen (Dienstaufsicht)

    Mein dezidierter Eindruck war, dass ein Großteil der Ressourcen in der Bildungsverwaltung in die zweite Aufgabe geht (Dienstaufsicht) und die Schulen mit der ersten Aufgabe (Bereitstellung von Rahmenbedingungen) mehr und mehr auf die Schulen abgewälzt wird, die dann Mängelverwaltung betreiben. Das wiederum führt die Idee der Dienstaufsicht ad absurdum, da hier Maßstäbe angesetzt werden, die im Rahmen dieser Mängelverwaltung nicht mehr gewährleistet werden konnten. Ein völlig absurdes System, das dazu noch völlig aufgebläht ist und damit Ressourcen verschlingt, die an den Schulen direkt besser aufgehoben werden. Dafür gibt es Gründe, klar, politische und juristische vor allem, aber das macht es nicht besser.

    Wie gesagt, ich bin damals aus dem Amt raus mit der Erkenntnis, dass ich mich niemals als Schulleitung hier ins Kreuzfeuer der Interessen begeben möchte, und bin in der Personalvertretung gelandet.

    Richtig, der Begriff „Lehrer“ wird geschlechtsneutral verwendet.

    Sprache entwickelt sich. Immer.

    Ich würde so weit gehen und behaupten, dass der Begriff "Lehrer", der mit dem generischen Maskulinum geschlechtsneutral die Gruppe der Lehrkräfte bezeichnet hat, durch entsprechende Sprachentwicklung durch den Begriff "Lehrkraft" ersetzt wurde, der geschlechtsneutraler wahrgenommen wird.

    Das hat übrigens mit dem Artikel, der davor steht, nur wenig zu tun.

    Letztlich kann es uns doch egal sein. Sie kann ja gerne bei der Schule die Ausstellung dieses Zeugnisses beantragen. Das ist im Grunde nur ein Blättern im SchILD-Archiv, ein Starten des FHR-Algorighmus' in SchILD und ein Aufrufen des entsprechenden Zeugnisreports (wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.) Das wäre in zehn Minuten erledigt.

    Du bist recht großzügig mit der Zeit anderer. Woher sollen die zehn Minuten denn kommen? Geht jemand zehn Minuten früher aus dem Unterricht und die Schülerinnen lernen dann weniger? Nimmt die Kollegin es von der Unterrichtsvorbereitung? Oder welche Tätigkeit im Umfang von 10 Minuten darf sie liegen lassen, um ein nutzloses Zeugnis zu drucken? Oder nimmt sie die dann doch von ihrer Freizeit?

    Diesen Austausch finde ich ganz interessant, weil hier der Umgang mit Arbeitszeit im Amt und in der Schule sehr schön kontrastiert wird. Im Amt ist es nähmlich tatsächlich erstmal egal. Da kommt eine Anfrage ein und wird bearbeitet. Anderers bleibt in der Zwischenzeit liegen und wenn die Arbeitszeit aufgebraucht ist, stempelt man aus, geht nach Hause und die Sachen bleiben weiterhin liegen.

    (Ich überspitze, aber nur Minimal: In der Realität gibt es sicherlich auch mal Vorgänge, die unbedingt fertig werden müssen, dann können die nicht liegen bleiben und müssen dann noch erledigt werden, obwohl man vorher Zeit mit der Anfrage verbracht hat. Aber dann stempelt man eben auch nicht aus, sammelt Überstunden an und geht dann an einem anderen Tag nochmal deutlich früher. So oder so, die Zusatzarbeit durch unnötige Anfragen führt insgesamt nicht zu mehr Arbeit.)


    In der Schule ist das halt nicht so einfach. Da hat man seine Aufgaben, die erledigt werden müssen, egal, wie viel Zeit dafür drauf geht. Wenn dann so alberne Anfragen kommen, dann muss man schon sehr konsequent sein und seine Aufgaben insgesamt sehr genau im Blick haben, um sich nicht selbst auszubeuten und die Zeit wieder an anderer Stelle einzusparen.


    Das sind keine neuen Erkenntnisse, aber ich habe das Gefühl, dass dieser unterschiedliche Umgang mit Arbeitszeit an den verschiedenen Dienststellen auf Ebene der Ämter und Behören gerne mal vergessen wird. In der Konsequenz darf man sich bei zusätzlichen Aufgaben und bei Erlassen und Verfügungen, die zu Mehrarbeit führen, keinesfalls selbst ein schlechtes Gewissen machen, wenn man dann da einspart, wo man selbst die Kontrolle hat (Unterricht etc.), um mit seiner Arbeitszeit hinzukommen. Letztlich will es der Dienstherr ja dann genau so.


    Das war jetzt ein wenig OT, aber das Ansinnen des TE ist mir zu albern, um darauf einzugehen.

    sondern weil er mehrfach von "attackieren", "Handgreiflichkeiten" und "Auseinandersetzungen" (scheinbar im Hinblick auf körperliche Auseinandersetzungen) von Jugendlichen gegenüber/mit Lehrkräften gesprochen hat, als wenn diese zum schulischen Alltag gehören würden. Und das ist ja wohl (hoffentlich) in den allermeisten Schulen nicht der Fall. Ich finde diese Vorstellung vom Schulalltag etwas eigenartig.

    Auch diese Aussage [Zitat zur respektlosen Jugend von heute]

    finde ich reichlich überzogen.

    Du hast natürlich völlig recht, dass beide Aussagen nicht der Realtät entsprechen.

    Persönlich habe ich sie mit einem Schulterzucken abgetan. Als Student oder Absolvent, kurz vor dem Ref, hat man halt irgendwie keine rechte Ahnung von der Schulrealität, das ist ja ganz normal. Und dann bekommt man in einschlägigen Medien noch Extrembeispiele wie damals die Rüthlischule vorgeführt und über Hörensagen bekommt man Anekdoten davon erzählt, wie Lehrer und vor allem Referendare von ganzen Klassen systematisch fertig gemacht werden, und schon formt sich das Bild.
    So gesehen eigentlich gut, dass sich der TE mit seinen Sorgen an das Forum gewandt hat, dann bekommt er vielleicht die Rückmeldung, dass solche Situationen wirklich nicht die Regel sind und auch als Ausnahme so gut wie nie vorkommen.

    Ich kann das schon verstehen, dass du dir Sorgen um deine Lebenszeit machst. Wäre mir auch so gegangen, aber es ist vermutlich wirklich unnötig.

    Dass du mit Schwerbehinderung nur die Dienstfähigkeit auf wenige (5?) Jahre nachweisen musst, weißt du ja selber. Und das heißt ja eben nicht, dass du da nicht auch mal krank sein darfst, sondern da geht es ja um eine umfassende Dienstunfähigkeit. Davon scheinst du ja trotz allem weit entfernt. Aber das wirst du sicherlich auch am Montag mit der SBV abklären.

    Aus Sicht der Behörde geht es zwar einerseits darum, Menschen zu verbeamten, die auf Dauer voll einsatzfähig sind (- so zynisch das auch klingt bzw. ist), andererseits ist die treibendste Kraft hinter allen behördlichen Entscheidungen immer die Sorge vor Klage. Da werden die einen Teufel tun, jemandem mit nachgewiesener Schwerbehinderung aufgrund von Erkrankung(!) die Verbeamtung zu versagen. Für jeden Anwalt wäre das ein Fest.


    Die würde ich auch bezüglich des Attests fragen. Spontan würde ich sagen, es sollte sich sehr klar auf die Sondersituation der Pandemie beziehen (- gerade auch mit Blick auf die Lebenszeitverbeamtung), und sevtl sehr deutlich machen, dass langfristige oder sogar bleibende gesundheitliche Beeinträchtigungen zu erwarten sind, wenn dir die Gelegenheit zur Stundenreduzierung nicht gewährt wird.


    Das hab ich vorhin vergessen: Ich wünsche dir alles Gute und gute Besserung!

    Stell einen Antrag auf dem Dienstweg mit Verweis auf die Fürsorgepflicht (§45 BeamStG) und einem wasserdichten Attest an die zuständige Stelle - mit Kopie an Schwerbehindertenvertretung, schulischen PR und GPR (und verweise darauf, dass auch eine Kopie an sie geht). In dem Antrag verweist du§§15 und 16 ArbSchG und dass du unter den gegebenen Bedinungen nicht für deine Gesunderhaltung garantieren kannst.

    Ich weiß, du wolltest keine Infos aus Bayern, aber die zitierten Rechtsquellen sind nicht bundeslandbezogen und es klingt so, als könne man bei dir davon ausgehen, dass abgesehen von den dienstrechtlichen Regelungen ausreichend Gründe für eine Einzelfallentscheidung vorliegen.

    Meistens geht ja alles igendwie, wenn man dem Amt nur die richtigen Gründe liefert.

    Klingt für mich nach irgendeiner geschäftlich betriebener Onlineplattform, auf die dieser Neuuser (!) hier in seinem ersten Post (!) vage, aber sensationselle Anspielungen macht und zu der er uns interessierten Altusern bestimmt in seinem zweiten Post einen Link bekommen werden. Immerhin haben wir ja interessiert nachgefragt...

    Oder ist Mitarbeit was anderes als mündliche Leistung?

    Keine Ahnung, wie das in BaWü (oder Thüringen) ist, aber in Bayern ist die Mitarbeit als Quantität definiert, also wie oft sich ein Schüler beteiligt. Das darf explizit nicht in die mündliche Leistung einfließen, die rein qualitativ definiert ist - also wie gut sind die Beiträge, vor allem inhaltlich, ggfs. auch sprachlich (in den Sprachen sowieso, sonst v.a. fachsprachlich betrachtet).

    In der Konsequenz ist es auch primär Aufgabe der Lehrkraft, dafür zu sorgen, dass sie die Qualität beurteilen kann, egal wie viel ein Schüler sich beteiligt, man muss ruhige Schüler also auch mal ohne Meldung aufrufen oder andere Szenarien schaffen, die dies möglich machen (Vorträge, Referate etc.).

    Dafür ist "mündlich" eben nicht rein mündlich, sondern auch Test, Ausarbeitungen, Protokolle können da berücksichtigt werden, eben alles, was keine Klassenarbeit ist, deren Form, Anzahl und Umfang klar festgelegt ist.

    Seit ein paar Jahren sind die Begriffe deswegen nicht mehr "mündlich" und "schriftlich", sonder "kleine" und "große" Leistungsnachweise, wobei die alten Begriffe im Alltag nach wie vor verwendet werden.

    Für Mitarbeit und Verhalten gibt es im Zeugnis eigene Kategorien, die nicht auf die Fächer bezogen sind. Der Klassenlehrer holt die Bewertung in diesen Kategorien von allen Fachlehrern ein und kommt so zu einer Gesamtwertung, die verbalisiert in der Unter- und Mittelstufe auf dem Zeugnis vermerkt wird. Da sie für die Fachnoten keine Rolle spielen und auch nicht versetzungsrelevant sind, interessiert diese Noten auch fast niemand und oft werden sie eher pauschal gebildet.

    Als jemand, der selbst mehrfach das System gewechselt hat, möchte ich mich dem Rat, der schon mehrfach kam, unbedingt anschließen:
    Lies dich in das Schul- und Dienstrecht deines neuen Bundeslands ein.

    Das dauert gar nicht so lange, wie man so denkt, da man Gesetze sehr selektiv lesen kann.

    Das ist auch viel spannender, als man so denkt, weil man plötzlich ein viel besseres Verständnis für die eigenen Rechte (und Pflichten) hat und viele weit verbreitete Schulmythen plötzlich enttarnt werden.

    Und es gibt eine unglaubliche Handlungssicherheit, wenn einfach weißt, was das Gesetz sagt.

    Ich bin zwar nicht aus Hessen, aber ich nehme an, die formalen Vorgänge dürften überall ähnlich sein:

    Beantrage eine Rückernennung auf A12. Rechtliche Konsequenzen dürfte es keine geben, außer halt, dass du dann wieder den Titel Lehrer führst und in die Besoldungsgruppe A12 eingestuft wirst. Formaljuristisch müsstest du sogar die Möglichkeit haben, dich zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf ein Beförderungsamt zu bewerben. Ob dann deine Rückernennung ein Hinderungsgrund ist, dürfte unter "Verschwörungstheorie" fallen, die ja allerdings auch nicht in jedem Fall falsch sein müssen.

    Am besten lässt du dich offiziell beraten, entweder von deinem Verband oder deiner Gewerkschaft oder direkt von deinem Dezernenten.

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