Beiträge von WillG

    Eher unwahrscheinlich, dass die Schülerin [diverse berühmte, aber tote Autoren]

    persönlich kennt.

    Was genau mein Punkt war. Bei allen Autoren, die noch leben, ist es jetzt nicht gerade Hexenwerk, eine signierte Ausgabe zu beschaffen, so das dadurch kein Abhänigkeitsverhältnis entsteht. Bei toten Autoren ist der idelle oder sogar materielle Wert unter Umständen ungleich höher, so dass das eine ganz andere Geschichte wäre.

    Nach geltender Rechtssprechung muss der Amtsarzt feststellen - und nachweisen -, dass mit erhöhter Wahrscheinlichkeit das Pensionsalter nicht erreicht wird, damit die Verbeamtung verweigert werden kann.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Eingriff, wie du ihn hier beschreibst, auf eine physische oder psychische Beeinträchtigung hinweist, die ein Erreichen des Pensionsalters unwahrscheinlich macht.

    Ich glaube also, dass du dir keine Sorgen machen musst.

    "Für die von meiner verehrten Nachbarstochter heiß geliebten Deutschlehrerin Daniela Gabriela von ihrem geschätzten ..."

    Na ja, man kann natürlich alle möglichen Kontexte erfinden, um eine Abhängigkeit zu kreieren. Von so einer Widmung war im Ausgangspost nicht Rede und sie dürfte auch eher unwahrscheinlich sein.

    Im Zweifelsfall sagt man der Schülerin einfach im Vorfeld, welche Art von Widmung man möchte - oder dass man eben keine möchte.

    Es ist eigentlich alles nicht so schwer, wenn man es nicht kompliziert machen möchte. Und Kommunikation hilft.


    Aber mancher hat vielleicht auch Spaß daran, Dinge unnötig kompliziert zu machen, wie die Anekdote zeigt. Warum nicht gleich als Sportlehrer Juli Zehs "Spieltrieb" an die Lieblingsschülerin verschenken?

    Sehe ich anders als Websheriff. Signaturen von lebenden Schriftstellern, auch von solchen, die recht hohen Bekanntheitsgrad haben, sind nicht wirklich schwer zu bekommen. Die gibt es auf Lesungen, Buchmessen etc.

    Deswegen sehe ich da jetzt keine Abhängigkeit, wenn du das Buch kaufst, ihr gibst und sie bittest, es signieren zu lassen. Anders wäre es jetzt bei signierten Erstausgaben von Max Frisch oder Thomas Mann oder Ernest Hemingway.

    Im Zweifelsfall informiere schriftlich deinen Schulleiter, durch Transparenz im Handeln kann man spätere Unannehmlichkeiten ausschließen.

    Kann eigentlich auch jemand anders moderieren als der/die Schulleiter*in?

    Das kommt auf eure Konferenzordnung an. Viele Konferenzordnungen sehen es vor, dass sich die GeKo eine eigene Geschäftsordnung geben kann, die kann dann auch festlegen, wer moderiert. Wenn die Ausgestaltung der Geschäftsordnung in den Kompetenzbereich der GeKo fällt, kann dies ggf. auch gegen den Willen des Schulleiters erfolgen. Aber das ist natürlich vom Dienstrecht in deinem Bundesland abhängig. Und man muss für so etwas gut organisiert sein, was uns zum nächsten Punkt bring.

    Und wie könnte man etwas mehr Beteiligung erreichen?

    Du schreibst es selbst: Die SL ist gut vorbereitet, die Kollegen sehen die Konferenzen eher als lästige Zeitverschwendung. Perfekte Voraussetzungen, dass die SL durchdrücken kann, was sie will.

    Wir haben bei uns im Kollegium eine inoffizielle offene Vorbereitungsgruppe gebildet. Wir treffen uns ein paar Tage vor wichtigen Konferenzen und gehen die Tagesordnung durch, tauschen uns schon mal aus und positionieren uns. Dazu gehört auch, dass die Mitglieder dieser Gruppe durch uns als PR immer darüber informiert werden, welche Rechte die GeKo hat und wie man dienstrechtlich korrekt auch Veränderungen anstoßen und ggf. auch gegen die SL durchsetzen kann. Ja, das ist nochmal ein Termin mehr, aber die Selbstwirksamkeit, die die Mitglieder dieser inoffiziellen Gruppe dadurch erfahren, trägt viel zur Jobzufriedenheit bei. Also, man braucht Gleichgesinnte, man muss sich über die formalen und dienstrechtlichen Regelungen informieren, dann kommt es automatisch zu mehr Beteiligung. Und sei es nur, dass man einen Antrag zur Tagesordnung stellt, um wichtige TOPs, die "zufällig" ganz hinten auf der Tagesordnung stehen, wenn keiner mehr Lust auf kontroversen Austausch hat, vorzieht. Oder einen Antrag zur Geschäftsordnung, der eine Diskussion, die die SL abwürgen möchte, doch zulässt. Denn GeKos sind die wichtigsten Mitwirkungsgremien der Lehrkräfte, deshalb ist folgende Vorgehensweise auch natürlich am wenigsten produktiv und spielt einer Schulleitung mit Allmachtsallüren in die Karten:

    Unsre Gesamtkonferenzen sind reine Infoveranstaltungen [...].
    Diskutieren tun wir in den "Stufenteams"

    Dass ihr Diskussionen in anderen Kontexten führt, relativiert natürlich meine Aussage von oben. Aber spontan stellt sich mir die Frage, ob denn die Entscheidungen, die von der GeKo getroffen werden müssen, auch wirklich von der GeKo getroffen wird, wenn der Austausch nur in Stufenteams stattfindet. Könnt ihr euch sicher sein, dass in den Sitzungen der Stufenleitungen auch wirklich im Sinne des Kollegiums entschieden wird? Und gibt es nicht auch Situationen, in denen man sich mal mit allen austauschen will?

    Zum Informieren und Nacherzählen von Unterlagen ist die Konferenzzeit zu schade. Wichtige / unterstützende Unterlagen sollten verschickt werden, und NICHT in der Konferenz noch mal erzählt werden.

    Hierzu volle Zustimmung!

    Das wusste ich gar nicht. Und das ist rechtens? Erstaunlich. Danke für die Info. Ein "like" wäre angesichts der Aussage wenig angebracht, eher ein "verwirrt", aber ich will die Emoji-Debatte nicht neu erfachen ;)

    der Personalrat hat das Veto eingelegt, weil sie trotz Lehrermangel nur vollausgebildete Lehrer wollen

    Na gut, je nach konkreter Situation ist das möglicherweise auch eine nachvollziehbare Einstellung, hängt halt immer von den Gegebenheiten vor Ort ab.


    Das Schulamt hatte dann keine Lust sich gegen den PR zu stellen.

    Keine Ahnung, wie das in NRW läuft, aber so einfach ist es eben auch nicht, sich gegen das Votum des PRs zu stellen, wenn dieser in der Mitbestimmung ist und seine Ablehnung gemäß Personalvertretungsgesetz begründen kann. Das geht dann schnell in ein Stufenverfahren mit ungewissem Ausgang.

    Ich sehe hier spontan auch den §42 BeamtStG als relevant an, den du ja auch schon selbst gefunden hast.

    Interessant wäre noch, was du in Bezug auf Vorteilsnahme bei deiner Vereidigung unterschreiben musstest - also ob da eine Formulierung drinsteht, die etwas mehr Licht auf das Szenario wirft. Oder ob es in deinem Bundesland Erlasse gibt, die die Teilnahme an Wettbewerben regeln

    Kommt natürlich auf die konkrete Konstellation im Kollegium und auf die Wahlordnung in deinem Bundesland an, aber da in der Regel alle Gruppen (Beamte wie Angestellte; Männer wie Frauen) vertreten sein müssen, haben oftmals Minderheitengruppen eine ganz gute Chance, einen Vertreter ins Gremium zu bringen.

    Aber das ist natürlich jetzt total OT.

    Mir geht es ähnlich wie dir, ich habe auch nicht die eine feste Lösung, die seit Jahren funktioniert, habe aber mit zwei sehr unterschiedlichen Wegen jeweils relativ lange und anhaltend Erfolg gehabt - bevor dann irgendwas mich aus dem Rhythmus geworfen hat und alles dahin war:

    1. Ja, nach der Schule hat man erstmal keine Lust, aber dann nach dem Essen und Ausruhen noch weniger. Deswegen hat es für mich doch funktioniert, meine Sportsachen mit in die Schule zu gehen und von dort aus direkt in die Öffis zum Fitnessstudio einzusteigen. Wenn ich die Sachen erstmal mitgeschleppt hatte, war es wahrscheinlicher, dass ich mich dann auch aufgerafft habe. Ich bin sogar meistens an den Tagen gegangen, an denen ich lange Nachmittagsunterricht hatte, weil ich wusste, dass ich danach eh nicht mehr viel arbeiten kann und will - und nach dem Sport ja auch nicht mehr.


    2. Das genaue Gegenteil: Ich mache oft Mittagsschlaf, mit Wecker, und eine Weile hat das funktioniert, dass ich direkt nach dem Weckerklingeln die fertig gepackte Tasche genommen habe und zum Sport bin, sozusagen, bevor ich fit genug war, es mir anders zu überlegen. Damals hatte ich aber auch noch ein Auto, sonst wäre das wohl nicht gegangen.

    Dazu sollte man aber sicherstellen, dass die Fahrt auch nachweisbar abgeordnet wurde und es einem hinten rum nicht als "freiwillige Gemeinschaftsaktion in der Freizeit" verkauft wird:D

    Ich sag mal so, selbst wenn aufgrund der mangelnden schriftlichen Dienstanweisungen am Ende keine Vergütung durchsetzbar sein sollte, würde es den SL zumindest in Erklärungsnot bringen, wenn ein ganzes Kollegium seinen "nett gemeinten Vorschlag zur privaten Veranstaltung" so missverstehen würde und Reisekostenabrechnungen einreichen würde

    Ich danke für die Ausführungen

    Wenn es der Wahrheitsfindung dient. Im Übrigen halte ich es für die größere Trollerei, sich immer gekünstelt an Begrifflichkeiten aufzuhängen und als hauptsächliche Argumentationsstrategie so zu tun, als wüsste man nicht, was der andere sagt oder wie es gemeint ist. Aber jeder so, wie er mag, das ist ja das schöne an der Meinungsfreiheit.

    Trotzdem bleibe ich bei dem, was ich Humblebee oben geschrieben habe: Ich finde die Diskussion zwar ein wenig mühsam, aber nicht uninteressant - wie eigentlich immer, wenn (dienstrechtliche) Theorie und (pädagogische) Praxis aufeinander prallen.

    Ehrlich jetzt? Also, nochmal zum Mitschreiben: In Beitrag #97 hast du darauf hingewiesen, dass du auch nicht besser darin bist, eindeutige und 100% valide Noten zu vergeben, dass du aber den Unterschied zwischen der schriftlichen und mündlichen Prüfungssituation nicht so recht anerkennen willst. Bist du noch bei mir?

    Wenn jetzt so eine Situation eintritt, also eben die Situation, dass der Prüfer keine eindeutige und 100% valide Note vergeben kann, also vielleicht zwischen zwei Notenpunkten schankt, dann habe ich das - verkürzt, in der Annahme, du könntest hier gedanklich folgen - als "uneindeutige Note" bezeichnet.

    Es tut mir leid, wenn dich diese Formulierung so schrecklich verwirrt hat und es dir so schwerfällt, im linguistischen Sinne pragmatisch1 der Semantik zu folgen. Aber so langsam erschließt sich mir durchaus, warum du mündliche Prüfungen so anders wahrnimmst als der Rest von uns.


    Zitat

    Fußnote:

    1 Pragmalinguistik:

    Die Pragmatik oder Pragmalinguistik (von altgriechisch πρᾶγμα pragma, deutsch ‚Handlung‘, ‚Sache‘) beschäftigt sich in der Linguistik mit der Beschreibung von kontextabhängigen und nicht-wörtlichen Bedeutungen bei der Verwendung von sprachlichen Ausdrücken in jeweils konkreten Situationen und mit den Bedingungen für ihr Entstehen. Nach einer inzwischen klassischen Dreiteilung der allgemeinen Sprachwissenschaft wird sie von der Syntax und der Semantik unterschieden.

    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Pragmatik_(Linguistik))


    Das Stilmittel der künstlichen Ignoranz ist weniger amüsant oder souverän als du vielleicht vermutest.

    Aber gut, extra für dich: In Beitrag #97 schreibst du selbst, dass du auch nicht besser eindeutige Noten vergeben kannst, im Schriftlichen wie im Mündlichen. Ich nehme an, damit hast du auch Drölf Punkte gemeint? Oder hast du vielleicht doch eine bessere Vorstellung von dem, was hier beschrieben wird, als du vorgibst? Du willst doch nicht etwa trollen?

    Es gibt eklatanten Lehrermangel im Grundschulbereich. Viele Bundesländer bieten deswegen Nachqualifizierungsmaßnahmen für Lehrämter anderer Schularten an, oft mit Planstellengarantie im Anschluss.

    Nachdem du viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet hast, wäre das vielleicht eine Option für dich. In diese Richtung würde ich mal recherchieren.

    Nicht ganz zu Unrecht, wenn man hier liest, dass man den „Prüfungsverlauf“ so gestalte, dass es nicht knapp werde, dass man also dafür sorgt, dass noch ein paar Punkte flöten gehen.


    Nicht den Verlauf an sich. Der würde zumindest bei mir immer auf ein Bestehen des Prüflings hin ausgerichtet sein - nur die Leistung muss er dann natürlich selbst erbringen.

    Also, einen Prüfungsverlauf zu gestalten, kann ja durchaus auch heißen, dass man zum Ende hin, wenn es auf eine uneindeutige Note herausläuft, gezielt Fragen aus den Anforderungsbereichen stellt, um die es geht. Wenn ein Schüler 02 Punkte braucht und es wird zu Ende hin knapp, werde ich nicht gerade die abstrakten Transferfragen auspacken, die sonst zwischen 14 und 15 Punkten entscheiden, sondern eher im AFB I fragen, um ihm hier eine Chance zu geben - oder um eben im Protokoll eindeutig machen zu können, dass nicht mal der AFB erfüllt war. Wenn es, um beim Beispiel hier im Thread zu bleiben, um die Frage 08 Punkte geht, werde ich vor allem im AFB II fragen und wenn der halt nicht erfüllbar ist, dann reicht es halt nicht zu den 08. So eine Fragekultur kann dann durchaus auch valide zeigen, dass es doch nicht zu 07 reicht. Nota bene: Nachdem der Prüfling im vorherigen Prüfungsverlauf durchaus die Chance hatte, sich auf allen drei AFBs zu beweisen. Hier geht es ums fine tuning.

    Das ist kein Gemauschel, es ist genau die Aufgabe des Prüfungsvorsitz, sicherzustellen, dass das geschieht, damit die Leistung eben valide ist. Und dass es zumindest gefühlt mehr Gewicht hat, wenn das ein Mitglied der Schulleitung ist, das im Regelfall einiges an Prüfungserfahrung hat, als ein junger StR, ist vielleicht auch nachvollziehbar.


    Wenn ich so lese, wohin sich dieser Thread aufgrund einer ganz anderen Frage (die ja schon längst geklärt ist), könnte ich mal wieder :autsch: oder :uebel: ...

    Ach, ich finde so einen Austausch über die Arbeitspraxis immer recht interessant.

    Der Duden hingegen meint, dass nach "dass" durchaus auch der Indikativ stehen kann:

    Zitat

    In der indirekten Rede und ähnlichen Nebensätzen, die durch eine unterordnende Konjunktion (dass,ob) oder ein Fragewort (was, wann, wie u. Ä.) eingeleitet werden, wird neben dem Konjunktiv I häufig auch der Indikativ verwendet: Der Minister behauptet, dass der Lobbyist ihn nach allen Regeln der Kunst über den Tisch gezogen habe/hat.

    Wenn der Nebensatz allerdings von einem Verb abhängt, dessen Bedeutung impliziert, dass der Sprecher den Inhalt des abhängigen Satzes als gegeben betrachtet, ist allein der Indikativ möglich [...].


    https://www.duden.de/sprachwis…us-nach-wissen-erfahren-u

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