Beiträge von WillG

    Fürs Gymnasium ist das übrigens in §26(3) GSO im gleichen Wortlaut geregelt:

    Zitat
    Nach Beginn der Leistungserhebung können gesundheitliche Gründe der Schülerin oder des Schülers, denen zufolge der Leistungsnachweis nicht gewertet werden soll, in der Regel nicht mehr anerkannt werden.

    Ich sehe das wie Seph. Wenn einem Schüler nach einem Blick auf die Aufgabenstellung plözlich unwohl ist, bin ich durch diese Regelung im Recht, ihm entsprechend mit Note 6 zu bewerten.

    Wenn ein Schüler sichtbar deutlich krank wird, so wie es Kris24 auch dargestellt hat, kann ich durch die Formulierung "in der Regel" hier auch großzügig sein.

    Wenn sich ein Schüler tatsächlich auf die Arbeit erbricht, würde ich die Arbeit für alle abbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen. Das ist dann keinem Schüler mehr zuzumuten, unter diesen Bedingungen weiterzuschreiben.

    Das ist alles leider nicht so einfach.
    Du kannst grundsätzlich Urlaub ohne Dienstbezüge beantragen, aber der muss natürlich erstmal genehmigt werden. Dann gilt in der Regel aber auch erstmal, dass du in dieser Zeit keiner anderen Beschäftigung nachgehen darfst, wenn diese nicht ausdrücklich beantragt und genehmigt wird. Ob eine ungenehmigte Tätigkeit im Ausland auffliegen kann, weiß ich nicht, in jedem Fall ist es dienstrechtlich ein Vergehen.

    Dazu kommt, dass du während der Beurlaubung keinen Beihilfeanspruch hast, dich also mit 100% selbst krankenversichern musst.

    Ein Sabbatjahr ist hier sicherlich die sauberere Lösung, aber das hast du ja schon ausgeschlossen.

    Der Auslandsschuldienst hat relativ lange Vorlaufzeiten und in Bayern ist die Abgabefrist für den Antrag für den Auslandsschuldienst einmal jährlich am 1. Februar.

    Leider fällt mir aktuell keine gute Lösung für dein Problem ein; wenn du erst kurz im Dienst bist und mutig bist und dir das wichtig genug ist, kannst du dich natürlich aus dem Dienst entlassen lassen und darauf bauen, dass du mit Lehramt Förderschule danach locker wieder eine Stelle bekommst. Aber das ist natürlich risikobehaftet.

    In Ba-Wü ist jeder 2.Samstag offizieller Schultag. Er kann durch Beschluss der Schulkonferenz und Umschichtung der Unterrichtsstunden auf die Tage Mo-Fr jedoch unterrichtsfrei gehalten werden. Dass Lehrer an diesem Tag nicht unterrichten müssen, bedeutet nicht, dass sie an diesem Tag nicht arbeiten und ihre wöchentliche 41-h-Woche ableisten.

    Ich wiederhole in diesem Kontext meine Frage von oben, nicht rethorisch gemeint, sondern wirklich interessiert:
    Weiß jemand, wie es sich mit Vorgaben zur 5-Tage-Woche im ÖD verhält? Gibt es da Regelungen?

    Sprich, ist die Regelung, die Wolfgang hier anführt, ein Beleg dafür, dass wir auch (ohne akuten Anlass, quasi als Ausnahme) grundsätzlich zu sechs Arbeitstagen in der Woche verpflichtet werden können?

    Also, abgesehen von der Frage nach der richtigen Vorgehensweise, bei der Antimon auch aus PR-Sicht durchaus zustimme, würde mich aber die rechtliche Situation wirklich interessieren.

    ist es rechtlich wirklich kompliziert, weil der Samstag tatsächlich formal ein Werktag ist.

    Formal ein Werktag, ja, aber ist es auch formal in jedem Fall ein Arbeitstag? Ich hätte jetzt implizit angenommen, dass wir für uns die 5-Tages-Woche gilt? Jetzt mag es Gründe für Ausnahmen geben -bspw. vielleicht (!) ein Schulfest oder ein Tag der offenen Tür, wobei ich auch da meine, dass das nicht am Samstag sein muss, aber eine Dienstbesprechung scheint mir eher nicht zwingend auf einem Samstag liegen zu müssen.

    Ein Ferientag wäre hier - rein dienstrechtlich - kein Problem. Aber natürlich mit entsprechend Vorlauf, wenn es keine schulinterne Regelung zum Einreichen von Urlaub gibt.

    Das stimmt natürlich. Ich will das auch gar nicht verteidigen. Diese Arbeitsweise ist aber - zumindest aus meiner Erfahrung - Realität in der Arbeitsweise der Behörde.

    Und der Punkt ist vielleicht, dass - so zumindest damals die Aussage der Behördenleitung - kein Anspruch auf eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt X besteht, so dass es zu dieser Priorisierung kommt.

    Bei Zeugnissen gibt es für die Schulen eine klare Vorgabe durch den Dienstherrn. Eine bessere Analogie wäre vieleicht Korrektur:

    Wenn sich bei mir die Korrekturen stapeln, dann haben die Abiklausuren natürlich Vorrang, und die Arbeit der 5. Klasse muss dann ggfs. warten. Ist auch nicht toll, vermutlich pädagogisch sogar genau falsch, weil die Abiturienten aus ihren Klausuren im Regelfall nichts mehr lernen, wohingegen die 5.-Klässler umso mehr lernen, je weniger Zeit verstreicht, aber das ist dann eben Realität.

    Die Urkunde für die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ja keine "schöne Urkunde" sondern schon ein rechtlich sehr wichtiger Verwaltungsakt und hier erwarte ich schon, von der jeweiligen Behörde, dass die pünktlich kommen.

    Das ist individuell sicherlich richtig, wenn du dir aber so einen typischen Behördenschreibtisch vorstellst, auf dem sich die Akten und Laufmappen stapeln, dann sieht die Sache aus Sicht der Behörde anders aus. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die behördeninternen Wege (und damit Schreibtische), die der Vorgang bei der Verbeamtung auf Lebenszeit durchläuft, zum großen Teil die gleichen sind, die auch Funktionsstellenbesetzungen und Einstellungen durchlaufen. Da geht es dann schlichtweg darum, die Schule handlungsfähig zu halten, indem leere Lehrer- und Schulleitungsstellen schnell besetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist die Verbeamtung auf Lebenszeit einer Lehrkraft, die bereits im Dienst ist, auch wenn sie für die einzelne Lehrkraft besonders wichtig ist, aus systemischer Sicht weniger wichtig.

    Zu meiner Zeit in der Behörde war das ganz klar die kommunizierte Prio: Funktionsstellenbesetzung, dann Einstellungen, dann Verbeamtungen.

    Es muss ja nicht immer gleich Krankheit und Unfall sein, es können ja auch dienstliche/disziplinarische Vorfälle sein, vgl. die hier ausführlichst diskutierte Londonfahrt und der Schwimmunterricht. Oder ein (evtl. falscher) Vorwurf oder eine Anzeige etc.

    Das ist alles kein Standard oder eher unwahrscheinlich, aber trotzdem kann ich nachvollziehen, dass man die Urkunde lieber früher als später in der Hand hält.

    Ich kenne das tatsächlich auch so, noch aus Zeiten einer Abordnung in die Behörde, wo ich u.a. entsprechende Formulare ausfüllen und überprüfen musste, das als Zeitpunkt nicht das Datum auf der Urkunde gegolten hat, sondern das Datum auf der Empfangsbestätigung, was Dr. Raketes Lesart entsprechen würde.

    Interessant wäre auch, was in einem rein theoretischen Fall passieren würde, in dem ein Beamter auf Probe kurz vor Überreichen der Urkunde eine schwere Krankheit diagnostiziert bekäme oder dienstunfähig würde.

    Ich habe wirklich Angst, dass meine SuS mich dafür künftig beleidigen / auslachen oder sogar „nachäffen“. An sich kann ich mit Beleidigungen gut umgehen, aber dieser Punkt ist doch sehr verletzend für mich, da ich zu Schulzeiten schon dafür gehänselt wurde.

    Schwierig einzuschätzen.

    Ganz generell gilt: Schüler können, wenn sie es wollen (!), zu jeder Lehrkraft, über die sich sich lustig machen wollen, etwas finden. Zu dick, zu dünn, zu groß, zu klein, zu alt, zu große Nase, schlechte Frisur, Glatze, schlampig gekleidet, immer zu sehr gestylet etc. Und dann muss man als Lehrkraft damit umgehen, wozu man in erster Linie vor allem ein dickes Fell braucht, um es nicht an sich ranzulassen. Die konkrete Reaktionsfähigkeit hängt ein wenig von der Schlagfertigkeit und von der Erfahrung ab. Und natürlich vom Standing, das man an der Schule hat.

    So, wie du deine "körperliche Auffälligkeit" beschreibst, bietest du natürlich mehr Angriffsfläche. Und sicherlich kann es passieren, dass du häufiger oder schneller Ziel von solchen spöttischen Beleidigungen wirst (- was aber gar nicht unbedingt der Fall sein muss -). Trotzdem würde ich sagen, dass es auch bei dir im Job dann eigentlich eher davon abhängt, wie du es schaffst, mit solchen Situationen umzugehen, und weniger von den konkreten Äußerlichkeiten. Und tatsächlich wirst du auch merken, dass die Äußerlichkeiten weiter in den Hintergrund rücken, wenn du als Lehrerpersönlichkeit und durch gute Beziehungsarbeit einen entsprechenden guten Ruf an der Schule erarbeitet hast. Aber auch dann kann es immer mal wieder Beleidigungen geben, und dann gilt es eben wieder, damit zuzugehen, siehe oben.

    Es geht weniger um Geld, vielmehr um Anerkennung.

    Bist du dir da sicher? Ich meine, nehmen wir mal an, du bekommst für deine Leistungen, die ursprünglich zur Zulage geführt haben, jetzt als Ersatz eine formschöne Urkunde, unterschrieben von Söder persönlich, mit ein paar persönlichen, handschriftlichen Dankesworten des Ministerpräsidenten, die deine individuellen Leistungen wertschätzen. Ist es dann für dich okay, dass du ebenso bezahlt wirst, wie die anderen Lehrkräfte, die vorher nicht höhergestuft waren? Ich meine, die Anerkennung hättest du ja dann auf anderem Weg bekommen, sogar aus höchstem Munde.

    Ich bin der Meinung, dass es natürlich um Geld geht. Worum denn sonst. Und das ist ja auch völlig ok.

    Darüber hinaus sind auch Widerspruch und Klage denkbar. Zu beachten ist aber, dass diese für sich noch keine aufschiebende Wirkung bei der Besetzung entfalten, sodass ggf. auch ein gerichtlicher Eilrechtsschutz zu beantragen ist.

    Ich kenne Fälle, mindestens zwei fallen mir auf Anhieb ein, in denen eine Person, die gegen ihre Beurteilung geklagt hat, über mehrere Monate mehrere Stellenbesetzungsverfahren blockiert hat. Zum Teil, weil sie sich auf mehrere Stellen gleichzeitig beworben hat, und zum Teil, weil es Dominoeffekte gegeben hat, weil entsprechende andere Stellen durch die Blockade nicht wie geplant frei wurden.

    Ich glaube, das liegt auch daran:

    Dezernate (zumindest in unserer Bezirksregierung) haben übrigens wenig Bock auf vermeidbare Arbeit. Da würde ich mir genau überlegen ob ich das von dir angedachte Verfahren in Gang setze.

    Das ist auch meine anekdotische Erfahrung. Solange das Ergebnis unklar ist, wird erstmal abgewartet, um nicht bei einem ungünstigen Resultat der Klage noch mehr Arbeit zu haben. Ich glaube übrigens nicht, dass das ein Grund ist, das Verfahren nicht so in Gang zu bekommen. Oft ist gerade die Vermeidung von mehr Aufwand und Arbeit (- und damit ganz klar auch die Angst vor Klagen -) der Grund, warum plötzlich doch noch was gedreht werden kann.

    Also: Wer von euch hat was schon konkret unternommen gegen die Umstände, über die er oder sie sich beklagt?

    Im Rahmen der PR-Tätigkeit machen wir das immer mal wieder, vor allem, wenn es um Arbeitsbedingungen geht, die mit dem Gebäude zu tun haben. Bei Corona haben wir das z.T. auch gemacht.

    Ich achte dabei immer darauf, mich auf dei §§15 und 16 ArbSchG zu beziehen, die mich dazu verpflichten, Risiken für mich und für Menschen, die von meiner Arbeit betroffen sind, anzuzeigen. Das ist übrigens die Grundlage für das Konzept der "Überlastungsanzeige", die eben auch nicht (nur) ein Mittel des Arbeitskampfes ist. So gesehen ist sie mit der Remonstraton eng verwandt, z.T. ist es schwer - bzw. fällt es mir schwer - eine klare Grenze zwischen Remonstration und Überlastungsanzeige zu ziehen.

    Die Erklärung, die ich mir selbst zusammenreime ist die:

    Remonstration (§36 BeamtStG; bzw. Landesnormen):

    Ich werde per Dienstanweisungen dazu gezwungen, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Das ist der Fall, wenn ich Lehrkraft ohne Schwimmschein dazu gezwungen werde, Schwimmunterricht zu erteilen, wenn ich während Corona ganze Lerngruppen in Präsenz zu unterrichten, obwohl aktuelle Regelungen etwas anderes einfordern oder wenn mein Schulleiter mich zwingt, eine Note aus sachfremden Überlegungen zu ändern ("Der Vater hat so viel für den Förderverein gespendet!" - rein fiktives Beispiel).

    Überlastungsanzeige (§15 und §16 ArbSchG): Ich werde nicht gezwunden, gegen geltendes Recht zu verstoßen, kann aber trotzdem die Sicherheit der Betroffenen und die Qualität meiner Arbeit aufgrund der Umstände der Dienstanweisung nicht garantieren. Das ist der Fall, wenn Korrekturzeiten im Abitur einfach objektiv nicht ausreichen (Qualität der Arbeit) oder (nehme ich als Fachfremder an) wenn ich als ausgebildete Chemielehrkraft Experimente durchführen soll, bei denen ich den nötigen Überblick aufgrund der Größe der Lerngruppe nicht habe. Oder wenn ich als Lehrkraft mit Schwimmschein Schwimmunterricht geben muss, dabei aber auch den Überblick nicht bewahren kann. (Bei den letzten beiden Beispielen kann es natürlich sein, dass schon dir Gruppengröße oder das Betreuungsverhältnis geltendem Dienstrecht widersprechen, dann ist es wohl doch wieder eher Remonstration),

    In beiden Fällen nimmt mich die Anzeige der Problematik aus der Verantwortung, ggfs. auch erst, wenn ich diese nicht nur dem direkten Dienstvorgesetzen (Schulleitung) angezeigt habe, sondern in einem zweiten Schritt auch der übergeordneten Stelle. Das ist vor allem bei der Remonstration der Fall. Problematisch ist, dass meines Wissens beide Vorgehensweise keine aufschiebende Wirkung haben, d.h. ich glaube, dass man halt trotzdem erstmal zum Schwimmunterricht gehen oder oberflächlich korrigieren muss, während der "Widerspruch" auf dem Schreibtisch der Behörde Staub ansetzt.

    Natürlich bin ich kein Anwalt und gebe hier nur meine eigene Rechtsauffassung und Lesart der dienstrechtlichen Begebenheiten wieder. Also kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Korrektheit.

    Also, drei Punkte, die mir dazu einfallen:

    1. Ich würde so eine Interessensbekundung auf dem Dienstweg über Schulleiter und Dezernent schicken. So will es das Dienstrecht und damit bist du auch raus, wenn es darum geht, wo es genau landen muss.

    2. Das Lehrertauschverfahren ist eine totale Black Box. Keiner weiß so richtig, wie das abläuft, welche Informationen den beteiligten Referenten vorliegen etc. Man munkelt (Achtung: potentielle Verschwörtungstheorie), dass bei diesem "Runden Tisch" auch andere Dinge verhandelt werden, quasi "Wir geben noch eine Lehrkraft mehr an euch ab, wenn dafür das Baugenehmigungsverfahren an der Landersgrenze beschleunigt wird" oder so. Aber das ist nur ein Gerücht, würde allerdings die massive Intransparenz des Verfahrens erklären.

    3. Bei mir lief das damals, vor langer Zeit, so: Ich hatte eine Schule, die mich wollte, die mich dann aber über das Ländertauschverfahren gezogen hat. Die Versetzung fand ganz offiziell auf diesem Weg statt. Wie das intern gelaufen ist, weiß ich nicht, in jedem Fall ist aber der Schulleiter der aufnehmenden Schule hier aktiv geworden und entsprechende Kanäle genutzt. Mit anderen Worten: Vermutlich bringt das mehr, wenn der dortige Schulleiter versucht, dich zu bekommen, als wenn du von der Seite her hier mit irgendwelchen Interessensbekundungen ankommst.

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