Wie soll man von einem K verlangen, der zwar z.B. ein Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen hat und vllt. sogar im Ref an einer Gesamtschule war, wieder an eine solche zurückzukehren? Es hatte ja Gründe, dass er z.B. ans WBK oder auch BK gegangen ist. Z.B. dass er mit Kindern nicht (gut) umgehen kann, sie ihn nerven, er keinen Zugang zu ihnen findet, sich mit pubertären Problemen nicht befassen will/kann (z.B. weil er selbst keine Kraft dafür hat) etc.
Sollten hier dem PR die Hände gebunden sein?
Der PR ist nicht dafür da, dafür zu sorgen, dass deinen persönlichen Befindlichkeiten Rechnung getragen wird.
Er ist dafür da, die Gleichbehandlung der Kollegen nach harten, ja externen, Kriterien und die Einhaltung der dienstrechtlichen Vorgaben zu überwachen. Er soll außerdem dafür sorgen, dass eine gewisse soziale Gerechtigkeit herrscht. Wenn es entsprechend der dienstrechtlichen Vorgaben eben zu einem Stellenüberhang und damit zu Abordnungen kommen muss, dann gilt ein Aufstampfen mit den Füßen und ein "Ich will aber nicht!" eben weniger als familiäre Zwänge, Krankheiten oder sogar Fahrtzeiten.
Zu den Vor- und Nachteilen des Beamtenstatus haben andere schon ausreichend gesagt. Ergänzen möchte ich an der Stelle noch, dass Abordnungen und Versetzungen nicht immer nur Nachteile sein müssen. Die Möglichkeit, durch unterschiedliche Verfahren eigentlich überall im Bundesgebiet eine Dienststelle finden zu können (zumindest theoretisch) oder auch mal zeitlich befristet den Aufgabenbereich ändern zu können (Abordnungen in Behörden oder an Unis etc.) wird von vielen gerne genutzt.