Beiträge von WillG

    Wie lange kann ich damit warten?

    Die Mail könnte an sich ja auch Spam sein und ich könnte sie löschen

    Sorry, aber das ist Kindergarten und nicht professionell. Was versprichst du dir denn von der Hinhaltetaktik?

    Nein, du musst im Krankenstand nicht arbeiten, also auch keine Mails beantworten, bis du wieder dienstfähig bist.

    Aber natürlich wird der Konflikt nicht gerade deeskaliert, wenn du ohne Nachricht jetzt erstmal eine Weile von der Bildfläche verschwindest.

    Und ja, die Email hätte auch im Spam landen können oder verloren gehen oder was weiß ich. Aber auch das wird nicht gerade bei der Konfliktbewältigung helfen.

    Professionell ist es, zu versuchen, den Konflikt mit dem Schüler zu beseitigen. Dies sollte idealerweise mit dem Vater geschehen. Das kann auch dann klappen, falls der Vater wirklich auf Krawall gebürstet zum Gespräch käme (- was du ja gar nicht wissen kannst)!

    Professionell ist es also, wie andere schon geschrieben haben, eine kurze Antwort zu schreiben, dass du erkrankt bist und dich mit Terminvorschlägen melden kannst, sobald du wieder im Dienst bist.

    Und dann führst du ein wertschätzendes Gespräch, in dem du versuchst, dem Vater zu vermitteln, dass es dein Ziel ist, die Tochter zum schulischen Erfolg zu führen und dass dazu aber auch die Einhaltung von Regeln gehört. Und dass du und er vermutlich das gleiche Ziel verfolgen. Sachlich, nüchtern, zugewandt. So schwer ist das nicht. Und das wollen auch dein Tutor und dein Schulleiter sehen.

    Ich habe bisher immer vertrauen dürfen, dass alles gemacht wird, was sich einrichten lässt. PRO Lehrkraft, nicht contra.

    Als jahreslanges Mitglied der Personalvertretung kenne ich den Unmut über schlechte Stundenpläne - und solche, die zumindest als schlecht wahrgenommen werden - sehr gut. Ich habe aber auch dutzende Gespräche mit den Stundenplanmachern geführt, und würde diesen Eindruck zumindest für die Schulen, an denen ich bin, zu ca. 80% bestätigen.

    Die übrigen 20% entstehen dadurch, dass das Stundenplanteam eben auch nicht nur die Lehrkräfte im Blick haben muss, sondern natürlich neben den systemischen Zwängen auch darauf achten muss, dass die Schüler zumutbare Stundenpläne bekommen. Das ist vor allem in der Oberstufe auch nicht immer automatisch gegeben.

    Ohne je am Stundenplan mitgearbeitet zu haben, ist es auch mein Eindruck, dass der Vorwurf, den man hier ab und zu liest, eine Schulleitung hätte absichtlich einen schlechten Plan für eine einzelne Lehrkraft gebastelt, ziemlich unsinnig ist. Wenn man sieht, wie aufwendig die Veränderung eines einzelnen Plans sein kann und welche Kettenreaktionen das hervorruft, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich irgendein Schulleiter diesen Aufwand extra macht, um einer einzelnen Lehrkraft zu schaden. Dass sie sich nicht bemüht, einen Plan zu verbessern, meinetwegen, aber keine absichtlich schlechten Pläne.

    Ob die Idee, bei massiven Unterbesetzungen lieber in zwei Fächern Teile ausfallen zu lassen als ein Fach vollständig, wirklich rechtswidrig ist, wage ich zu bezweifeln.

    Grundsätzlich kann man diese Frage schon stellen. Aber ich würde ebenso bezweifeln, dass es rechtmäßig ist, zwei Fächer dann gemeinsam mit insgesamt weniger als einer Stunde pro Fach zu unterrichten. Wenn man dann an der Stundentafel kürzen muss, müsste das aus meinem juristischen Bauchgefühl die Stundenkürzung bei mehrstündigen Fächern bedeuten.

    Ich glaub die meisten Kollegen haben völliges Verständnis dafür, wenn gewisse Stundenplangegebenheiten so sind, weil jemand ein echtes Betreuungsproblem hat. Das endet aber meist sehr schnell bei: "Schule muss alles auffangen und möglich machen, weil Partner zu wichtigen Job hat um zu helfen", wenn dann die dysfunktionale Partnerbeziehung dazu führt, dass die Kollegen des Lehrerelternteils dessen Beziehungskonstellation auffangen sollen.

    Ich würde dir da prinzipiell zustimmen. Aber da kommt dann eben die Vermischung ins Spiel. Wenn VZ-KuK so argumentieren, kann man dem schnell den Wind aus den Segeln nehmen: Vereinbarkeit ja, aber dazu müssen beide Partner bzw. ihre Arbeitgeber beitragen.

    Wenn jetzt aber ein Partner reduziert, dann ist da natürlich schon nochmal ein höherer Anspruch auf zeitliche Vergünstigungen. Ich verstehe schon, dass du sagst, dass die mit TZ "erkauften" zeitlichen Vergünstigungen nicht automatisch auch einen Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten bedeuten müssen ("Vermischung"), aber letztlich ist der offizielle Begriff "familienbedingte Teilzeit". Das lässt sich also nicht so einfach trennen.

    Das ganze Konzept, wenn es denn diesen Namen überhaupt verdient, hakt an allen Ecken.

    Es gibt eine Stundentafel, für deren Einhaltung die SL verantwortlich ist.

    Es gibt einen Lehrplan, für dessen Einhaltung du als Fachlehrkraft verantwortlich bist.

    Beides kann bei diesem Vorgehen nicht garantiert werden. Ich würde mich darauf nicht einlassen. Als Ref sowieso nicht.

    Die gute Nachricht ist, dass du diesen Kampf nicht kämpfen musst. Du meldest das deiner Seminarleitung, die muss das dann mit der Schulleitung klären.


    Der ganz formale Weg wäre übrigens der der Remonstration: Du erhältst eine Anweisung, die gegen das Dienstrecht verstößt (den sowohl Stundentafel als auch Lehrplan sind dienstrechtliche Vorgaben). Beamte sind verpflichtet (!), gegen so eine Anweisung zu remonstrieren, und zwar schriftlich zuerst beim Weisungsgeber, dann, sofern dieser die Anweisung aufrecht erhält, bei der übergeordneten Behörde. Erst, wenn dort die Weisung auch abgenickt wird, bist du an sie gebunden, aber für den Rechtsverstoß nicht mehr verantwortlich.

    Das ist natürlich für eine junge Kollegin schon ein Brett und ich verstehe, dass man sich das als Ref vielleicht nicht unbedingt traut. Deswegen ist der Rat von CDL auch unbedingt der beste Weg.

    Wer natürlich mit Kindern VZ arbeitet und sich auf freie Nachmittage wegen Betreuungsprobleme beruft, hat noch weniger Verständnis von mir.

    Ich würde dem zu ca. 60% zustimmen. Denn natürlich haben auch VZ-Kräfte einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aber natürlich ist der Anspruch von TZ-Kräften ungleich größer und hier wird dann noch viel mehr Fingerspitzengefühl von Seiten der SL benötigt, um eine gerechte Verteilung der Arbeitsbelastung zu gewährleisten.

    Vielleicht noch eine Ergänzung:
    Es gibt halt immer solche und solche. Das macht die Sache nicht einfacher und weniger konfliktbeladen.

    Es gibt die VZ-Kräfte, die sich lauthals beschweren, dass sie zu allen Konferenzen müssen, dafür Kollege/Kollegin XY schon wieder von einer Konferenz befreit ist. Es gibt sicherlich im Einzelfall auch TZ-Kräfte, die Kinderbetreuung nur vorschieben, um besonders unbeliebte Stunden im Stundenplan nicht machen zu müssen.

    Deswegen plädiere ich ja so für den Austausch und das kollegiale Miteinander, das im Zweifelsfall natürlich beim SL auf dem Schreibtisch umgesetzt werden muss.


    Und dass eine SL alle im Blick haben muss, wurde ja schon mehrfach erwähnt. Das kann aber auch durch individuelle Einzelentscheidungen geschehen, bspw. dass eine VZ-Kraft auch mal darum bitten kann, dass die SL einen Stundentausch ermöglicht, wenn man halt mal aus rein privaten Gründen den Nachmittagsunterricht abhängen oder freitags früher gehen will. Oder- im totalen Einzelfall - in solchen Situationen auch mal Unterrichtsausfall abnickt. So etwas ist auch ein Zeichen von Wertschätzung und trägt viel zur Zufriedenheit im Kollegium und zur Vermeidung von Konflikten bei.

    Ich glaube, dein spezieller Fall ist ein gutes Beispiel für das, was ich meine:
    Absolute Forderungen, weder vom Dienstherrn noch von den TZ-Kräften als Gruppe, funktionieren halt nicht für den Einzelnen. Weder diese Regelung, die du von deiner Schule schreibst (entweder ganz vormittags oder ganz nachmittags), noch dieses Gegenrechnen mit VZ-Kräften, das du in deinem früheren Posts vorlegst, wird den reellen Bedürfnissen des Einzelnen gerecht. Genau das meine ich ja und du bestätigst es mit deinem Beispiel.

    In der Realität muss das ausgehandelt werden, und zwar so, dass idealerweise niemand jenseits seiner (von der Stundenzahl abhängigen) dienstlichen Verpflichung über Gebühr benachteiligt wird.

    Das kann dann ja bspw. so aussehen, dass man die Zusage bekommt, an zwei Tagen nur von der dritten bis zur siebten Stunde eingesetzt zu sein, einen vierten ganz Tag frei hat, dafür dann an einem anderen Tag eine längere Lücke in Kauf nimmt. Oder was auch immer. Ich denke, es wird klar, was ich meine. Aboslutismen führen halt nie dazu, dass irgendwer zufrieden ist.



    ("Only a Sith deals in absolutes".)

    Wenn dann aber die Teilzeitkraft vormittags frei hat, damit die Vollzeitkraft nachmittags frei hat stellt such doch die Frage, wieso die nicht einfach tauschen.

    Vormittag ist für mich 1. - 6. Stunde. Nachmittag 7. - 9. Stunde.

    Mit anderen Worten: Die Teilzeitkräfte stehen dann auch schön alle ab der 1. Stunde zur Verfügung?

    Ich gehe mal von einer 50% Reduzierung aus: Nach deinem Argument (VZ-Kräfte müssen den ganzen Tag zur Verfügung stehen, weil der Arbeitstag eben den ganzen Tag umfasst) müssen TZ entsprechend nur die halben Tage haben, aber Nachmittage sind hier besonders ungünstig.

    Das heißt dann aber, dass TZ-Kräfte eben den halben Tag, meinetwegen den Vormittag, vollumfänglich zur Verfügung stehen müssen.

    Bei uns an der Schule würden viele TZ-Kräfte hier auf die Barrikaden gehen, da sie vor allem morgens ein Problem mit Kinderbetreuung, Kindergartenbeginn und Schulbeginn haben. Aber Nachmittage sind ja auch nicht zuzumuten. Die Forderung ist dann, die Stundenzahl idealerweise zwischen der 3. und 7. Stunde abzudecken, was oft schon rein rechnerisch nicht geht, vor allem, wenn man dann noch freie Tage erwartet, und zudem zu großen Lücken in den Stundenplänen der VZ-Kräfe und der Oberstufenschüler führt. Bei allem Verständnis für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, das kann ja nun auch nicht die Lösung sein. Und nein, auch VZ-Kräfte müssen keine solchen Lücken wie im Ausgangspost unbegrenz akzeptieren. Der Unterricht deckt ja eben nur einen Teil der Arbeitszeit ab und auch VZ-Kräfte haben ein Anrecht darauf, die außerunterrichtlichen Tätigkeiten an einem angemessenen Arbeitsplatz auszuführen. Der ist halt an der Schule nicht gegeben.


    Um es nochmal deutlich zu machen: Ich bin sehr wohl der Meinung, dass TZ-Kräfte hier im angemessenen Maße bevorzugt beahndelt werden müssen, da sie für diese Bevorzugung mit Gehaltseinbußen bezahlen und die Reduzierung aufgrund der zusätzlichen dienstlichen Aufgaben beinahe zwangsläufig ein Minusgeschäft bedeutet. Ich bin auch sehr wohl der Meinung, dass im Kontext dieser Bevorzugung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen besonderen Stellenwert haben muss. Aber sich hinzustellen und zu sagen, dass pauschal und prinzipiell VZ-Kräfte doppelt so viel Nachmittagsunterricht wie TZ-Kräfte haben müssen, ist kurzsichtig und zeigt, dass der systemische Blick fehlt.

    Ebensowenig wie es mich zu interessieren hat, ob oder warum Kollege XY (egal ob TZ oder VZ) zu bestimmten Konferenzen nicht kommen muss oder am Elternsprechtag früher geht, hat es andere Kollegen zu interessieren, wie viel Nachmittagsunterricht ich habe oder wann ich nicht zur ersten Stunde anfange.

    Der Gedanke, dass ja der Kollege, der den Nachmittag frei hat, einfach meinen Nachmittag übernehmen kann, missachtet die Komplexität des Stundenplans und die Fürsorgepflicht, die der Dienstherr allen Kollegen gegenüber hat.

    Mit anderen Worten: Ein "Aufrechnen" im Sinne von "Warum hat der und ich nicht..." ist eher kindisch und wenig zielführend. Sinnvoller ist es doch, auf die eigenen Bedürfnisse zu achten und zu sehen, wie diesen im Kontext der systemischen Zwänge begegnet werden kann.

    Wieso haben eigentlich Vollzeitlehrer immer Nachteile, wenn Teilzeitlehrer früher gehen?

    Wenn TZler zweimal nachmittags Unterricht haben, dann müssten die mit VZ logischerweise viermal ran.

    Aus meiner Sicht finden sich hier Denkfehler. Erstens ist der Begriff "Teilzeit", nicht "Halbtagsjob" oder "Vormittagsjob".

    Teilzeitkräfte müssen unbedingt entsprechend ihrer Reduzierung entlastet werden. Dabei muss auch verfassungskonform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine Rolle spielen. Und der Schutz von Kranken.

    Das würde ich aber jetzt nicht (allein und rein arithmetisch) an der Anzahl von Nachmittagen festmachen. Ein TZ-Lehrer und ein VZ-Lehrer können beide genau zwei Nachmittage haben, der TZ-Lehrer hat dann halt vielleicht zwei freie Tage oder mehr freie Vormittage oder so. Hier gilt es halt dann auf individuelle Betreuungsmöglichkeiten zu achten und diese bei der Stundenplangestaltung - nach Möglichkeit! - zu berücksichtigen. (Ja, in Berlin ist das sicherlich wieder anders, ich meine grundsätzlich). Aber wenn der Kollege Hans Müller auf Teilzeit geht, weil er mehr Freizeit möchte, dann würde ich das nicht an der Anzahl der Nachmittage festmachen.


    Generell gilt auch, dass zeitliche Faktoren gibt, die jeden individuell betreffen. Wenn hier jemand ausgeklammert wird, hat das keine Auswirkungen auf andere. Mir kann es völlig egal sein, wie viele Konferenzen TZ-Kollegen besuchen müssen, wie lange sie am Elternsprechtag anwesend sein müssen oder ob die SL vielleicht irgendwelche anderen Absprachen trifft, die sich nicht auf mich auswirken.

    Andererseits gibt es halt Aufgaben, die jemand machen muss. Wenn eine TZ-Kraft diese nicht machen kann, dann müssen sie von anderen übernommen werden. Das können VZ-Kräfte sein, das macht schon Sinn, sie werden für eine größere Anzahl an Arbeitsstunden bezahlt, oder eben andere TZ-Kräfte im Rahmen ihres bezahlten Arbeitseinsatzes. Klassisches Beispiel: VZ-Kräfte fahren alle zwei Jahre auf Studienfahrt, TZ-Kräfte alle vier Jahre, wechseln sich also alle zwei Jahre ab.


    Langer Rede kurzer Sinn: Dass TZ ein Verlustgeschäft ist und zu Mehrarbeit führt, ist nicht tragbar. TZ-Kräfte müssen so entlastet werden, dass sie ihre Arbeit im Rahmen ihrer reduzierten Arbeitszeit leisten können. Dabei ist der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung zu tragen. Die Forderung, dass alles andere aber von VZ vollumfänglich aufgefangen werden muss, sowohl in der Quantität der Arbeitzeit als auch in der Qualität der Arbeitspläne, muss kein Automatismus sein und ist nur begrenzt belastbar.

    Wie bereits geschrieben, würde ich in einem Team ggf. mitarbeiten und mich in ein neues Aufgabenfeld einarbeiten um eine kommissarische Leitung zu unterstützen. Das würden viele im Kollegium ebenso anbieten, da bin ich sicher.

    Meine - anekdotische - Erfahrung aus meiner Zeit im Amt ist durchaus die, dass das Schulamt, also im Prinzip die Dezerenten, durchaus ein Interesse daran hat, dass der Laden läuft. Und sei es auch nur, um selbst möglichst wenig Stress / Arbeit mit einer einzelnen Schule zu haben.

    Dabei stehen sie im Spannungsfeld zwischen pragmatischen Lösungen und formalen Zwängen, also dem Beamtenrecht. (Ob das Beamtenrecht aus dem 19 Jhdt ist oder nicht und ob alte, aber noch gültige Begrifflichkeiten die Befindlichkeiten von einzelnen Lehrkräften stören, ist dabei erstmal irrelevant.)

    Dezernenten haben gerade deshalb auch kein gesteigertes Interesse, dass eine Berufsanfängerin in eine Position gebracht wird, in der sie aufgrund von Unsicherheit im Handeln ständig Kontakt und Rücksprache sucht, und viele Fehler macht, die dann im Zweifelsfall auf dem Schreibtisch des Dezernenten landen. Das erzeugt nur Mehrarbeit. Das wird aber andererseits zwangsläufig in Kauf genommen, wenn der Dezernent keine formaljuristisch passende Alternativlösung sieht.

    Oftmals kann man als Schule hier durchaus mitgestalten, indem man den Verantwortlichen entsprechende Vorschläge macht. Wenn du also mehrere Kollegen findest, die bereit wären, als Team die Schule zu leiten und wenn ihr innerhalb dieser Gruppe jemanden findet, der bereit ist, den Unterschriftenonkel zu spielen, kann es schon sein, dass das Schulamt da mitgeht -oder diese Lösung zumindest als Ausgangspunkt für eine differenziertere Lösungssuche nimmt.

    Ich würde also nicht einfach nur bange abwarten, was dem Schulamt einfällt. Ladet den zuständigen Dezernenten ein, schildert eure Sorgen und Bedenken und zeigt ihm auf, welche Kompromisse für euch okay wären. Es kann in jedem Fall nicht schaden, im schlimmsten Fall ingoriert es einfach und ihr habt aber nichts verloren.

    Ich habe mich gewehrt, denn wie "kann" ich kommissarisch eine Schule leiten, auf deren SL-Stelle ich mich nie hätte bewerben dürfen.

    In die Richtung habe ich beim Ausgangspost auch gedacht. Vielleicht könntest du im Zweifelsfall argumentieren, dass die die falsche Schulform / Laufbahn hast. Da ist der Unterschied A12 / A13 ja in deiner Situation nochmal grundsätzlich anderer Natur als es bei A13/A14/A15 an Gymnasien wäre.

    Sollte ein solcher Vorgang im Ministerium landen, geht er postwendend an die Schule zurück oder je nach Problemlage an die Bezirksregierung zur Bearbeitung in eigener Zuständigkeit. Es gibt nebenbei auch so etwas wie einen Dienstweg.

    Ich spreche nicht davon, dass die TE oder der öPR direkt das Ministerium anschreibt. Ich spreche von einem personalvertretungsrechtlichem Stufenverfahren. Das ist sozusagen der "Dienstweg" der Personalvertretung, wenn du willst. Und wenn das eingeleitet wird, dann landet das in Bayern schnell auf diesem "Dienstweg" im Ministerium. Von Hessen weiß ich, dass es dort ähnlich ist.

    Das kann dann dort auch nicht einfach wieder zurückgeschickt werden, dann muss eine Entscheidung getroffen werden.

    Ich hab oben bereits geschrieben, dass ich natürlich nicht weiß, ob es das in allen Bundesländern gibt und ob es überall ähnlich strukturiert ist, aber natürlich muss es ein Format geben, Personalvertretung zu eskalieren, und sich als PR nicht einfach von einem kalt lächelnden SL wegschicken lassen zu müssen.

    Und nochmal: Es ist meine (anekdotische) Erfahrung, sowohl aus meinen 10 Jahren im PR als auch aus einer Abordnung in die Bildungsverwaltung, dass die Schulaufsicht mit allen Mitteln versucht, zu vermeiden, dass gerade solche Bagatellfälle ins Ministerium eskaliert werden. Ich habe sie da schon einknicken sehen. Nicht immer, aber immer mal wieder.

    Okay, offensichtlich hast du ja doch nicht so viel Erfahrung mit der Bildungsverwaltung.

    Weil, weißt du, Moebius, das Kultusministerium ist nicht einfach ein gaaaaanz großes Haus in dem der Kultusminister gaaaaanz alleine wohnt und alle Fragen und Themen zum Bildungswesen persönlich beantwortet. Nein, er hat total viele Mitarbeiter und die sind in sogenannte "Referate" organisiert, die alle ihr ganz eigenes Spezialthema haben. Und ganz oft weiß der Kultusminister gar nicht im Detail, woran die einzelnen Referate gerade arbeiten. Ja, also, so viele sind das nämlich, das kann man sich gar nicht vorstellen.

    Und dann gibt es da noch eine andere Gruppe, also, die sogennante Personalvertretung, die passt auf, dass der Kultusminister auch immer alles richtig macht. Und weil die halt auch nicht auf all die vielen Menschen in all den Referaten auf einmal aufpassen kann, haben die auch einzelne Gruppen auf verschiedenen Ebenen, die sich mit verschiedenen Themen beschäftigen. Und manchmal, ganz manchmal, rutscht dann halt ein Thema immer weiter nach oben, manchmal sogar bis zum Schreibtisch des Kultusministeriums.


    Also, jetzt mal im Ernst. Ich hab mit keiner Silbe geschrieben, dass der Kultusminister sich damit beschäftigt. Ich hab noch nicht mal geschrieben, dass es überhaupt ans Kultusministerium geht. Ich habe von Stufenverfahren gesprochen. In Bayern eskaliert ein Stufenverfahren sehr schnell ans Kultusministerium, von Hessen weiß ich es auch. Und das ist etwas, was die Schulaufsicht eben gar nicht möchte, vor allem, wenn es um Bagatellen wie den Stundenplan einer einzelnen Lehrkraft geht. Und genau das sind die Fälle, wo die Schulaufsicht dann eben doch auf den Schulleiter einwirkt, in Gottes Namen nachzusteuern, um dieses große Bohei zu verhindern.

    Ich bin die Personalvertretung

    Na ja, du bist eine Personalvertretung. Meine Erfahrungen sind durchaus eher so, dass die Schulaufsicht einfach keine Lust auf Ärger hat und da durchaus auch Schulleitungen in die Pflicht nimmt, um selbst nicht weiter involviert zu werden.

    Das stimmt vor allem dann, wenn so ein Thema durch die personalvertretungsrechtlichen Hierarchien nach oben geht und droht, beim Kultusministerium zu landen, das will die örtliche Schulaufsicht nämlich meiner Erfahrung nach auf keinen Fall. Aber ich weiß nicht, ob solche Stufenverfahren in allen Bundesländern ähnlich strukturiert sind.

    In diesem Fall könnte man auch die Gleichstellungsbeauftragte bei der Schulaufsicht ins Boot holen.

    Als Beamter kann man immer nur auf Zeit in deutschen Auslandsschulen arbeiten, diese stellen aber auch immer Ortslehrkräfte ein.

    Ja, genau das wollte ich mit meinen Ausführungen ausdrücken.

    Vielleicht noch eine Ergänzung: Formal darf man sich nur von Deutschland aus auf eine ADLK-Stelle bewerben und man muss unbefristet im Schuldienst sein. D.h. Auslandshopping von einem Land ins nächste ist zumindest formal nicht möglich.

    Allerdings wissen wir natürlich alle, dass es auch immer irgendwelche Hintertürchen geht, vor allem wenn der Bedarf groß ist.

    Auslandsschuldienst ist allerdings zeitlich begrenzt. Normalerweise kann man nur zweimal über das BVA entsendet werden, jeweils für maximal sechs Jahre. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn man im Ausland eine Funktion übernimmt oder sogar schon mit Funktion entsendet wird, kann man bis zu acht Jahre bleiben.

    Und es gibt immer mal wieder Stellen, die nicht besetzt werden können, die dann für Drittbewerbungen geöffnet werden. Im Idealfall kann man also, wenn alles perfekt klappt, über das BVA insgesamt 24 Jahre in drei verschiedenen Ländern arbeiten.

    Und dann gibt es Lehrkräfte, die das System "bespielen", die zwischendrin auch mal an Europaschulen gehen etc., die gezielt Standorte wählen, die schwer zu besetzen sind etc., die können mit viel Geschick da sogar noch mehr rausholen. Aber es bleiben immer erstmal befristete Stellen und man muss sich immer mal wieder umorientieren.

    Ich will damit sagen: Der Auslandsschuldienst ist sicherlich nicht die Option, mit der man halt "einmal auswandert" und dann dort den Rest seines Lebens bleibt. Das würde vielleicht über eine Anstellung als Ortslehrkraft gehen, die zwar an vielen Standorten recht gut vergütet werden, oftmals besser als einheimische Lehrkräfte vor Ort, aber halt nicht so luxuriös wie ADLKs - wobei die ADLK-Stellen auch mehr und mehr gekürzt werden.

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