Beiträge von WillG

    Um den anderen Thread, in dem es ja um konkrete Vorgaben in NRW zur Lesezeit an Grundschulen, nicht zu karpern, habe ich mal diesen Thread eröffnet. Die Thema sind verwandt, die Schwerpunktsetzung ist aber ja, vermutlich auch bedingt durch die Schularten, eine andere.

    Mir ging es bei meinem Beitrag (RE: 20 Minuten Lesezeit an Grundschulen NRW) im anderen Thread eher darum, Freude am Lesen zu fördern und darum, dass die Schüler das Lesen auch als Selbstzweck begreifen. Das geht natürlich Hand in Hand mit dem (Teil-)Auftrag des Gymnasiums, dass eben auch Bildung als Selbstzweck begriffen werden soll. Das ist aber natürlich etwas, was nie jeder Schüler mitnehmen wird. So ist das "Dann ist das aber so!" zu verstehen.

    In diesem Sinne würde ich es für die Herangehensweise, die ich beschrieben habe (zweckfreies Schmöckern in Büchern in klar abgegrenzten Zeiträumen) für eher kontraproduktiv halten, wenn die Schüler dazu Aufgaben bearbeiten müssten oder wenn sie danach das Gelesene vorstellen müssten. Es geht mir dabei um den Imperativ, wenn jemand vorstellen möchte, weil er so begeistert ist, ist das eine andere Sache.

    Aber das mit dem Verb "lesen" und dem Imperativ ist ja sowieso so eine Sache:


    Zitat

    Das Verb "lesen" duldet keinen Imperativ. Eine Abneigung, die es mit ein paar anderen teilt: dem Verb "lieben", dem Verb "träumen"...Man kann es natürlich trotzdem versuchen. Probieren Sie es mal: "Liebe mich!" "Träume!" "Lies! Jetzt lies doch, zum Teufel, ich befehle dir zu lesen!" "Geh in dein Zimmer und lies!" Ergebnis? Null. Er ist über seinem Buch eingeschlafen. Das Fenster, ungeheuer weit offen, schien ihm plötzlich auf etwas Beneidenswertes hinauszugehen. Dorthin ist er entflogen. Um dem Buch zu entgehen. aber es ist ein wachsamer Schlaf: Das Buch liegt aufgeschlagen vor ihm. Wenn wir seine Zimmertür auch nur ein bißchen aufmachen, können wir ihn brav lesend an seinem Schreibtisch sitzen sehen. Selbst wenn wir uns auf Zehenspitzen angeschlichen haben, hört er uns durch seinen oberflächlichen Schlaf kommen.

    "Na, gefällt's dir?"

    Er antwortet nicht mit Nein, das wäre ja eine Majestätsbeleidigung. Das Buch ist heilig, wie kann man ein Buch nicht mögen? Nein, er sagt, die Beschreibungen wären zu lang. Beruhigt setzen wir uns wieder vor unseren Fernsehapparat. Es kann sogar sein, daß diese Bemerkung eine leidenschaftliche Diskussion zwischen uns und den Unrigen auslöst. "Er findet die Beschreibungen zu lang. Man muß ihn verstehen, wir leben im Jahrhundert des Audiovisuellen, natürlich, die Romanciers des 19. Jahrhunderts mußten alles beschreiben..."

    "Das ist noch lange kein Grund, daß er die Hälfte der Seiten überspringt!"

    Bemühen wir uns nicht weiter, er ist wieder eingeschlafen.

    (Daniel Pennac: Wie ein Roman)

    Ohne Aufgaben kann man die 15 min dann damit verbringen, ruhig ins Buch zu schauen, ab und an eine Seite weiter zu blättern und zu träumen.

    Ich kann mich natürlich ausschließlich aus Sekundarstufensicht äußern, also widerspreche ich deiner Grundschulerfahrung in keinster Weise.

    Für meine Schulart (Gymnasium) würde ich sagen: "Dann ist das halt so!". Ich kann im Unterricht ohnehin nur Lernangebote machen, irgendwie müssen die Kinder (am Gymnasium) auch selbst die Bereitschaft haben, sich darauf einzulassen. Das tun nie alle. Und wenn in dieser Zeit, also 15min die Woche - meinetwegen 15min am Tag - ein paar echte Leselust entwickeln und ein paar andere halt nur so tun, so wie so viele Schüler in vielen Phasen nur so tun, dann ist es das aus meiner Sicht (am Gymnasium) wert.

    Aber ich war auch noch nie jemand, der unbedingt 100% effektiv genutzte Unterrichtszeit zur "Stoff"-Vermittlung als den höchsten Wert angesehen hat.

    Zitat

    Ich meinte, dass das Thema Krankheit und die damit verbundene Dienstunfähigkeit immer noch ein Tabu sind. Keiner spricht doch gerne über die eigenen Probleme, Hindernisse geschweige denn Krankheit. Es ist schwierig, sich darüber zu äußern, da man sich zwangsläufig als Versager wahrnimm

    Vielleicht sprecht ihr auch über verschiedene Perspektiven. Natürlich sind Krankheit und Behinderung kein persönliches Versagen und der einzelnen Person niemals anzulasten. Leider passiert das in der Realität aber halt doch immer wieder. Und wie sich Betroffene fühlen, lässt sich ja leider durch die rein kognitive Erkenntnis, dass Krankheit und Behinderung nichts sind, wofür man sich schämen muss, auch nur bedingt beeinflussen.

    Das ist jetzt ein wenig OT, weil es hier ja um Grundschulen geht, aber für weiterführende Schulen könnte ich mir durchaus so etwas einen festgelegten Zeitraum vorstellen, bei dem es um das reine Lesen als Selbstzweck geht. Ohne Aufgaben zu den gelesenen Texten, quasi völlig freie Auswahl des Lesematerials durch die Schüler (solange altersangemessen). Schüler bringen eigene Bücher mit oder suchen aus angebotenem Fundus aus. Breites Angebot, das rein nach Lesefreude ausgewählt ist, nicht nach "Anspruch" oder "Literarischer Qualität" oder so. Das könnten dann vielleicht auch Comics sein oder Zeitschriften.

    Ich mache das ab und zu mal, in unterschiedlichen Jahrgangsstufen, wenn gerade mal Luft ist, was den Lehrplan angeht, dass wir in die Schulbibliothek gehen oder ich eine bunt zusammengestellte Bücherkiste von zuhause mitbringe, die Schüler sich was aussuchen und dann einfach mal Schmökern. Das ist eigentlich immer ein recht schönes Bild, Schüler einfach lesen zu sehen und oft führt das dazu, dass ein paar Schüler sich Bücher auch ausleihen.

    Aber wahrscheinlich ist das, was hier besprochen wird, anders gemeint und meine Vorstellung vermutlich sowieso in der GS nicht so leicht zumzusetzen wie an einem ländlichen Gymnasium.

    Genau das ist der Punkt. Das bayerische Getue, dass die Noten ja so objektiv seien, weil sie so genau berechnet werden, ist halt albern.

    Und das zeigt sich eben in dem weit verbreiteten Vorgehen, schnell mal ein paar Unterrichtsbeitragsnoten aus dem Ärmel zu schütteln, um die Note an die päd. Bewertung anzupassen.

    Und nein, ein rein rechnerischer Spielraum, bei dem man zwischen X,44 und X,57 (oder wie auch immer der bei euch definiert wird) versuchen darf, die Notenkonferenz von der besseren/schlechteren Note zu überzeugen, ändert daran nicht viel.

    Im Grunde profitiere damit nur ich als Lehrer. Meine Erfahrung in anderen Bundesländern zeigt, dass Schüler oft den päd. Spielraum in der Notengebung verwechseln mit "er könnte mir ganz einfach eine Note besser geben, will aber nicht". Das ist mir hier in Bayern seltener passiert, weil so ein "Sorry, aber du stehst halt rechnerisch auf der 3" jedes Gespräch beendet. In anderen Bundesländern musste ich da - man muss sich das mal vorstellen! - meine Note sogar inhaltlich und fachlich begründen! Unfassbar!

    Also, mal ernsthaft:
    Dass die bayerische Scheinobjektivität mit den auf zwei Nachkommastellen arithmetisch errechneten Zeugnisnoten eine Farce ist, ist sicherlich richtig. Und dass diese Scheinobjektivität durch "zufällig" passende Unterrichtsbeitragsnoten, die auf mysteriöse Weise kurz vorm Notenschluss erscheinen, völlig ad absurdum geführt wird, ist sicherlich ebenso richtig.

    Allerdings hätte ich von Abfragenoten schon im Allgemeinen angenommen, dass diese - anders als Unterrichtsbeitragsnoten - deutlich seltener gewürfelt sind. Auch wenn die Lehrkraft kein Abfrageprotokoll vorweisen kann. Immerhin hat hier eine Leistungsabnahme stattgefunden, es gab eine gewissen Öffentlichkeit und die Lehrkraft kann hoffentlich die Inhalte benennen.

    Sorry, liebe bayerische Kollegen, aber ist doch so.

    Etz langts aba glei!

    Ich habe NICHT DIE GERINGSTE Ahnung, was du meinst.

    Noten, insbesondere Unterrichtsbeitragsnoten, sind natürlich immer und ohne Ausnahme valide, reliabel und objektiv.

    Ich meine, echt jetzt, immerhin haben wir hier das beste Schulsystem des Universums (tm), ohne uns wäre die Bildungsrepublik Deutschland längst im Morast der Ignoranz versunken. Herschaftszeiten!

    Ich tippe darauf, dass man sich da innerhalb der Behörde auf den Schlips getreten gefühlt hat, weil eine Beamtin nicht einfach hingenommen hat, was von oben gesagt wurde. Ich kann mich da an Situationen aus meiner Abordnung erinnern (- bei der ich nicht Entscheidungsträger war -), die deutlich gezeigt haben, dass hier manchmal das Ego deutlich über den gesunden Menschenverstand siegt und dass das hierarchische Denken viel tiefer verankert war, als es das an den Schulen direkt ist.

    Auch wenn die ein Großteil der Menschen an den Entscheidungsstellen in Behörden früher Lehrer waren, oft sind sie schon so lange raus aus dem Alltagsgeschäft oder eben grundsätzlich vom Typ her so veranlagt, dass sie sich zu solchen Machtspielchen hinreißen lassen.

    Also, in meinem ebenfalls 20 Jahren im Schuldienst hat es mir schon oft die Arbeit erleichtert, dass ich von zu Hause aus online die Pläne der KuK einsehen kann. Wenn es darum ging, Gesprächstermine festzulegen, innerhalb von Teams oder auch mal gemeinsame Gespräche mit Kollegen und Schulleitung/Schülern/Eltern. Wenn es darum ging, einen Stundentausch zu organisieren. Bei der Suche nach Begleitungen von Exkursionen (wg. Stundenausfall), bei der Koordination von Zweitprüfern für mündliche Prüfungen aus Klassenarbeitsersatz (in der Fremdsprache), um zu sehen, ob Kollege XY morgen überhaupt in der Schule ist, um dies oder jenes zu klären.

    Den Amoklauf finde ich als Argument ein wenig konstruiert, da es ja um eine interne Kommunikation von Plänen geht, nicht nach außen. Der allgemeine Datenschutz scheint mir sehr überzogen, ich will aber nicht leugnen, dass die rechtlichen Vorlagen hier Grenzen aufzeigen. Den Datenschutz von Schwerbehinderten etc. sehe ich hier in der Tat wenig beeinträchtigt, da es ja - wie schon geschrieben wurde - viele Gründe geben kann, warum jemand keine volle Stelle hat. Teilzeit, Abordnugnen, Anrechnungsstunden, Abbau von Plusstunden.

    Wir wollten mal als PR herausfinden, wer Teilzeit hat, weil wir diesen KuK eine bestimmte Info zukommen lassen wollten. Aus den Plänen konnten wir das nicht ablesen, deshalb mussten wir die SL fragen.

    Und sonst: Transparenz ist immer gut.

    nur weil ein Kollege denkt, er werde benachteiligt und kontrollieren möchte, ob dem so ist

    Nochmal, der TE schreibt mit keinem Wort, dass er sich benachteiligt fühlt. Er denkt nur, das könnte der Grund sein, warum der SL das nicht tut:


    Man könnte fast zu der Vermutung gelangen, dass mit diesem Vorgehen leidige Diskussionen über "ungerechte" Stundenpläne vermieden werden sollen.

    [...]
    Ich persönlich halte es für sinnvoll und wichtig, dass das Kollegium stets nachvollziehen kann, wer, wann, wo, mit welcher Klasse Unterricht hat.

    Natürlich gibt es im Sinne der reibungslosen Arbeitsabläufe Gründe, warum es sinnvoll ist, Einblick in die Stundenpläne anderer zu haben. Wir haben das und ich nutze das ständig, und zwar nicht, um nach evtl. Ungerechtigkeiten zu suchen. Vorstellungen haben manche...

    Und natürlich mussman im Jahr 2023 keine 100 Pläne mehr aushängen. Man kann sie per pdf verschicken, bei Untis gibt es da sehr übersichtliche Versionen, oder eben online publizieren. Das ist jeweils mit wenigen Klicks geschehen, so dass das wirklich kein Argument sein kann.

    Die Frage war, ob der Schulleiter verpflichtet ist, die Pläne zu veröffentlichen, das ist ganz offensichtlicher Quatsch und das Schulamt hat besseres zu tun, als bei alltäglichen Handlungen des Schulleiters den betroffenen LuL die Rechtsgrundlagen zu erläutern, darauf besteht auch kein Anspruch.

    Das Schulamt - oder wie auch immer die übergeordnete Behörde im jeweiligen BL heißt - hat die Aufgabe der Schulaufsicht inne. Dazu gehört selbstverständlich, auch die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen zu prüfen, auch auf Nachfrage der Lehrkraft. wenn der Schulleiter die Frage nicht zufriedenstellend beantworten kann. Wenn die Frage als so lapidar angesehen wird, dass sie nicht beantwortet werden muss, dann ist das so. Trotzdem ist es albern, sofort davon auszugehen, dass es für den Fragesteller "unangenehm" werden kann. Das ist die typische diffuse Angst von Lehrkräften vor Autoritäten.


    Außerdem müssen wir ja nicht so tun als wüssten wir beide nicht zu gut, dass es oft schon hilft, dem SL eine entsprechende Anfrage an die übergeordnete Behörde auf dem Dienstweg auf den Schreibtisch zu legen, um alberne und sinnlose Regelungen plötzlich abzustellen.

    Dass Kommunikation mit der vorgesetzten Behörde - außer bei wenigen Ausnahmen - immer auf dem Dienstweg geschieht, ist Standard, das muss man nicht besonders erwähnen.

    Und dass er sich benachteiligit fühlt, schreibt er so nicht. Er nimmt nur an, dass ein diffuses Gefühl der Benachteiligung im Kollegium der Grund für die Entscheidung der SL sein könnte. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass der TE das bei einer rein juristischen Anfrage erwähnen würde.

    Deshalb: Eine Anfrage auf dem Dienstweg nach dem rechtlichen Hintergrund, warum Kollegien die Stundenpläne nicht einsehen können, ist sicherlich nichts, was "unangenehm" für den Fragesteller werden muss.

    chemikus08

    Ich verstehe schon, was du sagst und will deinen Beitrag jetzt nicht tagelang unkommentiert lassen, bin aber gleichzeitig wochenendsreif und schreibfaul.

    Deswegen in aller Kürze:

    Das Verständnis, das ich über Aviators Ärger am Anfang meines Posts artikuliert habe, meine ich durchaus ernst. Und natürlich soll man sich dagegen wehren, als Verfügungsmasse für die Fehler von 20 Jahren gescheiterter Schulpolitik verwendet zu werden.

    Aber die Art und Weise, wie Aviator das macht, ist halt auch aus bildungs- und arbeitspolitischer Sicht nicht zielführend. Die innere Immigration, das Schimpfen über gesellschaftlicher Gruppen, die ohnehin an den Rand gedrängt sind und das ständige Jammern werden keine Änderung erreichen - weder an der eigenen Situation, noch gesamtgesellschaftlich oder bildungspolitisch.

    Zielführender - und zumindest aus meiner Sicht auch befriedigender - ist es doch, proaktiv für eine Veränderung der eigenen und der gesamten Situation ein zutretren. Das hat Aviator ja eben gerade nicht gemacht. Das ist mein Vorwurf.

    Schönes Wochenende allerseits!

    Aber es muss doch auch zugestanden sein, dass man mit Kindern nicht zurecht kommt. Sich in ihre Gedankenwelt nicht hinein versetzen kann, gar zurück schreckt, wenn sie wieder mit unberechenbaren Ideen kommen. Zumal, wenn sie die Arbeitsanweisungen nicht verstehen.

    Na klar ist dir das zugestanden. Dir ist auch zugestanden, dass du dir eine bestimmte Schulform ausgesucht hast, um die Bequemlichkeiten des Beamtenstatus (Jobsicherheit; Bezahlung) möglichst nach deinen Vorstellungen auszuleben. Es ist dir auch zugestanden, dass du eine Schule mit paradiesischen Umständen gefunden hast und dort nicht weg willst. Und es ist dir auch zugestanden, dass generell eine angeordnete Abordnung einfach ziemlich nervig und übel ist - insbesondere, wenn sie dazu führt, dass man unter Bedingungen arbeiten muss, die man sich für sich persönlich nicht wirklich vorstellen kann. Ich denke, beinahe jeder im Thread wird das alles gut nachvollziehen können.


    Wo du in deiner ganzen Persönlichkeit, so wie sie hier deutlich wird, einfach überhaupt nicht tragbar bist, sind folgende Punkte:

    • Das ständige larmoyante Jammern über Dinge, die sich jetzt kurzfristig nicht ändern lassen. Klar kannst du dich mal aufregen und auch jammern ist mal okay, aber echt jetzt, komm mal klar. Du bist ein erwachsener Mensch, geh mit den Problemen um und hör auf so rumzuheulen.
    • Diese Einstellung, nach der du auf jeden Fall alle Vorteile des Beschäftigungsverhältnisses genießen und nutzen möchtest, aber alle Dienstpflichten, die sich der Staat damit einkauft, als unverschämte Zumutung wahrnimmst. Mein Gott, man kann es sich halt nicht immer aussuchen. Bzw. kannst du es dir aussuchen, du kannst immer noch die Beendigung des Dienstverhältnisses beantragen.
    • Die Tatsache, dass du von Anfang an passiv warst, statt aktiv dafür zu sorgen, dass deine Situation nicht eintritt: Du hast dich über die Maßnahmen der SL aufgeregt, die Schülerzahlen stabil zu halten und noch ganz großkotzig gesagt, dass du dann halt an eine andere Schule gehst. Tja. Du hast dich nicht aktiv nach anderen Schulen umgesucht, sondern nur versucht, das, was dir vorgelegt wurde, zu blockieren. Und immer sind andere Schuld. Du bist wirklich wie ein kleines, unmündiges Kind, das hier im Forum eine Bühne für seine Tobsuchtsanfälle gefunden hat. Ironisch, wenn man bedenkt, wie wichtig dir ältere und reifere Schüler sind.
    • Und letztlich - und am extremsten - die zutiefst menschenverachtenden Äußerungen gegenüber Menschen mit Behinderung, Menschen mit Traumata, Menschen mit verschiedenen kulturellen Hintergründen. Damit disqualifizierst du dich als Mensch.


    So, waren dir das jetzt ausreichend Zugeständnisse?

    Die KMK, Deine Freundin und Helferin...


    Microsoft Word - 326-KMK-TOP 006-BS.doc

    Römisch 2, erster Spiegelstrich


    sowie


    Lehrerbeschluss.PDF (kmk.org)

    Danke fürs Raussuchen, Bolzbold. Beide Dokumente kannte ich tatsächlich, ich bin ja selbst vor langer Zeit durch den Ländertausch gegangen und hab mich damals umfassend eingelesen. Daher eben auch mein Verständnis, dass ohne Freigabe nichts geht.

    Deswegen hat es mich so irritiert, dass hier im Forum und auch an anderen Stellen immer wieder so darauf beharrt wird, dass man bei Bewerbungen auf Funktionsstellen - auch in anderen Bundesländern - keine Freigabe braucht bzw. dass eine Freigabe in diesem Fall gewährt werden muss. Das habe ich so eben nirgendwo gefunden. Aber es ist andererseits ja auch nicht unüblich, dass sich in (virtuellen und realen) Lehrerzimmern dienstrechtliche Mythen entgegen jeder Rechtsgrundlage hartnäckig halten. Wie immer gilt aber "Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz."


    Schneeeule Ganz ehrlich, ich würde in jedem Fall Kontakt aufnehmen. Das ist eine Frage des Stils und der Höflichkeit. Und wenn ein Schulleiter dadurch vor den Kopf gestoßen sein sollte, weil das dem üblichen Vorgehen nicht entspricht, dann weiß man wenigstens, dass da ein Formalist sitzt und kann für sic nochmal überlegen, ob man an solch einer Schule wirklich arbeiten möchte.

    Ansonsten sehe ich gegen die Bestenauslese nicht verstoßen. Die bewegt sich doch immer nur im Rahmen der zulässigen Bewerber.

    Aber genau diese Einschränkung, wer "zulässig" ist je nach Dienstort, widerspricht nach meiner Lesart der Bestenauslese im Sinne des Art. 33 (2) Grundgesetz:

    Zitat

    Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

    Die Anstellung in einem bestimmten Regierungsbezirk hat weder etwas mit Eignung,noch mit Befähigung noch mit fachlicher Leistung zu tun. Und natürlich sticht das GG jeden Landeserlass, meiner Meinung nach auch in Bereichen, die klar Ländersache sind. Auch durch das Beamtenstatusgesetz.

    Nur zur Klarstellung: Ich will gar nicht anzweifeln, dass das in NRW so praktiziert wird, aber ich finde (dienst)rechtliche Fragestellungen immer spannend, deswegen schreibe ich dazu. Rein akademisch, sozusagen. Deswegen auch Danke für den verlinkten Erlass, Bolzbold

    Als Englischlehrkraft solltest du Didaktik des Fremdsprachenlernens und Sprachwissenschaft belegt haben, deshalb wird dir DaZ-Unterricht zugetraut.

    Ist im Auslandsschuldienst bspw. sehr weit verbreitet, dass genau mit dieser Denkweise Fremdsprachenlehrer für den DaZ/DaF Unterricht eingesetzt werden. Da spricht aus meiner Sicht aus nichts dagegen, denn auch wenn man jahrelang nicht mehr Spracherwerbsunterricht erteilt hat, hat man das ja doch grundsätzlich mal studiert. Ein deutscher Muttersprachler, der fremdsprachendidaktisch ausgebildet ist, ist im Zweifelsfall dafür vielleicht sogar geeigneter als ein Sek I/II Deutschlehrer, der mit Spracherwerb etc. ja nur sehr bedingt vertraut ist.

    Hier im Forum wurde häufiger die Aussage geäußert, dass Bewerbungen auf Funktionsstellen - auch in anderen Bundesländern - nicht versagt werden dürfen, dass also die Freigabe sozusagen automatisch als erteilt gilt.

    Ich habe dazu noch nie eine Rechtsgrundlage gefunden, halte die Aussage auch so für mindestens fragwürdig.

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