Beiträge von WillG

    Der Schulfrieden ist gestört, wenn die übergeordnete Behörde sagt, der Schulfrieden ist gestört.

    Nur als Ergänzung, weil du das sicherlich nicht so gemeint hast, aber bei Usern, die mit dem Begriff "Schulfrieden" bislang nicht viel anfangen konnten:

    Dieser Satz dürfte sich auf den konkreten Vorgang um diese Person beziehen. Allgemein liegt die Deutungshoheit bezüglich des "Schulfriedens" nicht alleine bei der übergeordneten Behörde. Eine Störung des Schulfriedens ist bspw. eine wichtiger Grund gemäß Personalvertretungsgesetz, dass ein Personalrat eine Maßnahme im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens ablehnen kann.

    Es gibt mehrere solche Begriffe, die einerseits abstrakt und unscharf erscheinen, aber dienstrechtlich viel Bedeutung haben. Dazu gehört auch der Begriff "Fürsorgepflicht", der i §45 Beamtenstatusgesetz (- das für alle BL gilt -) definiert ist.

    Eigentlich müssten die Religionslehrer mal etwas hierzu sagen, aber die Reflektion über Glauben ist aus der Didaktik heraus nicht so viel anders als die Reflektion über Konzepte wie Demokratie im Politikunterricht oder Reflektion über die Bedeutung einer Szene eines Dramas im Deutschunterricht. Zu allem gehört das fachwissenschaftliche Fachwissen (z.B. in der Politik die Definition bestimmter Fachbegriffe), auf dessen Basis dann eine bestimmte Fragestellung unter Abwägung von Pro- und Contraargumentationen diskutiert wird. Solange es am Ende auf die Schlüssigkeit der Argumente ankommt und nicht "Schüler hat richtige Meinung = 1 Punkt, Schüler hat falsche Meinung = 0 Punkte", sehe ich da kein Problem.

    Letztlich läuft es vielleicht auf anekdotische Erfahrung im eigenen Religionsunterricht während der Schulzeit heraus.

    Der Unterschied, den ich aber auf Basis dieser Erfahrung sehe, liegt darin, dass deine Beispiele aus dem Politik- und Deutschunterricht immer auch als Varianten von Konstrukten, als mögliche Herangehensweisen, begriffen werden.

    Wenn Deutschunterricht sich mit der Interpretation literarischer Werke beschäftigt wird (- und dazu bitte auch die Anmerkung unten berücksichtigen -), dann geht es immer darum, verschiedene Deutungsmöglichkeiten zu berücksichtigen oder möglicherweise individuelle Sichtweisen, die in diesen Werken vertreten werden, herauszuarbeiten und am Werk zu prüfen. Es geht niemals darum, Wahrheiten zu verkünden oder allgemeingültige Aussagen für das Leben oder die Gesellschaft im Sinne von Regeln oder Gesetzmäßigkeiten zu formulieren.

    Mein Eindruck vom Religionsunterricht ist, dass dort häufig dogmatischer vorgegangen wird, auch dort, wo es nicht so extrem fundemantalistisch vorgeht, dass Kreationisten die Seiten zur Evolution aus den Biobüchern herausreißen. Das dürften in diesem Extrem Einzelfälle sein.

    Ein Religionsunterricht, der kritisch und differenziert beleuchtet, wie auch eine nicht-rationalistische Beschäftigung mit einzelnen Themen gewinnbringend sein kann und dies auf Basis von verschiedenen Glaubensansätzen wertfrei beleuchtet, kann evtl. auch zum Herausformen der Schülerpersönlichkeiten beitragen. Ebenso, wie es eben auch mal passend sein kann, den Sternenhimmel zu genießen und dabei an Eichedorffs "Mondnacht" zu denken, ohne sich darüber Gedanken zu machen, ob seine Ausführungen astrophysisch korrekt sind.

    Ein solcher Religionsunterricht muss, bzw. KANN, aber gar nicht konfessionell organisiert sein, sondern müsste eben von einzelnen Konfessionen abgelöst sein.


    Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen postuliert direkt zu Beginn, in Artikel 1, Absatz 1 den Bildungs- und Erziehungsauftrag folgendermaßen (Hervorhebung von mir):

    Zitat

    Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. 2Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. 3Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur, Umwelt, Artenschutz und Artenvielfalt. 4Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.

    Ich kann hier mit allem mitgehen, insbesondere auch mit der "Achtung vor religiöser Überzeugung", aber die "Ehrfurcht vor Gott" als oberstes Bildungsziel an erster Stelle zu nennen, geht eben weit darüber hinaus, den Schülern ein Angebot zu einer alternativen Sicht auf die Welt in besonderen Lebenslagen anzubieten. In der Praxis geht das - in Bayern - häufig einher mit Schulgottesdiensten, die als Regel für alle Schüler geplant sind (man muss sich explizit abmelden und wird dann irgendwie sinnfrei beschäftigt), Morgengebeten im Religionsunterricht (und häufig der Versuch, der Religionsfachschaft, die Gesamtkonferenz zu überzeugen, doch zu Beginn der ersten Stunde flächendeckend zu beten) und ein Segen für die Schülerschaft zu Beginn und am Ende des Schuljahres. Und das ist aus meiner Sicht sehr übergriffig.



    Anmerkung: Die tatsächliche Interpretation literarischer Werke passiert im Deutschunterricht übrigens sehr viel seltener, als man weithin annimmt; viel häufiger geht es um Analyse von literarischen Mitteln und um die Beschäftigung mit literarischen Traditionen. Die berühmte Frage "Was will uns der Autor damit sagen?" hat im Deutschunterricht wenig Platz, da es hierbei immer nur um Verumutungen gehen könnte. Außerdem ist die Literaturwissenschaft schon sehr lange zu der Erkenntnis gekommen, dass es Einflüsse auf das Werk des Autors gibt, die mit dem, was "er sagen will" nur bedingt zu tun haben und die ihm auch nicht immer direkt bewusst sein dürften.

    Ich zitiere mich in dem Zusammenhang mal selber, aus dem anderen Thread:

    Zitat

    EDIT: Es lohnt sich wirklich, sich mit Entscheidungsbefugnissen der Konferenzen zu beschäftigen. Wenn man mal begriffen hat, wie weitreichend hier die Partizipationsmöglichkeiten des Kollegiums gehen, empfindet man sie weit weniger als Zeitverschwendung. Im Einzelfall können sie sogar zum Machtinstrument eines gut organisierten Kollegiums werden. Stichwort: Selbstwirksamkeit

    RE: Fernbleiben von Dienstbesprechung

    Wo bekommt man eigentlich A13 Z und wo nur A13 als Studienrat?

    Die Unterscheidung liegt meines Wissens zwischen Studienrat im gehobenen Dienst (Realschule; Gesamtschule; A13) und höherer Dienst (Gymnasium; GOS; A13Z). Der Unterschied dürfte so bei um €200 netto liegen, je nach Grundbesoldung.

    Ist aber jetzt so ein bisschen aus der Hüfte geschossen, also ohne Gewähr.

    Manche Kollegen brüsten sich ja hier mit ihren wöchentlichen Konferenzen. Was auch immer da besprochen wird, Beschlüsse werden das wohl kaum sein.

    Deswegen auch meine weiteren Ausführungen zu Konferenzen vs. Dienstversammlungen und Teamsitzungen. Ohne direkte Einladung mit konkreter inhaltlicher Tagesordnung dürfte es in solchen Fällen kaum eine formale Anwesenheitspflicht geben

    Nicht in allen Bundesländern sind digitalen Konferenzen zur Beschlussfassung noch möglich. Häufig war das nur eine befristete Coronaregelung.

    Natürlich muss die SL auf Verhältnismäßigkeite achten und dauernd kurze Konferenzen wären wirklich ein Fall für den PR mit Hinweis auf die Arbeitszeit.

    Dennoch ist eine Konferenz selbstverständlich nicht durch ihre Länger definiert. Die Definition erfolgt inhaltlich, meistens abschließend in Konferenzordnungen festgelegt. Es gibt formale Vorgaben wie Einladung, Ladungsfrist, Personenkreis und Beschlusskompetenzen und eben Anwesenheitspflicht.

    Das folgende gilt für Bundesländer, in denen ich mich etwas besser auskenne: Bayern, NRW, Hessen, aber ich würde annehmen, dass das in anderen BL ähnlich sein sollte:

    Man sollte sehr darauf achten, hier die Terminologie nicht zu vermischen, da es relevante Unterschiede gibt. Dienstversammlungen haben Anwesenheitspflicht, können aber keine Beschlüsse fassen und müssen konkret anlassbezogen sein, entsprechend mit fristgemäßer Einladung. Eine regelmäßige DV, bspw. wöchtentlich, "weil ja immer irgendwas anliegt", sind nicht zulässig. Teamsitzungen sind ebenfalls nicht beschlussfähig und eigentlich auch ohne formale Anwesenheitspflicht.


    EDIT: Es lohnt sich wirklich, sich mit Entscheidungsbefugnissen der Konferenzen zu beschäftigen. Wenn man mal begriffen hat, wie weitreichend hier die Partizipationsmöglichkeiten des Kollegiums gehen, empfindet man sie weit weniger als Zeitverschwendung. Im Einzelfall können sie sogar zum Machtinstrument eines gut organisierten Kollegiums werden. Stichwort: Selbstwirksamkeit

    Ein Antrag, der sich auf Entscheidungskompetenzen der Gesamtkonferenz bezieht, kann von der Schulleitung nicht einfach so kassiert werden, weil er "nicht praktikabel" ist. Ein Antrag ist ein Antrag, der zur Abstimmung kommen muss. Da kann es kein Diktat vom Abteilungsleiter geben, das wäre ein massives Dienstvergehen und ein Fall für die Schulaufsicht

    Eine Kollegin hatte sich für den Tausch selbst auf Stellen beworben, da gab es wohl mehr Komplikationen als bei mir über Ländertausch.

    Das ist genau der Fall, den ich als zweite Option beschrieben habe. Mit einer Freigabeerklärung sollte es da - eigentlich - keine Probleme geben. Weißt du, ob sie so eine hatte?

    Ja, ich wollte jetzt sicherlich hier auch keine Lanze für die Wissenschaftlichkeit der Theologie brechen.

    Oder, um Stephen Hawking in einer zu zitieren:

    Zitat

    A scientific law is not a scientific law if it holds only, when some supernatural being decides not to intervene.

    Er bezieht sich damit auf einen Austausch zwischen Napoleon und Laplace, in dem Laplace auf Napoleons Frage, wie Gott denn in seine Theorie passt, geantwortet haben soll: "Sire, I have not needed that hypothesis."


    Das Thema in seiner allgemeineren Dimension interessiert mich aber schon länger, ohne dass ich es jetzt ernsthaft verfolgt hätte. Deswegen fand ich das eben interessant und habe mich zu dem kleinen Exkurs hinreißen lassen.

    Sie erfüllt ein wichtiges Kriterium der Wissenschaftlichkeit nicht: Sie ist nicht falsifizierbar.

    Ich kenne natürlich das Kriterium der Falsifizierbarkeit in Bezug auf die Wissenschaften. Ich frage mich schon länger immer mal wieder, ob dies auch auf Geisteswissenschaften übertragbar ist bzw. auch für Geisteswissenschaften gilt. Während meines Studiums ist es mir der Begriff weder im Bereich der Literaturwissenschaft noch der Linguistik begegnet.

    [EDIT: Ich muss mich verbesser: Natürlich kann man auch in der Literaturwissenschaft und in der Linguistik Thesen falsifizieren; aber es gibt eben doch eigentlich immer und überall Ausnahmen, für alle Begrifflichkeiten, für alle Kategorisierungen etc. Das scheint mir mit dem naturwissenschaftlichen Verständnis von Falsifizierbarkeit, so wie ich es begreife, nicht vereinbar zu sein.]


    Interessant finde ich bei diesem Diskurs um den Wissenschaftsbegriff auch, dass dieses scheinbare Gefälle der Wissenschaftlichkeit zwischen Naturwissenschaft und Geisteswissenschaft, das von vielen Naturwissenschaftlern gerne mal süffisant postuliert wird (- in dieser Pauschalität jetzt nicht von dir, Antimon -) sich eigentlich aus der deutschsprachigen Verwendung des Begriffs "Wissenschaft" für beide Bereiche ergibt, der eine Vergleichbarkeit suggeriert. Im Englischen bspw, wo es mit "Science" und "Humanities" zwei grundsätzlich unterschiedliche Begriffe gibt, gibt es diese Überschneidung bzw. diesen Widerspruch nicht.

    Wie sehr gehst du allen auf die Nerven?

    Klingt so ein bisschen salopp dahingesagt, ist aber tatsächlich der beste Weg. Geh ins Gespräch mit allen, die auf irgendeiner Ebene betroffen sind: Schulleitungen (abgebende & annehmende Schule); Dezernenten (abgebendes BL & annehmendes BL); Personalräte, die in der Mitbestimmung sind (abgebende... na ja, du hast das Prinzip verstanden) etc. etc. etc. Informiere immer alle über alle Schritte, die du einleitest und bitte um größtmögliche Unterstützung. Bleib dabei immer freundlich und höflich. Klingt doof, ist aber echt der richtige Weg.


    Sorry, aber kenne mich da gar nicht aus.

    Dazu: Lies dich ein. Lies die KMK-Beschlüsse dazu, lies die Erlasse und Verordnungen dazu in RLP und NRW; wenn du Fragen hast, stell diese schriftlich (in Briefform) an die zuständigen Stellen, damit du auch eine belastbare, schriftliche Antwort erhältst.


    Ansonsten: Ich kenne mich für NRW und RLP nicht aus, aber prinzipiell gibt es vier verschiedene Wege. Du solltest prüfen, ob diese auch für dein BL gelten.


    1.) Planstellenneutrales Länderaustauschverfahren: Der offiziellste - aber auch intransparenteste - Weg. Du gibst das Formular ab, bittest entsprechende Stellen um Unterstützung (siehe oben), bleibst - soweit in diesem intransparenten Verfahren möglich - am Ball und hoffst auf das Beste. Es geht hier auch nicht darum, dass RLP in NRW für dich einen Tauschpartner findet, sondern es gibt im April eine Sitzung mit Vertretern aller Bundesländer, bei dem auch Ringtauschmöglichkeiten über alle Bundesländer realisiert werden: Du gehst nach NRW, aus NRW geht einer nach HH, aus HH geht einer nach Hessen und aus Hessen geht einer nach RLP. Am Ende bleibt die Anzahl der Planstellen in allen Bundesländenr gleich, daher "planstellenneutral" und alle sind glücklich.

    Allerdings munkelt man, dass hier auch sachfremde Überlegungen eine Rolle spielen können, bspw politische Absprachen zwischen den einzelnen Bundesländern außerhalb des Bildungswesens etc. Ob das stimmt? Keine Ahnung.


    2.) Antrag auf Freigabe und Teilnahme am Bewerbungsverfahren im Zielbundesland: Die Freigabeerklärung ist die offizielle Erlaubnis deines obersten Dienstherrn (Kultusministerium), dich in anderen BLs zu bewerben. Im Regelfall übernimmt das Zielbundesland bei einer erfolgreichen Bewerbung mit vorliegender Freigabe dann deine Erfahrungsstufen und deine angesparten Pensionsansprüche. Wenn du schon ein Stellenangebot hast, scheint das der beste Weg zu sein. Du musst aber unbedingt prüfen, ob RLP solche Freigaben erteilt und ob NRW deine entsprechenden Ansprüche dann übernimmt. Fraglich ist aufgrund des aktuellen Lehrermangels auch, ob dein Bundesland aktuell eine solche Freigabe erteilen würde, da sie im Falle einer erfolgreichen Bewerbung deinerseits eben nicht automatisch eine Ersatzlehrkraft bekommen, wie dies im planstellenneutralen Länderaustauschverfahren der Fall wäre.


    3.) Bewerbung auf eine Beförderungs- oder Funktionsstelle. Angeblich ist es so, dass dein Bundesland dich ziehen lassen muss, wenn du dich erfolgreich auf einer höhergestellte Stelle in einem Bundesland bewirbst. Dazu hatten wir neulich hier im Forum auch einen Austausch, wie hier die rechtliche Grundlage ist.


    4.) Entlassung und Neueinstellung; vermutlich unter Verlust deiner Pensionsansprüche und evtl. unter Verlust deiner Erfahrungsstufen. Das ist sicherlich der einfachste und schnellste Weg, wie Chili schon beschrieben hat, aber halt auch der "teuerste".


    Stell dich darauf ein, dass viele Bundesländer eine neue amtsärztliche Untersuchung einfordern, wenn jemand aus einem anderen Bundesland kommt.

    Ich habe schon als Kind gerne gelesen, unabhängig von der Schule.

    In der 10. Klasse waren es dann die Schullektüren und der Deutschunterricht, die mich von Jugendbüchern und Stephen King zur anspruchsvolleren Literatur gebracht haben. Erst 20. Jhdt, Böll, Frisch, Dürrenmatt, Lenz, dann auch die Klassiker.

    In der Oberstufe war es dann ein wenig dir dröge Auswahl der Lektüren - für das damalige Alter - mit Iphigenie auf Tauris, Effie Briest und irgendwas von Thomas Mann, die mich ein wenig in Trotzverhalten gedrängt haben. Ich habe aber weiterhin privat viel gelesen, was ich halt wollte. Die sehr pauschale Aussage der Deutschlehrerin, dass wir die Lektüren ruhig mal lesen können, weil wir ja sonst eh nie lesen, habe ich als Vielleser eher als Erlaubnis genommen, die Schullektüren eben nicht zu lesen. Das hat für mich ja im Wortlaut nicht gegolten. Trotzdem hat mich der Deutschunterricht und meine private Lektüre dann zum Germanistikstudium geführt.

    Ich kenne mich weder mit dem Dienstrecht in BW noch mit einem Wechsel in die Schweiz konkret aus.

    Ganz allgemein geht aber häufig mit einer Beurlaubung ohne Bezüge auch das Verbot einher, einer anderen Beschäftigung nachzugehen. Bzw. müsste man sich jedes andere Beschäftigungsverhältnis genehmigen lassen.

    Es ist vielleicht nicht verkehrt, zu prüfen, ob dies in BW und in diesem speziellen Fall auch gilt.

    Das Erste, was eine Behörde macht, wenn eine Beschwerde über eine nachgestellte Dienststelle oder über einen Mitarbeiter an einer nachgestellten Dienststelle eingeht, ist, diese Dienststelle zu einer Stellungnahme aufzufordern. Das ist keine Ermahnung, a geht es darum, beide Seiten anzuhören.

    Wenn jetzt an der Dienststelle, also an der Schule, gar nicht bekannt ist, dass ein Problem besteht, weil die Eltern mit ihrem Bagatellvorwurf direkt an die übergeordnete Behörde gegangen sind, können sie das gar nicht tun.

    Mit anderen Worten: Die Behörde wird gar nichts anmahnen oder anweisen, bevor nicht die Stellungnahme vorliegt, oft reicht aber schon die Anfrage nach der Stellungnahme, dass ein Vorfall sich in Luft auflöst, weil endlich das Gespräch stattfindet, dass die Eltern von anfang an hätten suchen sollen.

    Ist es dann nicht eher so, wie wenn man sich gegenseitig Musik vorstellt und zeigt/erklärt, was es gibt und was einem daran gefällt?

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich dich richtig verstehe, aber wenn ich Freunden aus persönlicher Begeisterung ein Lied von einer Band vorspiele, die ich eben erst entdeckt habe, dann ist das eine spontane Handlung, die rein intrinsisch motiviert ist. Vielleicht auch etwas sehr persönliches, weil mich das Lied vielleicht aus sehr persönlichen Gründen berührt. Wenn ich aufgefordert werde - in welchem Kontext auch immer - jetzt ein Lieblingslied vorzustellen, ist das eine Aufgabe. Vielleicht eine Aufgabe, die mir Spaß macht, wenn sich mich auf dem richtigen Fuß erwischt, aber halt eine Aufgabe, die ich erfüllen muss.

    So ähnlich würde ich auch den Unterschied bei der Lesezeit sehen, so wie ich sie manchmal mache: Ich frage ganz selten mal, ob jemand etwas gelesen hat, was ihm gefallen hat, und wenn dann jemand etwas sagen will, dann darf er das. Aber meistens mache ich das nicht. Ich beobachte aber ab und zu, wie während der Lesezeit oder direkt danach einer einem Freund etwas über das Buch erzählt, das er dann hatte. Das ist dann schön.

    Und, klar, das ist jetzt nicht meine unterrichtliche Herangehensweise an Leseerziehung. Natürlich mache ich im Rahmen des Deutschunterrichts ganz normalen Leseunterricht, vermittle Lesestrategien und Analysemethoden, überprüfe Leseverständnis etc. Aber ab und zu eine Insel des zweckfreien Lesens, ganz ohne dass da irgendeine Aufgabe dranhängt oder dass irgendwas gelernt werden muss.


    Piksieben Danke schön, aber ich will jetzt nicht so tun, als wäre das bei mir immer so. Manchmal nehme ich mir dafür halt die (Unterrichts-)Zeit.

    Aus welchem Grund reicht man denn eine offizielle Beschwerde bei einer Behörde ein?

    Aus der Zeit, als ich abgeordnet war und im gleichen Gang gearbeitet habe, wie die Kollegen, bei denen diese Beschwerden zuerst auf den Tisch landen: Das kann die kleinste Bagatelle sein. In der Regel ist die erste Frage natürlich: Haben Sie schon mit der Lehrkraft und dann mit der Schulleitung gesprochen? Dabei kommt häufig heraus, dass das natürlich nicht passiert ist und dann hört man nie wieder was, weil es natürlich ein reines Missverständnis war. Trotzdem ist die Beschwerde natürlich formal in der Behörde eingegangen und damit aktenkundig.

    Du schreibst "zweckfrei" , aber du hast doch einen Zweck im Kopf, oder nicht?

    Warum sollen die SuS denn Lesen? Was soll die Zeit bewirken?

    Ich nehme an, dass die Frage ist, wie man "zweckfrei" bzw. "Zweck" definiert.

    Als Deutschlehrer verfolge ich natürlich viele Lehrziele, wenn ich im Unterricht lese bzw. lesen lasse. Viele habt ihr ja schon genannt. Das geht bei Texterschließungskompetenzen an und hört bei der Vermittlung von Bildungsinhalten im Literaturunterricht noch lange nicht auf. Aber, lange, sehr lange, bevor ich mich mit solchen Inhalten als Ziel beschäftigt habe, also schon als Kind, habe ich das Lesen einfach als eine Tätigkeit kennengelernt, die Freude bereitet und meine Fantasie anregt. Ganz ohne praktischen Mehrwert. So wie es auch einfach Freude bereiten kann, ein Musikinstrument zu spielen, mit einem Ball zu spielen, ein Bild zu malen. Als Selbstzweck eben. All diese anderen Tätigkeiten haben natürlich auch andere Vorteile und helfen Menschen auf die unterschiedlichste Art und Weise bei ihrer Entwicklung, aber zuerst steht eben die Freude daran, alles andere ist nachgestellt.

    Ich möchte, wenn ich meinen Schüler manchmal Lesezeiten gebe, diese zweckfreie Freude vermitteln. Und das wird nicht bei allen gelingen, vielleicht bei den meisten nicht, so wie auch der beste Sportlehrer immer diejenigen haben wird, denen Bewegung keine Freude machen wird und die dann im mittleren Alter eher aus Vernunftgründen ins Fitnessstudio gehen (- ich bin so einer). Aber wenn ein paar dabei sind, die einfach eine Freizeitbeschäftigung finden, die ihnen Spaß macht, ist viel gewonnen. Und dann ist es mi auch egal, was sie lesen, ob das jetzt Vampirromane, Liebesschnulzen, Comics, postmoderne Romane oder expressionistische Lyrik ist. Solange sie Spaß daran haben.

    Deshalb befinden ich in meiner Bücherkiste für diesen Zweck auch Comic und ein Twilightroman.

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