Daher gibt es den Fachbereich "Gesellschaftswissenschaften" und die Fächer Geschichte, Politik/Sozialwissenschaften.
Genau so ist es. Ich sehe nicht, warum es darüber hinaus für diese Fragestellungen noch ein weiteres Fach benötigt.
Daher gibt es den Fachbereich "Gesellschaftswissenschaften" und die Fächer Geschichte, Politik/Sozialwissenschaften.
Genau so ist es. Ich sehe nicht, warum es darüber hinaus für diese Fragestellungen noch ein weiteres Fach benötigt.
Alles schön und gut, aber warum muss so ein Unterricht konfessionell sein? Warum muss die Kirche hier Mitspracherecht bei der Gestaltung der Lehrpläne und der Erteilung von Lehrerlaubnissen haben?
Also, beim schnellen Googlen habe ich jetzt für Hessen keine Ausnahmen für berufliche Schulen gefunde. Im Gegenteil, zur Zusammensetzung der Schulkonferenz ist in §2 der hessischen Konferenzordnung in Absatz 1 die Rede von "Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler oder Studierende" und in Absatz 3 heißt es konkrez für berufliche Schulen:
"An beruflichen Schulen sind zusätzlich je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit beratender Stimme Mitglied der Schulkonferenz."
Ich bin kein Hesse, aber ich würde das so lesen, dass es an beruflichen Schulen nicht nur eine Schulkonferenz gibt, sondern dass dort auch Eltern vertreten sein müssen, denn die Vertreter von Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind ja "zusätzlich".
Gerade wenn bei euch in der Gegend Religion (also Religion im klassischen Sinne; manch eine Jugendbewegung weißt ja durchaus einige Schnittstellen mit Glaubensgemeinschaften auf) keine große Rolle spielt, ist es doch umso wichtiger, dass junge Menschen die Gelegenheit erhalten, hiermit wieder in Berührung zu kommen, oder etwa nicht?
Warum? (Die Frage ist durchaus ernst gemeint!)
Oder anders: Gelegenheiten gibt es doch in jeder Kirche!
Wasser predigen...
... und Wein bestellen.
Ach, und gleich kommt noch der Gassenhauer, dass ich dann bitte an Feiertagen auch unterrichten soll.
Ich feiere gerne Weihnachten. Ich mag Weihnachtsmärkte, ich mag die winterlich-feierliche Stimmung. Ich mag es, mit meiner Familie zusammenzusitzen und zu den Abend zu verbringen. Dabei interessiert mich Christi Geburt ehrlich gesagt wenig.
Besonders mag ich übrigens den Weihnachtsbaum, dieses ur-christliche Symbol. [/ironie off]
Ich geh auch gerne auf Volksfeste, ohne dass ich mir dort Töpfe und Pfannen kaufe. Ich war einmal auf der Baseler Fastnacht, das fand ich richtig gut, auch wenn ich nicht wirklich daran glaube, dass der Winter ausgetrieben wird, oder Dämonen oder so. Als ich in den USA studiert habe, habe ich zu Halloween verkleidet, obwohl ich keine Angst vor den Geistern und Dämonen hatte die da angeblich auf den Straßen unterwegs waren. Das hab ich nämlich auch nicht geglaubt.
Wie viele Feste und Traditionen gefallen dir denn so, obwohl du den ursprünglichen Zweck dahinter nicht mehr verfolgst?
Und, zurück zu den Feiertagen. Die sind längst nur noch aus Tradition christlich konnotiert. Im Grunde verfolgen sie heute den Zweck den Entlastung, und um den Arbeitnehmern Rückzug zu verschaffen. Wenn wir die Feiertage säkularisieren würden, wäre vielleicht der letzte Montag nicht frei gewesen, dafür halt ein anderer Tag.
Das muss natürlich nicht zwangsläufig im konfessionsgebundenen Religionsunterricht sein.
Nichts anderes ist mein Standpunkt.
Gibt dann aber auch eine Prüfplakette mittig vorne drauf! Sonst darf die im Schulgebäude gar nicht in Betrieb genommen werden. Brandschutz und so!
Es geht nicht um Wissensvermittlung sondern um Werte, Normen, Gesellschaft, Glauben ...
Werte, Normen und Gesellschaft spielen auch im Politikunterricht, im Ethikunterricht, im Deutschunterricht und in den Fremdsprachen eine Rolle. Wahrscheinlich auch in anderen Fächern. Der einzige Unterschied ist eben der Glaube, genau das ist es ja, was hier immer und immer wieder als unwissenschaftlich kritisiert wird.
Aber in der Vergangenheit war es nun mal so, dass die Mehrheit der Gesellschaft in irgendeiner Form gläubig war. Da war Religionsunterricht auch sinnvoll.
Du sagst es ja selbst, die Zeit, die Gesellschaft hat sich geändert. Jetzt kann es auch sinnvoll sein, manchen Entwicklungen etwas entgegenzusetzen, aber ich sehe nicht, wie der Bestandteil "Glauben" hier besonders erhaltenswert sein soll. Im Gegensatz zu Werten und Normen und Überlegungen zur Moral, die müssen natürlich Bestandteil des Unterrichts bleiben. Da bin ich ganz bei dir. Dafür braucht man aber eben keinen Religionsunterricht, aber das sagst du ja auch selbst.
Denn, dass Unterrichtsinhalte von Lobbygruppen und aus kapitalistischen Interessen her beeinfluss werden, ist ja nun kein Einzelfall
Da hast du sicher recht. Heißt aber ja nicht, dass man das gut finden muss.
abgesehen davon, ist natürlich auch unser Rationalismus bzw. die Wissenschaftsgläubigkeit und natürlich der Glaube an Demokratie etc. eine Ideologie.
Aber genau das findet ist doch thematisch auch in den entsprechenden Lehrplänen auch abgebildet. Wobei ich hier schon sehe, wie es argumentativ wacklig ist, da ja natürlich die Wissenschaftlichkeit und die Demokratie nicht nur als Inhalte behandelt werden, sondern als Bildungs- und Erziehungsziele. Ebenso wie in Bayern die Ehrfurcht vor Gott. Vielleicht ist gilt dann das Argument von Tom123, das sich ja auch gesellschaftliche Entwicklung, die eben der Religion immer weniger Bedeutung beimisst.
Na klar, gerne auch als Fortsetzungspublikation, jeden Tag eine. So wie ein Schulleitungsadventskalender.
Das kommt mit den Tagen der Sommerferien fast hin!
Bastard-Schulleiter-Regeln-from-Hell, Nr. 47:
Kann ich mal die anderen 46 Regeln sehen?
Sind die so wie Ferengi "Rules of Acquistion"?
Ja nu, ich habe anekdotische Evidenz, du hast Vermutungen. Beides wenig befriedigend.
Die Frage ist, warum ist dieses eine Fach in einer Rolle, in der solche Ambiguitäten notwendig werden, und wird nicht einfach wie jedes andere Fach behandelt.
Kleine Anmerkung: An den BBS in NDS werden als "Teams" gemeinhin (sowohl von Seiten der Lehrkräfte als auch der Schulleitungen und den "Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung") die "Bildungsganggruppen und Fachgruppen" gemäß §34 a NSchG bezeichnet.
Ich finde, man muss auch bei einem etablierten Sprachgebrauch, der von Vorgesetzten und übergeordneten Behörden angewandt wird, ein wenig vorsichtig sein. Persönlich bin ich ja immer für trennscharfe Terminologie, die dann auch klare Verhältnisse schafft. Die Rechtsgrundlage, die du zitierst, und auch der nachfolgende Paragraf sprechen hier klar von Konferenzen.
Man muss leider immer davon ausgehen, dass Kollegen nicht so rechtsicher sind, und da ist es dann oft für Schulleitungen leichter, durch Vermischungen in der Begrifflichkeit, Anforderungen zu suggerieren, die schulrechtlich nicht legitimiert sind.
Das sind Politik, Sport und ästhetische Fächer streng genommen auch. Dennoch sind diese Fächer verpflichtende Fächer, weil sie als wichtig empfunden werden, um junge Menschen gesellschaftsfähig zu machen. Jeder junge Mensch hatte mit Politik, Sport und Ästhetik über mehrere Jahre hinweg unausweichlich Berührungspunkte.
Wenn wir schon bei kruden Analogien sind, dann aber richtig.
Dann lassen wir doch den Politikunterricht in Zukunft, wie hier schon angedeutet, von Parteien kontrollieren, und unterscheiden unter sozialaldemokratischem, christdemokratischem und liberalrem Politikunterricht.
Beim Sportunterricht kann dann hier in Bayern der FC Bayern die Hand draufhalten, bei den Lehrplaninhalten mitsprechen und Lehrerlaubnisse erteilen. Oder der Glubb, obwohl, dann kommen die Schüler nicht weiter. Also doch der FC Bayern. In Hessen macht das die Eintracht und in Berlin unterscheiden wir zwischen Hertha-Sportunterricht und Union-Sportunterricht. In den Deutschunterricht mischt sich der Reclamverlag ein.
Niemand hier hat sich gegen einen religionswissenschaftlich ausgelegten Unterricht ausgesprochen, der auch Werte und Normen vermitteln darf. Das wurde hier auch schon mehrfach betont. Gerne auch mit einem gewissen Schwerpunkt auf christlichen Traditionen als Grundlage unserer Kultur. Als Deutschlehrer sehe ich hier dem Mehrwert massiv. Da darf dann auch über den Ursrpung christlicher Feiertage gesprochen werden. Das ist sicher historisch und gesellschaftlich interessant und relevant, auch wenn ich daraus jetzt keine Handlungsvorgaben für die Art un Weise ableiten würde, wie man zu Hause Weihnachten und Ostern feiern sollte.
Aber eben: Die Beschäftigung mit den Inhalten muss wissenschaftlich sowie theoretisch und ohne religiöses Hokuspokus erfolgen.
Das Problem, das hier von vielen gesehen wird, ist eben der konfessionelle Religionsunterricht, der entsprechende Einmischung von den dahinterstehenden kirchlichen Institutionen ermöglicht.
Ich sehe das so wie Antimon.
Ganz grundsätzlich sehe ich das Problem in jeder Form des konfessionellen Religionsunterricht.
Ja, ich weiß schon, Reichskonkordat, Grundgesetz und so weiter. Ich habe aber bisher in vielen Diskussionen bisher nur einen einzigen überzeugenden inhaltlichen Grund gehört, der für konfessionellen Religionsunterricht an staatlichen Schulen spricht, und zwar, dass der Staat damit die Diskurshoheit nicht in wenig kontrollierbaren Sonntagsschulen (und anderen konfessionellen Einrichtungen) lässt und damit fundamentalistischer Glaubenslehre ein wenig Einhalt bieten kann. Allerdings frage ich mich, ob das heute, in generell eher religionsfernen Zeiten, noch so eine große Rolle spielt, bzw. ob diejenigen, die für derart fundemantalistische Lehre offen sind, nicht sowieso dort landen, zusätzlich zum staatlich organisierten konfessionellen Religionsunterricht.
Ich kenne solche Aussagen auch aus meinem eigenen Religionsunterricht als Schüler.
Im Prinzip ist es ganz einfach:
Politik ist keine Wissenschaft, aber Politologie, die sich (geistes-)wissenschaftlich mit Politik beschäftigt, ist eine (Geistes-)Wissenschaft.
Literatur ist keine Wissenschaft, aber Literaturwissenschaft, die sich (geistes-)wissenschaftlich mit Literatur beschäftigt, ist eine (Geistes-)Wissenschaft.
Sprache ist keine Wissenschaft, aber Sprachwissenschaft / Linguistik, die sich (geistes-)wissenschaftlich mit Sprache beschäftigt, ist eine (Geistes-)Wissenschaft.
etc.
Es lohnt sich wirklich, sich mal mit den Wissenschaftsbegriffen zu beschäftigen, wie ich es oben mal angedeutet hatte. Und zwar gerade auch mit der Art von Wissenschaft, mit der man nicht qua Fach beschäftigt ist, also als Geisteswissenschaftler mit den naturwissenschaftlichen Prinzipien und als Naturwissenschaftler mit den geisteswissenschaftlichen Prinzipien und der Hermeneutik. Man erweitert den eigenen Horizont ungemein.
Übrigens, Religionswissenschaft, die sich (geistes-)wissenschaftlich mit Religion beschäftigt, ist eine (Geistes-)Wissenschaft.
Theologie, schon dem Wort nach "Die Lehre von Gott", ist keine Wissenschaft.
Gender Studies, also die Beschäftigung mit gesellschaftlichen Zusammenhängen um das gesellschaftliche, nicht biologische, Geschlechterkonstrukt ist keine eigene Wissenschaft. Aber als Bestandteil der Soziologie natürlich ein geisteswissenschaftlicher Bereich.
Versuch es, ich glaube aber nicht, dass es funktioniert. Und lass dich von der Rechtsstelle deiner Gewerkschaft oder Interessensvertretung beraten, die kann es dir genauer sagen.
Das sind Fragen, mit denen du dich am besten an deine Gewerkschaft wendest.
Aber hier mal ein Versuch:
Meine erste Frage wäre, welche Art von Tätigkeit und Umfang möglich wäre? Gehen da auch "normale" sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (wobei man als Beamter ja nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt) oder nur Tätigkeiten im Rahmen von geringfügiger Beschäftigung?
Es gibt tatsächlich Richtwerte bezüglich Umfang und maximaler Einnahmen, die natürlich auch versteuert werden müssen. Ich habe die jetzt nicht im Kopf, allerdings sind sie schon so ausgerichtet, dass der Fokus eben auf NEBENtätigkeit liegt. Ich wüsste jetzt nicht, warum sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältniss per se ausgeschlossen sind, je mehr eine Tätigkeit aber geeignet ist, mit deinen Aufgaben und deiner Loyalität gegenüber dem Dienstherrn zu kollidieren, desto wahrscheinlich ist es schon, dass die Genehmigung versagt wird. Vermutlich hast du auch keinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, so dass der Dienstherr, wenn ein Versagen der Genehmigung schwer zu begründen ist, dir einfach die Stundenreduzierung versagen könnte, wenn es Hart auf Hart kommt. Das ist jetzt noch nicht mal ein Horrorszenario: Bei Beurlaubung ohne Dienstbezüge gilt ebenfalls, dass Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen und die Genehmigung muss versagt werden, wenn die Nebentätigkeit dazu geeignete ist, dem Zweck der Beurlaubung zuwider zu laufen. Wenn du also TZ aufgrund von hoher Belastung oder so genehmigt bekommst, ist es fraglich, ob sich das mit einer Nebentätigkeit verträgt. Beachte auch, dass du Abgeordnet bist, weil dort, wo du jetzt bist, deine Stunden gebraucht werden. Auch das spricht dagegen, dass ein TZ-Antrag ohne konkreten Anlass genehmigt wird.
Selbst wenn man seine Tätigkeit an der Schule auf z.B. 30% reduziert wäre es ja immer noch denkbar, z.B. an 3-4 Tagen pro Woche einbestellt zu werden, und sei es auch nur für eine Vertretungsstunde. Ich vermute mal, dass man diese dann nicht mit Verweis auf die Nebentätigkeit versagen kann, oder? Insofern würden ja nur Tätigkeiten in Frage kommen, bei denen man sich die Zeit relativ frei einteilen kann oder die sowieso nur zu Zeiten außerhalb der Unterrichtszeit liegen?!
Absolut. Deine Nebentätigkeit darf nicht mit deinen Dienstpflichten kollidieren. Genau das ist ja (auch) damit gemeint, wenn im Gesetzestext steht, dass "[...] begründete Besorgnis besteht, daß durch die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigt werden können."
Wie ist das mit der Pension / Rente: kann man sagen, dass die Art der Reduktion auch später auf die Pension durchschlägt, während man sich bei der Nebentätigkeit keinen Rentenanspruch erwirtschaftet, weil man neben der Beamtentätigkeit keine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben kann.. oder doch?
TZ wirkt sich natürlich immer negativ auf deine Pensionsansprüche aus. Ob sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten erlaubt sind, wäre zu prüfen, ich nehme es aber an (siehe oben). Ob eine solche Tätigkeit ausreicht, um Rentenansprüche zu erwirtschaften, die die Abzüge bei der Pension ausgleichen, ist meiner Meinung nach eher fraglich. Wichtig wäre es sicher auch zu klären, wie später Renten- und Pensionsansprüche zusammengebracht werden und ob es hier evtl. Abzüge etc. geben könnte.
Wichtig noch: Oft, also in vielen Bundesländern, ist es so, dass es gewisse Arten von Nebentätigkeiten gibt, die nur anzeigepflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig sind. Dazu gehören oft wissenschaftliche, künstlerische oder sportliche Tätigkeiten. Auch Lehrtätigkeiten können dazu gehören. Sicherlich gibt es da auch Grenzen nach oben, was nach guter Sitte noch im Rahmen ist, aber hier hätte es der Dienstherr sicher schwerer, ein Verbot auszusprechen.
Dann hab ich das völlig falsch verstanden.
Sich ohne vorherige Stelle in die engen Grenzen und Handlungsmöglichkeiten einer Beamtenstelle in einem Bundesland zu begeben, um möglichst schnell in ein anderes Bundesland versetzen zu lassen - bei all den Risiken und bei all der Intransparenz - ist meiner Meinung nach, ähem, wenig intelligent.
Du suchst eine Stelle, du weißt, du MUSST zeitnah nach NRW. Da gibt es eigentlich nur eine sinnvolle Möglichkeit: Schau, dass du eine Stelle in NRW bekommst und vergiss RLP. Alles andere versetzt dich in Sachzwänge und Abhängigkeiten, die dir im Zweifelsfall nur im Weg stehen.
Etwas anderes ist es, wenn du einfach nur gern nach NRW kommen würdest, irgendwann mal, ohne Druck. Dann kann man das so machen, allerdings sehe ich rein persönlich das ganz ähnlich wie Chili.
Ohne jetzt eine Lanze für späte Veranstaltungen brechen zu wollen, ist es fast immer sinnvoll, auch die Sichtweise von Betroffenen, aber nicht direkt entscheidungsbefugten, Menschen zu hören.
Deswegen haben PRs deutlich mehr Informationsrechte und das Recht, angehört zu werden, als ihre tatsächlichen Mitbestimmungsrechte legitimieren. Deshalb haben Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragte in der Regel das Recht, an allen Sitzungen der Personalvertretungen teilzunehmen, auch wenn sie kein Stimmrecht haben.
Oft ist man in seiner professionellen Blase gefangen und ein - vielleicht sogar unqualifizierter Beitrag - kann hier eine neue Sicht eröffnen. Und sei es nur, dass bei der Abstimmung über Lehrwerke von einem Vater der alte Klassiker mit den schweren Büchertaschen eingebracht wird, der vielleicht die Begeisterung für das fachlich und didaktisch so gelungene 600-Seiten Lesebuch ein wenig relativiert.
Die motivierende Robbe aus dem Cornelsenbuch mag hier extrem sein, aber wie leicht vergisst man als fachlich und didaktische Fachkonferenz die Frage, ob es Schülern auch Spaß macht, mit dem Material zu arbeiten.
noch in der Probezeit
Du bist Förderschullehrkraft, hast ein konkretes Stellenangebot und - da du ja offenbar noch in der Probezeit bist - hast noch keine nenneswerten Erfahrungsstufen oder Pensionsrücklagen erarbeitet.
Wenn es dir in erster Linie darum geht, schnell wechseln zu können, wäre ein Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis und Neueinstellung im Zielbundesland dein bester Weg. Du müsstest die komplette Einstellung (Amtsarzt etc.) und die gesamt Probezeit neu durchlaufen, aber einen Tod wirst du sterben müssen.
Werbung