Beiträge von WillG

    Noch eine Ergänzung:
    Ich halte es im Übrigen noch nicht mal für sehr wahrscheinlich, dass es sehr viel Ärger geben wird.

    Meine Erfahrung ist, dass Schüler durchaus auch Verständnis für solche Situationen haben, wenn man als Lehrkraft authentisch und ehrlich den eigenen Fehler eingesteht, sich dafür entschuldigt und auch artikuliert, dass man versteht, dass es für den Schüler natürlich jetzt nicht optimal ist.


    Vielleicht ist das auch so ein Unterschied zwischen Grundschule und Sekundarstufe II. Unsere Schüler sind eigentlich so gut wie erwachsen und können mit solchen Situationen besser umgehen. Und wir sind als Schulform deutlich weniger auf der Beziehungsebene unterwegs, als des die Grundschulen sein müssen, so dass Schüler schon in der Mittelstufe ein Stück weit gelernt haben, mit unangenehmen Entscheidungen auf der Sacheben umzugehen. Und das ist ja auch gut so.

    Eine Wiederholung wäre eine Strafe.

    [...] wird wohl von über 50% der Schülern als Strafe empfunden.

    Ja, nun, nur weil irgendwas von irgendwem irgendwie "empfunden" wird, wird es nicht gleich eine Tatsache.

    Vielleicht hilft es ja, von diesen wertenden Begrifflichkeiten wegzukommen ("Betrug"; "Strafe" etc.). Es ist halt ein Formfehler, der die Prüfung anfechtbar macht - nicht nur von der betroffenen Schülerin, sondern von allen, die von der Prüfung betroffen ware. Dem muss abgeholfen werden. Das hat mit Strafe nichts zu tun, egal, wer irgendwas wie empfindet. Die bessere Analogie als die verlorenen Klausuren sind Fälle, in denen vor Eröffnung der Abiturprüfungen schon Prüfungsaufgaben in fremde Hände gefallen sind. Da mussten auch schon Klausuren verschoben oder wiederholt werden - das ist dann ja auch keine Strafe für die Prüflinge, auch wenn es natürlich nicht schön ist. Oder wenn während der Klausur ein Feueralarm stattfindet - dann muss sich auch wiederholt werden, obwohl die Schüler nichts dafür können. Sowas passiert halt, selten, aber es passiert.

    Aber hier geht es überhaupt nicht um einen justiziablen Verwaltungsakt.

    Auch wenn due es nicht in diesem Kontext so gemeint hast, wäre das evtl. noch am ehesten eine Begründung, warum man den vorgefallenen Formfehler vielleicht nicht so hoch hängen müsste. Ich finde trotzdem eine Wiederholung korrekt, einfach um Schülern auch zu vermitteln, dass es formale Bedingungen gibt, die eingehalten werden müssen, selbst wenn andere die Formfehler begehen.

    Dass man dann in Aufgabenstellung und Bewertung der Schülerin entgegenkommen kann und vielleicht die nicht gewertete Klausur in die mdl. Note einfließen lassen kann, steht auf einem anderen Blatt.


    Man kann übrigens der Schülerin auch vermitteln, dass sie zwar jetzt durch den Fehler der Lehrkraft in eine dumme Situation geraten ist, dass sie dadurch aber immerhin in den Genuss einer komplett korrigierte Übungsklausur kommt, die ihre Mitschüler nicht hatten.

    würde damit zu schulleitung oder bereichsleitung gehen, deine überlegungen schildern und gemeinsam überlegen.

    Wie oben gesagt, ich bin großer Fan davon, meine eigenen Entscheidungen zu treffen - und dann die Schulleitung darüber zu informieren.

    Es gibt mir große Berufszufriedenheit, hier in der bequemen Position zu sein, einerseits eigentständig handeln zu können und gleichzeitig durch diese Transparenz auch im Zweifelsfall den Schutz der Schulleitung zu haben. Wenn der SL meine Vorgehensweise nicht gefällt, wird sie mir das sicher mitteilen und dann kann immer noch eine gemeinsame Entscheidung treffen.

    Also, auch auf die Gefahr hin, dass ich das wiederhole, was viele hier geschrieben haben:
    Ich würde da gar keinen großen Wirbel machen und der Schülerin mitteilen, dass ich einen Fehler gemacht habe, den ich sehr bedauere, dass sie aber selbstverständlich trotzdem nochmal schreiben muss. Darüber würde ich die Schulleitung im Vorfeld informieren (- nicht: um eine Entscheidung bitten; diese Entscheidung würde ich schon selbst fällen, aber im Sinne der Transparenz).

    Falls sie sich dagegen wehren möchte, kann sie natürlich zur Schulleitung - deswegen ja die vorherige Info an die SL, dass diese informiert ist.

    Dann würde ich eine Nachschreibeklausur konzipieren, die sehr fair und evtl. der ursprünglichen Klausur auch recht ähnlich ist.

    Solche Dinge passieren, das würde mich ärgern (- also über mich selbst -), mir aber keine schlaflosen Nächte bereiten.

    Ich bin aber auch in einem ganz anderen Umfeld unterwegs. In der Schule, im Freundeskreis und im Ministerium habe ich noch niemanden das binnen i aussprechen gehört. Bisher nur in den Medien.

    Ja, das kann natürlich sein. So ist das eben, bei Sprachveränderungen. Sie treten nicht (gleich) flächendeckend auf und setzen sich dann langsam immer mehr durch - oder eben auch nicht. Genau das sage ich ja die ganze Zeit. Deswegen ist eben auch die Empörung, die mit diesem Thema so häufig verbunden ist, so albern, egal von welcher Seite sie kommt.

    Das mag sein, Gymshark, ist aber letztlich irrelevant.

    Weder die betroffene noch eine nicht betroffene Gruppe kann dir vorschreiben, ob du Winnetou gut finden darfst oder nicht. Niemand verbietet es dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen, die alten Winnetou-Filme zu zeigen. Sie müssen halt damit umgehen, dass Menschen dazu eine Meinung haben, diese deutlich artikulieren und halt im Zweifelsfall nicht einschalten.

    Gleiches gilt für das Restaurant des Herrn Onuegbu. Er darf den Namen gerne behalten, keiner kann ihn dazu zwingen, ihn zu ändern. Er muss halt damit umgehen, dass vielleicht Gäste lieber ein anderes Restaurant aufsuchen. Das ist aber auch nichts anderes, als würde er seltsam innovative Küche servieren. Das mögen viele auch nicht, wird ihm aber keiner verbieten.

    Und wie viele diese Befindlichkeiten haben, spielt ja eben keine Rolle, weil es ja gerade darum geht, dass es NICHT verboten ist, das generische Maskulinum oder Begrifflichkeiten, die als diskriminierend wahrgenommen werden, zu verwenden. Umso weniger ist das ein Grund, sich aufzuregen.

    Mache ich mir nur, weil ständig irgendwas neues sich ausgedacht wird. Solange das nur Spielereien sind und es keinen Zwang oder Verbot gibt. Ich finde es aber reichlich befremdlich bei Sprache mit Gewalt Dinge durchsetzen zu wollen. Egal in welche Richtung.

    Da gebe ich dir in der Grundaussage völlig recht.

    Man muss allerdings auch sehen, dass es Gebote und Verbote in linguistischen Fragen sehr viel seltener gibt als das von vielen wahrgenommen wird bzw. als das populistisch behauptet wird. Niemand verbietet einer Apotheke, ihren alten Namen zu behalten, niemand schreibt dir vor, wie du deinen Schokokuss oder dein Paprikaschnitzel nennen musst etc. Dass es Entwicklungen in der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu bestimmten Begrifflichkeiten gibt und diese gesamtgesellschaftlich nicht mehr als angemessen angesehen werden, stellt hier kein Verbot dar. Im Prinzip ist das ähnlich als würdest du noch Begriffe wie "dufte" oder "oberaffentittengeil" verwenden - das würden auch nicht alle knorke finden, wenn auch natürlich hier die Begriffe nicht von betroffenen Gruppen als verachtend wahrgenommen werden dürften. Aber wenn du damit leben kannst, dass dunklehäutige Menschen es halt nicht so gut finden, wenn du für den Schokokuss einen Begriff verwendest, der für Menschen mit ihrer Herkunft abwertend gebraucht wurde, und dass sie das auch frei kommunizieren - im Rahmen der Meinungsfreiheit - dann kannst du diesen Begriff gerne verwenden.
    Wenn du damit leben kannst, dass viele Frauen (und viele Männer) das generische Maskulinum nicht als inkludierend wahrnehmen und dies auch drei kommunizieren - im Rahmen der Meinungsfreiheit - dann darfst du auch weiterhin das generische Maskulinum verwenden.


    Deswegen ist das Genderverbot, das jetzt in manchen Bundesländern für die Abiturprüfungen kam, ja auch populistischer Unsinn.

    Selbst, wenn da am Ende nichts rauskommen sollte: Die schreiben einen substanzlosen Brief und schlimmstenfalls vier KollegInnen sind die Sommerferien versaut.

    Das kann ich nachvollziehen, denn selbst sinnlose Widerspruchsverfahren sind sehr nervig. Wobei "Sommerferien versaut" vielleicht ein wenig hochgegriffen ist, man muss halt ein Gutachten schreiben, was nervig genug ist.


    Auf der Faktenebene kann ich nicht nachvollziehen, wo der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt ist, wenn alle Schüler wissen, dass sie mich mit Fragen kontaktieren können. Ich führe ja auch unterm Schuljahr mit Schülern Einzelgespräche um bzgl. ihrer individuellen Verbesserungsperspektiven zu beraten oder um Klausuren nochmal durchzugehen. Das würde ja dann auch dem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Auch hier gilt: Das Angebot gilt für alle (Gleichbehandlung), wer es nicht wahrnimmt, ist selbst schuld.

    Langer Rede kurzer Sinn: Natürlich beantworte ich fachliche Fragen vor den Prüfungen.

    Nach Bekanntgabe der Aufgaben sollte man fachliche Gespräche selbstverständlich unterlassen.

    Auch da gebe ich dir grundsätzlich recht, um sich halt unnötigen Ärger zu ersparen, weil jemand denkt, er sei benachteiligt gewesen (siehe oben zu sinnlosen Widersprüchen), aber rein dienstrechtlich sehe ich da kein Problem. Ein Schüler stellt eine Frage zu einem Sachverhalt und ich beantworte diese. Ob diese Frage jetzt konkret für die aktuellen Prüfungen relevant ist oder nicht und ob ich das weiß oder nicht, spielt dabei doch erstmal keine Rolle.

    Klar, wenn ich durch tendenziöse Antworten, durch bedeutungsschwangere Stimme oder durch Andeutungen Hinweise darauf gebe, dass es drankommt, sieht die Sache anders aus.

    Für beides ist sicherlich das "aufs Privatkonto einzahlen" eine Voraussetzung. Aber dadurch wird das Einzahlen nicht kriminell, sondern erst die Handlung der Veruntreuung an sich.

    Absolut, das hast du völlig recht.
    Mein Argument geht eher in die Richtung, dass die Verwendung eines Privatkontos aber entsprechenden Verdächtigungen Tür und Tor öffnet. Das mag jetzt in der Regel nicht passieren, im Einzelfall aber doch. Und wenn ich mir ansehe, wie sich (selbst) der Dienstherr vor allen möglichen Einzelfällen schützt, indem er Regelungen erlässt, die uns oft im Alltag die Arbeit verkomplizieren, es aber hier nicht für nötig hält, die einzelne Lehrkraft vor Einzelfällen zu schützen, sehe ich halt einfach eine Doppelmoral.

    Vielleicht auch nicht ganz fair, aber die fehlenden Konten, könnten ein Hintertürchen sein, um aus der Verpflichtung herauszukommen.


    „Ich führe ja so gerne, aber leider, leider …“

    Tatsächlich sehe ich nicht, wo das unfair sein sollte. Es ist einfach eine realistische Darstellung der Situation. Wenn man selbst nicht wirklich gerne auf Klassenfahrt fährt, kann man das ja umformulieren in "Ich akzeptiere ja die Dienstverpflichtung, aber leider, leider..."

    Ich wollte eigentlich einen Fall heraussuchen, in dem vor ein paar Jahren ein stv. SL Zahlungen für Klassenfahrten vorübergehend (!) genutzt hat, um einen Kredit zu bekommen. Er hat sie sozusagen als Sicherheit angegeben, hat den Kredit bekommen und dann die Gelder so verwendet, wie sie auch gedacht waren. So ähnlich irgendwie, ich erinnere mich nicht genau und hab auf die Schnelle keine Artikel mehr dazu gefunden. Das gab natürlich einen Shitstorm und auch mindestents dienstrechtliche Konsequenzen. Statt den Artikel habe ich mehrere andere gefunden, die in die gleiche Richtung gehen, mal schwerwiegendere Fälle von echter Veruntreuung, mal weniger extrem.

    Es ist doch so: Ja, dass Gelder veruntreut werden oder gepfändet - oder dass auch nur der Verdacht im Raum steht - ist sicherlich ein Extremfall und nicht die Regel.


    Auf der anderen Seite werden im schulischen Bereich in den letzten Jahren ständig irgendwelche "hamma scho immer so gemacht" Regelungen widerrufen, um eben Einzelfälle und Extremfälle auszuschließen, damit der Dienstherr sich nicht mit Klagen herumschlagen muss. Da geht es um Bewertungskriterien, Datenschutz etc. Ist ja auch okay.

    Bei der Frage um Privatkonten für Klassenfahrten hält sich der Dienstherr hier fein raus, weil er ja im Zweifelsfall nicht geradestehen muss. Ich halte das für Doppelmoral. Und ich sehe das auch nicht mehr ein. Meine letzte Fahrt ohne offizielles Schulkonto war vor mehreren Jahren, damals habe ich auch noch ein eigenes Konto eröffnet und der begleitende Kollege hat eine Vollmacht bekommen und war zeichnungsberechtigt, so als Absicherung. Aber das ist ja auch nur eine Pseudolösung.

    Das finde ich zumindest konsequent. Und es überrascht mich bei dir auch gar nicht, dass du von deinen Lehrkräften nichts einforderst, wozu du selbst nicht bereit wärst. Das ist leider nicht überall der Fall.

    Mir ist aber wirklich nicht ganz klar, warum es für eine Schule so schwierig ist, ein Geschäftskonto für Klassenfahrten einzurichten. Aber vielleicht ist das einfach auch eine Sache der dienstrechtlichen Regelungen in den jeweiligen Bundesländern.

    Im Zweifelsfall findet sich eine Dumme, die ihr Konto bereitstellt.

    Wenn die Schulleitung das Bereitstellen eines Privatkontos so unproblematisch findet, kann man sie ja fragen, ob man vielleicht ihre Kontodaten verwenden kann. Das wäre vielleicht die einfachste Lösung.

    Wieso machen wir die Sprache [...]

    Weil Sprache so nicht funktioniert. "Wir machen" da gar nichts. Neue Formen entwickeln sich organisch. Gelegentlich werden Formen von einzelnen Gruppen eingesetzt und setzen sich durch... oder eben nicht.

    Deswegen ist die Genderdebatte richtig und wichtig, aber alle Gendergebote oder Genderverbote linguistisch gesehen absolut albern.

    Ich habe bei den meisten Beiträgen von dir den Eindruck, dass du sehr frustriert wirkst. Zumindest immer dann, wenn es um deine Berufswahl geht [...].

    Ohne das konkret auf state-of-trance zu beziehen und ohne das in irgendeiner Weise werten zu wollen, fällt mir das in dieser konkreten Form vor allem bei MINT-KuK auf. Nicht bei allen, aber viele scheinen irgendwie bewusst oder unterbewusst damit zu hadern, dass sie "nur" Lehrer geworden sind, und sie scheinen zu glauben, dass sie so viel mehr hätten machen können.

    Letztendlich wurde zumindest ein ehemaliger Schulleiter zu einem normalen Lehrer, allerdings weiterhin mit der Besoldungsgruppe A 16.

    Ich bin nicht in BaWü, deshalb liege ich vielleicht falsch, aber das erscheint mir rein beamtenrechtlich zumindest unüblich - aber natürlich nicht unmöglich. Ein Herabsetzen der Besoldungsstufe erscheint mir zwar beamtenrechtlich keinesfalls zulässig, aber nach meinem Rechtsverständnis hätte der Dienstherr durchaus das Recht - und natürlich auch Interesse daran - den Beamten auf eine angemessene andere Stelle zu versetzen. Warum das in diesem Fall nicht geschehen ist, weiß ich natürlich nicht. Vielleicht gab es keine passende andere Stelle, vielleicht war er ohnehin kurz vor dem Ruhestand - oder vielleicht ist mein rechtliches Verständnis aber auch falsch, das kann natürlich gut sein.

    Solche gezielten Nachfragen sind bei uns im ersten Teil nicht vorgesehen - eher allgemeiner wie „Du hast no VG h Zeit, möchtest du noch etwas zu Aufgabe 2 sagen“.

    Nicht aus NRW, aber das klingt jetzt für mich nicht nach einem Widerspruch, eher nach einer Frage der "Bezeichnung". Also, ob ich das Prüfungsgespräch (mit Frage/Antwort) früher beginne und entsprechend verlängere, um auf die 20 Minuten zu kommen, oder ob ich beim Vortrag durch das Frage/Antwort Muster unterstütze, kommt doch aufs Gleiche raus. Oder dürft ihr im Prüfungsgespräch keine Rückfragen zum Vortrag stellen?

    Generell gibt es ja zwei "reguläre" Wege für den Ländertausch, für die man jeweils die Freigabe braucht, die aber - je nach Organisgramm der übergeordneten Behörde - vielleicht über verschiedene Schreibtische laufen könnten:


    1.) Planstellenneutrales Ländertauschverfahren: Hier ist der Antrag auf Freigabe sozusagen im Antrag auf Ländertausch integriert und wird als einer der ersten Schritte im Workflow des Ländertauschverfahrens bearbeitet. Ich nehme mal an, das war der Weg, über den bei dir die Freigabe verwehrt wurde, so dass es dann im Verfahren gar nicht mehr weiterging.


    2.) Formloser Antrag auf Freigabe mit dem Ziel der Teilnahem am Stellenvergabeverfahren im Zielbundesland: Hier ist der Antrag eben formlos und nicht fristgebunden. Wird ihm stattgegeben, darfst du dich ganz offiziell im Stellenvergabeverfahren im Zielbundesland bewerben, also ganz ohne Ländertauschverfahren. Da es ein anderes Verfahren ist, ist es zumindest denkbar, dass hier die behördeninternen Wege anders sind, so dass hier vielleicht eine andere Person eine andere Entscheidung trifft. Bekommst du auf diesem Weg die Freigabe und bewirbst du dich erfolgreich im neuen Bundesland, gilt das ebenfalls als Versetzung - wie im Ländertauschverfahren - so dass du Pensionsansprüche und Erfahrungsstufen in der Regel auch auf diesem Weg mitnimmst. Aber Achtung: Ich weiß nicht, ob alle Bundesländer diesen Weg anbieten und wie die genauen Bedingungen vor Ort sind.


    Dann gibt es zwei weitere Möglichkeiten:


    3.) Bewerbung auf eine Funktionsstelle im Zielbundesland. Wirst du ausgewählt, muss dein Heimatbundesland dir die Freigabe erteilen.


    4.) Kündigen und Neubewerbung im Zielbundesland (wie von Maylin85 schon erwähnt und hier nur nochmal der Vollständigkeit halber)


    Oft ist es übrigens leichter, eine Freigabe zu erhalten, wenn man gerade nicht "im System" ist, also wenn man wg. Elternzeit oder Auslandsschuldienst oder Abordnung etc. gerade nicht im Alltagsgeschäft einer Schule eingebunden ist. Man ist sozusagen nachgewiesen "entbehrlich", weil die Schule ja gerade ohne einen auskommt, weshalb die Begründung einer Ablehnung nochmals spezifischer sein muss.

    Letzter Tipp: Prüfe doch mal ob in deinem Heimatbundesland eine solche Ablehnung vielleicht Mitbestimmungspflichtig im Sinne des Persoanlvertretungsgesetzes ist. Dann kann man auf diesem Weg vielleicht etwas erreichen. Ist eher unwahrscheinlich, aber zumindest mal nachzusehen schadet sicher nicht.

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