Beiträge von WillG

    Es sind 41 Grad im Stadtteil gewesen... was brauchst du da noch zu begründen?

    Na ja, aber so einfach selbständig den Unterricht beenden darf ich ja auch nicht. Das muss der SL machen. Und wenn der sich quer stellt, fallen mir nur die beiden oben genannten Ansätze ein. Wobei die micht ja auch nicht berechtigen, den Unterricht einfach abzubrechen. Sie schützen mich nur für den Fall, dass mir und/oder den SuS etwas passiert.
    Was mache ich also bei einer sturen Schulleitung, die sich selbst eine mobile Klimaanlage fürs Büro angeschafft hat und von dort aus bestimmt, dass es schon nicht so schlimm ist, dass auch Oberstufenunterricht ausfallen müsste?

    Ich habe gestern ganz ernsthaft darüber nachgedacht, offiziell zu remonstrieren, als ich in der 8. und 9. Stunde noch Oberstufenunterricht halten musste und zum Teil schon kreislaufbedingte "Kälteschauer" gespürt habe. Ich habe es (noch) nicht gemacht, wollte mich aber für nächste Woche wappnen, indem ich entsprechende gesetzl. Regelungen parat habe (Gesunderhaltungspflicht; Fürsorgepflicht).
    Die Frage ist dann nur, welche Argumentation ich vorziehe: Meine eigene Gesundheit (also Überlastungsanzeige) oder meine Fürsorgepflicht für die SuS (also Remonstration).

    Diese Diskussion erinnert mich hier teilweise an die Sache mit der Sonnenfinsternis und dem Einsperren im Schulgebäude.

    Nö, das ist schon eine andere Schiene.
    Hier ist es eine abstrakte Diskussion über Verantwortlichkeiten und Regresspflicht. Bisher hat noch keiner geäußert, dass er nicht auf Klassenfahrt fahren will, weil er Angst hat, für Chantall unterhalt zahlen zu müssen. Die Diskussion ist also rein theoretisch und wirkt sich nicht auf die Alltagspraxis aus.


    Dort ging es darum, dass KuK ihre Schüler bei verschlossenen Vorhängen vor der "gefährlichen" Sonne schützen wollten. Da war nix theoretisch sondern rein praktische Panikmache.
    Sollte man schon unterscheiden.

    Hm, so vage wie das da steht, entspricht das ja in etwas dem Fall, den ich beschrieben habe. Da zweifle ich ja auch an einer Regresspflicht der Lehrkraft. Ich werde sicher nicht die ganze Nacht auf dem Gang Wache stehen, um eventuell hormongetriebene Casanovas unter die kalte Dusche schleppen zu können. Ich frage mich aber, ob es nicht bei wirklich gröbster Fahrlässigkeit bei (sexuell) Minderjährigen doch Probleme geben könnte.


    Also, um mal leicht übertriebene Beispiele zu nehmen:
    Wenn der Lehrer ein 14-jähriges Pärchen zu zweit ein Doppelzimmer belegen lässt.


    Oder wenn der Lehrer ein 14-jähriges Pärchen beim wilden Knutschen und Fummeln beobachtet, dann den Jungen in der Drogerie Kondome kaufen sieht und immer noch nicht auf die Idee kommt, dass man vielleicht zumindest mal eine Belehrung loswerden könnte.

    Uns wurde dazu auf einer Schulung zu Schulfahrten ein Fall "zitiert". Angeblich hatte der Schüler am Vorabend gesoffen, konnte am nächsten Tag nicht beim Programm mitmachen und durfte in der Jugenherberge bleiben. Die Freundin bot sich an, ebenfalls dort zu bleiben, um sich um ihn zu kümmern. Sie wurde schwanger und der Kollege muss nun angeblich bis zum 18. Lebensjahr einen Teil des Unterhalts zahlen.
    So die Darstellung. Belege wurden nicht gebracht und die Lehrgangsleiter waren zwei Junglehrerinnen. Daher stehe ich der ganzen Sache aber eher skeptisch gegenüber.


    Aber generell: Wenn eine eklatante Verletzung der Aufsichtspflicht dazu führt, dass beispielsweise eine 14-Jährige schwanger wird - wird dann nicht evtl. auch der Lehrer zur Verantwortung gezogen?

    Die Frage hier ist, wie es dazu kommen konnte, dass die zwei überhaupt unbeaufsichtigt waren und ob sie belehrt wurden etc.pp.

    Na ja, man beaufsichtigt die Schüler ja nicht rund um die Uhr. Natürlich kann es da zum Sex kommen, das dürfte gar nicht so schwer sein.
    Und das mit den Belehrungen... ich kann ja nun nicht alle möglichen Verhaltensweisen antizipieren und darüber belehren. Alkohol und Kippen: klar; Aufenthalt in Zimmern des anderen Geschlechts: okay; Sex (explizit): weiß ich nicht. Wäre mir bisher nicht in den Sinn gekommen. Steht das auch in der Hausordnung, dass ei Quickie auf dem Schülerklo verboten ist?
    Und worüber belehre ich noch? Ladendiebstahl? Autodiebstahl? Brandstiftung? etc. etc.

    Dabei geht es ausdrücklich nicht darum, wer sich wie oft gemeldet hat, denn ich rufe Schüler auch auf, wenn sie sich nicht melden.


    Das gilt so aber speziell für Bayern. In (vielen/allen?) anderen Bundesländern wird ausdrücklich die Quantität der eigenständigen Mitarbeit mitbewertet, und zwar in der Fachnote - was aber natürlich auch nicht heißt, dass man dort nur die aufruft, die sich melden.

    Ich habe mal in einer 7. Klasse "Nicht Chicago, nicht hier" gelesen. Es geht um Mobbing, also nicht um Islam, aber um die anderen beiden Themenbereiche. Ich war persönlich nicht so begeistert, andererseits finde ich auch die moralinsauren Kinderbücher immer etwas... anstrengend. Vielleicht passt es ja eher in Ethik?!?
    Ansonsten gibt es vielleicht einen schönen historischen Jugendroman zu den Kreuzzügen, aus dem man etwas zum Islam machen kann? Vielleicht hat ja der Parigger etwas entsprechendes geschrieben? Ich hab vor Jahren mal den "schwarzen Mönch" gelesen, da geht es um Kinderkreuzzüge, kann mich aber nicht recht erinnern. Ich glaube, da ging es mehr um den Weg nach Jeruslem.

    Welchen Grund soll man haben um jemanden zu ignorieren?
    Hier werden keine anstößigen Sachen oä. gepostet.

    Manchmal hat man das diffuse Gefühl, dass User entweder gnadenlos inkompetent sind oder vielleicht sogar im Forum nichts verloren haben. Dann kann es ganz angenehm sein, sie ignorieren zu können.


    Nur als völlig willkürlich gewähltes Beispiel, ganz ohne jeden Zusammenhang.

    Der Dienstherr (= das Land) hat die benötigten Schulbücher bereitzustellen. Gibt genug Urteile dazu. Warum willst du "nur" 25% sparen, wenn du 100% sparen kannst?
    Gruß !

    Ich wurde bisher an keiner Schule gezwungen, mir irgendwelche Bücher anzuschaffen (- außer Arbeitshefte, deren Anschaffung ich in den Klassen gefordert habe, weshalb ich diese Praxis auch eingestellt habe). Bislang hatte ich immer die Option, die notwendigen Bücher aus der LMF auszuleihen. Damit ist der Dienstherr seiner Pflicht nachgekommen, denn ich fände es durchaus übertrieben zu erwarten, dass der Dienstherr mir Bücher schenkt. Interessant wäre es parallel, ob der Finanzbeamte das Steuergesetz, das er vom Dienstherrn bekommt, behalten darf, wenn er aus dem Dienst ausscheidet oder auch an die Behörde zurückgibt, wie die LuL die geliehenen Schulbücher an die LMF.


    Da das aber manchmal unpraktisch ist, da ich in meine Schulbücher gerne reinschreibe etc., habe ich mir auch viele davon selbst gekauft. Das erleichtert mir die Arbeit und nachdem der Dienstherr mir prinzipiell eine Alternative dazu anbietet, kann ich damit auch leben. Das ist in anderen Bereichen anders - da will mich der Dienstherr dazu zwingen, eigenes Geld auszugeben, was inakzeptabel ist.
    Außerdem bezahlt mich der Dienstherr für meine Arbeit und meine Kompetenz. Die kann ich dazu nutzen, Unterricht zu planen, ohne auf fertige, didaktisierte Materialien zuzugreifen. Allerdings kann ich mir das Leben einfacher machen, indem ich entsprechende Unterrichtsmodelle kaufe und die gewonnene Zeit als Freizeit nutze. Das ist dann auch mein Privatvergnügen, für das der Dienstherr nicht sorgen muss. Ich darf eben nur nicht in die Falle tappen, die Zeit, die ich mir durch die Anschaffung von Unterrichtsmaterialien und Schulbüchern teuer von meinen eigenen Geld erkaufe, doch wieder in die Arbeit zu investieren. Darauf muss ich natürlich selbst achten. Das ist ähnlich wie mit der Teilzeitfalle.
    Achtung: Es geht dabei um Freizeit, die ich mir erkaufe, nicht um Material, das meinen Unterricht besser/schöner/netter/lustiger/anschaulicher/etc. macht, ohne dass ich daraus erkennbar mehr Freizeit davontrage.


    Langer Rede kurzer Sinn: Es gibt durchaus Gründe, selbst Unterrichtsmaterialien zu finanzieren, bzw. gibt es Unterrichtsmaterialien, die der Dienstherr nicht bereit stellen muss, die mir aber mehr Freizeit ermöglichen. Da ist es doch gut und schön, wenn ich diese Materialien auch noch etwas günstiger bekommen kann.
    Es ist eben nicht immer alles schwarz/weiß. Noch nicht mal die Ausbeutung der Lehrerschaft durch den Dienstherrn.

    Ich würde vielleicht nicht mit der Karte vom GI anfangen, sonder den Schülern "typische" Gegenstände oder Ähnliches aus verschiedenen Regionen zeigen. Man könnte das als Sprechanlass nehmen, was "man" auch in Spanien so über Deutschland kennt (dabei aber Vorsicht für zu klischeehafter Generalisierung!).
    Dann könnte man stumme Deutschlandkarten austeilen, in die die Jugendlichen/Erwachsenen alles geographischen Orte eintragen, die sie bereits kennen. Das ist zum Teil sehr interessant, da Orte, die man kennt, meist mehr Raum auf der Karte einnehmen als ihnen eigentlich zusteht (vgl. die Übungen aus Paul Mogs Tübinger Modell - alt, funktioniert aber immer noch).
    Das Ergebnis könnte man dann mit der Karte des GI vergleichen. Idealerweise sind darauf Illustrationen, die zu den Gegenständen vom "Einstieg" passen, so dass man diese dann auch noch den Regionen zuordnen kann.
    Das alles in jedem Schritt ergänzt durch Infomaterial, Erklärungen, Hintergrund etc.

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    ABER: Das habe ich nur wg. dieses Threads getan. Der Hinweis ist so unauffällig, dass ich nach dem Lesen dieses Threads aktiv danach suchen musste, um ihn wahrzunehmen.
    Ich habe die pinke Version vorher nicht gesehen, aber vielleicht war sie effektiver?

    Genau so sehe ich das durchaus auch:

    Bei Teilzeit - die ja hier vorliegt - sehe ich das grundsätzlich anders. Da ist es natürlich so, dass im Zweifelsfall die Verpflichtungen aus der Vollzeitstelle (hier: des Mannes) stärker wiegen.


    EDIT:
    Es ärgert/nervt mich aber eben, wenn Kolleginnen (und nochmal: Ich nutze die feminine Form, weil es bei mir im Kollegium ausschließlich Frauen sind, die so argumentieren. Natürlich ist es denkbar, dass das in anderen Kollegien auch Männer sind.) diese Argumentation bringen, die Vollzeit arbeiten. Dadurch ensteht dann eben immer gleich der Eindruck, dass der Job des Mannes ein "richtiger" Job ist, während das, was wir so machen, ja eher nebenbei geht, so dass Termine und Verpflichtungen eher Empfehlungscharakter haben. Das erhöht den Stress und die Belastung für alle im Umfeld enorm.
    Wenn natürlich jemand Teilzeit in beträchtlichem Umfang nimmt, dann rücken der Job - und natürlich die damit verbundenen Verpflichtungen in dem Maße in den Hintergrund, in dem Stundenzahl (und Bezahlung) reduziert sind. Und dann kann bzw. muss man sogar in solchen Fällen darauf bestehen, dass der Beruf des Partners, der Vollzeit arbeitet, wichtiger und unflexibler ist.

    Ich verstehe das Problem, ehrlich gesagt, nicht ganz. Nachdem ihr ja von freiwilliger kollegialer Hospitation sprecht, könnt ihr die doch einfach machen, oder? Warum braucht man dafür denn einen organistorischen Überbau?


    Konkret: Wenn ich bei Kollege Hans Meier hospitieren möchte, finde ich entweder eine passende Freistunde oder ich gehe zum Schulleiter und schlage einen entsprechenden Stundentausch etc. vor. Kein Problem. Evtl. muss ich auch gar nicht lange rumtauschen, sondenr kann mich dafür direkt freistellen lassen. Idealerweise halt so, dass kein Kollege vertreten muss, also in Randstunden etc.


    Oder verspreren sich die Schulleiter selbst diesem organisatorischen Weg? Dann müsste man so ein Anliegen vielleicht über den Personalrat vortragen, denn dass das sinnvoll und im Sinne der Unterrichtsentwicklung ist, kann ja keiner bestreiten?!?

    Ich würde der Schulleitung auch ganz deutlich klar machen - zur Not gemeinsam mit dem Lehrer-/Personalrat, dass ich...


    1.) ... auf Erstattung der Reisekosten bestehen würde.
    2.) ... die Differenz zwischen Teilzeit und Vollzeitbeschäftigung auf den letzten Cent abrechnen würde.
    3.) ... durch die Kinder eventuell auch kurzfristig ausfallen könnte (- wobei hiermit als "Drohung" vielleicht vorsichtig wäre, da es als angekündigtes "Blaumachen" missverstanden werden könnte. Je nach Schulleitung vielleich auch absichtlich missverstanden.)


    Ich sehe es nämlich wie Chemikus - als Schulleitung würde ich mich darauf nicht einlassen wollen.


    OT:
    Ich bin bei mir im Kollegium immer ein wenig verblüfft, dass so viele Kolleginnen auch das Argument bringen, dass sie diesen oder jenen Termin nicht wahrnehmen können, weil ihr Mann da arbeiten muss oder auf Dienstreise ist. Ich frage mich dann immer, warum der Beruf des Mannes wichtiger/bedeutender ist als unserer. Das klingt dann schnell nach "Hobbylehrerinnen" - und in der Tat sind das bei uns ausschließlich die KollegINNEN. Diese Einstellung ist aber in erster Linie deshalb verwunderlich, weil meine Kolleginnen Vollzeit arbeiten und damit ja auch 100% der Dienstverpflichtungen tragen müssen. Bei Teilzeit - die ja hier vorliegt - sehe ich das grundsätzlich anders. Da ist es natürlich so, dass im Zweifelsfall die Verpflichtungen aus der Vollzeitstelle (hier: des Mannes) stärker wiegen.

    Wir Oberstufenkollegen haben so genannte Vorhaltestunden. Sprich wenn ich 13er zum Abitur führe, halte ich bis dahin mehr Stunden als mein Deputat hergibt (24 Std = volles Deputat, als 13er Kollege 25,5 Std bis zum letzten Schultag der Abiturienten). Während des schriftlichen Abiturs finden Stattvertretungsstunden statt: Habe ich einen 13 LK mit 5 Stunden, so muss ich diese 5 Stunden während des schriftlichen Abiturs dennoch ableisten, meist durch Vertretungsstunden (deswegen "Stattvertretung"), zusätzlich zu meinen 3 frei verfügbaren Vertretungsstunden im Monat.


    Durch die Vorhaltestunden haben dann die 13er Kollegen nach dem Abitur-Gedöns ein wesentlich entspannteres Leben, denn die Stunden, die sie theoretisch noch unterrichten müssten, sind ja bereits abgehalten. Bei uns, wenn es ein G9-Gym ist und die 13er bereits vor den Osterferien ihren letzten Tag haben, ist dies besonders nett bei einem solch langen 2. Halbjahr wie diesem. :)
    Dafür ist das 1. Halbjahr grässlich...

    Mit anderen Worten, die Kollegen, die durch Oberstufeneinsatz ohnehin stärker mit vorbereitungs- und korrekturlastigen Kursen belastet sind, müssen in der Phase der Belastung auch noch mehr arbeiten, um während der Phase der extremsten Belastung (Abi) "normal" zu arbeiten und dann danach entlastet zu sein? Und da spielt der PR so einfach mit?
    Habt ihr dann wenigstens die Garantier, danach wirklich nicht für Vertretungen herangezogen zu werden, auch dann nicht, wenn wirklich Not am Mann ist?

    Aber mal aus Interesse:


    Der KMK Beschluss bringt doch nichts, wenn meine Kombi in einem Bundesland nicht zugelassen ist, oder? Oder noch schlimmer: Wenn es mein Fach in dieser Form nicht gibt. Hier in Bayern gibt es z.B. das Fach "Wirtschaft und Rechtslehre" und das Fach "Sozialkunde". Wenn jetzt ein bayerischer Lehrer mit "Wirtschaft und Rechtslehre" und "Deutsch" nach Hessen wechseln wollte, würde das doch wahrscheinlich nicht gehen, weil Wirtschaft und PoWi nicht identisch sind. Oder sehe ich das falsch und die Länder sind da entspannter als man annehmen möchte?

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