Mein Verständnis, pauschal - also nicht Bundeslandabhängig.
Als Beamte haben wir eine bestimmte Wochenarbeitszeit, die nur bedingt mit der Stundenzahl zusammenhängt. Also, unabhängig von deinen 28 Stunden hast du nach Beamtenrecht je nach Bundesland +/-40 Wochenstunden Arbeitszeit bei ca. 30 Urlaubstagen auf das Kalenderjahr gerechnet.
In dieser Arbeitszeit musst du deinen Dienstpflichten nachkommen. Entweder, indem du außerhalb der gesetlich zustehenden Urlaubstage auch in den Ferien arbeitest, oder indem du in der Schulzeit entsprechend vorlegst, um die Ferien komplett frei zu haben. In der Realität wird es meist eine Mischung sein.
Es liegt nun an dir, deine Arbeit so einzuteilen, dass du allen Dienstpflichten in dieser zur Verfügung stehenden Arbeitszeit erfüllen kannst. Wenn du das Gefühl hast, dass du zu viele Aufgaben ("freiwillig") übernommen hast, um mit deiner Arbeitszeit hinzukommen, dann musst du Aufgaben abgeben. Wenn du per Dienstanweisung dazu verpflichtet wirst, zu viele Aufgaben zu übernehmen, musst du den Dienstherrn mit einer Überlastungsanzeige darauf hinweisen. Das ist ein formeller Akt. Wenn der Dienstherr eine begründete Überlastungsanzeige ignoriert, bleibt dir die Dienstaufsichtsbeschwerde.
Aber eine Auflistung, welche Tätigkeiten wie viel Zeit benötigen dürfen, gibt es meines Wissens nur in einzelnen Bundesländern. In Hamburg, meine ich, beispielsweise.
EDIT: Frosch war schneller.
Noch eine Ergänzun: In Bayern gibt es die sog. 100-Minuten-Regel, die besagt, dass man für Tätigkeiten, die insg. 100 Minuten Arbeitszeit pro Woche benötigen, eine Deputatsstunde bekommen kann.