Beiträge von WillG

    Man kann dich zwar drängen, aber du must ja nicht darauf eingehen. Und ich rate Ratsuchenden auch davon ab. Nicht, weil ich glaube, dass da jetzt so viel passieren kann, aber wenn was passiert, hast du null backup und bist komplett allein verantwortlich. Außerdem unterstützt man damit dieses unsägliche System, wo der Arbeitnehmer nicht nur dauernd die Arbeitsmittel aus eigener Kasse zahlt (hier: Kontoführungsgebühren) und die Verantwortung für Arbeitsprozesse privat übernimmt. Das gibt echt auf keinem Paddelboot außer auf der weiten See schulischer Beschäftigung. Ich würde zum SL gehen und sagen: es ist mir nicht erlaubt, dieses Konto zu führen. Was soll ich machen? Warte, was dann passiert. Anweisungen das Konto trotzdem zu führen schriftlich zurückweisen, auf schriftliche Weisung warten. Damit dann zum SSA...

    Ich finde diesen Ratschlag sinnvoll und bedacht.
    Ich habe allerdings noch eine ganz konkrete Frage dazu, wie an anderen Schulen in der Praxis mit der Verwaltung des Geldes auf Klassenfahrten umgegangen wird. Ich bin in Bayern, bin aber an Antworten aus allen Bundesländern interessiert, sofern sie nicht einer ganz individuellen Gesetzgebung des Landes geschuldet sind.
    Konkret:
    Wir sind in der sehr komfortablen Situation, dass die Überweisungen der Eltern für die Klassenfahrt wie auch das Bezahlen des Anbieters von der Sekretärin über das Schulkonto erfolft. Regelmäßig bekommen wir eine Übersicht über die Schüler, die noch nicht vollständig bezahlt haben etc. So weit, so vorbildlich.
    Dann kommt aber der Termin der Klassenfahrt und irgendwie müssen ja die Gelder, die vor Ort (evtl. sogar in bar) benötigt werden, verwaltet werden. Dann kann der begleitende Lehrer entweder Beträge im vierstelligen Bereich mitnehmen und in seinem Zimmer in der Unterkunft verwahren, oder er lässt sich das Geld doch wieder auf sein Privatkonto überweisen und hebt dann vor Ort die Beträge ab, die er benötigt.
    Zu diesem Zweck haben einige Kollegen doch wieder ein eigenes, kostenloses Girokonto eingerichtet. Beide Vorgehensweisen (bzw. alle drei) finde ich sehr schwierig, habe mich aber bislang damit abgefunden, da ich ja nun nicht einfordern kann, die EC-Karte vom offiziellen Schulkonto für die Klassenfahrt zu bekommen.
    Gibt es hier gute Tipps aus der Praxis?

    Okay, ja, das macht Sinn.
    Allerdings muss man dafür:


    1.fünf Vertretungsverträge in Folge bekommen; die Kultusministerien/Schulämter/Regierungen etc. sind nämlich mittlerweile so schlau, den Junglehrern nur noch eine begrenzte Anzahl von Verträgen überhaupt anzubieten. Danach gibt es gar nichts mehr, weder Planstelle noch Vertretung - eben um diese Situation zu vermeiden.


    2. sich erstmal einklagen!


    3. verstehen, dass man dann keine Verbeamtung erklagt hat, sondern "nur" einen unbefristeten Angestelltenvertrag.


    EDIT: Damit erübrigt sich aber auch die Ausgangsfrage: Wenn man in der Elternzeit keine Vertretungsverträge übernimmt, wird diese Zeit natürlich auch nicht "angerechnet", da man dann ja auch keine Kettenverträge anhäuft.

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du mit "3 bis 5 Jahre warten" meinst bzw. mit "nicht gleich verbeamtet"!
    Wenn du eine Beamtenstelle bekommst, dann bekommst du eine. Es gibt keine "Höchstwartezeit", nach der dir eine Planstelle zusteht. Deshalb kann auch keine Elternzeit "angerechnet" werden.


    Wenn du aber die sog. Superverträge meinst: Da zählen meines Wissens nur die Zeiten, in denen du tatsächlich im Dienst bist. Elternzeit aber nicht. Allerdings gibt es wohl keine Mindeststundenzahl, damit diese Zeiten zu der Angestelltenzeit im Supervertrag zählen. Deshalb gibt es wohl Kollegen, die nur mit 2 Stunden oder so an der Schule sind, um diese Zeit weiterlaufen zu lassen. Frag am besten deinen Schulleiter, der muss das ja wissen.

    Ich habe mir die Frage der TE auch gestellt und mit einigen befreundeten GS-Kolleginnen darüber gesprochen, die die Lesen-durch-Schreiben Methode selbst anwenden.
    Deren Aussage war - verkürzt gesagt - dass es wohl viele GS-LehrerInnen, die diese Methode anwenden, ohne sich ernsthaft damit beschäftigt zu haben. Mit anderen Worten: Sie wenden sie falsch oder verkürzt an, so dass die Rechtschreibkompetenz auf der Strecke bleibt.
    Keine Ahnung, ob diese Aussage Sinn macht.
    Da ich aber subjektiv auch die Erfahrung der TE gemacht habe, gleichzeitig aber die Kompetenz der befragten GS-Kolleginnen nicht anzweifle und selbst keine Ahnung von der Materie habe, erscheint mir diese Erklärung sehr nachvollziehbar.


    Im Übrigen würde ich es mir verbitten, meine (gymnasialen) Unterrichtsmethoden von einem Kollegen einer anderen Schulart anzweifeln zu lassen. Und die selbe professionelle Höflichkeit gestehe ich selbstverständlich auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Schularten zu. Ich habe keine Ahnung von deren Metier und baue auf ihr professionelles Urteil.

    Ich nehme an der darauffolgende Schritt wäre dann das Remonstrieren

    *Seufz*
    Ich hatte es neulich schon mal geschrieben: Man sollte sich mit Sachverhalten und Begrifflichkeiten auskennen, bevor man große Reden schwingt.
    Man kann nur dann remonstrieren, wenn der Dienstherr eine Anweisung erteilt, bei deren Befolgung man sich illegal verhalten müsste. In diesem Fall muss man dann sogar remonstrieren. Wird die Anweisung nicht aufgehoben, muss man sie dennoch ausführen, ist allerdings dann für die Folgen nicht haftbar. Ein typisches Beispiel wäre es, wenn der Schulleiter dich anweist, mit der Klasse schwimmen zu gehen, obwohl du keinen Rettungsschwimmer hast. Hier musst du remonstrieren. Bleibt die Anweisung dennoch bestehen, wärst du nicht haftbar, wenn ein Kind ertrinkt.
    Einen Seitenhieb auf "Natuuuuuurwissenschaftler" (um es mit Fossi74 zu formulieren) spare ich mir hier mal.


    on topic:
    Der Verweis auf den PR ist trotzdem gar nicht so blöd. Zumindest sollte der wissen bzw. in Erfahrung bringen können, wie die rechtliche Lage in deinem Bundesland ist. Ich bin nicht in deinem Bundesland und kann deshalb dazu nicht sagen. Oftmals ist sowas in Lehrerdienstordnungen, Pflichtstundenverordnungen oder Konferenzverordnungen geregelt.
    Interessant kann auch der Blick ins Schulgesetz sein, um herauszufinden, in welchen Dingen die Lehrerkonferenz Mitbestimmungsrecht hat. Das ist häufig viel mehr als man als Durchschnittslehrer so denkt. Dann könnte man so eine Maßnahme mit einem einfachen Antrag in der nächsten Gesamtkonferenz ganz schnell kippen. Es empfiehlt sich aber auch in so einen Fall, das über den PR laufen zu lassen. Der ruft eine PV ein, holt ein Stimmungsbild ein, erarbeitet mit der PV den Antrag und stellt ihn dann stellvertretend für das Kollegium in der Gesamtkonferenz. Dann muss sich kein Einzelkollege aus dem Fenster lehnen.


    Aber ganz allgemein, unabhängig von der konkreten Regelung in deinem Bundesland:


    1.) Wenn der SL diese Präsenzzeiten anordnet, obwohl dies nicht zulässig ist, kann der PR eine dienstliche Beschwerde bei der übergeordneten Behörde einreichen. Das ist keine Dienstaufsichtsbeschwerde! Die kann der PR als Gremium nämlich nicht Pauschal einlegen - diese muss immer vom Einzelnen für den konkreten Fall geschehen.


    2.) Du könntest es aber beispielsweise darauf anlegen und einfach nicht zu diesen Präsenzzeiten erscheinen. Will der SL dann Sanktionen gegen dich verhängen, könntest du auf diese konkreten Sanktionen mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde reagieren. Im großen Stil, also wenn sich hier mehrere Kollegen zusammentun, kann das schon auch Wirkung zeigen, weil der SL dann möglicherweise in Erklärungsnot gegenüber der übergeordneten Behörde kommt.


    3.) Egal ob die Maßnahme zulässig ist oder nicht, ihr könntet als Kollegium auch geschlossen Überlastungsanzeigen stellen. Die muss der SL dann bearbeiten und kommt bei 40+ Überlastungsanzeigen möglicherweise ebenfalls in Erklärungsnot, und zwar auch dann, wenn sein Verhalten an sich zulässig ist. Bei Überlastungsanzeigen lohnt es sich übrigens, nebenbei den eigenen Arbeitseinsatz zeitlich zu protokollieren.


    Das sind eure personalvertretungsrechtlichen Mittel gegen diese Maßnahme. Und, bitte, bitte, verwende nicht den Begriff Remonstration, wenn du diesbezüglich in Diskussionen kommst. Damit machst du dich nur lächerlich.



    Ich möchte aber trotzdem noch eine Alternative vorschlagen: Es ist durchauch denkbar, einen solchen Präsenztag strukturell so zu gestalten, dass er unterm Strich eine echte Arbeitsentlastung ist. Viele der Gespräche, die gehetzt zwischen Tür und Angel geschehen und dadurch Stress erzeugen, oder auch die Fälle, wo Koordination nicht richtig läuft und dann zu Mehrarbeit führen, könnte man durch eine geschickte Planung eines solchen Nachmittags vermeiden.
    Das muss allerdings "bottom-up" geschehen und vom Kollegium gewünscht sein. Dem SL einen Nachmittag eine Plattform zu geben, um sinnlose Konferenzen und Dienstversammlungen abzuhalten ist in der Tat völlig inakzeptabel. Leider klingt der Rest deiner Beschreibung eher so alsw hätte es der SL nicht im Sinn, das Kollegium hier konstruktiv mitplanen zu lassen, so dass ihr wohl dich unbedingt dagegen angehen müsst.
    Ach ja, es gäbe noch eine weitere Möglichkeit: Der SL kann euch natürlich die Präsenzzeit voll auf eure Deputate anrechnen. Dann kann er frei über eure Zeit verfügen. Vielleicht wäre das mal ein Vorschlag, mit dem der PR ansetzen könnte.


    Viel Erfolg; berichte mal, wie es so gelaufen ist.

    Es erscheint mir auch unlogisch, dass eine TZ-Kraft Anrechnungsstunden nur anteilig bekommen sollte. Der Arbeitsaufwand für eine Zusatzaufgabe ist ja nicht weniger, nur weil man insgesamt weniger Stunden unterrichtet (und bezahlt bekommt). So eine Regelung wäre schon sehr zweifelhaft.

    Ich würde übrigens gerne mal, vor allem von denen die so gerne rechnen, wissen, wie ihr Häufigkeit und Qualität mündlicher Beiträge miteinander verrechnet. Wie ist denn da die Gewichtung, zählt Qualität mehr oder?

    Für Bayern:
    Noten werden auf die zweite Nachkommastelle nach vorgegebener Gewichtung schrifl./mdl gewichtet. Der Leher gewichtet allerding die mündlichen Noten selbst, um auf einen mdl. Gesamtschnitt zu kommen.
    Dabei zählt bei Unterrichtsbeiträgen ausschließlich die Qualität. Die Quantität der Mitarbeit darf ich in der Fachnote nicht berücksichtigen. Dafür gibt es dann eine fachübergreifende "Mitarbeitsnote", die allerdings die wenigsten Schüler interessiert.
    Dafür bin ich als Lehrer in der Holschuld. Es ist meine Verantwortung dafür zu sorgen, dass jeder Schüler genügend Beiträge bringt, um für ihn eine Note bilden zu können.


    Ich denke übrigens auch nicht, dass "Taschenrechnernoten" irgendwie subjektiver oder objekiver sind als andere. Allerdings sehe ich wie Wollsocken schon eine größere Transparenz, das der Schüler jederzeit seine Einzelnoten abfragen kann und sich dann eben auch selbst mit dem Taschenrechner hinsetzen kann. Meine Familie ist über ganz Deutschland verteilt, und was ich da an Unsicherheiten und Überraschungen mitbekomme, ist schrecklich. Natürlich dürfte so etwas bei professionellen Kollegen nicht vorkommen, die ihrer Informationspflicht nachkommen und die Freiheiten nicht für Willkür missbrauchen. Aber, ehrlich, wir kennen doch alle Kollegen, die genau solchen Missbrauch betreiben würden - und das ist nach dem bay. System zumindest zum Teil eingeschränkt.

    Ich (Gym; Bayern) wurde damals direkt nach den Prüfungen vom Seminarvorstand auf meine Gesamtnote angesprochen. Bzw. hat er davon gesprochen, dass es ja vermutlich auf XY als Staatsnote herauslaufen würde - und lag damit ziemlich richtig. Ich bin mir deshalb sicher, dass zumindest er die Noten aus dem ersten Stex kannte. Ich halte es auch für wahrscheinlich, dass die Noten zumindest an meiner Seminarschule inoffiziell an die Seminarlehrer weitergegeben wurden. Dass die "normalen" Lehrer, also Zweitprüfer oder Betreuungslehrer die Noten hingegen nicht erfahren, erscheint mir logisch.

    Außerdem viele extra Stunden, bis einschließlich Fr habe ich 6 Stunden mehr einfach so...:-/
    Arbeite -familienbedingt- TZ mit 14 Stunden.
    Immerhin muss ich nicht zum Tag der offenen Tür am Fr Nachmittag...das gleicht es ein wenig aus.

    Da muss der PR mit dem SL eine Regelung für TZ-Kräfte vereinbaren, dass diese entweder nicht über ihr Deputat belastet werden oder an anderer Stelle entlastet werden. Ob der Wegfall von weiterer Mehrarbeit am Freitagnachmittag die sechs Stunden Mehrarbeit ausgleicht, ist eher fragwürdig.

    Ich hatte schon oft (Halb-)Muttersprachler im Unterricht; zuletzt im F-LK. Grundsätzlich waren Grammatik/Rechtschreibung i.d.R. höchstens gut, nie sehr gut. Häufiges Phänomen: Phonetische Orthographie (gerade bei binationalen Paaren in deutscher Umgebung).

    Leichtes OT: Und dann reagieren sie mit Unverständnis, weil sie ja als (Halb-)Muttersprachler doch in jedem Fall 15 Punkte bekommen MÜSSEN.
    on topic: Man sollte den Schülern deshalb von Anfang an - altersgerecht - vermitteln, dass das kein Selbstläufer wird, um nicht irgendwann in die groteske Situation zu kommen, dass der Muttersprachler zu große Lücken aufkommen lässt.

    Nur: die Sportler haben selbstverständlich auch die Anweisung Aufgaben zu hinterlegen. Dass sie es nicht tun, ist halt ein Fakt. ein trauriger Fakt, aber das werde ich leider nicht ändern können.

    Ich wiederhole mich: Ich würde das über einen Gesamtkonferenzbeschluss laufen lassen, dass die Fachkonferenz Sport entsprechendes Material vorarbeiten muss. Und dann muss halt der SL darüber wachen, dass das auch eingehalten wird!

    Würde ich auch so machen. Wozu soll man sich in komplizierten linguistischen Überlegungen verlieren, die nur wenige verstehen und alle nach ein paar Tagen wieder vergessen haben. Das muss halt gelernt bzw. durch anhaltendes Sprachbad "aufgesogen" werden.
    Ich würde diesen "Problembereich" auch nicht überbewerten. Im Regelfall wird es durch eine Dativ/Akkusativverwechslung nicht zu einer nachhaltigen Störung der Kommunikation kommen.


    Verona Feldbusch hats weiland damit sogar zu ihrer eigenen Talkshow gebracht - was dann zu einer ikonisch gewordenen Werbung geführt hat: "11 88 0 - hier werden Sie geholfen".


    (Werde ich jetzt gesperrt, weil ich Werbung verbreite?)

    Ich möchte Meikes letztem Beitrag hier deutlich zustimmen. Und allen, die mit dem Forum hier nicht zufrieden sind, empfehle ich, sich mal längere Zeit auf referendar.de aufzuhalten, wo sich die User entweder nur noch gegenseitig bekriegen oder wo alternativ nur tote Hose ist - von den immer gleichen Fragen bzgl. Amtsarzt und Einstellungsterminen mal abgesehen.
    Da ist mir die Vielfalt des Forums hier deutlich lieber. Und bei den gelegentlichen Moderationsentscheidungen, mit denen ich vielleicht mal nicht einverstanden bin, denke ich mir immer nur, dass ich diese Job auch auf keinen Fall selbst machen wollte.
    Ist halt alles eine Frage der Relation.

    Natürlich hat dein Kind nicht weniger Recht auf Unterricht, nur weil du Lehrerin bist.


    Als Lehrerin/Kollegin erwarte ich von dir aber...
    ... dass du weißt, dass eine Übungsstunde von einem fachfremden Lehrer nicht mehr als Beschäftigungstherapie ist, die halt nach außen besser wirkt als andere Beschäftigungstherapien (Film schauen etc.)
    ... verstehst, dass Vertretungsstunden für die Kollegen ein notwendiges Übel sind, dass auf der Prioritätenliste ganz weit hinter dem eigenen Unterricht mit allen damit verbundenen Aufgaben steht.
    ... verstehst, dass dies gerade eine der stressigsten Phasen im Schuljahr ist (Notenschluss/Halbjahreszeugnis - je nach Bundesland), so dass (spontan angekündigte) Vertretungen das Zeitmanagement des Kollegen sehr stark in Bedrängnis bringen können. Evtl. war die Freistunde für dringende Korrekturen/Verwaltungsarbeit vorgesehen, so dass von den (hier betroffenen) vier Kollegen ein paar einfach einen Film eingelegt haben, um auf einer der hinteren Bänken mit der eigenen Arbeit nachkommen kann. Ist das toll? Nein, aber man kann ja mal Verständnis zeigen.


    Außerdem hat die TE sehr wohl durch ihre Einleitung mit dem Hinweis darauf, dass an der RS auch Aufgaben eingeschickt werden, suggeriert, dass sie sich diese Vorgehensweise sehr wohl auch für das Gymnasium wünscht.
    Und weil das Kind mal einen sehr unglücklichen Schultag mit vier Filmen hatte, muss man nun ja auch wirklich nicht gleich zum Dezernenten rennen. DAS sind Verhaltensweisen und Einstellungen, die man bei "schulfremden" Eltern evtl. noch verstehen kann. Wenn die Eltern aber selbst Lehrer sind und wissen, wie die Ausstattungen der Schulen mit Vertretungsreserven sind und wie stressig der Januar an Schulen sein kann, dann wäre ein wenig Kollegialität ganz nett.
    Schlimm genug, dass man das so ausführlich begründen muss!

    Die lange Einleitung mit der Beschreibung, wie es an der Realschule zugeht suggeriert für mich, dass sie die gleiche Vorgehensweise (also "kranker Lehrer stellt noch Aufgaben") auch an der Schule ihrer Kinder durchsetzen möchte - und sei es mit Druck durch den Dezernenten. Das ist völlig indiskutabel.
    Alternativen habe ich durchgesetzt und die gibt es ja - dem zweiten Post zufolge - auch an der Schule. Das scheint halt in diesem Fall nicht geklappt zu haben. Dass die Version mit den vier Filmen nicht der richtige Weg ist, sehe ich auch so. Aber gleich über die übergeordnete Behörde zu gehen, ist schon ganz übel. Da gibt es andere Wege: Elternvertreter, Schulforum/Schulkonferenz etc.


    Ansonsten ist der Bezug dazu, dass Schüler nicht heimgeschickt werden dürfen, hier fehl am Platz, da das in der Regel keine Entscheidung der einzelnen Schule ist. Das sind Vorgaben von oben, die durch Mehrarbeit der Kollegen ausgeführt werden. Dass ein SL da seinen Kollegen den Rücken stärkt, wenn diese gerade in einer der heißesten Phasen des Schuljahres (nämlich um den Notenschluss herum) diese Vorgabe mit möglichst wenig Mehrbelastung ausführen, ist meiner Meinung nach ausdrücklich zu begrüßen.

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