Beiträge von WillG

    Ich weiß nicht, ob man so etwas nicht auch mit etwas Humor nehmen kann.
    Kommt vielleicht auch darauf an, mit welcher Einstellung die Schüler das machen (gezielte, böswillige Sabotage oder harmloser Streich). Man könnte eben humorvoll reagieren, das Problem mit der Birne kurz ansprechen und dann erst bei Wiederholung entsprechend der Vorschläge sanktionieren.


    Mir ist es mal passiert, dass Schüler an die Fernbedienung zum CD-Player rangekommen sind. Damit haben sie mich ein paar Minuten bei einer Hörverstehensübung an der Nase herumgeführt, bis ich darauf gekommen bin, was los ist. War aber ja nun nicht weiter tragisch.
    Da ist zwar nicht gleich die Gefahr, dass am Gerät Schäden aufkommen, aber wie gesagt: So was kann man in der Regel ja erklären.

    Wenn sie mit dem Schulbus fahren, können sie das Fahrrad auch im Bus mitnehmen.

    DAS kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Wenn ich mir vorstelle, wie die Schulbusse und andere Mittel des ÖPNV morgens in großen Städten überlaufen sind, dürfte das kaum möglich sein. Vor allem, wenn mehrere Kinder der gleichen Schule/Jahrgangsstufe mit dem gleichen Bus kommen und auf die gleiche Idee kommen.

    Es gab da letztes Jahr ein Grundsatzurteil vom Bundesverwaltungsgericht (


    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden.

    http://www.bverwg.de/entscheid….php?ent=160715U2C16.14.0


    Manche Bundesländer unterscheiden auf dieser Basis zwischen "teilbaren" und "nicht teilbaren" Tätigkeiten. Insgesamt muss aber gewährleistet sein, dass du nur im Rahmen deiner Reduzierten Wochenarbeitszeit (Achtung: nicht gleichbedeutend mit Anzahl der Unterrichtsstunden) herangezogen wirst. D.h. wenn dein SL Wert darauf legt, dass du an den päd. Tagen im vollen Umfang zur Verfügung stehst, muss er dich an anderer Stelle entsprechend entlasten; das kann aber evtl. auch auf die Unterrichtsvorbereitung ausgelagert werden.
    Keine Ahnung, wie das mit teilbar/nicht teilbar in Hessen geregelt ist, aber da gibt es sicher einen Teilzeiterlass oder so.


    Mit Wochenarbeitszeit ist die volle Arbeitszeit gemeint, die ein LAndesbeamter nach Beamtengesetz arbeiten muss. In den meisten Bundesländern irgendwas zwischen 40 und 42 Stunden. Davon ausgehend musst du nach deiner Teilzeitquote deine Wochenarbeitszeit ermitteln. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass auch der Beamte nur Anspruch auf eine "normale" Anzahl von Urlaubstagen hat. D.h. dass in der Regel theoretisch die Wochenarbeitszeit auch in den Ferien (außer den Sommerferien) zu erbringen ist. In der Praxis geht man deshalb von den 40-42 Stunden/Woche im Jahresdurchschnitt aus.

    Ich sehe das ähnlich wie manche Vorschreiber:
    Die Gefahr bei deinem Konzept ist die, dass am Ende mehrere unrefletierte Stereotypen im Raum stehen. Die Schüler müssen sich erstmal mit den Begriffen Stereotyp und Vorurteil beschäftigen und lernen, diese differenziert zu hinterfragen. Dabei ist dein Konzept eher hinderlich.
    VIelleicht macht es mehr Sinn, ein bestimmtes Vorurteil zu wählen, nach dem sich Spanier und Deutsche deutlich unterscheiden (Essen? Arbeit?) und dann den Kern der Stunde auf die Erarbeitung der Hintergründe (historisch, geographisch, politisch, kulturell) zu legen. Am Ende könnten dann die Schüler einerseits gelernt haben, wie authentisch dieses Vorurteil wirklich ist und wie es dazu gekommen ist. Dazu haben sie den Blick auf das eigene Land gelenkt und eigene Kultureme hinterfragt.

    Vielleicht liegt es ja am Fach, an der Schulart, an der Uni, an Veränderungen im akademischen Bereich oder sonstigen Gründen, aber ich habe damals die Forschungsinteressen, Publikationen etc. meiner Prüfer nur eher am Rande bei der Vorbereitung berücksichtigt. Bzw. eben in dem Umfang, in dem ihre Veröffentlichungen allgemein für das Thema relevant waren.
    Ich habe halt die Themen gründlich vorbereitet und mich dann prüfen lassen. Wenn jetzt spontan ein anderer Prüfer eingesprungen wäre, dann hätte mich das vielleicht für den Moment, in der Prüfungssituation bei all der Nervosität, verunsichert, aber an meiner inhaltlichen Vorbereitung hätte das nichts großartig verändert.

    Wenn es nicht per Gesetz oder Erlass geregelt ist, dann müsste das doch unter §133 des Schulgesetzes fallen, nach dem das Vertretungskonzept Sache der Gesamtkonferenz ist, oder? Dann würde ich mich mal nach Beschlüssen aus der Vergangenheit erkundigen. Kann mir aber gut vorstellen, dass es da noch keinen gibt

    Selbst wenn es da Beschlüsse gibt, kann man die natürlich mit einem entsprechenden Antrag ändern. Ich rate hier von Schnellschüssen ab - gerade das Vertretungskonzept muss viele verschiedene Interessen bedienen (Teilzeit; Vollzeit; KuK mit viel Abi, KuK in der Unterstufe etc.)
    Das muss gut vorbereitet sein, idealerweise durch den PR in einer PV. Da kann in aller Ruhe ein Konzept und ein entsprechender Antrag erarbeitet werden, ohne dass der SL sich genüsslich zurücklehnen kann und zuschaut, wie sich die Kollegen gegenseitig zerfleischen.


    Wenn der SL hier die unklare Rechtslage eindeutig ausnutzt, empfiehlt sich möglicherweise tatsächlich eine DV, in der geregelt ist, dass ALLE Belastungen notiert werden. Aber auch das ist ein Minenfeld, denn wer möchte schon die Protokolle im Abi gegen das Einproben eines Theaterstücks aufwiegen. Ein wirklich schwieriges Thema, für das man sehr viel Fingerspitzengefühl benötigt.


    Was natürlich immer geht, wenn man nach mehreren 60h-Wochen keine Entlastung bekommt, ist eine Überlastungsanzeige. Wenn sich da mehrere mutige Kollegen finden, kann der SL schon in Erklärungsnot kommen.

    Na ja, das Zauberwort liegt hier bei "fast jeder". Wenn es einzelne Kollegen gibt, die keine Klassleitung übernehmen müssen, stellt sich natürlich die Frage, wie bestimmt wird, wer diese Form der Erleichterung bekommt.
    Und da ist meiner Meinung nach durchaus der PR ind er Pflicht, im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes darüber Buch zu führen, wer wann keine KL hatte und im Zweifelsfall da auch mal nachzuhaken.
    Falls der SL dem PR da sagt, er habe da kein Recht auf Mitwirkung oder Mitbestimmung, dann muss man eben den Umweg über die Lehrerkonferenz gehen.
    Und wenn man wirklich der Meinung ist, die KL fällt nicht unter den §68(3), dann kann man sich immer noch auf den §68(7) - ebenfalls oben zitiert - berufen.


    Aber ein Veto-Recht existiert hier nicht (also im Rahmen der normalen Dienstpflichten, seine studierten Fächer zu unterrichten oder eben Klassenleitung zu übernehmen oder eben keine zu bekommen).


    Vielleicht nicht über den örtlichen Personalrat, aber auch das Schulgesetz in NRW gibt der Lehrerkonferenz die Möglichkeit, über Grundsätze der Unterrichtsverteilung zu bestimmen:



    Zitat von NRW Schulgesetz; §68


    (3) Die Lehrerkonferenz entscheidet über
    1. Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen,
    [...]
    7. weitere Angelegenheiten, die ausschließlich oder überwiegend unmittelbar die Lehrerinnen und Lehrer und das pädagogische und sozialpädagogische Personal betreffen.

    Da könnte man auch darüber abstimmen, nach welchen Kriterien grundsätlich Klassenleitungen zu verteilen sind.

    Susannea, hast du da noch mal einen Link zu dem Urteil? Ich kann es beim googeln nicht finden. Das war doch dieses Jahr erst, oder?

    BVerwG 2 C 16.14
    http://www.bverwg.de/entscheid….php?ent=160715U2C16.14.0
    http://www.bverwg.de/presse/pr…ilung.php?jahr=2015&nr=60



    Da geht es zwar primär um Teilzeit bei Funktionsstellen, im Leitsatz der Urteilsbegründung heißt es aber auch allgemein:




    Zitat von BVerwG

    Teilzeitbeschäftigte Beamte haben einen Anspruch darauf, nicht über ihre Teilzeitquote hinaus zur Dienstleistung herangezogen zu werden. Deshalb dürfen teilzeitbeschäftigte Lehrer in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen etc., aber auch Funktionstätigkeiten, d.h. nicht unmittelbar unterrichtsbezogene schulische Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Leitung der Schulbibliothek) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden.

    EDIT: Zeitgleich mit AnnaLisa, aber vielleich auch für FüllerFuxi interessant.

    ...oder Personalrat nicht einbeziehen und hinterher Versetzung für ungülig erklären lassen, das ist sie nämlich, wenn PR nicht gehört wurde.

    Gefährlich. Nur weil sich die TE nicht an von sich aus an den PR wendet, heißt das ja nicht, dass der PR nicht einbezogen wurde. Vielleicht hat der SL in der Monatssitzung das Thema angesprochen und der PR hat zugestimmt, ohne mit den Betroffenen Rücksprache zu halten. Das wäre zwar vom PR völlig unkollegial und würde MEINEM Verständnis von PR-Arbeit grundlegend widersprechend, andererseits erlebt gerade in dieser Hinsicht immer wieder sehr viel.
    Deshalb: Proaktiv auf den PR zugehen und die Berücksichtigung der Sozialkriterien einfordern.

    sodass ich vor dem 1.8.18 gar nicht wegkomme, wie ich fürchte.

    Du musst dir darüber im Klaren sein, dass der Länderwechsel häufig eine langwierige Sache ist und man sich oft in mehreren Durchgängen bewerben muss, bis es funktioniert. Ich würde also nicht unbedingt davon ausgehen, dass es gleich zum 1.8.18 klappen wird.
    Es ist nicht völlig ausgeschlossen aber gleichzeitig auch nicht sehr wahrscheinlich.

    Die Produktion von (selbst, kreativ erstellten) Filmen würde ich eindeutig dem künstlerischen / schriftstellerischen (eventuell sogar dem Fortbildungs-) Bereich zuordnen

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann "filmt" der TE nur den Bildschirm, auf dem gerade ein Computerspiel zu sehen ist, das er spielt. Er filmt also quasi das künstlerische Produkt eines anderen, das er benutzt. Ob das eine künstlerische Tätigkeit ist, ist meiner Meinung nach nicht ganz so eindeutig.


    Im Prinzip ist aber auch unerheblich was ich denke bzw. was du denkst. Der Dienstherr muss das ja als künstlerische Tätigkeit akzeptieren, nicht wir. Und da stimme ich ja zu: Falls er das ablehnt, könnte es sich lohnen, das durchzukämpfen, da die Grenze hier wirklich nicht eindeutig ist.

    So fällt schriftstellerische und künstlerische Tätigkeit grundsätzlich nicht unter die Bestimmungen für Nebentätigkeit, auch wenn dabei der nächste Harry Potter rauskommt, der seinem Autor ein paar (hundert) Millionen Euro einbringt. Davon dürfte auch die von Deiner Person (um Deine etwas verschwurbelte Darstellung mal zu übernehmen) geschilderte Veröffentlichung von YouTube-Videos betroffen sein.

    Das hängt davon ab, ob man/der Dienstherr die Produktion und Veröffentlichung von YouTube-Videos als künstlerische Tätigkeit anerkennt. Es könnte sich womöglich lohnen, das durchzukämpfen - denn wer möchte schon den Kunstbegriff genau eingrenzen (keine Anspielung auf Böhmermann/Erdogan/Merkel). Dazu würde ich mir aber den PR an Bord holen, und zwar den regionalen oder überregionalen, da es hier um grundsätzliche Entscheidungen geht.

    Ohne genaue Kenntnisse des NRW-Dienstrechts wäre es meine Einschätzung, dass die meisten gesetzlichen Regelungen wohl nicht so starr formuliert sind, dass ab einer gewissen Obergrenze eine Nebentätigkeit generell zu verbieten ist. In der Regel sind diese Vorgaben so formuliert, dass Einzelfallentscheidungen immer möglich sind. Auf so eine Einzelfallentscheidung würde ich hier drängen.
    Jede Nebentätigkeit muss angezeigt werden, mit einigen Ausnahmen müssen die meisten Nebentätigkeiten auch genehmigt werden. Meine Vermutung wäre nun, dass diese Tätigkeit definitiv genehmigungspflichtig ist. Ich würde also einen entsprechenden Antrag formulieren, aus dem sehr deutlich hervorgeht, dass die Tätigkeit die dienstlichen Aufgaben in keiner Weise beeinträchtigen. Dann würde ich auf die einschlägigen gesetzlichen Regelungen im Dienstrecht (Dienstordnung, Beamtengesetz, evtl. Besodlungsverordnung) verweisen und eben eine Einzelfallentscheidung beantragen. Dem SL würde ich den Fall schildern und um eine positive Stellungnahme bitten.


    Alternativ könnte doch deine Ehefrau wirklich die Tätigkeit übernehmen und das Geld auf das gemeinsame Konto einzahlen (Zugewinngemeinschaft).

    Also, obwohl ich es verstehen kann, dass mancher GS-Kollege sich wegen der Formulierung "immer nur spielen" auf den Schlips getreten fühlt, halte ich diese Reaktion für übertrieben.
    Dass es offenbar in vielen BLs Praxis ist, Vertretungslehrer ohne Rücksicht auf ihre Qualifikation einzustellen, ist kaum der Fehler der Bewerber. Und wenn man Lehramt, irgendein Lehramt, studiert (hat) und sowieso einen Job braucht, dann ist es doch völlig nachvollziehbar, dass man dann so eine Chance ergreift, statt sich ans Fließband zu stellen oder putzen zu gehen oder so.
    Außerdem ist es ja auch nichts Neues - und nichts, was man den studentischten Vertretungslehrern anlasten könnte - dass man im und direkt nach dem Studium völlig naive Sichtweisen auf den Lehrberuf hat. Man hat halt keine Erfahrung.
    Im Gegenteil finde ich es sogar positiv, dass der TE hier nochmal nach Tipps fragt, um in seiner Unsicherheit trotzdem brauchbare Arbeit abzuliefern. Wie viele Vertretungslehrer würden vielleicht wirklich nur die Zeit absitzen und "immer nur spielen" und wie viele Schulleiter würden bewusst nicht allzu genau hinsehen, solange die die Schüler aufgeräumt sind und zumindest offiziell kein Unterricht ausfällt?


    tl;dr: Man kann junge Berufsanfänger nicht für die Fehler im System verantwortlich machen!

    Arrogant und gleichzeitig ignorant.

    Finde ich überhaipt nicht. Im Gegenteil, das ist der einzig sinnvolle Tipp, den man Refs mitgeben kann.
    Es scheitert nur daran, dass man im Ref meistens so im eigenen Tunnelblick steckt, dass man diesen Tipp nicht annehmen kann.
    Wer über die Arbeitsbelastung verzweifelt, seine Sozialkontakte vernachlässigt und keinen Ausgleich mehr hat, hat gar keine Chance, aus dem Hamsterrad auszubrechen. Umso mehr kreisen die Gedanken um die Arbeit und den Druck. Die einzige Lösung ist hier, mal was anderes zu machen: Hobby, Sport, Freunde oder sich meinetwegen mit ein paar Kumpels hoffnungslos vollaufen zu lassen. Was einen halt mal auf andere Gedanken bringt. Das ist Psychohygiene. Danach hat man wieder etwas Abstand und Energie, ist effektiver und lässt sich nicht so leicht stressen.
    Leider schaffen das viele nicht. Sie denken, vor lauter Arbeit und Stress haben sie keine Zeit für "solche Sachen", mit dem Effekt, dass sie irgendwann völlig am Boden sind - oder völlig durchdrehen.
    Deshalb stimme ich zu: Sowas überstehen nur diejenigen unbeschadet, die es schaffen, nebenher noch ein "richtiges" Leben zu führen.

    Obwohl ich manchmal das Gefühl habe, dass viele deutsche Lehrer dazu eine schon fast mythish-rituell-überhöhende Einstellung haben. So nach dem Motto: "Das Referendariat ist eine schreckliche Zeit, aber da müssen alle mal durch, um zu testen, ob sie überhaupt hart genug für den Lehrberuf sind. Also macht man sie mal gescheit fertig, schadet ja langfristig keinem." (kenne jedenfalls paar Leute, die sich so in diese Richtung darüber äussern.

    Also, ich habe mein Ref an einer deutschen Schule gemacht und habe in den seitdem knapp 15 Jahren an vier verschiedenen deutschen Schulen gearbeitet und hatte entsprechend viele Kollegen, die das deutsche Ref gemacht haben. Wie die meisten Lehrer habe ich viele Leher im Freundeskreis. Ich kenne nicht einen einzigen Lehrer, der jemals so etwas gesagt hätte.
    Dass diese Einstellung vorherrscht, halte ich für den eigentlichen Mythos.

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