Ob der Lesegewohnheiten der Schüler möchte ich mir kein Urteil anmaßen. Wegen des Sprachverfalls muss man sich jedoch keine Sorgen machen. Auch wenn der Dativ des Genitivs Tod sein mag, kann man sich dessen sicher sein, dass Sprache stets der Veränderung unterlag, was nicht zum Verfall der Kultur geführt hat.
(Wer oben unter den markierten Begriffen den korrekten Dativ findet, kann ein Fleißbildchen von seinem Grundschuldeutschlehrer einfordern.)
Beiträge von WillG
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Es gab gaaaaaanz früher, als ich selber noch Teenager war, mal so Romane im RoRoRo-Verlag (also, der damaligen Jugendreihe von Rowohlt), die zweisprachig erzählt wurden. Meistens irgendeine Liebesgeschichte, in der sich Kirsten aus Castrop-Rauxel beim Schüleraustausch in Sean aus Weston-super-Mare verliebt hat (- Namen und Orte sind jetzt frei erfunden). Und dann gab es halt zwei Erzählperspektiven, eine auf Englisch, die andere auf Deutsch. Oder auch Dialoge, bei denen sie Deutsch und er Englisch gesprochen hat.
VIelleicht hilft das ja bei der Suche?!? Die Titel waren irgendwie auch gemischt, sowas wie "It's unbelievable, oder?" (- auch frei erfunden).EDIT: Hab tatsächlich noch einen in meinem Regal gefunden:
Emer O'Sullivan und Dietmar Rösler: "It could be worse, oder? - Eine deutsch-englische Geschichte"
Karin zieht mit ihrem Vater nach Irland, zu ihrem Freund Paddy und dessen Mutter. Die beiden mögen sich immer noch, und trotzdem haben sie es nicht leicht miteinander. Paddy findet, dass Karin sich nicht genug Mühe gibt, sich in der neuen Umgebung einzuleben. Und Karin fühlt sich oft allein und vermisst ihre Freunde in Berlin. Ob sie nicht beide etwas falsch gemacht haben? Vielleicht sollten sie mal ganz ehrlich miteinander reden ...
https://www.amazon.de/could-worse-oder-deutsch-englische-Geschichte/dp/349920374X?tag=lf-21 [Anzeige]
Darin Werbung für:
Emer ='Sullivan und Dietmar Rösler: "Mensch, be careful! - Eine deutsch-englische Geschichte"
Ein irisches Schiff mit einer salzigen, stinkenden Fracht macht in Emden fest. Edzard, Ostfriese, hat schnell heraus, was sich hinter dieser scheinbar alltäglichen Hafenszenerie verbirgt: Juwelenschmuggel per Fisch! Ein zweisprachiger Krimi mit viel Spannung!
https://www.amazon.de/Mensch-careful-Eine-deutsch-englische-Geschichte/dp/3499204177/ref=pd_sim_14_2?_encoding=UTF8&psc=1&refRID=BY68RMY4T9EBRNMEABZY&tag=lf-21 [Anzeige]Ob das aber die Jugend von heute noch begeistert???
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und hat auch das Recht zu sagen, sein Wochenende beginnt eben früher als bei Vollzeitarbeitenden.Das würde ich so pauschal nicht sagen.
Wer Teilzeit arbeitet, muss nicht zu allen Zeiten bereit stehen - das ist natürlich richtig.
Zu welchen Zeiten das sind, ist allerdings eine Frage der Absprache bzw. des Teilzeitkonzepts.
Wenn jemand in Teilzeit geht und die Absprache trifft, dass er an Freitagnachmittagen nicht kann, dann ist das selbstverständlich völlig in Ordnung. Wenn aber die Absprache erstmal ist, dass man erst zur dritten Stunde kann (weil die KiTa erst so spät öffnet), dann kann man meiner Meinung nach eben NICHT auch noch unzähliche andere Forderungen stellen. Das alles ist natürlich abhängig von der Anzahl der Stunden. Jemand, der nur acht Stunden unterrichtet kann hier sicherlich mehr Forderungen stellen als jemand, der 20 Stunden arbeitet.
Trotzdem ist es - bei aller Familienfreundlichkeit - auch Aufgabe der Schulleiter und Personalräte, darauf zu achten, dass AUCH die Vollzeitkollegen nicht zu sehr belastet werden. Deren Arbeitszeit ist nämlich auch nicht nach oben offen. -
Ein Teilzeit-Konzept gibt es nicht, der Personalrat ist auf entsprechende Anregungen noch nicht eingegangen.
Dann solltet ihr bei der nächsten Wahl darauf achten, einen PR zu wählen, der sich solcher Themen auch annimmt - und im Zweifelsfall auch den Konflikt mit der Schulleitung nicht scheut. Einen PR, der seine Aufgabe nur darin sieht, Hochzeitsgeschenke zu verteilen und Kollegiumsausflüge zu planen, kann man sich nämlich auch gleich schenken.
Und falls die nächste Wahl noch weiter weg liegt: Auch wenn sich der PR für ein Teilzeitkonzept mitverantwortlich fühlen sollte, könnt ihr so ein Konzept im Zweifelsfall auch ohne seine Mithilfe erstellen. Letztlich muss ja vermutlich sowieso durch die GeKo abgesegnet werden (je nach Regelung im einzelnen BL).
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Na ja, es gibt halt nicht nur Schule und Uni...
Ich sag ja auch nicht, dass man nur noch Klausuren mit Internetzugang schreiben muss. Aber Lebensrealtiät ist es eben doch, dass man auf sowohl auf eigenes Fachwissen zurückgreift als auch auf das Wissen, das durch entsprechende Kanäle zur Verfügung steht.
Ist ja ähnlich wie Wörterbucharbeit. Natürlich sollen die Schüler lernen, wie man mit ein- und zweisprachigen Wörterbüchern umgeht. Aber wenn ich am Rechner arbeite und eben mal ein Wort nachsehen möchte, dann hole ich auch nicht mein OALD aus dem Regal, sondern schlage es online nach. Wo man nachschlägt, wie man die dortigen Informationen einordnet und umsetzt etc. muss man halt können. Das heißt, man muss es irgendwo lernen. Und wenn das in der Schule geschieht, dann kann es auch Inhalt von Arbeiten sein. Wo ist das Problem? Nur dass sie an der Uni keine Onlinewörterbücher verwenden dürfen, wenn sie Anglistik studieren? Kaum überzeugend. -
Wozu brauchen die SuS in Prüfungssituationen Internetzugang? Handys / Smartphones müssen vorne am Pult abgegeben werden. Selbst IF-Klausuren werden nicht am PC geschrieben. Ansonsten kann man - zumindest bei unseren PC's - den Internetzugang unterbinden.
Möglicherweise, weil wir in einer Welt leben, in der wir "im richtigen Leben" immer und überall Internetzugang haben. Wenn man nun davon ausgeht, dass die Schule Kompetenzen für Wissensmanagement im richtigen Leben vermitteln soll und dass Prüfungen diese Kenntnisse entsprechnd überprüfuen sollen, könnte man ableiten, dass sich Klausurenformate ebenfalls anpassen müssen.
Ist wohl eine Frage der persönlichen Einstellung zu den Themen/Begriffen "Wissen"; "Kompetenzen"; "Bildung".(Das meine ich nicht kritisch: Ich bin selbst nicht ganz sicher, wie ich dazu stehe. Vermutlich finde ich eine Mischung nicht verkehrt. "Normale" Klausuren, in denen neben den Kompetenzen auch Wissen abgefragt wird und zwischendurch aber durchaus auch mal eine Klausur, die sozusagen unter "realistischen" Bedingungen abläuft. Hier wäre dann der Schwerpunkt anders: Wo finde ich Informationen; wie stelle ich die Verlässlichkeit einer Quelle sicher; wie suche ich Informationen im Internet effektiv und effizient; Wie verwerte ich die Informationen im Hinblick auf die Aufgabenstellung. In Deutsch wäre das bspw. für die Erörterung - bei entsprechend geschickter Themenwahl - ein echter Gewinn.)
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Meine Güte, dass so eine Diskussion immer gleich so emotional werden muss...
Natürlich ist es prinzipiell richtig, dass der Freitag ein normaler Arbeitstag ist, und dass man grundsätzlich auch an diesem Wochentag nachmittags für Unterricht, Konferenzen oder auch für andere dienstliche Veranstaltungen zur Verfügung stehen muss.
Das trifft zunächst erstmal für Vollzeit- und Teilzeitkräfte zu. Sonderregelungen für Teilzeitkräfte müssen eben in Form eines guten Teilzeitkonzepts erarbeitet werden. Darin kann dann natürlich schon stehen, dass TZ-Kräfte freitags keinen Unterricht haben und nicht an Konferenzen teilnehmen. Ist halt eine Frage der Ausarbeitung eines solchen Konzepts. Wenn es kein solches Konzept gibt, dann sollten sich Teilzeitkräfte mit dem PR und der Gleichstellungsbeauftragten kurzschließen und eins erarbeiten. Das dauert aber und ist aufwendig. Wenn man das nicht möchte, bleiben nur noch individuelle Absprachen.Persönlich sehe ich aber das System "Schule" als ein System, bei dem es viel um gegenseitige Absprachen und Rücksichtnahme geht. Das Personalvertretungsgesetz spricht hier von der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" und vom "Schulfrieden". Und der Freitagnachmittag ist eben rein subjektiv doch kein "normaler" Arbeitstag. Deshalb würde ich von einer Schulleitung, die in der Regel auch Arbeit und Engagement an manchen Abenden und am Wochenende einfordert (und sei es nur durch Korrekturen) so viel Sensibilität erwarten, hier auf die Wünsche des Personals Rücksicht zu nehmen. Auch da kann der PR einen Vorstoß leisten.
Nicht zuletzt hat Meike ja ausführlich beschrieben, wie man auch von Seite des Kollegiums auf solche Vorgaben Einfluss nehmen kann. Stichwort: Geschäftsordnung der GeKo.Ja, natürlich hätten wir Rechte, aber das würde bedeuten, in komplette Konfrontation mit der Schulleitung zu gehen (die nur noch 2 Dienstjahre hat). Ganz ehrlich, da sitz ich die Zeit lieber aus.
Wenn man natürlich die Konfrontation mit der Schulleitung scheut, dann darf man sich auch nicht beschweren, wenn diese in Gutsherrenart willkürliche Weisungen erteilt, ohne die Bedürfnisse des Kollegiums zu berücksichtigen. Man muss seine Wünsche und Bedürfnisse schon klar artikulieren und seine Rechte einfordern. Das ist zu einem großen Teil des PR, aber der kann auch nicht in die Köpfe des Kollegiums schauen. Außerdem schadet es auch dem Feld-Wald-und-Wiesen-Lehrer nicht, seine Rechte zu kennen. Und als verbeamteter oder unbefristet angestellter Lehrer kann man sich auch trauen, diese einzufordern.
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Kommt wohl aufs Bundesland an.
Auf die Notenbildung selbst würde es mich auch sehr wundern. Aber in manchen BL kann man durch Berufsausbildung bzw. durch berufliche Tätigkeiten einen Bonus auf die Einstellungsnote selbst bekommen. D.h. dass deine Abschlussnote sich zwar nicht ändert, aber evtl. bei der Stellenvergabe auf staatliche Planstellen wie eine bessere behandelt wird. Wie gesagt, hängt vom Bundesland ab. -
Viel seltsamer finde ich, dass dieser Artikel - der zugegebenermaßen gut ist - schon zwanzig Jahre (20!) alt ist und man offenbar seitdem in dem Bereich nichts Neues mehr geschrieben hat. Oder aber die Prüfungen für Lehrämter werden von Leuten abgehalten, die seitdem nichts mehr gelesen haben.
Das wollte ich eben auch schreiben...
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Interessanterweise habe ich erst auch überlegen müssen, weil ich einfach durch die Fremdsprachen geprägt bin, in denen Authentizität ganz wichtig ist. Aber wenn ich darüber nachdenke, kann ich eigentlich nichts Schlimmes daran finden. Und sogar in den Fremdsprachen verfasst man in den unteren Klassen kurze Lesetexte selbst, um sie auf den aktuellen Wortschatz und die Grammatik abzustimmen.
Außerdem würde ich Mikaels Argument unterstreichen und noch dazufügen: Die Lehrwerke werden ja auch "nur" von Lehrerkollegen geschrieben; wer sollte da denn unbedingt mehr Kompetenz haben als du.
Eine Ausnahme bleiben aber wohl doch die Fremdsprachen ab einem gewissen Niveau: Obwohl ich mir meiner Sprachkompetenz sehr sicher bin, würde ich mir nicht erlauben, einen Text in der Fremdsprache ab einem gewissen Niveau als "authentisch" zu bezeichnen. Muttersprachler bin ich einfach trotz allem nicht. -
Aber wie würdest du dich als Kind fühlen, wenn deine Freunde schon aus haben und du müsstest noch in den "blöden Gottesdienst"? Kinder denken ja in der Hinsicht recht pragmatisch und verlieren keinen Gedanken daran, dass ihnen der Gottesdienst ja auch gefallen könnte
Sofern der Gottesdienst nicht schulrechtlich vorgeschrieben ist, wäre das dann ein klares Zeichen darüber, ob er gewünscht wird oder nicht. Und wenn sich dann herausstellt, dass eine Mehrheit der Kinder (bzw. deren Eltern) kein Interesse daran haben, dann kann man es auch gleich ganz sein lassen. Ich sehe das auch pragmatisch. Das sehe ich übrigens nicht nur bei Gottesdienstens so. Auch Schulfeste, für die man Anwesenheitspflicht verhängen muss, damit überhaupt jemand kommt, kann man sich eigentlich sparen. Oder abendliche Theaterbesuche etc. mache ich prinzipiell nur noch auf freiwilliger Basis und eben nicht während des Vormittags. Und wenn ein Großteil der Schüler sich bei Exkursionen etc. beklagt, dass sie dadurch späer nach Hause kommen, dann werden sie abgesagt.
Ich biete meinen Schülern gerne mehr an als den reinen Unterricht. Aber ich sehe mich nicht in der Pflicht, sie dazu zu zwingen - und mir dadurch das Leben zusätzlich zur Mehrarbeit noch schwerer zu machen, indem ich mich deswegen mit Jammern oder Elternbeschwerden beschäftigen muss. -
Es gibt aber auch BPLK, die verbeamtet, und ADLK, die nicht verbeamtet sind.
Der Punkt ist, dass die Einstellungsvoraussetzungen für BPLK einfach niedriger liegen. Die müssen eben nicht verbeamtet oder unbefristet sein. Dadurch ergibt sich die geringere Vergütung. Das ist wie mit Promovierten im Schuldienst - die bekommen ja auch nicht mehr, obwohl sie besser qualifiziert sind, weil ihre Qualifikation zumindest formal keine Einstellungsbedingung ist. Oder wenn ein Lehrer mit 2. Staatsexamen an der VHS unterrichtet etc. etc.
In der Theorie sollte es auch so sein, dass die ADLKs mehr Aufgaben (z.B. Funktionsstellen) und mehr Verantwortung (z.B. im Abitur) übernehmen sollen. Ob das in der Praxis an allen DSen so umgesetzt wird, ist dann natürlich eine andere Frage.
Seltsam finde ich allerdings, dass die Besoldungsunterschiede nicht mehr durch das Grundgehalt entstehen. Das würde noch eher Sinn machen. Bei Ortszuschlägen etc. wirkt das schon wenig nachvollziehbar. -
Divida et impera.
Sehe das so wie Kecks. Trotzdem würde ich erstmal den PR einschalten, der prüfen soll, ob solche Maßnahmen, wie du sie vage beschreibst, überhaupt zulässig sind.
Damit meine ich die gegenseitigen Kontrollen. Was das Durchsetzen von Regeln angeht, würde ich das einfach in meinem Unterricht machen und mich innerhalb des Kollegiums verständigen, dass auf dem Schulhof nur noch die Anweisungen des SL (+nötigste Aufsicht, um die Aufsichtspflicht nicht zu verletzen).
Wenn unser Schulleiter das mit dem Rauchen so lasch angehen würde, würde mir das keine grauen Haare bereiten. Dann sollen die das eben machen. -
Allgemein würde ich erwarten, dass man für eine Planstelle auch aus "Kulanz" aus seinem Vertrag gelassen wird, aber es gibt bestimmt irgendwo einen Idioten, der nur die §§ sieht und nicht menschlich handelt.
Da ist die Sicht vielleicht ein wenig einseitig: Vielleicht gibt es auch in manchen Fächern einfach nur nicht ausreichend Lehrer , so dass man diejenigen, die man hat, nicht einfach wieder ziehen lassen kann.
Trotzdem würde ich mir natürlich von meinem Arbeitgeber auch so viel Empathie und Kulanz wünschen, dass er mich für einen besseren Vertrag ziehen lässt. Nur, falls das halt nicht geschieht, muss es nicht gleich ein "Idiot" sein, der "nur die §§ sieht". -
Die meisten Kollegen bei uns berufen sich meist darauf, dass sie "auch nur Menschen" seien, während ich behaupte: Sicher, aber der Berufsethos sollte uns etwas bedeuten.
Ich würde hier ganz klar differenzieren: Es gibt ja Situationen, in denen Kollegen aus dem Unterricht, aus Elterngesprächen oder anderen Situationen ins Lehrerzimmer kommen und sich erstmal Luft machen müssen. Das würde ich nicht zu hoch hängen, wenn auch die Ausdrucksweise dann manchmal wenig professionell ist. In diesem Kontext sehe ich das Lehrerzimmer als "geschützten Raum" und besser die Kollegen lassen ihren Ärger hier raus, um dann wieder runterzukommen, als dass sie den Frust mit ins Klassenzimmer tragen. Denn ja, wir sind "auch nur Menschen".
Anders sieht die Situation auf Notenkonferenzen etc. aus, wenn es also gerade keinen konkreten Anlass für Frust gibt. Hier würde ich uneingschränkt zustimmen. Ich nehme auch an, dass wir alle diesen einen Kollegen haben, der entspannt Kaffee trinkend im Lehrerzimmer sitzt und dabei darüber schwadroniert, wie doof, unerzogen und generell abzulehndend doch die Schüler (und ihre Eltern) seien. Das halte ich für wenig professionell, außerdem zieht es die gesamte Stimmung im Lehrerzimmer runter.
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Die Zeit, die man als verbeamteter Lehrer verbracht hat, wird angerechnet. Wenn man kündigt, verliert man die Pensionsansprüche, aber wenn man wieder eine neue Beamtenstelle antritt, wird die Zeit, die man im Beamtenverhältnis verbracht hat, angerechnet. Wenn man zwischendurch mal nicht verbeamtet war, wird eben nur die "Lücke" nicht berechnet.
Die Erfahrungsstufen bleiben gleich.Bist du dir sicher, dass das auch gilt, wenn man nach einer Entlassung aus dem Dienst ein neues Dienstverhältnis in einem anderen Bundesland aufnimmt? Dafür gibt es ja aonst eigentlich gerade die KMK-Vereinbarungen zu den speziellen Verfahren (Länderaustauschverfahren etc.).
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Normalerweise sollte das gehen. Du verlierst dabei wahrscheinlich deine Erfahrungsstufen und bisherigen Pensionsansprüche, was als Berufsanfäger ja noch nicht so wild ist. Ich würde mich aber nicht auf die Einschätzungen in einem anonymen Forum verlassen, sonder nochmal bei der Rechtsberatung deines Verbands nachfragen, um eine verlässliche Auskunft zu bekommen.
Der "normale" Weg geht so:
1.) Ländertauschverfahren: Hier muss dich dein Bundesland freigeben, dann kommst du in einen Pool von Tauschwilligen und die Bundesländer tauschen so lange fröhlich herum, bis (in der Regel) jedes Bundesland so viele Leute bekommt, wie es auch abgibt. D.h., wenn du in Niedersachsen bist und nach Bayern willst, dann muss kein direkter Tauschpartner für dich aus Bayern gefunden werden, sondern Bayern gibt vielleicht jemanden an Berlin ab, Berlin jemanden an Hessen und Hessen jemanden an Niedersachsen. Und dann könntest du die freie Stelle in Bayern besetzen (vereinfacht gesagt). Das ist häufig recht langwierig, weil der Prozess sehr intransparent ist. Ohne den Versetzungsgrund "Familienzusammenführung" ist es oft schwer. Außerdem ist es fraglich, ob dich dein Bundesland innerhalb der Probezeit dafür freigibt, da es sich formal um eine Versetzung handelt.2.) Du beantragst eine Freigabeerklärung bei deinem Dienstherrn. Damit erlaubt er dir quasi, dich in anderen Bundesländern zu bewerben und garantiert dir, dass du auch gehen darfst, falls du etwas findest. Und dann nimmst du einfach am normalen Stellenvergabeverfahren im Zielbundesland teil und hoffst, dass es klappt.
Der Vorteil dieser beiden Wege ist, dass du deinen Beamtenstatus durchgängig behältst und dass du Erfahrungsstufen und Pensionsansprüche mitnehmen kannst. Der Nachteil ist, dass dein Dienstherr dir die Freigabe versagen kann.
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So, jetzt hast du mich neugierig gemacht.
Artikel 7 ist soweit klar. Da steht aber - du hast es ja selbst zitiert - lediglich etwas von "Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften". Einrichtungen wie die Missio Canonica ergeben sich dann aus Artikel 22 des Reichskonkordats. So weit, so klar. Jetzt habe ich auf die Schnelle das hier gefunden, wenn auch bei Wikipedia. Das bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 1957:Zitat von WikipediaDas Grundgesetz habe vielmehr – im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung – das Schulrecht ganz bewusst ausschließlich den Ländern zugewiesen. Art. 7 GG und Art. 141 GG (die sog. Bremer Klausel) zählten nach Willen des Parlamentarischen Rates die bundesrechtlichen Bindungen abschließend auf. Das ergebe sich schon daraus, dass die „Bremer Klausel“ gegen das Reichskonkordat verstoße und daher nicht gleichzeitig die Länder auf dessen Einhaltung verpflichten könne. Folglich seien die Länder jedenfalls nicht dem Bund gegenüber verpflichtet, die Schulbestimmungen des Konkordats einzuhalten.
Für mich würde das heißen: Am konfessionellen Religionsunterricht führt wg. Art. 7 GG kein Weg vorbei. Da aber die Länder nicht dazu verpflichtet sind, die Schulbestimmungen des Konkordats einzuhalten, könnten sie die Einflussnahme der Kirche beenden, solange gesichert ist, dass eben die Inhalte des Religionsunterrichts nicht den Grundsätze der Religionsgemeinschaften widersprechen.
Das würde heißen, die Religionsgemeinschaften bestimmen - entegen den Bestimmung im Reichskonkordat - nicht mit, wer Religion unterrichtet. Auch die Lehrplaninhalte sind erstmal Sache des Landes alleine und nur wenn diese den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft widersprechen, können diese entsprechende Schritte einleiten.
Oder sehe ich das falsch?Ich bin übrigens nach wie vor der Meinung, dass die rechtliche Situation in dieser hypothetischen Diskussion nur ein Teilaspekt ist.
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WillG: Mir gehen die "Volljuristen" hier langsam auf den Geist.
Na dann solltest du vielleicht in einem Juristenforum schreiben? Nur so eine Idee.
Sicherlich sind die rechtlichen Grundlagen - vor allem das Grundgesetz, aber natürlich auch die Länderverfassungen, Lehrpläne etc. - für so eine Diskussion relevant. Gleichzeitig kann man sich aber auch auf den Standpunkt stellen, dass diese Diskussion ohnehin rein hypothetisch ist, da sie an der Realtiät nichts ändern wird. Es ist wohl kaum davon auszugehen, dass irgendein Bundesland auf Basis unserer Argumente den Fächerkanon ändern. Also immer mit der Ruhe.
Und solange die Diskussion rein hypothetisch ist, kann man auch diese Regelung im Grundgesetz in Frage stellen. Und bevor du dich wieder künstlich aufregst: Ja, mir ist bewusst, dass der Artikel 7 zu denen gehört, die man nicht ändern kann. Man wird ja wohl noch träumen dürfenZitat von Urteil des BVerwG vom 16. 4. 2014 – 6 C 11.13Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG räumt den Religionsgemeinschaften als außerstaatlichen Bildungs- und Erziehungsträgern die Möglichkeit schulbezogener Mitwirkung im Interesse der Religionsfreiheit ein. Für die Forderung nach Einführung eines nichtkonfessionellen Ethikunterrichts als Ersatzfach für den Religionsunterricht bietet die Vorschrift keine Grundlage.
Nachdem du ja im Gegensatz zu uns Volljurist bist: Mich würde interessieren, warum diese Entscheidung des BVerwG die Variante, die ich meinem letzten Post vorgeschlagen habe, verbietet: Ethik für alle und die Religionsgemeinschaften machen ein zusätzliches schulisches Angebot für diejenigen, die es interessiert. Dann wäre Ethik ja nicht einfach nur "Ersatzfach für den Religionsunterricht", der dann ja seine eigene Stellung hätte. Hatte nicht Berlin mal so ein Modell? -
Und Regelbeförderung auf A14 für alle gab es auch.
Dann komm nach Bayern. Hier gibt es die am Gymnasium nach ca. 10-12 Jahren noch. Dafür bekommst du halt auch alle vier Jahre eine Regelbeurteilung, für die der Chef innerhalb der vier Jahre dreimal unangekündigt in deinem Unterricht sitzt. Bedeutet wenigstens, dass man keinen Entwurf schreiben muss. Und alle Klassenarbeiten werden routinemäßig stichprobenartig nachkorrigiert, um Anforderungsniveau und Korrketur mit dem Rest der Fachschaft abzugleichen.
Andererseits braucht man bei Bewerbungen auf Funktionsstellen keine Revision durchmachen, weil einfach die aktuellste Beurteilung herangezogen wird. Hat halt alles seine Vor- und Nachteile. Ob sich das für die knapp €100 mehr beim Sprung von A13Z auf A14 lohnt, muss jeder selbst wissen.
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