Prinzipiell finde ich nicht, dass Vollzeitkollegen ein Anrecht auf einen freien Tag haben, (beinahe) egal aus welchen Gründen.
Wenn der Stundenplan sich mal so ergibt, dass ein freier Tag herausspringt, dann ist das aber in Ordnung - solange es nicht immer die gleichen Kollegen trifft. Generell ist es Aufgabe der Schulleitung, auf Basis eines Vertretungskonzepts der GeKo, dafür zu sorgen, dass immer ausreichend Kollegen zur Verfügung stehen, um den Vertretungsbedarf zu decken.
Dabei sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass es nicht immer die gleichen trifft. Teilzeitkräfte sollten entsprechend weniger vertreten müssen als Vollzeitkräfte.
Ich bin nicht am Berufskolleg, aber ich stelle mir vor, dass sich das Problem von selbst löst, wenn der Schulleiter nach obigen Kriterien Hohlstunden in den Stundenplan als "Vertretungsreserve" einbaut, gleichmäßig verteilt über das Kollegium. Dann können gar nicht mehr so viele freie Tage für VZler entstehen.