Beiträge von WillG

    Aus meiner Sicht habt ihr eigentlich alles getan, was man tun kann.

    Ihr habt Gespräche mit dem Betroffenen geführt, ich habt mit dem Dienstvorgesetzten gesprochen. Und ihr habt die richtige Einstellung, nämlich, dass man dem Kollegen helfen muss, statt ihn zu "entfernen" o.ä.

    Außer dem Hinweis auf den Suchtberater fällt mir da leider nichts ein, aber ich wollte euch diese Rückmeldung gerne geben, da ich weiß, dass man sich oft hilflos - und damit irgendwie auch schuldig - fühlt. Ihr habt im Rahmen eurer Möglichkeiten eigentlich alles getan.

    Persönlich bin ich erstmal der Meinung, dass die Kollegen an anderen Schularten vermutlich wissen, was sie tun. Das gilt schon für Kollegen an Gesamtschulen, die sicherlich anders unterrichten müssen als ich am Gymnasium, obwohl beides Sek I ist. Noch mehr, je weiter die Schülerschaft von der Schülerschaft, die ich kenne und für die ich qualifiziert bin, entfernt ist.

    Entsprechend glaube ich es erstmal, wenn etwas als notwendige didaktische Reduktion bezeichnet wird. Etwas Richtiges anzustreichen erscheint mir aber in der Tat schwierig, daher die Frage.

    Ich bin ja kein Mathematiker, verfolge aber die Diskussion interessiert.

    Unabhängig davon, dass es offenbar grundschuldidaktische Gründe gibt, die Multiplikation so einzuführen, muss das aber bedeuten, dass man eigentlich richtige Ergebnisse falsch anstreicht, "nur" weil sie nicht der didaktischen Reduktion entsprechen? Ich meine das nicht provokativ, sondern als ernst gemeinte Frage.

    Ein typisches Beispiel wäre bekommen und (to) receive als richtiger Lösung (und einer Erweiterung des Wortschatzes);

    (to) get würde ich dann nicht mehr gelten lassen, wenn in der Vokabelliste (to) receive steht.

    Mir persönlich geht es nicht darum, dass die Schüler am Ende wissen, was in irgendwelchen Vokabellisten steht, sondern dass sie in der Fremdsprache kommunizieren können. Bei rein reproduktiven Vokabeltests geht es dann eben darum, dass sie englische Begriffe für bestimmte Sachverhalte kennen. Um Ausdrucksvermögen, Differenziertheit im Wortschatz etc. abzuprüfen, lasse ich Texte schreiben. Unterschiedliche Prüfungsformate für unterschiedliche Prüfungsziele.

    Wenn ich wirklich unbedingt "to get" im Beispiel vermeiden möchte, auch wenn mir nicht so ganz klar ist warum das so wichtig ist, kann ich entweder gleich die Aufgabe so formulieren (Another word for "to get a letter" is "to _______________ a letter") oder ich schreibe es in die Aufgabe rein: bekommen (nicht: "to get"). Problem solved.

    Hast du einen Tipp für mich, wie genau ich an die Dezernenten herantrete? Lege ich im derzeitigen Bundesland meine individuelle Situation dar, weshalb der Wechsel für mich drängend ist? Oder werbe ich im Ziel-Bundesland für mich? Oder weise ich lediglich als Verdeutlichung des Versetzungsantrags darauf hin, dass bei mir Bedarf/Wunsch besteht?

    Im Prinzip all diese Dinge.

    Du vereinbarst einen Termin bei den entsprechenden Dezernenten. Im Heimatbundesland auf dem Dienstweg, im Zielbundesland kannst du das direkt machen. Der Anlass im Heimatbundesland kann Laufbahnberatung sein, also ein Entwicklungsgespräch, indem er dich über das LTV informiert und dich berät, welche Möglichkeiten dir offen stehen (bspw. auch Direktbewerbung mit Freistellung oder Bewerbung auf Beförderungsstellen).

    Im Zielbundesland kannst du über Perspektiven sprechen, darüber, an welchen Schulen evtl. Bedarf besteht, auch über Beförderungsstellen etc.

    In solchen Fällen an der Bepunktung rumzutricksen, finde ich absolut unmöglich und ist exakt der Grund, warum überhaupt so viele ungeeignete Kandidaten in Oberstufen sitzen.

    In der Sache hast du damit sicherlich recht. Andererseits verstehe ich auch jeden Kollegen, der sich vor völlig sinnlosen Regelungen, die zu unnötiger, zeitaufwändiger Extraarbeit schützen, indem sie das System halt ihrerseits bespielen.

    Ich gebe nur für Vokabeln Punkte wie sie in Buch/Vokabelliste stehen, sonst habe ich jede Woche Diskussionen mit den Netflixlernern.

    Mir ist es egal, woher die Schüler ihre Sprachkompetenz haben, ob nur aus meinem Unterricht, von muttersprachlichen Verwandten, von Netflix, oder weil sie sich das Wörterbuch nachts unter das Kopfkissen legen. Korrekte Antworten geben einen Punkt. Wenn reine Wortgleichungen abgeprüft werden (selten) gelten eben alle Synonyme, wenn kontextabhängig abgeprüft wird, alle Antworten, die im Kontext Sinn ergeben.

    Wenn ich einen Satz so gestaltet habe, dass eine Vielzahl von Wörtern reinpassen würden, habe ich einen Fehler gemacht, den ich Schülern nicht anlaste:


    Beispiel:

    I can sit on a _______________.

    chair / couch / sofa, bench

    aber halt auch: crate, box, tree trunk, table, bed - und alles andere, worauf man sitzen kann. Mein Fehler, dei Aufgabe ist doof gestellt.

    werde aber in jedem Fall Gewerkschaft, regionalen und Bezirkspersonalrat mit einbeziehen

    Sich für den Ländertausch zu bewerben, indem man "nur" das Formular ausfüllt und abgibt, ist mit hohem Risiko zu scheitern verbunden.

    Letztlich muss man dafür sorgen, dass man bei allen Beteiligten im Gespräch bleibt, Schulleiter bei der abgebenden und bei potientiellen aufnehmenden Schulen, Dezernenten im abgebenden und aufnehmenden BL, beteiligte Personalräte in beiden Bundesländern. Ja, das ist viel Aufwand, aber der Vorgang ist so intransparent und so schlecht planbar, dass man nur so ein wenig mitsteuern kann, was passiert.

    Zur Ausgangsfrage:
    Ich habe mir zur Gewohnheit gemacht, bei sprachlichen Zweifelsfällen, zu denen ich mit Kollegen in echte Diskussionen komme, ob sie zulässig sind oder nicht, weil wir uns selbst nicht sicher sind, im Zweifelsfall für die Schüler zu entscheiden.
    Wenn studierte Anglisten (und/oder Englischlehrer) hier im Austausch zu keiner eindeutigen Aussage kommen, kann man das von Schülern meiner Meinung nach nicht erwarten.

    Habe leider noch große Hemmungen mich krank zu melden und habe vor allem Angst, dass eine längere Krankschreibung vielleicht in meiner Personalakte vermerkt wird und mir das mögliche Chancen auf zukünftige Abordnungs- oder Beförderungsstellen verhageln könnte. Aktuell ist nichts in Richtung Beförderungsstellen geplant aber man weiß ja nie.

    Es geht dir JETZT schlecht. Und zwar so schlecht, dass du auf dem Weg zur Schule mit physischen Symptomen zu kämpfen hast und auf dem Heimweg jeden Tag (!) weinst, so groß ist die Belastung für dich.

    Du planst keine Beförderung, aber nur für den Fall, dass du VIELLEICHT irgendwann befördert werden willst (!) und dir dann eine Krankmeldung im Weg stehen KÖNNTE (!), lehnst du es ab, dir JETZT Hilfe für deine AKTUELLEN massiven physichen und psychischen Probleme zu suchen.

    Wenn deine beste Freundin oder dein Partner so ihr Dilemma schildern würden, was würdest du ihnen dann raten?


    Ich meine damit übrigens nicht automatisch eine Krankschreibung. Aber das Gespräch mit einem Arzt, um für dich ein gesundes weiteres Vorgehen abzusprechen sollte auf jeden Fall drin sein.

    Und wenn dort auch einmal andere KollegInnen als "der innere Zirkel" fahren dürften, hätte das dann nicht erst recht etwas von Urlaubsfahrt?

    Ich verstehe schon, was du meinst und dass du im Prinzip meine Aussage stützt, aber das würde ich so pauschal doch nicht sagen. Es kann ja immer mal sein, dass jemand nicht mitfahren kann etc. oder dass weitere Begleitpersonen gebraucht werden.
    Aber ja, wenn plötzlich eine betreuende Lehrkraft ohne Grund durch eine andere auserwählte Lehrkraft ausgetauscht würde, dann hätte das evtl. den Beigeschmack einer Urlaubsfahrt. Wobei man als "normaler" Kollege auch nicht immer alle Gründe kennt, die Schulleitungshandeln bedingen.

    Ich halte das auch für normal. Wenn es ein ERASMUS+ Projekt gibt, das entsprechend von einzelnen Lehrern betreut wird, die die (immense) Arbeit erledigen, die daran hängt, dann fahren die natürlich auch als Projektbetreuer auf die Begegnugsfahrten. Das werden ja keine reine Spaßfahrten sein, sondern zur Projektplanung und Projektarbeit genutzt werden. Wer soll denn sonst mitfahren, außer den Projektbetreuern?

    Generell gibt es natürlich Fristen, zu denen man sich für eine Versetzung bewerben kann. Andererseits werden diese Fristen auch nicht immer so hoch gehängt, wenn es im Interesse des Dienstherrn ist. Bei einer Lehrkraft, die gerade mit vollen Bezügen nicht in der Lage ist, ihren Dienst an ihrer Schule zu verrichten, dies aber an einer anderen Schule tun könnte, sehe ich durchaus ein Interesse des Dienstherrn. Ein Gespräch mit dem zuständigen Dezernenten (Terminvereinbarung auf dem Dienstweg) kann dir hier sicherlich Klarheit schaffen und ist auch nichts, wofür du dich fürchten müsstest.

    Eine schnelle und formal korrekte Lösung könnte auch die "Abordnung mit dem Ziel der Versetzung" noch im laufenden Schuljahr sein. Das gibt es immer wieder mal, v.a. wenn Funktionsstellen mitten im Schuljahr besetzt werden.


    Generell: Achte auf dich selbst. Du solltest den Schritt zurück in die Schule erst dann antreten, wenn du selbst und auch deine Therapeutin der Meinung seid, dass du bereit dafür bist.


    Anmerkung: Ich bin nicht in NRW, deswegen sind diese Hinweise eher genereller Art.

    Ich bin weder in NDS noch in NRW, deswegen haben meine Aussagen möglicherweise nur bedingt Aussagekraft.

    Aber meiner Ansicht nach muss man hier differenzieren:

    Der sog. Laufbahnvorteil ergibt sich aus dem Prinzip der Bestenauslese, d.h. aus der Stellenbesetzung nach "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" (Art. 33, Absatz 2 GG - analog findet sich das auch in den Landesgesetzen wieder). So gesehen zeigt deine bisherige Tätigkeit ja, dass du die Eignung und Befähigung für das Amt hast, du kannst es also nachweisen, auch wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung gerade nicht die A14 hast.


    Andererseits beruft sich der Dienstherr gerne auf den Laufbahnvorteil, um sich nicht juristisch angreifbar zu machen. Jemand, der aktuell auf einer höheren Besoldungsstufe innerhalb der gleichen Laufbahn ist, hat (zumindest auf dem Papier) ganz offensichtlich schon mehr Eignung und Befähigung nachgewiesen, als jemand, der noch geringer besoldet wird. Das muss nicht notwendigerweise den Ausschlag bei der Stellenbesetzung geben, ist aber auf jeden Fall ein Kriterium, gegen das man nicht so ganz ohne Weiteres ankommt. Da der Dienstherr immer Angst vor Klagen hat, hängt er das oft als reinen Formalismus recht hoch. Hier hättest du also mit deiner Zurückstufung schlechte Karten.


    Die Versetzung nach NRW ist formal genau das: Eine Versetzung. Wenn du aber der Zurückstufung zustimmst, wirst du eben auf A13 versetzt. NRW wird meiner Ansicht nach dann keine Rücksicht auf "ruhende Ämter" nehmen (wollen/können). Du bist dann eine A13 Lehrkraft, die mit A13 Tätigkeiten betraut wird. Was da noch aus der vorherigen Tätigkeit in NDS ruht, dürfte da für den neuen Dienstherrn keine Rolle spielen.

    Analog kann man ja auch keine anderen Altlasten (angesammelte Überstunden; angesparte Lebensarbeitzeitkonten etc.) mitnehmen, sondern muss sich darum kümmern, dass diese noch während der Diensttätigkeit im abgebenden Bundesland abgewickelt werden. Lediglich für die Pensionsansprüche und Erfahrungsstufen gibt es hier eine KMK Sonderregelung.


    Soweit meine Einschätzung. Ergänzungen oder Richtigstellungen sind aber willkommen.

Werbung