Das dachte ich auch. Aber SL besteht auf PCR…
Beiträge von missmarple17
-
-
Hallo.
Muss in Baden Württemberg ein PCR Test als Nachweis gemacht werden, oder reicht auch ein positiver Schnelltest (nicht Selbsttest)?
-
-
Englische Variante
-
Wurst
Hotel oder Ferienhaus?
-
Ionisierung
-
Marilyn Monroe
-
Hallo Junglehrer 321,
ich habe beides studiert. Erst LA an GHS und im Anschluss Erziehungswissenschaften (Diplom) mit Schwerpunkt Pädagogik der frühen Kindheit. In Baden Württemberg an der PH. Es wären auch die Schwerpunkte Erwachsenenbildung und Unterrichtsforschung möglich gewesen.
Ich habe zuerst einige Jahre ganz normal in der Schule gearbeitet und bin jetzt seit 3 Jahren neben meinem Unterricht noch am Schulamt tätig. Im Fachbereich Übergang (also Koop Kiga-GS) und das macht mir richtig Spaß. Mir hat das EW-Studium da natürlich geholfen. Ich denke nicht, dass ich ohne die zusätzliche Qualifikation diese Stelle bekommen hätte.
-
(Wenn wir dann nicht noch ne 6 fürs Reinquatschen kriegen von Frau Marple!)
Hat sich Frau Marple längst notiert... 🤓
-
Umkleidekabine
-
Kreta
Mozzarella oder Feta?
-
Sie sind miteingewürfelt 🎲
-
Nein nein, schlimmstenfalls ne 5 😄.
6 wäre ja Leistungsverweigerung. Und die habt ihr ja nicht erbracht.
-
Danke für eure Antworten. Die erste Antwort war hilfreich (von CDL), die anderen waren insgesamt leicht am Thema vorbei
Und der Kollege Flupp mit seinem „Baden-Würstchenberg“ wollte wohl ganz besonders lustig sein. Na ja. Also dann
-
Hallo. Die Frage bezieht sich auf Grundschulen in Baden-Württemberg.
Gibt es dieses Jahr aufgrund Corona andere Richtlinien zur Notenfestsetzung?
Werden die Noten des ersten Halbjahrs auch mit ins Jahreszeugnus eingerechnet?
Wenn ja, nur die Klassenarbeitsnoten oder plus die Note der HJ-Information?
Oder nur die Note auf der HJ-Information?
Oder wird nur das zweite HJ bewertet (was aber wegen fehlender Klassenarbeiten sehr schwierig wäre).
Danke!
-
Aber wenn du so krank bist, dass du die ganze Woche arbeitsunfähig bist, gehst du doch vermutlich eh zum Arzt oder???
Darum geht es mir nicht; es geht in meiner Frage tatsächlich nur um die Theorie (also um die Rechtslage).
Meine SL weiß Bescheid und verlangt eh keine Bescheinigung. Ich wollte trotzdem die Situation mal rechtlich abgeklärt wissen, wie es mit dem freien Tag dazwischen geregelt ist.
Ich gehe jetzt einfach davon aus, dass ich hier in Ba-Wü erst nach 1 Woche eine Krankmeldung abgeben müsste.
-
Hier habe ich es nachgelesen:
https://www.gew-bw.de/index.ph…ahlung_Rekonvaleszenz.pdf
https://blv-bw.de/wp-content/u…Dienststelle_akt-2016.pdf
https://anmelden.kultus-bw.de/…d%20Gesundheitsschutz.pdf
Echt blöd, dass überall was anderes steht. Hat da auch wieder jedes Bundesland seine eigenen Gesetze?!
-
Ok, ist allerdings nicht in den Ferien.
Ich habe gerade nochmal bei der GEW nachgelesen, dass verbeamtete Lehrer im Krankheitsfall erst nach einer Woche ein Attest vorlegen müssen. Bei angestellten Lehrer nach dem dritten Krankheitstag. Ich hoffe, das stimmt jetzt so
-
Hallo zusammen.
Man braucht ja als Beamter, wenn man nicht länger als drei Tage krank ist, keine Bescheinigung vorzulegen. Wie ist es aber, wenn ich nächste Woche nur Dienstag, Mittwoch und Freitag Unterricht habe? Zählt da der Donnerstag auch mit, obwohl ich da frei habe (und keine Krankschreibung brauche)? Muss ich trotzdem für die Woche eine ärztliche Bescheinung vorlegen?
Danke!
-
Hallo. Ich bin jetzt nach meiner Elternzeit für ein Schuljahr an eine neue Schule abgeordnet worden (Ba-Wü). Ich habe per Mail einige Infos zur Schule bekommen. Eine Info kann ich leider gar nicht verstehen. Der Text lautet so:
Antrag zur Regelung bei der Angabe von Verfügbarkeit in Bezug auf das Deputat
Antrag
Die Gesamtlehrerkonferenz beschließt, dass jeder Lehrer 1/3 mehr an Zeitstunden zur Verfügung stellt, als es dem angegebenen Deputat entspricht.
Beispiel: Lehrkraft mit 12 Stunden muss 16 Stunden angeben, an welcher sie zum Unterricht herangezogen werden kann.
Begründung
1) Bei der Stundenplanerstellung entsteht mehr Handlungsspielraum.
2) Es entstehen ggf. weniger Hohlstunden.
3) Gerechtere Aufteilung der Unterrichtszeiten im Kollegium.
4) Stundenverteilung kann sinnvoller auf Klassen verteilt werden (z.B. keine 3 Stunden Mathe am
Stück) Mehrere Tage entspricht einer besseren Verteilung der Fächer und Unterrichtsinhalte.
Kann mir bitte jemand erklären, was das bedeutet?! Muss ich tatsächlich ein Drittel unbezahlt mehrarbeiten??
Werbung