@ Meike
Hallo Meike, bin auch dir sehr dankbar für deine super Anregungen und beeindruckt von deiner Fachkompetenz (wollte diese niemals in Frage stellen, nochmals sorry falls das an anderer Stelle so rübergekommen ist). Ich denke, dass ihr Recht habt und finde eure Einwände absolut berechtigt. Momentan kaue ich die ganze Angelegenheit von hinten nach vorne durch. (Thema habe ich wie von Bolzbold vorgeschlagen absolut offen formuliert, so dass ich es morgen einreichen kann). Bin - wie gesagt, auf Gerichtsverhandlung nicht festgelegt, sodass ich die Methode dem Ziel entsprechend unterordnen und anpassen kann.
Wenn ich das Ganze so überdenke kommt dabei heraus, dass man, wenn man denn dann doch eine Verhandlung machen würde, die Erarbeitung bzw. Präsentation und Auswertung wirklich auf mehrere Tage (zwei mal zwei Doppelstunden? (und vorbereitende Hausaufgaben) verteilen müsste: z.B. erstmals die Problematisierung des Ganzen und die Klärung der Shakespeareschen Textstellen (sehe es genauso, dass dies absolute Voraussetzung für eine solche Stunde überhaupt ist.) Zudem muss das juristische Vokabular vorher sitzen und eingeübt werden. Hausaufgabe bzw. evtl. Beginn und Hilfestellung auch in einer Vorstunde bereits möglich: das Verfassen der entsprechenden Plädoyers.
In der UPP selber dann Vorstellung, Auswertung und Reflexion dieser (ob als "Verhandlung" oder eher analytisch oder diskutierend muss noch überlegt werden. (Falls Verhandlung wäre die Urteilsfindung dann, wie Bolzbold sagt, in Hausaufgabe möglich; zudem falls Verhandlung, dann im Plan begründend in deutlich abgespeckter Version, d.h. ledigliches Vortragen der Plädoyers ohne Einberufung und Kreuzverhöre von Zeugen etc.).
Momentan denke ich, müsste auch die Schuldfrage selber revidiert werden, denn - wie du richtig sagst - Schuld hat er auf jeden Fall (egal ob damaliges Gericht oder heutiges). Demnach dürfte die Frage nicht mehr lauten: schuldig - nicht schuldig; sondern evtl. Todesstrafe oder "nur" lebenslänglich (also nicht den Freispruch zu erwirken versuchen, sondern strafmildernde Umstände z.B. durch Manipulation durch seine Frau oder dadurch, dass er durch Geisteskrankheit/Halluzination eingeschränkt schuldfähig wäre.). Das Ganze wäre dann wirklich erstmal nur nach heutigem Rechtssystem zu bewerten, das dann aber m.E. später auch im Kontext und im Kontrast zum elisabethanischem Denken bzw. der doppelten Zeitebene (11. Jahrhundet) gesetzt werden könnte.
Ist es eventuell so durchführbar? Bin auf jeden Fall immer offen für Eure Kritik, Meinungen und Anregungen, ihr helft mir total. Ihr seid super.
Danke nochmals
LG Gerontion