Beiträge von tous-ensemble

    Guten Morgen,


    ich habe mich schon hier durch das Forum gelesen, aber vielleicht weiß jemand in diesem Fall Bescheid:


    Ich bin aktuell Beamter auf Lebenszeit in NRW und würde im Ländertauschverfahren zum 01. August nach Niedersachsen versetzt werden.


    Hat jemand diesen Weg bereits durchlaufen?


    Wie ist das mit den Erfahrungsstufen? Behalte ich diese?


    Muss ich noch mal zum Amtsarzt? Was passiert beispielsweise, wenn die Behörde nach dem Amtsarztbesuch kein grünes Licht für eine Versetzung gibt? Findet eine Versetzung dann automatisch nicht statt oder gibt es auch die Möglichkeit sich als Angesteller einstellen zu lassen? Ich weiß beispielsweise, dass bei einem Wechsel nach Hessen noch mal ein Amtsarztbesuch ansteht.


    Viele Grüße

    Liebe Community,


    hat damit jemand Erfahrung von euch? Im Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz steht zum Beispiel:


    (2) Die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen berechtigt auch zum Unterricht in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der Gymnasien sowie zum Unterricht in den allgemein bildenden Fächern der beruflichen Schulen, soweit sie der Mittelstufe (Sekundarstufe I) zuzuordnen sind.


    Heißt das, wenn ich zwei allgemeinbildende Fächer habe, könnte ich an einer Berufsschule unterrichten?


    Viele Grüße

    Guten Morgen,


    hier ein etwas ungewöhnliches Thema, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrungen oder kennt sich mit den Gesetzen aus. Es geht um NRW:


    Angenommen jemand wurde von einer A12 Stelle auf eine A13 Stelle befördert, die natürlich mit der Übernahme von Zusatzaufgaben zusammenhängt.


    Nach einer gewissen Zeit merkt derjenige, dass er lieber wieder ohne die Zusatzaufgaben den Schulalltag bewältigen möchte. Wie kann er sich freiwillig rückernennen lassen?


    Viele Grüße

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