Beiträge von Kreidequietscher

    Wenn ein Schüler zuhause bleibt, weil er krank ist, und damit ja sogar mehrere Tage fehlt, lässt du dir da immer ein Attest geben? Bzw. weist du bei jedem Fehltag auf die Schulpflicht hin und die Eltern mögen bitte abwägen?


    Wenn ein Kind krank ist, verlange ich (je nach Dauer) eine mündliche oder eine schriftliche Entschuldigung. Bestünden für mich berechtigte Zweifel daran, dass das Kind krank ist, würde ich mir in der Tat ein Attest geben lassen und auf die Schulpflicht hinweisen.


    Ich verstehe den hier mehrfach angeführten Vergleich mit dem kranken Kind auch nicht. Soll ich jetzt etwa noch dankbar sein, dass die Eltern immerhin so nett waren und das Kind nicht einfach krank gemeldet haben?

    Ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen:


    § 1
    Teilnahmepflicht und Schulversäumnis
    (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, bei berufsschulpflichtigen Schülern außerdem die für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen (Ausbildende, Dienstherren, Leiter von Betrieben) oder deren Bevollmächtigte dafür zu sorgen, daß die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.


    (3) Ein Schulversäumnis liegt vor, wenn ein Schüler seiner Teilnahmepflicht nicht nachkommt, ohne an der Teilnahme verhindert (§ 2), von der Teilnahmepflicht befreit (§ 3) oder beurlaubt (§§ 4 und 5) zu sein.


    § 2
    Verhinderung der Teilnahme
    (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.


    (2) Befreiung wird nur auf rechtzeitigen Antrag gewährt. Für minderjährige Schüler können Anträge schriftlich von den Erziehungsberechtigten, für volljährige Schüler von diesen selbst gestellt werden. In dringenden Fällen können auch minderjährige Schüler mündliche Anträge auf Befreiung stellen. Eines schriftlichen Antrages bedarf es ferner nicht, wenn eine Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung des Schülers die Teilnahme am Unterricht oder den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen offensichtlich nicht zuläßt.



    (4) Über die Befreiung von einer Unterrichtsstunde sowie in den Fällen des Absatzes 2 Satz 4 entscheidet der Fachlehrer, von einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung der Klassenlehrer. In den übrigen Fällen entscheidet über Befreiungen der Schulleiter.

    Kann es sein, dass du ein persönliches Problem mit dem Kind/den Eltern hast und daher jetzt so überreagierst?


    Professionelle Distanz ist auch hier das Zauberwort.


    Ich will nichts schön reden, aber in meinen Augen schießt du übers Ziel hinaus.


    Ich schieße über das Ziel hinaus, reagiere über und werde zwischen den Zeilen als "unprofessionell" bezeichnet, weil ich mich auf die Schulpflicht berufe und eine Verletzung derselben in Verbindung mit dem unangekündigten Erscheinen der Eltern als "unmöglich" bezeichne??


    Und Aktenklammer: Welche starke Reaktion? Ich habe bis jetzt weder etwas zu den Eltern gesagt, noch dem Kind eine 6 gegeben. Ich habe zu Beginn hier gefragt, was ihr in so einem Fall machen würde und (wohl zu Recht) beanstandet, das das Kind spontan und vor einer Arbeit abgeholt wurde.

    Mich stört hier ein wenig, dass die Eltern wohl nach der Meinung vieler weniger "Ärger" kriegen sollten, wenn sie ihr Kind krank melden statt ehrlich wie sie es gemacht haben ihr Kind erst in die Schule schicken und es dann abholen. Klar, es war nicht der richtige Weg, das Kind nicht vorher offiziell befreien zu lassen, aber ich finde immer noch besser, als zu "lügen".


    Man kann natürlich jedes unmögliche Verhalten schönreden und sagen, es sei besser als zu lügen.....


    Ja, aber trotzdem müsste doch klar sein, dass die Kinder das Thema mitbekommen haben und in der Zeit dann versuchen durch die Fenstern draußen was zu sehen o.ä. Also ich hätte da nicht erwartet, komplett normalen Unterricht nach Plan machen zu können oder gar eine Klassenarbeit zu schreiben.


    Nein, das war eben nicht klar. Zu der Zeit, zu der wir den Aufsatz geschrieben haben, hatte die Sonnenfinsternis noch nicht angefangen und es gab draußen absolut NULL zu sehen. Und in der Tat haben sich die Kinder normal benommen, nur eben dieser eine Junge, der abgeholt wurde, ist aus der Reihe getanzt.


    Ist es in Niedersachsen tatsächlich gültiges Recht, dass eine Teilzeitkraft , ein unumstößliches Anrecht auf diesen freien Tag hat oder ist das mehr eine "Soll-Bestimmung" a la wenns geht, dann wird das gemacht, aber wenn es nicht zu realisieren ist, dann muss dieser freie Tag nicht gewährt werden.
    Ich freue mich auf Antworten


    Eine Teilzeitkraft hat mit Sicherheit kein unumstößliches Anrecht auf einen freien Tag. Falls es tatsächlich ein Recht auf einen freien Tag gibt, hängt dieses mit Sicherheit mit dem Umfang der Teilzeit zusammen.
    Wie viel % arbeiten die beiden Personen denn?

    Hat es denn im Vorfeld Anfragen der Eltern gegeben, die Sonnenfinsternis im schulischen Rahmen aufzugreifen? Oder Beschwerden über die Ignoranz der Schule bezüglich der Sonnenfinsternis?


    Ich kann verstehen, dass Eltern ihr Kind gerne an diesem seltenen Naturereignis teilhaben lassen wollen. Wenn die Schule dem Thema mit derartigem Desinteresse begegnet, finde ich es nicht verwunderlich, dass Eltern ihre Kinder an dem Tag zuhause behalten.


    Ursprünglich war geplant, dass man zusammen mit den Schülern die Sofi anschaut. Nachdem dann aber klar war, dass es nicht genügend Brillen geben würde und als ein paar Tage vorher in den Nachrichten verstärkt von "Schulhofverbot" und "Rollos runter" die Rede war, wurde eben beschlossen, dass die Schüler drin bleiben.


    Und ich finde es auch daneben, an diesem Tag eine Klassenarbeit anzusetzen.


    Was ist daran denn bitte daneben?? Wenn angeordnet wird, dass wir an diesem Tag im Schulhaus bleiben, wo ist dann das Problem? Wenn ständig irgendwelche Klassen rein- und rausgerannt wären und ein Trubel im Schulhaus gewesen wäre, wäre es tatsächlich ungeschickt gewesen, eine Arbeit zu schreiben. Aber hätte ich etwa tatsächlich damit rechnen müssen, dass Eltern auf der Matte stehen und ihr Kind mitnehmen, ohne vorher Bescheid zu sagen?

    Aber *hüstel, Erstbeitrag, misstrauischbin*: Für sowas gibt's doch auch Schulleiter, die man wegen sowas anspricht und die das letztlich entscheiden müssen.


    Was gibt's da zu hüsteln? :-). Darf man sich als stiller Mitleser nicht irgendwann mal anmelden, wenn man eine Frage zu einem wichtigen Thema hat?
    Klar kann ich die Schulleitung fragen. Werde ich natürlich auch noch tun, leider war sie diese Woche krank!


    Wenn uns von der Schulleitung die Anweisung gegeben wird, dass wir den ganzen Morgen im Schulgebäude bleiben sollen, was spricht dann dagegen an so einem Tag eine Arbeit zu schreiben?
    Es hatte gute Gründe, warum ich den Aufsatz heute geschrieben habe. Mal schreibt der Mathelehrer eine Arbeit, mal sind die Schüler auf einem Ausflug, an einem Tag pro Woche habe ich kein Deutsch in der Klasse und montags dürfen keine Arbeiten geschrieben werden. Oder es wären zu viele Arbeiten in einer Woche, zwei Aufsätze lägen zeitlich zu nah beisammen usw. usf.!

    Hallo zusammen,



    ich habe heute mit meinen Drittklässlern einen Aufsatz geschrieben. Ein Schüler wurde kurz zuvor von seinen Eltern abgeholt. Die Eltern informierten mich darüber, dass in der Stadt ein öffentliches "Sonnenfinsternis-Viewing" stattfindet, zu dem auch der Bruder des Schülers, welcher auf dem Gymnasium ist, mit seiner Klasse geht.


    Was würdet ihr in so einem Fall tun? Und wie ist in so einem Fall der Aufsatz bewerten? Gar nicht? Oder mit einer 6?


    Freue mich auf eure Antworten.


    Danke!

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