Beiträge von Ainoa

    Ich hätte noch den Kollegen anzubieten, der gerne mal 1-2 Wochen vor und/oder nach jeden Ferien im Schuljahr krank ist, und dann zwischendurch auch nochmal und auf die ernstgemeinte besorgte Frage von Kollegen, was er denn schlimmes habe, antwortet: "ach ich war erkältet, und bevor nicht auch das letzte Kratzen im Hals weg ist, komm ich nicht zurück in die Schule. Sowas muss richtig auskuriert werden, unter 3 Wochen geht so eine Erkältung ja nicht weg"


    Oder den Schulleiter, der ein wichtiges Personalgespräch ansetzt und sich wundert, wenn 2 der wichtigsten Lehrer, um die es bei dem Gespräch gehen sollte, nicht erscheinen. Kann vorkommen, wenn man vergisst, sie einzuladen.


    Auch schön ist der Referendar, der in seiner 1. Hospitationsstunde zum unterrichtenden Kollegen sagt: "Also das würde ich jetzt ganz anders machen - kann es sein, dass Sie nicht so die Ahnung haben?"

    Wie jetzt? Wie meinst du das denn? Natürlich bekommst du deine Chance, du darfst in der Regel bei Verweigerung der Verbeamtung weiter abspecken und dich dann erneut vorstellen nach einer bestimmten Frist, einem Jahr oder zwei oder eben dann, wenn du das vereinbarte Zielgewicht erreicht hast. Ich lese hier eigentlich nur positives, dass Hoffnungen machen sollte...


    Ich habe mich auf diesen Beitrag bezogen:


    3. Du kannst es nicht noch einmal probieren. Es gibt je nach Amtsarzt eventuell eine Zeit, in der du abnehmen kannst. Das ist aber ganz vom Arzt abhängig. Im Landkreis Heilbronn sind sie z.B. sehr streng!


    Weiß denn jemand, ob es irgendwo eine offizielle Regelung dazu gibt? Irgendwie sagt jeder was anderes, und jeder Amtsarzt scheint da auch anders zu ticken :angst:

    Vielen lieben Dank für eure Antworten! Ob mir das jetzt Hoffnung oder Angst machen soll, weiß ich noch nicht so genau... ich war auch vor dem Ref beim Amtsarzt und wurde auf Widerruf verbeamtet, aber muss eben vor der "richtigen" Verbeamtung (auf Probe) nochmal zum Amtsarzt. Und ich weiß einfach, wie unterschiedlich die Amtsärzte sind - da hört man ja die wildesten Geschichten, nicht nur in Bezug auf Übergewicht.


    War jemand zufällig schonmal in Karlsruhe beim Amtsarzt?


    Ich werde aber dann auf jeden Fall vor dem Amtsarztbesuch zum Hausarzt gehen und mich gründlich durchchecken lassen, und dann hoffentlich dem Amtsarzt zeigen können dass ich a) gesund und fit bin und b) schon einiges abgenommen habe und auf einem guten Weg bin. Dass man aber keine zweite Chance bekommt, erschreckt mich. Das scheint ja in anderen Bundesländern anders abzulaufen...


    Das macht mir schon echt Angst... ich möchte eigentlich gar nicht unbedingt verbeamtet werden, aber wenn ich sehe, wie viel weniger ich als Angestellte verdiene, bin ich eigentlich nicht bereit, die gleiche Arbeit für sehr viel weniger Gehalt (und Annehmlichkeiten wie Beihilfe/Private KV) zu machen.

    Hallo, ich weiß es gibt zu dem Thema schon einiges im Forum, aber meine Fragen wurden noch nicht beantwortet und da die anderen Threads alle schon älter sind, fang ich mal einen neuen an:


    Ich bin im Moment in Ba-Wü angestellte Lehrerin (Vertretungsstelle). Ich hoffe aber (sehr!), dass ich vielleicht zum nächsten Jahr eine feste Stelle bekomme, und möchte schon gerne verbeamtet werden. Jetzt ist das aber mit den Gewicht so eine Sache. Ich werde mit meinem momentanen Gewicht auf keinen Fall verbeamtet werden. Ich bin zwar schon dabei, abzunehmen, aber das geht halt nicht so schnell wie es mir lieb wäre (und wäre ja auch nicht gesund). Jetzt frage ich mich:


    1. Bis zu welchem BMI wird man in Ba-Wü auf jeden fall verbeamtet? Kann da jemand auf eine genaue Regelung verweisen?
    2. Wann muss man zum Amtsarzt? Dann wenn man die Stelle angeboten bekommt, also zum Ende dieses Schuljahres?
    3. Wenn man nicht verbeamtet wird, aber eine Stelle bekommt - kann man es dann in einem Jahr oder so nochmal probieren (also aus dem unbefristeten Angestelltenverhältnis raus verbeamtet werden) Und wenn ja, wie läuft das dann ab?


    Vielen Dank schonmal für alle Antworten!

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