Ok, das ist doch schon mal gut. Also ich fasse zur Verständnis noch mal zusammen: Die Anrechnungsstunden für die Fachbereichskonferenzleitung sind personengebunden und können nicht anders im Fachbereich aufgeteilt werden, ist das richtig?
Beiträge von Wellness
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Danke für eure Antworten. Ich dachte mir auch so etwas. Wenn Stunden zweckgebunden sind, also für die Leitung der Fachbereiche, kann man nicht einfach verlangen, dass diese die abgeben.
Angenommen, der Rektor will das trotzdem durchdrücken, erst den Schulpersonalrat einschalten? Und wenn der nichts bewirken kann: direkt zur Schulaufsicht oder noch irgendwo einen Zwischenstopp einlegen? -
Unser neuer Schulleiter an einer Realschule in Niedersachsen hat auf der
Fachbereichskonferenzleitersitzung einige Änderungen vorgenommen.1. Die 5 vorgeschriebenen Fachbereiche sollen um einen 6. Bereich
erweitert werden. Dazu sollen die Fächer neu zu den Fachbereichen
zugeordnet werden.2. Die den FBKL offiziell zustehenden 6 Ausgleichsstunden sollen nun
von diesen auf andere besonders engagierte Lehrkräfte verteilt werden
und diese nicht am Stück sondern in Zwanzigsteln (20 Std= 1.
Ausgleichsstunde). Außerdem soll das auch erst nachträglich passieren.Meine Fragen nun zu 1: Können die Fachbereiche einfach neu zusammengetzt werden?
Zu 2: Kann ein Rektor einfach bestimmen, dass die offiziellen 6
Stunden für die FBKL anders verteilt werden? Einige FBKLer würden, wenn
diese eine Stunde wegfallen würde, ihr Amt niederlegen (so auch ich).
Der Rektor kann die FBKL ja auch zwangsverpflichten (was uns auch schon
angedroht wurde). Gibt es da nicht ein rechtliches Schlupfloch?Über einen schnellen Rat würde ich mich sehr freuen, denn die FBKLer sind ratlos.
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Unsere Realschule (Niedersachsen) muss 20 Stunden abordnen. Zu dem fehlen uns auch schon
so Lehrkräfte. Es wurden schon die Stunden für die AGs gekürzt, so dass
die Kollegen keine AGs mehr anbieten, wenn diese nicht bezahlt werden.
Nun soll die Stundentafel noch reduziert werden um Lehrerstunden zu
gewinnen, welche der Schulvorstand absegnen muss.Unser neuer Schulleiter möchte jetzt gleichzeitig das Förderangebot
in Richtung Sprachlernklasse ausbauen (wir bekommen aber nicht genug
Schüler zusammen), obwohl uns offiziell nicht eine Stunde für Fördermaßnahmen zugewiesen
wurde. Es sollen also, laut Schulleitung, Kinder mit Problemen in der deutschen Sprache gefördert werden,
Kinder mit z.B. LRS sollen aber bei der Förderung leer ausgehen.Meine Frage nun: Da wir Lehrkräfte es nicht gerecht finden, dass 750
Schüler eventuell Stundenkürzungen in Kauf nehmen müssen, um eventuell 5
Schüler zu unterstützen, die ggf.auch anderswo zur Unterstützung des
Spracherwerbs unterkommen könnten, hätte ich gerne gewusst, welche
Rechte hier der Schulvorstand hat. Kann der Schulvorstand die
Stundenkürzungen zweckbinden bzw zeitlich begrenzen, z.B. für ein halbes
Jahr und nur zum Ausgleich der Abordnung und/oder bis uns wieder
Förderstunden bewilligt werden?Über eine hilfreiche Antwortwäre ich sehr dankbar, denn nächste Woche ist Schulvorstandssitzung.
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