Beiträge von Connect

    Wir können abrechnen, sobald die Mindeststundenzahl erreicht ist. Wenn es sehr viele Stunden sind, könntest du überlegen, ob du die Stunden als MAU ins nächste Schuljahr mitnimmst und dann weniger

    Darauf lass ich mich lieber nicht ein. Ich arbeite an einer GMS, haben hier eh schon 29h/Woche wegen der 0.5 Verrechnung der Lerncoachingstunden. Seh es dann schon kommen, dass ich einfach 2h Coaching weniger bekomme und dann bei regulären 27h lande.

    Hallo,


    Ich hab da eine Frage bzgl der Abrechnung von MAU-Stunden in BW. Kann ich für jeden Monat, in dem die Bagatellgrenze überschritten wurde, gleich abrechnen?


    In allen Schreiben von VBE/GEW/... steht nur "zeitnah abzurechnen und zu vergüten". Aber was bedeutet das?

    Die Konrektorin meiner Schule meinte, ich soll am Ende des Schuljahres abrechnen. Für mich wäre das aber nicht mehr "zeitnah".


    Tatsächlich bin ich zum ersten Mal in über 10 Jahren deutlich über der Bagatellgrenze und wegen Personalmangels ist ein Freizeitausgleich kaum möglich.


    Andere Kollegen haben scheinbar auch keine Ahnung...

    Sorry, du hattest mit dem Schüler nichts zu tun, aber seinen kulturellen Background (sageinfach Islam und gut ist../s) und dessen Auswirkungen kennst du?

    Wir haben ca 350 Schüler. 99% kenne ich mit Namen, über einen Großteil weiß ich noch mehr, auch wenn ich nicht alle unterrichte. Bei uns im Kollegium herrscht ein harmonisches Miteinander, wir tauschen uns aus, beraten uns gegenseitig und unterstützen uns. Da weiß man dann auch so einiges, auch wenn man einen Schüler nicht selbst im Unterricht hat. Davon abgesehen bin ich Klassenlehrer in einer Parallelklasse der Kollegin. Selbe Jahrgangsstufe, gleicher Stock, die Lernateliers werden geteilt... Reicht dir das?

    Darf ich fragen, wie es dann im Unterricht lief bei dem, der in allen Pausen gesessen hat?

    Katastrophal. War ein 5. Klässler. Der hat den ersten Tag damit gestartet, dass er seiner Klassenlehrerin erst mal den Mittelfinger gezeigt hat...

    Oftmals sind bei solchen Kandidaten die Pausensituationen dann ja nicht die einzigen Problemfelder. Glücklicherweise ist die Familie mittlerweile umgezogen. Ich hatte mit dem Schüler jedoch nichts zu tun. Dazu kam noch der kulturelle Background und damit vermutlich auch wenig Respekt vor weiblichen Autoritäten. Aber wenn man bei der Klassenzusammensetzung auch noch darauf achtet (und im Primarbereich gibt's ja leider oft gar keine Männer), wohin kommen wir denn dann...


    Ich muss aber für meine Schule auch noch erwähnen, dass das die absolute Ausnahme bei uns ist. Im großen Ganzen haben wir tolle Schüler.


    Wenn sich kleinere Konflikte in den Pausen helfen, hab ich auch schon den einen oder anderen mal 1-2 Tage zum Nachdenken vor dem Rektorat sitzen lassen.

    Bei den 5ern bis 7ern zieht das noch.

    Der Gesamttext an sich ist älter, die Updates der einzelnen Paragraphen stehen jedoch rechts am Rand und dort sieht man, dass die aktuellste Version von 2018 zu sein scheint.


    Wenn man bei deinem Link auf Gesamtausgabe geht, kommt man auch zur aktuellen Version. Irgendwie verwirrend, dass man da auf verschiedene Varianten kommt...

    Aber dann ist die von DFU genannte Regel, dass man sofort eine Krankmeldung braucht auch nicht richtig, Zitat:

    "Die Beaufsichtigungs-, Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit des Kindes ist auf Verlangen durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; ein ärztliches Zeugnis ist stets vorzulegen, wenn die Dauer der Krankheit voraussichtlich eine Woche übersteigen wird, es sei denn, dass auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses ausnahmsweise verzichtet wird."


    Wer verlangt denn? Die Schulleitung? Pflicht ohne Verlangen damit dann auch erst ab einer Woche.

    Wenn man selbst krank ist, muss man erst eine ärztliche Bescheinigung abgeben, wenn die Krankheit länger als 3 Tage dauert. Beamte am 4. Arbeitstag, also am Mittwoch, wenn sie seit Freitag krank sind.

    Das stimmt so nicht und ich denke, dass das genau die Problematik ist, warum bei dem Thema so viel Unsicherheit besteht.


    Für Beamte, die selbst erkranken, gilt im Schuldienst die folgende Regelung, die hier nachgelesen werden kann: https://www.landesrecht-bw.de/…cument/VVBW-VVBW000039384


    Zitat: "Ein ärztliches Zeugnis ist stets vorzulegen, wenn die Dauer der Krankheit voraussichtlich eine Woche übersteigen wird, es sei denn, dass auf die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses ausnahmsweise verzichtet wird."


    Müsste folglich bedeuten, dass wenn ich von Montag bis einschließlich Freitag krank bin, noch keine Krankmeldung nötig wäre. Samstage zählen meines Wissens nach zu den Arbeitstagen und müssen mitgezählt werden.


    Für kranke Kinder in BW findet man irgendwie nur die folgende Quelle: https://www.bbw.dbb.de/aktuell…mte%20besteht,2%20AzUVO).


    Wann aber die Krankmeldung abzugeben ist, steht da auch nicht. Wir sind beide Lehrer und meine Frau arbeitet seit 2 Monaten auch wieder. Wir sind an derselben Schule und bei uns wird das mit der Krankmeldung bzgl. kranker Kinder sehr locker gehandhabt. Interessant wird es ja immer erst, wenn eine SL auf die Gesetzeslage pocht. Was gilt jetzt also genau für BW? Wo kann man die genauen Regelungen rechtssicher nachlesen? Da bin ich bisher auch nicht wirklich fündig geworden...

    Bei uns (Sek1 5-10) sitzen einzelne Schüler, mit denen es immer wieder Probleme in den großen Pausen oder Mittagspause gibt, an Einzeltischen vor dem Rektorat.


    Letztes Schuljahr saß ein besonderer Schüler fast ein halbes Jahr dort. Wer uneinsichtig und unbelehrbar ist, kann m. M. nach nicht mehr an der Pause teilnehmen. Die anderen Schüler sollen schließlich auch ungestört ihre Pause zur "Erholung" nutzen können.

    § 12

    Leitung, Einberufung, Tagesordnung

    (1) Die Lehrerkonferenzen treten nach Bedarf zusammen; die Gesamtlehrerkonferenz soll mindestens viermal - bei Schulen mit Abteilungs-, Schulart- oder Stufenkonferenz mindestens zweimal - im Schuljahr, die Klassenkonferenz und die Jahrgangsstufenkonferenz mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammentreten. Die Sitzungen finden zu Zeiten statt, in denen keine für Schüler verbindliche Veranstaltungen der Schule angesetzt sind, wenn nicht zwingende Gründe dem entgegenstehen.


    https://www.landesrecht-bw.de/…ent/jlr-KonfOBW1993rahmen


    Das sollte deine Frage beantworten. Sowas wurde bei uns im Lehrerseminar behandelt.

    Du meinst sicher "OrgAdmin" ;)
    - mit verpflichtender Threema App-Nutzung (zumindest einmalig).

    In der Tat! Org/Idam/...


    Das hat jetzt aber meine eigentliche Frage nicht beantwortet :D Dein Ausgangspost las sich so, als hättet ihr schon Mailadressen über Schule@BW oder hatte ich das einfach nur falsch verstanden?


    Witzig ist ja auch, dass auf https://lehrerfortbildung-bw.de/ der DAP mit folgendem Bild beworben wird:


    Soweit ist das System doch noch überhaupt nicht.



    Sehr gerne! Es gab ja bei Lehrerfortbildung-BW Foren auf denen Admins wie Du und ich sich zu SCHULE@BW, Moodle usw. austauschen konnten, aber diese wurden zu Beginn der Sommerferien abgeschaltet. Warum eigentlich? Schade um das verlorene Know-How. Ob es was damit zu tun hatte, dass dort v.a. Kritik geäußert wurde?

    Das Forum hab ich mir ehrlich gesagt nie angeschaut. Bisher konnte man damit ja eigentlich nicht viel machen. Moodle ist als Notfallplan bei uns fertig, momentan läuft noch alles über Office-365. Threema bekomme ich auch ohne Schule-BW, itslearning haben wir nicht und Benutzeraccounts nur mal so zum Spaß anlegen für ein System, dass dann niemand nutzt, haben wir uns erspart.

    Hallo, jetzt muss ich hier auch mal etwas dazu schreiben und mal nachfragen:

    Ich bin bei uns an der Schule der Idam-Admin und damit für Schule@BW zuständig. Bisher ist das doch nicht mehr als eine Linksammlung zu Moodle, itslearning, Threema Work, ...

    Bei uns haben alle Kolleginnen und Kollegen Dienstgeräte, daher wäre das mit dem 2. Faktor auch kein Problem, aber nervig ist es trotzdem.

    Ich bin etwas überrascht, dass Morse' die Mailfunktion erwähnt. Sind denn für euch schon Dienstmailadressen über Schule@BW verfügbar? Mir ist in die Richtung noch nichts bekannt und in Schule@BW sehe ich auch diesbezüglich nichts.


    Wir nutzen deswegen nach wie vor die Belwue-Mailadressen, sind aber parallel als Backup schon zu einem privaten IT-Dienstleister, damit wir eine Alternative haben, sobald auch der Maildienst von Belwue abgeschalten wird.


    Von einer anderen Schule vor Ort weiß ich, dass die zu keinem anderen Anbieter wechseln wollen. Wenn es das Land BW bis zur Abschaltung von Belwue nicht geschafft hat Mailadressen anzubieten, dann gibt es bei denen an der Schule erst mal keine Mails mehr. Find ich gut und konsequent.

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