In der Personalrat-Info fürs BK steht folgendes:
Wie wird die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe festgestellt?
In der ergänzenden Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom 09. April 2020 stellt die Bezirksregierung hingegen klar, dass kein ärztliches Attest vorgelegt werden muss. Zur „Einordnung von Lehrkräften zu Risikogruppen“ heißt es, dass dazu die Selbsteinschätzung der Lehrkräfte ausreicht. Darüber hinaus gilt grundsätzlich: Die Art der Erkrankung muss nicht mitgeteilt werden und darf auch nicht abgefragt werden!