Ich beantworte mal eben selber:
Ist nicht durchgegangen. Eine Aufnahme der Tätigkeit während der Ferien geht nicht (es sei denn, es ist das Ende des Elternzeitraums von 14 Monaten). Gibt es auch wohl eine gesetzliche Grundlage dazu in Bremen.
Beiträge von heppi79
-
-
Moin moin aus dem Bundesland Bremen.
Ich habe da mal eine Frage, die vielleicht zunächst etwas dreist erscheint. Hat jemand Erfahrungen mit einer UNTERBRECHUNG DER ELTERNZEIT/ELTERNGELD WÄHREND DER SOMMERFERIEN?
Ich plane 12 Monate Elternzeit und stelle mir gerade die Frage, ob es möglich ist, einen Bezugsmonat während der Sommerferien wieder zu arbeiten. Also würde ich vor und nach diesem Sommerferienmonat Elterngeld beantragen.
In anderen Themen und Foren habe ich bereits gelesen, dass die Bundesländer unterschiedlich entscheiden. Ich bin in Bremen als Beamter eingesetzt. Der Einstieg und das Ende des Elterngeldes soll ja wohl nicht innerhalb 6 Wochen vor und nach den Ferien liegen (gilt nicht für Geburt und das Ende der maximalen Bezugszeit von 14 Monaten). Aber wie ist es eben mit einer Unterbrechung (bzw. würde dann meine Frau den August Elterngeld beantragen).Mir ist klar, dass die Behörde das nicht zahlen möchte und mir ist auch klar, dass ich in dem Monat nicht von morgens bis abends am Schreibtisch sitzen werde. Die Frage ist eben nur, ob dies rechtlich möglich wäre?
Da ich in der Elternzeit eine Fortbildung machen will (DaF), kann ich die Arbeit in dem Monat neben der üblichen Unterrichtsplanung und Vorbereitung weiter begründen.
Wer hat in diesem Bereich Erfahrungen gesammelt?
Werbung