Bei uns soll jetzt die Einführung einer Silbenfibel diskutiert werden. Nicht jeder will damit arbeiten. Ich kenne mehrere Schulen, an denen mit verschiedenen Fibeln gearbeitet wird. Nur die rechtliche Grundlage dazu finde ich nicht.
ich bin Grundschullehrerin in Niedersachsen. Ich habe hier in alten Beiträgen gelesen, dass an ein und derselben Schule verschiedene Fibeln zum Einsatz kommen. Dazu müsste es dann ja im Zeitalter der Lehrmittelausleihe eine rechtliche Grundlage geben. Im Schulgesetz habe ich nichts dazu gefunden. Wisst ihr, wo so etwas schriftlich festgehalten ist?
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