Ein Ausschluss von einer eintägigen Veranstaltung ist ohne Konferenzbeschluss zulässig.
In NRW ist es egal ob ein- oder mehrtägig. Ist in beiden Fällen eine Ordnungsmaßnahme und damit durch die Schulleitung auszusprechen.
Um vernünftig hier weiterzuhelfen, wäre eine Angabe des Bundeslandes wichtig.
Für NRW wäre, sofern hier keine Ordnungsmaßnahme durch die SL erfolgt ist, der Ausschluss sowieso rechtswidrig gewesen.