Nichts desto trotz haben wir eine Fülle von Kindern an der Schule, die bei Diagnose einen Förderschwerpunkt bekämen.
Und warum leitet ihr dann kein AOSF-Verfahren ein?
Nichts desto trotz haben wir eine Fülle von Kindern an der Schule, die bei Diagnose einen Förderschwerpunkt bekämen.
Und warum leitet ihr dann kein AOSF-Verfahren ein?
Schulbegleiterin Impulse setzt, damit das Mädchen überhaut mitmacht
Absolut in Ordnung. Unabhängig davon sollten die Klassenarbeiten / Lernzielkontrollen auch differenziert sein und/oder zusätzliche Hilfen zur Verfügung stehen.
Also die Frage ist ja erst mal legitim.
Das ist richtig. Man könnte auch die Fragen stellen, weshalb Fachleiter in NRW im Primar- und S1-Lehramt weiter mit A12 besoldet während, hingegen bei S2-Lehramt das eine A15-Stelle ist
Nö, absurd dürfen sie nicht sein.
Top, muss mal schauen ob Brandenburg als Partnerland von NRW ähnliches irgendwo zu stehen hat
Jupp: §67 BbgSchulG
Ich vermute aber eher, dass es dir um "pädagogische Freiheit" geht, die es in den meisten Bundesländern schlicht nicht gibt. Passender ist der Begriff "pädagogische Verantwortung", die letztlich immer wieder einen Rückgriff auf die rahmenden schulrechtlichen Regelungen nimmt. Dazu können durchaus auch (dann für alle verbindlichen!) Absprachen und Festlegungen innerhalb einer Fachschaft gehören.
In NRW gibt es den, in der ADO
§ 5
Pädagogische Freiheit und Verantwortung
(1) Es gehört zum Beruf der Lehrerinnen und Lehrer, in eigener Verantwortung und pädagogischer Freiheit die Schülerinnen und Schüler zu erziehen, zu unterrichten, zu beraten, zu beurteilen, zu beaufsichtigen und zu betreuen. Dabei ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule nach Verfassung (BASS 0-2) und Schulgesetz NRW zu beachten.
(2) Lehrerinnen und Lehrer sind an Vorgaben gebunden, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Lehrpläne sowie durch Konferenzbeschlüsse und Anordnungen der Schulaufsicht gesetzt sind. Konferenzbeschlüsse dürfen die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung nicht unzumutbar einschränken.
(3) Schulleiterinnen und Schulleiter dürfen in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer nur im Rahmen ihrer Befugnisse (§§ 20 ff.) im Einzelfall eingreifen.
In NRW muss man das EFV machen.
Und während der Ausbildung hast du nicht nur sieben Stunden Unterricht.
Bist du dir da sicher? Es geht um > 15jährige, die teils Anfahrtswege von mehr als einer Stunde mit dem ÖV an die Schule haben. Aus einem Klassenlager schicken wir übrigens auch niemanden ohne Rücksprache mit den Eltern nach Hause. An einem Klassentag durchaus. Ein mögliches Szenarium ist z. B. dass jemandem unterwegs beim Laufen auffällt, oh, die Schuhe sind zu klein, damit läuft sich's aber gar nicht gut. Wenn die Schuhe für einen Wandertag gänzlich ungeeignet sind, bin ich sogar verpflichtet, die Person noch am Bahnhof wieder heimzuschicken.
Für NRW bin ich mir da 100% sicher.
Unser Stundenplaner ist übrigens Mathematiker, der Konrektor, der die Sonderschienen legt ist Physiker. Man sollte das Planen, insbesondere an grossen Schulen, einfach auch Leuten überlassen, die gut mit Zahlen sind.
Ich bin hier tatsächlich sehr gut drin, aber eine null in Mathe. Man braucht eher gesunden Menschenverstand und logisches Verständnis
Dürfte man rein theoretisch die Teilnahme an der Fahrt von einer solchen Unterschrift abhängig machen?
Nein, sofern es eine Pflichtfahrt ist.
Mein konkreter Anlass ist aber tatsächlich eine angeblich freiwillige Fahrt (?), das weiß ich nicht so genau.
Das ist aber schon entscheidend, ob es eine Angebotsfahrt oder nicht ist. Das sollte ja dem Fahrtenkonzept entnommen werden können.
Unabhängig davon bin ich mir sowieso unsicher, ob diese Kleingruppenunterschriftsregelung überhaupt irgendeinen Sinn hat. Die Aufsichtspflicht besteht ja weiterhin. Ein permanentes im-Auge-haben ist ja im Rahmen dieser sowieso nicht nötig.
Hat sich die Regelung geändert?
Gilt ja nicht für jede*n aber ICH zum Beispiel hätte mich sofort nach Ende der Probezeit auf eine Beförderungsstelle bewerben dürfen. Die Leute soll es ja geben.
Ich war auch einer derjenigen, der eine entsprechend gute Bewertung erhalten (und sich auch erfolgreich innerhalb eines Jahres nach Ende der Probezeit auf eine entsprechende Stelle beworben hat), aber die ist ja nicht der Regelfall. Im Normalfall braucht man für eine normale Beförderungsstelle 1 Jahr nach Ende der Probezeit.
Ich habe auch Kontakt zu einem Gymnasium, das daran interessiert ist.
Laut einem anderen Beitrag von dir warst du im Frühjahr noch kein Lebenszeitbeamter, daher kannst du dich aktuell noch gar nicht auf die Stelle bewerben, das geht erst ein Jahr nach Ende der Probezeit.
Besonders bei Dienstbesprechungen. Diese gibt es offiziell noch nicht mal.
Zu Hessen kann ich nichts sagen, in NRW gibt es die sehr wohl. § 23 Abs. 5 ADO
Weil? Welchen Nutzen hat es denn, wenn man anwesend ist? Besonders bei Dienstbesprechungen. Diese gibt es offiziell noch nicht mal.
Ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit, was bei digitalen Settings nicht immer gegeben ist. Von der technischen Ausstattung und Vorbereitung gar nicht zu reden.
Unabhängig davon: Übrigens ändert das gar nichts daran, dass viele Lehrkräfte sich dann genauso über eine VideoDB beschweren würden, weil es ja deren "freier Tag" sei
Sehe ich anders.
Bei uns ist jede Kollegin und jeder Kollege in 2-3 Fachkonferenzen und 75% haben eine FaKo-Leitung.
ist in Grundschulen in NRW aber durchaus eher unüblich => § 70 SchulG. Machen dann halt alle zusammen als Lehrerkonferenz
Eine Vollzeitstelle lässt sich locker an 4 Tagen unterbringen. Zumindest, wenn man 10 Stunden pro Tag verplanen kann
Das kann man, das Problem ist aber häufig ,dass der unterrichtsfreie (!) Tag dann wie ein freier Tag gesehen wird und bei jeder nötigen Dienstbesprechung o.ä. direkt auf den freien Tag gepocht wird. Oder direkt für Elterngespräche Unterrichtsausfall gefordert wird etc pp
Unsere Tochter ist jetzt problemlos eingeschult worden und geht auch problemlos zur Schule. Wüsste nicht, weshalb wir hätten EZ nehmen sollen.
Der Personalrat ist sehr eng mit der Schulleitung.
Hast du dich jetzt an den Pr gewendet oder nicht?
In NRW gibt es nur diesen Studiengang, also nicht "Lehramt an Gymnasien" und "Lehramt an Gesamtschulen" getrennt.
Mein Referendariat habe ich am Gymnasium absolviert, danach aber leider drei Jahre keine Planstelle erhalten. Dann habe ich mich an Gesamtschulen beworben und konnte mir die Stelle aussuchen (habe von allen Gesamtschulen nach den Bewerbungsgesprächen ein Einstellungsangebot erhalten).
Genau, ich weiß. Ich bin in NRW.
Mir ist nicht ganz klar, warum du dich über die Schulform Gesamtschule beschwerst bzw. damit nicht zufrieden bist, aber damals das Lehramt dafür studiert hast. Hättest du das nicht gewollt, hättest du es gar nicht studieren dürfen.
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