Beiträge von Karl-Dieter

    und der Lehrkraft nicht unentgeltlich leihweise zur Verfügung gestellt werden können.



    Wo steht das genau?



    /edit:


    hast Recht. Hab in das Originalurteil geguckt:


    Zitat

    Kommt der Schulträger seiner Bereitstellungspflicht nicht nach, darf der Beamte in aller Regel nicht ohne Weiteres zur Selbsthilfe greifen und eine Ersatzbeschaffung vornehmen.


    http://openjur.de/u/620149.html



    Hm. Trotzdem unbefriedigend. Und wenn die Schule sagt "Haben wir nicht?". Ich frag noch mal beim VBE nach.

    In der Regel ist das für den heutigen Lehrer doch eh kein Problem: denn meist hat man eh schon bei fast jedem Verlag einmal online bestellt und die haben die eigenen Daten. Da kann ich beruhigt an den Gewinnspielen teilnehmen, denn doppelt schicken die mir dann deswegen nicht die Kataloge zu.
    Ich stöbere vorher durch: Internetseiten, Kataloge und dann die Sachen, die ich mir eh mal anschauen wollte. Ordentlicher Messeplan dazu, schon kann man Ideen finden.
    Vorteile sind, dass man viele Dinge unmittelbar vergleichen kann und nicht erst zwischen zig Schulbuchzentren hin- und herfahren muss. Gleichzeitig ist das ganze "Nebenmaterial" besser präsentiert, so dass man weniger stöbern dafür eher drüberschauen kann.
    Klar es ist gerammelt, klar stören die Rollkoffer, aber als Ref mit vier Taschen fünf Stunden über die Messe laufen sind echt "tödlich" für die Arme ;)


    Schön sind auch die "Nebensachen" wie Stempel, Bastelmaterial etc., was von anderen Anbietern kommt und so sonst nicht bemerkt.


    Wenn Klett o.ä. meine Adresse hat, soll das auch nicht mein Problem sein. Wobei die auch gerne die Adresse weitergeben, weshalb ich empfehlen würde, jedem Schulbuchverlag die Nutzung und Weitergabe der Daten zu untersagen.


    Es gibt aber auch zig andere Anbieter, wo man dann eben schnell in irgendwelchen Adresshändlerkarteien landet. Alleine dadurch, dass die wissen, dass man irgendwie Lehrer ist/wird, sagt schon einiges über die finanzielle Situation aus, wodurch man noch attraktiver wird.


    Nein, das ist so nicht korrekt. Ja, fairerweise muss man sagen, dass Beamte es "besser" haben. Aber: Du hast nicht die gleichen Pflichten wie ein Beamter. Allerdings hast du auch nicht die gleichen Rechte wie ein Beamter.



    Ansonsten: Dass es bei euch in der Nähe keine Planstellen gab, wage ich, ganz ehrlich, zu bezweifeln. Ich vermute eher, dass du dich an deiner Ausbildungsschule wohl gefühlt hast und dann gedacht hast "bald kommt ja die Planstelle, wozu woanders bewerben?"

    Beim Vorstellungsgespräch solltest du das schon erwähnen.
    Wie soll denn sonst dein Einsatz geplant werden?

    Eben da würde ich das nicht erwähnen. Stelle annehmen - dann Teilzeit beantragen.


    Wenn du das schon im Vorstellungsgespräch sagst, fliegt man eh raus.


    Ansonsten bin ich der Meinung, wer als junger Mensch nicht in der Lage ist kurze Zeit etwas Stress zu verarbeiten hat den falschen Beruf gewählt.

    Das verstehe ich jetzt nicht - Unterrichten ist dir bereits nach einem Jahr zu eintönig

    Er schrieb "das REINE Unterrichten WÄRE mir bis 67 zu eintönig".



    Das ist ein Unterschied.



    ---


    Zur Frage: Kurz nach Ablauf der Probezeit eine Beförderungsstelle, theoretisch ist das zwar möglich, in der Praxis wird es aber wohl eher nicht gehen.

    Hallo,


    ich fange zum 1.2. in NRW meinen Dienst an (als beamteter Lehrer). Von meiner KK (Continentale) habe ich einen Vorschlag für eine Krankenzusatzversicherung bekommen. Insgesamt 193 EUR, was für mich okay ist, allerdings überlege ich bei folgenden Optionen, ob sie überhaupt sinnvoll sind



    SP1Z-B (stationärer Beihilfetarif (Mehrkosten Ein-Bett-Zimmer) 6,28 EUR
    SP2-B/50 stationäre Zusatzversicherung (Zwei-Bett-Zimmer mit Privatarzt) 18,48 EUR




    Das sind mal knapp 25 Euro im Monat, für die ich persönlich momentan keinen Sinn sehe. Ein Ein-Bett-Zimmer ist mir nicht so wichtig, abgesehen davon habe ich häufig gehört, dass wenn die Ein-Bett-Zimmer belegt sind, man eh in einem Zweibett-Zimmer untergebracht sind.


    Der Privatarzt bzw. Chefarztbehandlung (vermute ich) ist mir persönlich auch nicht so wichtig, der Chefarzt/Privatarzt behandelt ja nicht zwangsläufig besser.


    Wenn ich die jetzt rausstreiche, gibt es da irgendwelche Nachteile bzw. irgendwas, was ich auf die Schnelle nicht beachtet habe?


    Danke

    Meine Meinung:


    Solange gefühlt nur 20% aller angestellten Lehrer in irgendeiner Gewerkschaft sind, wird sich da auch nicht großartig was ändern. Das beste Beispiel ist eine Bekannte von mir, Grundschullehrerin, war angestellt, auch in einer Gewerkschaft. Aufruf zum Streik:


    "Ne, ich streike nicht mit, dann weiß meine Schule ja nicht, wohin mit den Kindern"

    Schriftlich geben lassen, aufgrund dessen dann Fahrtkosten beantragen. Mal schauen, wie lange er das noch durchzieht oder ihm von oben einer auf die Finger klopft.



    Ich muss allerdings fairerweise gestehen, dass ich nicht sicher bin, ob Beamte diese Anweisung dann auch verweigern dürfen oder man sie machen muss, aber sich dann beschweren kann.


    Bei der Bundeswehr war das so, dass man dienstliche Befehle ausführen musste, außer sie hatten eine Straftat zur Folge, dann musste man den Befehl verweigern. Private "Befehle" (Waschen Sie mein Auto) konnte man machen, musste man aber nicht.


    Aber wenn mir z.B. ein Vorgesetzter befahl mit dem Kfz in eine Einbahnstraße zu fahren, musste ich das ausführen (da keine Straftat sondern nur OWi)

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