Beiträge von Karl-Dieter

    Nein, es gibt im deutschen Notwehrrecht keine Verhältnismäßigkeit, Ausnahmen besteht nur bei extremen Missverhältnis, z.B. der Opa der auf Kirschbaumdiebe schießt.



    Zitat

    § 32 StGB
    Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Das ist das einzig relevante.


    Das geht häufig nicht mal vor Gericht:


    - http://www.express.de/koeln/no…ber--17-,2856,637036.html


    - http://www.derwesten.de/staedt…geoeffnet-id10205309.html


    Aus letzterem Link:


    Zitat

    Moers. Nach dem Überfall vor zwei Wochen, bei dem ein Täter in Repelen erschossen wurde, ist die Staatsanwaltschaft mit Informationen noch sehr zurückhaltend.

    Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft zwar, aber das wird immer gemacht. Sieht nicht so aus, als wenn das vor Gericht geht.


    Noch ein extremeres Beispiel:


    Zitat

    Ein 81-Jähriger hatte bei einem Überfall zur Waffe gegriffen, hinter den Tätern hergeschossen und einen 16-Jährigen (Anmerkung: mit einem Schuss in den Rücken) getötet. Das Landgericht Stade verurteilte den 81-Jährigen wegen Totschlags zu neun Monaten auf Bewährung, obwohl nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatten.

    (Ebd.) Und hier hat es Ewig gedauert, bis das Verfahren eröffnet wurde. Hier bezog sich der Notwehrfall auf ein Portemonnaie mit Geld, wo nachher fraglich war, ob das überhaupt existierte, deswegen gab es letztendlich die 9 Monate auf Bewährung. Auch muss man hier sagen, ist die Entscheidung des Richters sehr fraglich.



    Hells Angel erschießt Polizisten, Freispruch durch BHG:


    Zitat

    Danach muss der gezielte Einsatz einer lebensgefährlichen Waffe zwar grundsätzlich stets zunächst angedroht werden. Gegebenenfalls ist auch ein Warnschuss abzufeuern. Ein rechtswidrig Angegriffener muss aber „nicht das Risiko des Fehlschlags einer Verteidigungshandlung eingehen“. Wenn (weitere) Warnungen in der konkreten „Kampflage“ keinen Erfolg versprechen oder die Gefahr für das angegriffene Rechtsgut sogar vergrößern, darf demnach auch eine lebensgefährliche Waffe „unmittelbar eingesetzt“ werden.


    http://www.faz.net/aktuell/pol…ose-notwehr-11521914.html




    Eine Abwägung der Rechtsgüter gibt es ausschließlich bei Notstand, ich darf, falls z.B. eine Person verletzt ist, straffrei das Fenster eines Autos einschlagen, um dort an den Verbandkasten zu kommen.


    Zivilrechtliche Ansprüche des Angreifers gegen den Notwehrausübenden sind hierdurch ausgeschlossen: http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

    Hm, wenn ICH Erfahrung mit Waffen hätte, würde ich das an dieser Stelle auch nicht breittreten... ;) Sehe auch nicht ganz, warum das relevant sein soll.


    Was ist daran schlimm? Ich besitze Waffen, ich schieße mit Waffen und ich habe sehr viel Erfahrung mit Waffen. Ich weiß auch, wie man ein Haus mit Handgranate und Sturmgewehr räumt (in Zusammenarbeit mit anderen). Na, und?



    Das ist Unsinn. Setz dich mal mit dem Nothilfe-§ auseinander. Wenn ich der Meinung bin, dass ich die Situation ohne Hilfsmittel unter Kontrolle kriege, dann brauche ich auch keine zu benutzen. Besser gesagt, ich darf sogar keine benutzen. Nennt sich Verhältnismäßigkeit der Mittel.



    Eigentlich ist bei Notwehr und Nothilfe keine Verhältnismäßigkeit der Mittel notwendig bzw. ist nicht erforderlich. Weil mit der Begründung könnte sich z.B. eine Frau, die gerade vergewaltigt wird, nicht letal wehren dürfen. Und das ist ja wohl Humbug. Daher steht das auch aus guten Grund nicht im Notwehr-§.

    Die (älteren) Lehrer/innen, die nicht verstehen (wollen), dass das Praktikum (auch) dazu gedacht ist, Neues und sich selbst auszuprobieren und erste (fach-)didaktische Erfahrungen zu sammeln, sondern einen dazu zwingen wollen, eine Stunde genau und ausschließlich so zu halten, wie sie es selbst machen würden.


    Ist, ganz im Ernst, allerdings auch häufig nicht verkehrt, da es einfach darum geht, dass der Praktikant die Stunde übersteht. Und dafür ist eine Einstieg, Text lesen, Aufgabe 1.2, Ergebnisse an Tafel zusammentragen-Stunde ideal geeignet.


    ...sitzen auf fremden stühlen: macht man nicht. taktgefühl und so. das ist deren arbeitsplatz, auf dem du da sitzt.


    Grundsätzlich richtig. Da man sich aber auch ungerne irgendwo auf den Boden setzt oder zu den Schülern auf dem Schulhof, sollten generell irgendwelche Sitzmöglichkeiten für Gäste vorhanden sein.


    Warum? Derartige Diskussionen sind beispielsweise belegt von einem Krematoriumsofenbauer aus Erfurt (den Namen erinnere ich momentan nicht).



    Topf & Söhne haben die Krematorien aufgebaut, die beteiligen sich nicht an der Holocaustleugnung. In Erfurt gibt es dazu auch eine Dauerausstellung / Gedenkstätte.

    Das erhöht aber auch die Verfügbarkeit von Waffen im Alltagsbereich der Schüler und macht School-Shootings wieder wahrscheinlicher.


    Naja, das ist eine etwas kühne Vermutung. Bei der richtigen Trageweise und einer kleinen Waffe ist das nicht so einfach möglich. Irgendwie Forderungen Lehrpersonal mit Waffen auszustatten ist aber dennoch Aktionismus. School-Shootings sind tragisch, erschreckend und schlimm, sind aber, so blöd das auch klingt, statistisches Grundrauschen im Zusammenhang mit Tötungsdelikten.

    die Sprache entwickelt sich, veraltet an manchen Stellen, so ist es auch mit "vonnöten". Viele Wörter werden einfach ersetzt oder verschwinden komplett. Mich erschreckt aber eher die moderne Sprache junger Leute. Die ist ja schrecklich, bietet aber genug Stoff für wissenschaftliche Untersuchungen ;)


    Jugendsprache ist schon etliche Male untersucht worden, ganz grob gesagt: Sie wird benutzt um sich von Älteren abzugrenzen, ab einem gewissen Alter wird sie abgelegt um sich von den Jüngeren abzugrenzen.

    Und - ist das nix!?


    Man könnte auch anlasslose Hausdurchsuchungen bei allen Bürgern einführen, das würde vielleicht auch einige verwahrloste Kinder und ein paar illegale Waffen aufdecken, ändert aber nichts daran, dass solche Mittel Stückchen für Stückchen die Freiheit immer weiter einschränken. Deutschland ist eh schon ein Nannystaat.


    Nur zum Vergleich: 2013 gab es 3200 Verkehrstote auf deutschen Straßen, davon sind geschätzt 2/3 auf Alkohol zurückzuführen. Komischerweise schreit keiner nach einem generellen Alkoholverbot (nicht nur fürs Autofahren). Und alle anderen Straftaten die im Zusammenhang mit Alkohol begangen werden, erwähne ich gar nicht erst.


    Maßnahmen wie Waffenkontrollen o.ä. sind purer Aktionismus, die eigentlich Baustellen liegen absolut woanders.

    Logisch, die meisten Asylbewerber werden abgelehnt, weil die Asylgründe nicht vorliegen. Das sind reine Wirtschaftsflüchtlinge. Selbst Flucht vor einem Krieg ist kein Asylgrund, sondern nur, wenn man von einer kriegsführenden Partei beispielsweise verfolgt wird (ISIS z.B., prorussische "Separatisten" würden vermutlich nicht gelten, weil die die Bevölkerung (noch) nicht verfolgen)

    Dann solltest du dir die APO §6 mal genau durchlesen.




    Das kommt natürlich jetzt darauf an, wie umfangreich die Inhaltsangabe beim Portfolio ist. Ist die Inhaltsangabe eh nur 10-20% vom Portfolio, wird es schwierig die ganze Arbeit mit ungenügend zu bewerten. Am unangenehmsten ist meiner Meinung nach die Aufgabe, den Leistungsnachweis zu wiederholen.

    Ist an den Unis nicht anders. Meiner Erfahrung nach sind bestimmt 50% aller Hausarbeiten irgendwie zusammenkopiert und zusammengepfuscht. Ich muss dazu sagen, dass gerade Lehramtsstudenten da häufig nicht den größten professionellen Ehrgeiz haben.

    Schon an Personalrat oder Lehrerrat gewandt? Gewerkschaftsmitglied?



    Da dein Tenor darauf hindeutet, dass du anscheinend eh keine Lust hast da irgendwas versuchen an dieser Situation zu ändern und den einfachsten (aber finanziell unattraktivsten) Weg gehen willst: Kündige und arbeite für ein deutlich geringeres Sümmchen an irgendeiner Privatschule.

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