Die grundsätzliche Frage ist doch, ob ein Kolloquium überhaupt rechtlich möglich ist. Und selbst wenn dieses schlecht ausfällt, ist immer noch nicht nachweisbar, dass er es tatsächlich nicht selber verfasst hat.
Wenn deine Freundin keine Nachweise (Internetquellen, Bücher usw.) dafür hat, dass er plagiiert hat, muss die Arbeit so gewertet werden, als wenn er sie selber geschrieben hätte.
Das ist doch nicht anders als an der Uni, wer einen Ghostwriter seine Arbeit schreiben lässt (und wenn dieser seine Arbeit gut macht) hat die Uni keine Chance einem das Gegenteil zu beweisen.
Ärgerlich, aber ist halt so. Und irgendwelche Drohkulissen aufbauen halte ich auch für sehr fragwürdig.