Warum?
Vermutlich weil sonst die Diskussion anfängt mit „Ich trinke nur eine Tasse im Monat, warum muss ich so oft wie jemand der fünf am Tag trinkt „
Warum?
Vermutlich weil sonst die Diskussion anfängt mit „Ich trinke nur eine Tasse im Monat, warum muss ich so oft wie jemand der fünf am Tag trinkt „
weil mich die Erkenntnis, dass ich im Studium wenig bis gar nichts für den Lehreralltag lerne, sehr verunsichert hat.
Im Studium lernt man jede Menge, nämlich Fachwissen, was wichtig ist.
wöchentliches Methoden- und Arbeitsblattfeuerwerk
Irgendwie ist das negativ konnotiert, wieso?
Besonders macht mir zu schaffen, dass ich viele Bereiche der Grammatik selbst noch nicht verinnerlicht habe
Warst du selber im Ausland, 6-12 Monate?
schaffe es z.B. nicht immer alle SuS hinsichtlich der Mitarbeit im Blick zu haben.
Glaub das hat keiner.
Was machst Du konkret in der Stunde, um der ganzen Klasse zu zeigen wer der Chef ist, wenn ein Schüler sich total verweigert?
"Wir besprechen das nach der Stunde" und dann geht es weiter im Unterricht.
Und was machst Du, wenn der Schüler dann die Herausgabe verweigert?
Wirfst Du dann den Schüler aus dem Unterricht? Was, wenn er sich weigert zu gehen?
Dann sind weitere schulische Sanktionen möglich ( z.B. Ordnungsmaßnahmen). Man kann natürlich auch den Machtkampf im Unterricht eingehen, oder man verlagert es einfach auf einen anderen Zeitpunkt.
Damit meine ich jetzt nicht explizit dich, aber dieser Thread ist ein schönes Beispiel dafür, wie (meiner Meinung nach) teilweise wenig ausgeprägt die pädagogischen Fähigkeiten an Schulformen sind, die abschulen können.
ich sei wohl nur die Vertretung. Aktuell werden im Seiteneinstieg die Lehrer befristet auf zwei Jahre und ich bin wohl die Vertretung für jemanden der in EZ ist.
Das ist tatsächlich auch üblich so, je nach Bundesland. Normalerweise sollte aber in deinem Vertrag stehen, wen du ersetzt.
Finde die Geschichte inzwischen etwas merkwürdig.
Nein, aber vielleicht sind in eurem Durchgang auch viele eher leistungsschwach
Angenommen ich würde um eine Dienstanweisung bitten, wie mit den einkassierten Handys zu verfahren ist. Kannst Du mir mal die Antwort formulieren, die Du mir schriftlich als Schulleiter dann gibst?
Auch du als normale Lehrkraft solltest dich daran halten, dass erzieherische Einwirkungen einem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegen, also die Wegnahme darf nur solange erfolgen, sofern sie erforderlich und angemessen ist. Länger als nach der Unterrichtsstunde ist das in der Regel nicht.
Warum du dafür eine schriftliche Dienstanweisung benötigst, ist mir schleierhaft. Auch das ist übrigens eine Unsitte bei Lehrkräften, dass alles ins Kleinklein bestimmt werden soll damit man selber ja keine Verantwortung übernimmt.
Dass du viele Sachen machst, die deiner Meinung nach nicht zu deinem Job gehören, das kann durchaus sein.
Trotzdem ist die Verwahrung von Schülerhandys bzw. die Entgegennahme dieser nicht Aufgabe des Sekretariats.
Es ist leider mittlerweile wirklich eine Unsitte geworden, dass an manchen Schulen Verwaltungskräfte, Hausmeister etc. sich immer mehr aus Aufgaben zurückziehen, während Lehrkräfte immer mehr Aufgaben vollbringen sollen.
Ich glaube du verkennst die Aufgaben des Sekretariats, das Sekretariat ist nicht dafür da, die Handys von Schülern aufbewahren zu lassen oder die in Empfang zu nehmen.
OBAS am Gymnasium kannst du faktisch knicken, da kein Bedarf.
Gesamtschulen oder BK wäre hier sinnvoller.
Warum sollte ich Handys nicht einsammeln dürfen?
Ohne Störung? Das ist eine erzieherische Einwirkung nach § 53 SchulG NRW, ohne Grund kann man die nicht durchführen.
Rein rechtlich darf ich die Handys zu Beginn der Stunde einsammeln und nach der Stunde wieder ausgeben
Nein, darfst du nicht.
Was sagen die Klassenlehrer dazu? Hast du bereits mit den Eltern gesprochen? Gab es schulische Sanktionen?
Wie sieht das schulseitige Konzept bei Unterrichtsstörungen aus?
Bin Mitglied im VBE, ja. Aber ich befürchte, dass, bevor die etwas erreichen, viel Zeit ins Land geht. Zeit, die ich nicht habe, da ich meine Planstelle am 01.11. antreten möchte.
Was erwartest du denn dann? Alle Ratschläge, die dir hier gegeben werden, konterst du mit "das dauert zu lange".
Hinweise zu konkretem Vorgehen im Widerspruchs- oder Klageverfahren eine unzulässige Rechtsberatung
Dieser Auffassung schließe ich mich überhaupt nicht an. Das ist hier auf einem derart allgemeinen Level, dass das hier noch keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls ist. Wenn man sich Dokumente schicken lässt, Briefe schreibt etc. sieht das schon wieder anders aus.
Aber der allgemeine Rat in einem Forum „das müsste eigentlich ein Verwaltungsakt sein, dem man ggf. Widersprechen kann“, ist keine unzulässige Rechtsberatung. Bzw ich würde gerne mal wissen, wie du darauf kommst, dass es das ist.
Zumal ich der Meinung bin, dass die Anfechtung bzw. Wiederholung der Prüfung bzw. die Ankündigung dessen ein Verwaltungsakt ist, wogegen man Widerspruch erheben kann. Eine bloße Info "per Mail" finde ich da auch etwas dürftig.
Personalrat, Gewerkschaft und dessen Rechtsberatung einschalten. Und zwar sofort morgen.
Meine Frage Frage lautet also, welche außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen sind für befristet angestellte Lehrkräfte in NRW verbindlich?
Alle.
, über meine vertraglichen Unterrichtsstunden hinausgehende Zeiten abzurechnen und mir vergüten zu lassen.
Das geht nicht, weil in deinem Gehalt eben nicht nur die Unterrichtsstunden abgedeckt sind, sondern, hier ist der Hinweis auf § 10 ADO NRW richtig, auch weitere Aufgaben.
Aber: Relevant ist auch § 17 ADO NRW für Teilzeitbeschäftigte.
Zitat(1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
(2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.
Besprich das also mit der Schulleitung.
Schulentwicklung nur mit deinen Lerngruppen?
. Damit Eltern teilnehmen können, müssen wir die Konferenzen ausnahmslos ab 16.00 Uhr ansetzen, blöderweise kommen in 90% der Fälle die eingeladenen Eltern nicht.
Wo steht, dass die FKs ab diesem Zeitpunkt angesetzt werden MÜSSEN?
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