Eine Mutter möchte mit mir ein Elterngespräch führen. Es wäre dann das zweite innerhalb von 3 Monaten.
Halte ich für absolut legitim.
Ich bin jetzt nicht so der Profi im schleswig-holsteinischen Lehrerrecht, aber die Dienstordnung die ich gefunden habe, besagt, dass Lehrer in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung stehen sollen.
Nach drei Monaten ein zweites Gespräch zu verweigern sehe ich daher als schwierig an. Im Übrigen halte ich, muss ich fairerweise sagen, deine Einstellung für etwas unprofessionell. Nicht wegen der Ablehnung des Gesprächs, sondern die Gründe dafür. Auch weshalb die Situation "total verfahren" sein soll, wenn du scheinbar erst ein Gespräch geführt hast (wenn du im Februar erst aus der EZ wieder kamst), ist mir schleierhaft.