Beiträge von Karl-Dieter

    Angesichts der Tatsache, dass die Stunden, die für die Entlastungen zur Verfügung stehen, sich aus der Größe des Kollegiums errechnet, ist die Aussage in ihrer Pauschalität ziemlicher Quatsch.

    Bei BK habe ich keine Ahnung, das muss ich gestehen.


    Ansonsten sind meines Erachtens nach die Leitungsstunden, egal bei welcher Schulgröße, in der Regel äußerst knapp bemessen und wenn Chef/Chefin gar keinen Unterricht mehr hat geht das höchstens zu Lasten des restlichen Teams, die dann knüppeln müssen bzw. gar keine Zeit für ihre Aufgaben haben.

    Ich habe es selber auch schon wiederholt erlebt, dass die SL durch Ermäßigungsstunden das tatsächliche Deputat auf null gedrückt hat. Was regelmäßig für viel größeren Verdruss gesorgt hat, waren Schulleitungen, die aufgrund mangelnden Wissens über Rechtsgrundlagen, Desinteresse und/oder Übermotivation die Kollegen in t.T. extreme Mehrarbeit getrieben haben.

    Wenn das ganze Schulleitungsteam vollständig ist, ist eine Reduktion des Unterrichts auf 0 eigentlich nur durch Pfusch zu erreichen (Ausnahme: Altersermäßigung, Schwerbehinderung etc. kombiniert).


    Zitat

    Was regelmäßig für viel größeren Verdruss gesorgt hat, waren Schulleitungen, die aufgrund mangelnden Wissens über Rechtsgrundlagen, Desinteresse und/oder Übermotivation die Kollegen in t.T. extreme Mehrarbeit getrieben haben.


    Fairerweise muss man sagen, dass auch viele Kollegen auchaufgrund mangelnden Wissens über Rechtsgrundlagen, Desinteresse und Untermotivation erst einmal durch Schulleitungen an ihre Pflichten laut ADO erinnert werden müssen und dass dann als Mehrarbeit empfinden.

    So kenne ich das von einigen Grundschulen, dass die Lehrkräfte auch mit Teilzeit jeden Tag reinkommen.

    Warum auch nicht? Pädagogisch ist es absolut begründbar, dass zB Grundschüler ihre Lehrkraft jeden Tag sehen sollen und damit wäre auch in NRW ein fehlender freier Tag absolut legitim.

    Unabhängig davon, dass manche auch keinen freien Tag wollen.

    Unsere Sekretärin kommt bei einer 50% Stelle auch jedenfalls rein

    Das ist random


    Ja, das merkt man. Hat rein gar nichts damit zu tun, dass du mir vorwirfst, ich würde Schwangeren vorwerfen, "dass sie sich mal nicht so anstellen sollen".


    Bei allen von dir verlinkten Beiträgen habe ich meine Meinung zu der jeweiligen gültigen rechtlichen Regelung kundgetan, wie ich hier Schwangeren vorwerfe "dass sie sich mal nicht so anstellen sollen" ist mir unklar. Vielleicht kannst du mir das ja noch genau erklären.


    Oder darf man deiner Meinung nach dazu erst was sagen, wenn man eine Frau ist? Oder nur wenn man Schwanger ist? Oder nur wenn man erwachsene Kinder hat?



    Ich denke, du hast dich einfach verrannt mit deiner lächerlichen Ausserung und bist jetzt zu stolz um einzugestehen, dass sie falsch war und versuchst jetzt sie irgendwie im Nachhinein an den Haaren herbeigezogen zu begründen.


    Wie gesagt, ich erwarte eine Entschuldigung von dir, gerne auch per PN, mehr werde ich zu dem Thema aber jetzt auch weiter dann nicht sagen.

    Eigentlich in jedem, habe in die Suchfunktion "Schwangerschaft" eingegeben und der erste Thread auf den ich geklickt habe:

    Nochmal, ich glaube, du kapierst es nicht. Entweder kannst du es nicht oder du willst es nicht.


    Nenne mir bitte EINEN Beitrag, wo ich so etwas angedeutet habe. Du hast eine Behauptung aufgestellt bzw. noch einen saudummen Kommentar über meine Frau gemacht, und behauptest weiter irgendwelche Sachen, die einfach nicht stimmen. Du bist in der Aufgabe deine Behauptung zu belegen und nicht irgendwelche Aussagen zu tätigen wie "Ja, jeder Beitrag". Welcher denn? Nenne mir doch bitte nur einen Beitrag.

    Du hast gesagt, dass der Frauenarzt kein BV ausstellen darf und ich unterstütze deine Aussage. In BaWü macht es zumindest das Regierungspräsidium. Allerdings vermutlich nur, wenn man an staatlichen Schulen beschäftigt ist.

    Genau, das habe ich ja auch gesagt. Das bezog sich, wie auch aus dem Kommentar zu entnehmen ist, auf die Arbeitsbedingungen. Da ist der AG für zuständig. Individuelles BV kann jeder Arzt.

    Weshalb ich hier „übergriffig“ bin Satsuma oder warum meine Frau „blau macht“ Quittengelee ist mir unklar.


    Aber es ist ja auch bezeichnend, dass beide sich nicht mehr gemeldet haben. Eine Entschuldigung, auch per PN, wäre wünschenswert.

    Ich will aber nicht leugnen, dass sich seit Corona die Sitten einfach geändert haben - ich hab ebenfalls seit März 2020 keine Frau mehr bis zum Mutterschutz arbeiten sehen.

    Gibt es aber. Meine Frau hat während ihrer Schwangerschaft bis Ende 2020 noch gearbeitet bis zwei Wochen vorm Mutterschutz, weil die Regeln in NRW da sehr unterschiedlich waren (nein, freiwillig nein, ja, nein) und aktuell auch zwei Kolleginnen von mir bis zum Mutterschutz

    Und könnte es sein, dass eure SL die Gefährdungsbeurteilung einfach so erstellt, dass alle Schwangeren automatisch im BV sind? Dann kann nämlich die Vertretung zuverlässig sofort ausgeschrieben werden.

    Für NRW gilt das nicht, da gibt es V-Stellen erst ab Elternzeit und selbst wenn früher, wäre der Tausch höchst unattraktiv, da man aktuell für eine voll ausgebildete erfahrene Lehrkraft in der Regel dann nur irgendeinen Studenten kriegt.

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