5 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden.
Beiträge von Karl-Dieter
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... aber prinzipiell glaube ich nicht erlaubt bei LK (zumindest in meiner BezReg in NRW), aber wer nicht fragt, bekommt auch keine Antwort.
Dienstbesprechungen sind nicht teilbar. Bei Konferenzen „in der Regel nicht“ Abweichungen können ja durch ein Teilzeitkonzept begründet sein.
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Ja,super! Ich komme dann zu dir an die Schule!!
Bis dahin ist die Lehrerkonferenz bei uns auch eine nicht teilbare Aufgabe.
Kollegen mit kleinen Kindern dürfen aber um 16.00 gehen... laut Teizeitkonzept
Ihr habt ein Teilzeitkonzept, dann ist das doch in Ordnung. Das wird ja die LK beschlossen haben. Wenn ihr damit nicht zufrieden seid, müsst ihr das entsprechend ändern.
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Vor allem 5-6 SuS sprängen quasi dauerhaft meinen Unterricht.
Gibt es hier ein schulisches Maßnahmenkonzept?
Wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen, wäre es so langsam Zeit für Ordnungsmaßnahmen.
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Wieviel km sind das dann jetzt bei der Threaderstellerin?
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Ja.
Außer:
9 Mehrarbeit durch schwerbehinderte Lehrer
Bei schwerbehinderten Lehrern, deren Pflichtstunden über die generelle Pflichtstundenermäßigung hinaus zusätzlich ermäßigt worden sind, ist von der Anordnung bzw. Genehmigung von Mehrarbeit abzusehen (Abschnitt II Nr. 4.4.4 des Runderlasses vom 31.05.1989 - BASS 21-06 Nr. 1).
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Verständlich, in anderen Berufen kann man jetzt mit dem Laptop in Bali am Strand sitzen, wenn man das möchte
Auch das ist nicht so richtig, man muss schon in der Lage sein, jederzeit zur Arbeit kommen zu können, weil nämlich in faktisch allen Arbeitsverträgen geregelt ist, dass die Anwesenheit beim Arbeitsplatz bei dienstlichen Erfordernissen angeordnet werden kann. Und das kann nämlich schnell passieren, ist beispielsweise der Betreuer vom Azubi krank, wird halt gesagt, morgen bist du auf der Arbeit und betreust den Azubi. Und das ist jetzt auch kein an den Haaren herbeigezogenes Beispiel.
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Der Nachweis lässt sich aber nicht nur durch "auf frische Tat ertappt" führen.
Sofern die Person nicht gerade ihren Spickzettel o.ä. darin liegen lässt, in der Regel schon.
Hier steht auch eine Menge dazu drin:
https://www.wingenverlag.de/in…rie=&main_kat=&start=&nr=
Gilt jetzt "nur" für die Sekundarstufe I, aber die Ausführungen zu Täuschungsversuchen sind da schon sehr interessant und gelten meiner Meinung nach nicht nur für die S1
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n solchen Fällen kann man als Lehrer schon den Verdacht äußern und zum Beispiel nachschreiben lassen (dann können sie ja zeigen, dass sie es können).
Das ist in NRW nur auf Verdacht nicht erlaubt.
Die Täuschung muss schon nachgewiesen sein.
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Eine Schulleitung muß nicht besonders gut unterrichten können.
Das sehe ich anders, da sie auch Unterricht beurteilt, sollten hier schon entsprechende Fähigkeiten und Wissen vorhanden sein.
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In NRW geht das nur in folgenden Fächern: Englisch, Kunst, Musik und Sport
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Okay, Danke!
Aber, wenn ich diese Woche durch Vertretungen 2 Stunden Mehrarbeit mache, dann kann sie nicht mit der nächsten Woche verrechnet werden, in der ich weniger Stunde durch Praktika habe?
In NRW bei Teilzeit nicht, allerdings können die die fehlenden Stunden natürlich irgendwo vor- oder hinter deinen regulären Unterricht dran gelegt werden in dieser Woche. Ist die Frage ob man das will und nicht eher sagt, ich habe meinen verlässlichen Plan und gleiche das dafür über den Monat aus
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An meiner Schule wird das sogar von der Schulleitung so angeordnet, dass unentschuldigte Fehlstunden mit 0 Punkten zu bewerten sind.
Halte ich für übergriffig und rechtswidrig.
Dazu gibt es auch das Problem, dass manche Eltern es einfach nicht hinbekommen Stunden zu entschuldigen, obwohl die Schüler tatsächlich krank waren.
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Die erste angefragte versicherung muss meines Wissens nach die Öffnungsaktion dann anbieten, die anderen nicht. Deswegen nicht wild Anfragen stellen.
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Dein Link funktioniert nur ohne das "u" am Ende !
Das finde ich jetzt wirklich merkwürdig. Kann denn eine einzelne Bezirksregierung in NRW die bundeslandweit geltende Regelung einfach so "aushebeln"?
Wird ja nur spezifiziert und nicht ausgehebelt. In den andern BR gibt es vermutlich auch entsprechende Runderlasse
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Gilt in ganz NRW nicht dies hier: "Schulversäumnisse aus Krankheitsgründen sind von den Eltern schriftlich zu entschuldigen. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen." (BASS 2024/2025 - 12-52 Nr. 1 Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen) ?
1. Satz, Seite 8
https://www.bezreg-muenster.de…uegung-vom-30_08_2022.pdf
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Bei häufigem, unentschuldigtem Fehlen ist eine Attestpflicht angebracht. Das ist doch an so ziemlich allen Schulen Tagesgeschäft.
Ist in NRW, zumindest in der BR Münster, bei unentschuldigten fehlen nicht möglich.
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Auf dem Gymnasium faktisch keine Chance, Gesamtschule ist es schon realistisch, wenn du auch zu fachfremden Einsatz bereit bist. Bei vielen Gesamtschulen gibt es kaum bis gar keine Bewerber auf S2-Stellen
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Aber was ist dann mit A13 im 1. Beförderungsamt? Ein Z oder A14 ??
Bin mir relativ sicher, dass es kein A14 wird, weil das das ganze Gehaltsgefüge im Sek1- und Primarbereich verändern würde.
Konrektoren an Grundschulen sind derzeit A13, Rektoren A14. Die müsste man dann auch entsprechend anheben etc und das wird nicht passieren.
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