Ja, ich würde gern auch ein Jahr zu Hause bleiben. Aber ich bin versetzt worden und das ist quasi der Kompromiss, den ich eingehe. Die neue Schule will mich ab September.
Bezügetechnisch denke ich wirds nicht so einen großen Unterschied machen, aber das muss ich noch in Erfahrung bringen.
Dann erstmal Danke für die Antwort....das ist schon alles ganz schön kompliziert, weil bei mir ein ganz anderer Fall vorliegt als bei dir, coco77
Beiträge von Hanypsi
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Danke für die super schnelle Antwort. Aber sie leuchtet mir leider nicht ganz ein. Vor der Elternzeit und dem Bezug von Elterngeld habe ich vollzeit gearbeitet und bin verbeamtet. Und daeshalb habe ich keinen Anspruch auf Elterngeld, weil ich mehr als 75 Prozent gearbeitet habe? Das kann doch nicht sein oder?
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Hallo alle zusammen.
Ich hoffe, man kann mir hier mit meiner Frage helfen. Aber zunächst will ich meine Situation schildern:
Ich erwarte Ende Januar 2015 mein erstes Kind und werde zum neuen Schuljahr im September 2015 in TZ wieder einsteigen. Das ist bereits mit der SL abgeklärt.
Ich frage mich jetzt, wie ich den Elternzeit- und Elterngeldantrag am sinnvollsten stellen soll? Eltergeldantrag für ein Jahr, Elternzeitantrag bis Beginn der Sommerferien stellen, über die Ferien volles Gehalt beziehen und zum neuen Schuljahr TZ-Gehalt mit angerechneten Elterngeld beziehen? Von dieser Variante habe ich vor kurzem gehört und sie scheint mir nicht ganz geheuer. Welche Erfahrung habt ihr gemacht? Vielleicht wisst ihr, an wen ich mich am besten mit meiner Frage wenden kann? Die Lschb wird mir vermutlich nicht die für mich optimale Möglichkeit aufzeigen oder?
Ich danke euch schon mal für eure Antworten
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