Beiträge von zasa

    Ich notiere mir immer, wer wann welche mündliche Note bekommt (Fritz am 33. Febr. eine 4 in der Vokabelabfrage, Susi am 34. Febr. eine 3 in der Formenabfrage)


    Genau darauf bezog sich meine Frage. Ich dokumentiere natürlich auch sorgfältig einzelne Stunden. Da ich nirgendwo (auch nicht bei recht.de) finden konnte, in welcher Form das als Mindeststandard geschehen muss, gehe ich mal davon aus, dass dies meiner Gestaltungsfreiheit unterliegt. Ich interpretiere dies somit als Geschenk, dass mir da keine Eltern reinquatschen können!

    Hallo!
    Jeder kennt es, alle finden es unangenehm: Eltern machen Stress wegen der Note. Ich hab das mal gegoogelt: Im Internet konnte ich keine Fälle finden, bei denen die Eltern erfolgreich geklagt hatten. Auf jeden Fall ist es aber stets sehr kräftezehrend, sich mit unangenehmen Eltern auseinanderzusetzen. Wer hat solche Erfahrungen gesammelt? Wie gut muss ich die mündliche Mitarbeit eigentlich dokumentieren, damit ich nichts zu befürchten habe? Zu diesem Thema kursieren viele Gerüchte, aber etwas Handfestes konnte ich nicht finden.

    Mich nervt das Erstellen von Arbeitsaufträgen zunehmend. Früher war ich gerne bereit dazu. Mir ist aber zunehmend aufgefallen, dass Arbeitsaufträge nicht nur Mehrarbeit während der Krankheit bedeuten. Man erstellt ja typischerweise Aufgbaen im Sinne von Erarbeitungsphasen. Wenn ich dann nach einer Woche Krankheit - noch nicht komplett erholt - wieder unterrichte, reiht sich eine Auswertungsphase an die nächste. Ich habe dann keine Zeit mehr, mal kurz durchzuatmen. Die Vorbereitung auf die Woche nach der Krankheit ist auch deutlich intensiver, weil wie gesagt die Erarbeitungsphasen weitgehend wegfallen.


    Krank ist krank. Das ist meine Konsequenz. Das machen zunehmend mehr Kollegen bei uns, dass sie das Erstellen von Arbeitsaufträgen verweigern...

    Ich habe ja schon viele Gespräche dieser Art geführt! Noch nie wurde von der Schulleitung mein Unterricht kritisiert, wohl aber bedrängte die Schulleitung mich stets sanft, doch einfach ein paar Punkte mehr rauszurücken, des lieben Friedens willen. Mein Eindruck ist, dass die Schulleitung sich Arbeit vermeiden möchte, indem sie konsequent möglichen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg geht. Das geht natürlich zulasten der Stimmung im Kollegium, weil einige Schüler/Eltern dies spitzbekommen haben und es ausnutzen. Selbst die Mitschüler finden das ungerecht!


    Ich kann ganz entspannt in das Gespräch gehen, weil ich guten Unterricht mache, und meine Noten gut begründen kann. Trotzdem ärgert es mich, und ich werde ein Gespräch mit der Schulleitung darüber führen. Ich habe mich nun im Schulgesetz informiert. Dort steht drin, dass die Eltern lediglich ein Recht auf Auskunft und Beratung haben - nicht jedoch ein Recht auf einen Notenbasar. Insofern werde ich mich stur stellen und jegliche Verhandlungen abblocken.

    Hallo!
    Unsere Schulleitung lässt sich von den Eltern vor den Karren spannen. Es kommt des Öfteren vor, dass Eltern mit dem Lehrer über die Note ihres Kindes reden möchten. Sie fordern dann, dass bereits bei einem Erstgespräch die Schulleitung anwesend ist. Mir missfällt das gewaltig. Ich finde es auch erstaunlich, dass sich die Schulleitung dazu bereit erklärt. Muss ich an einem solchen Gespräch (Eltern, Schüler, Schulleitung, ich) teilnehmen, wenn mir das Recht verwehrt wird, zunächst ohne Schulleitung mit den Eltern zu reden?


    Aus rechtlicher Sicht konnte ich lediglich finden, dass ich zur Auskunft über die Noten und zur Beratung verpflichtet bin.


    Inhaltich geht es immer darum, dass die Eltern versuchen, die Note ihres Kindes anzuheben. Um nichts anderes geht es in der Regel. Das ist doch traurig, oder?


    Danke!

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