Beiträge von Anjali

    Schön, dass du das Rebuz anführst - das sind die Herren, die uns den Bengel zugewiesen haben, weil sie nicht wussten, wohin mit ihm.


    Die Eltern sind beide völlig überfordert und wollen ihn nicht zuhause haben, weigern sich aber auch, ihn in Therapie zu geben, weil das irgendwie ehrbeschmutzend ist.


    Die Polizei wartet nur darauf, dass sie ihn in die Finger kriegen können. Aber solange seine Opfer keine Strafanzeige stellen, sondern "nur" die Schule, passiert da leider herzlich wenig.


    Wir werden ihn jetzt ab Montag wieder genießen dürfen. Drückt mir die Daumen, dass er möglichst schnell irgendeine Sachbeschädigung o.ä. anstellt, damit wir ihn dem Rebuz zurückschicken können, ohne dass jemand ernstlich zu Schaden kommen muss.

    Danke für die Hilfe!! Ich habe jetzt mal so etwas formuliert und werde mich damit direkt morgen an die SL und den PR wenden. Im Grunde würde mir zur vorläufigen Absicherung ja eine (männliche!) Doppelbesetzung reichen.


    In der GEW bin ich Mitglied, aber bisher muss ich mich ja gegen keinen Vorwurf verteidigen. Für den Zeitpunkt, wo das notwendig wird, ist das aber ein wertvoller Hinweis.

    Muss eine solche Überlastungsanzeige dann nicht auch zur Kenntnisnahme an die Behörde? Und wie formuliert man so etwas? Sorry für die Nachfragen, aber es ist meine erste Klassenleitung und das erste Mal, dass mir so etwas passiert.

    Guten Abend,


    ich bin neu hier und komme direkt mit einem Ratgesuch :)


    Ich bin Klassenlehrerin einer 10. Klasse Hauptschule. Vor einem Jahr kam ein neuer Schüler in meine Klasse, und zwar strafversetzt von einer anderen Schule. In den folgenden Wochen schwänzte er meistens; wenn er da war, verbrachte er seine Zeit damit, jeglichen Unterricht zu blockieren, die Mädchen zu belästigen und Gewalt gegen Mitschüler auszuüben (bis hin zum Waffeneinsatz, u.a. Scheren und Gürtel). Es liegen mehrere Anzeigen gegen ihn vor, u.a. eben auch wegen Körperverletzung. Von Frauen (wie mir) lässt er sich sowieso schon mal nichts sagen und verbalisiert das auch so. Es ist mehrfach vorgekommen, dass er auch Lehrerinnen gegenüber körperlich bedrohlich aufgetreten ist. Im Sommer ist er dann wegen seiner nicht vorhandenen Leistungen auf die Werkschule gewechselt (eine Art "letzte Ausfahrt" vor "kein Schulabschluss").


    Er ist nach knapp sechs Wochen aus der Werkschule geflogen, weil die dortigen Leiter nicht mehr für die Sicherheit der anderen Schüler garantieren konnten. Die Schulbehörde sagt, damit habe ich ihn offiziell wieder in meiner Klasse. Die Schulleitung steht zwar vor mir, hat aber jetzt von der Behörde eine klare Anweisung bekommen: Ich muss ihn unterrichten, auch wenn er nach dem Dafürhalten aller Beteiligten nicht beschulbar ist und jegliche Beschulung verweigert. Die zuständigen Schulpsychologen reagieren seit einem Jahr auf jede Anfrage nur mit einem hilflosen Schulterzucken.


    Ich kann, so lange dieser Schüler anwesend ist, im Grunde keinen Unterricht durchführen. Insbesondere kann ich keinen Tafelunterricht durchführen, weil ich ihm nicht den Rücken zudrehen kann (das nutzt er gern, um andere zu verletzen). Meine Klasse hat Angst vor ihm. Eine Doppelbesetzung bekomme ich nicht, weil die Behörde dafür keine Stunden zur Verfügung stellt. Ein Schulverweis ist unwahrscheinlich, bis erneut etwas wirklich Gravierendes vorfällt, und genau das würde ich gern vermeiden. (Gleichzeitig würde ich ihn aber auch gerne lieber heute als morgen loswerden, auch wenn das total unpädagogisch etc. ist. Tatsache ist, ich bin keine Sonderpädagogin und keine Jugendpsychologin, und für den Umgang mit so derartig gestörten Problemschülern nicht ausgebildet.)


    Fragen jetzt: Wie schütze ich meine Klasse? Wie schütze ich mich? Wie würdet ihr vorgehen?

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