Na klar....
Beiträge von Schmeili
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Ach schaut mal. Das RKI liest scheinbar hier mit und beantwortet prompt das Thema Antikörper Bestimmung
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Welche und wie viele gelten denn als ausreichend?
Das kann ich dir grad nicht sagen, aber es gibt da wohl festgelegte Werte dazu (meine Schwiegereltern liessen das jetzt vor dem Boostern testen - Ergebnis: Schwiegermutter kriegt Booster, Schwiegervater kann noch warten). Die Hausärzte sollten darauf wohl Zugriff haben.
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Meine Ärztin meinte heute, wenn ich nach der Infektion schon zwei Impfungen gehabt hätte, sollte ich mir vor Januar/Februar keine Gedanken um eine weitere Impfung machen. Ich bin allerdings unsicher und überlege mich dennoch jetzt schon impfen zu lassen. Es gibt dazu eh keine Datenlage...
Du könntest auch Antikörper bestimmen lassen - vll kommt da auch raus, dass du noch ausreichend hast. Dann kannst du beruhigte abwarten.
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Nenn es bitte nicht Moderna oder Biontec.
Vielleicht passt ja der Vorname des Impfaeztes/Impfärztin.
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Ich auch @Testintervall!
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Ich glaube ich verstehe das nicht. Ihr sollt also die Schulserver benutzen, aber die könnt ihr gar nicht benutzen? Das geht doch gar nicht.
Doch, doch. Du verstehst das ganz richtig.
Und ja: natürlich geht das gar nicht!
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Wie soll man denn Unterricht vobereiten ohne etwas zu speichern?
Wir sollen die Schulserver nutzen.
AAABER:
- Unsere Schule hat kein WLAN. (ausser das was unsre 2 gigacubes uns bietenl
- Unsere Rechner sind nicht im Schulnetzwerk.
- unsere Rechner sind nichtmal zuganngsberechtigt für das Schulnetzwerk.
- Von Aussen gibt es GAR keinen Zugriff auf das Netzwerk.
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Bin grad zu faul den Leihvertrag rauszusuchen, aber von Ausnahmen stand da nix. Wobei ich gerade nicht weiß, inwieweit sich die Verträge von dienstlichen Laptops zu dienstlichen Ipads unterscheiden (ich vermute gar nicht), da wir immerhin die Wahl zwischen diesen beiden Arten hatten.
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Prust! Das ist ja verkehrte Welt. Durch zentrale Administration hat man erstmalig die Möglichkeit, die Datenschutzkonformität sicher zu stellen. Aber offensichtlich traut man sich selbst dabei nicht.
In Hessen übrigens dasselbe: Die dienstlichen leihgeräte dürfen ausschließlich (!) zur Vorbereitung des UNTERRICHTS genutzt werden. Speichern sollen wir darauf überhaupt nix....
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Es wird immer skurriler mit der hessischen Informationspolitik.
Hessen hat die 1. Warnstufe erreicht. Anders als in anderen BL ist aber noch nicht (!!) festgelegt, was dann passiert/erfolgt, d. H. Ein Stufenplan ohne Maßnahmen.
Nun schreibt auf TWITTER am 5.11. die Staatskanzlei 'Hallo, am Montag werden weitergehende Maßnahmen vorgestellt. Dabei wird es auch um Schulen gehen. Viele Grüße vom Online-Team'
Ich Fass es ehrlich gesagt nicht.. Just to know: am 4.11. Wurden gerade die offiziellen Regelungen und der neue Hygieneplan ab Montag, 8.11. Veröffentlicht...
Ich fühle mich gelinde gesagt veräppelt.
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Hm, ich bin nicht für die Schliessung der Grundschulen... Dann kann ich 4 von meinen Kids komplett vergessen...
Auf der anderen Seite ist mir derzeit deutlich unwohl dabei, mein eigenes Kind in die Grundschule zu schicken.
Unterricht mit Abstand&Maskenpflicht? (=Wechsel) Hmm, ja, wäre eine Option. Aber ganz tief in meinem Inneren= määäh, ich mag das nicht mehr! (ich weiß, das interessiert die Pandemie nicht....)
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Zum einen glaube ich nicht, dass man jemanden verpflichten kann, private Geräte dienstlich zu nutzen. Zum anderen weiß ich nicht, auf welcher Grundlage genannte Dienststelle ein Verbot der Speicherung personenbezogener Daten auf Privatgeräten außer Kraft setzen will.
Es geht lediglich um den Abruf der Emails über die Website des Landes Hessen.
Genau darum wird hier ja gerade gekämpft, dass niemand gezwungen werden kann, private Geräte einzusetzen.
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Die kann natürlich keine landesweite Regelung außer Kraft setzen.
Das verstehe ich nun nicht. Der verpflichtende Gebrauch der Nutzung Dienstliche Emailadressen auf privaten PCs ist ja nicht verboten (landesweite Regelung?).
Das Problem liegt an der Authentifizierung, da hierzu ein 2. Gerät genutzt werden müsste, zusätzlich zum Dienstgerät.
Da weigern sich aber (zurecht!) die Kollegen.
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Dieser Brief kam woher?
Von der Dienststellenleitung unseres Schulamtes....
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Ist übrigens noch immer erwünscht, also die private Nutzung.
In einem derletzten Schreiben hinsichtlich Emailadressen würde darauf verwiesen, dass ja in der heutigen Zeit auch jeder Privatgeräte zum Abruf Dienstliche Emailadressen habe.. Im dem 2seutigen Brief wurde 4 oder 5x auf private Geräte verwiesen...
Da packt man sich an dem Kopf...
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Daheim im Bett surfen oder Videos schauen. In der Küche YouTube für Rezepte usw. Dazu sind diese Geräte entwickelt worden.
Per Nutzungsvertrag verboten
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Darf ich dich in meinem nächsten Leserbrief zitieren...
(nein, mach ich nicht, aber ist schon erstaunlich, was so an "Wissen" herumwabert und was die Wirklichkeit ist)(nein, nicht überall, aber dennoch)
Ich habe diese Woche angefangen, Temperaturprotokoll mit Uhrzeit und CO2 Wert zu führen...
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Bei Lüften nach CO2 Ampel schwankte meine Raumtemperatur in den letzten Tagen (8 Grad Außentemperatur) zwischen 16 und 18.2 Grad.
Ich finde das erbärmlich...
Ich lüfte stoß/quer durch Flur, unsre Heizung funktioniert unter normalen Umständen prima. Es gibt keine gekippten Fenster...
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Vielleicht interessant für dich: Im neuen Hygieneplan 9.0 gilt jetzt auch eine Testpflicht für Kinder in Vorklassen oder Vorlaufkursen und shculischen Sprachkursen für schulpflichtige Kinder. Das würde zumindest das Risiko eingrenzen, ungetesteten Kindern gegenüber zu sitzen.
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