Hey, habe ich von Hessen was nicht mitbekommen? Die Präsenzpflicht ist nicht aufgehoben, oder?
Doch, schon seit Beginn der Pandemie, hat Hessen (zum Glück) auch nie zurückgenommen. Testen verweigern - Recht auf Distanzunterricht (also, auf zuhause bleiben, nicht auf die Unterrichtsform Distanzunterricht).
CovSchu §13, Absatz 1: Wer vom Präsenzunterricht nach Satz 1 [Nachsweis eines neg. Antigen - Tests] ausgeschlossen wird, hat das Schulgelände zu verlassen und nimmt ausschließlich am Distanzunterricht nach § 69 Abs. 6 des Hessischen Schulgesetzes teil.
(Aber tatsächlich würde ich mein Kind für die Zeit einfach krank melden - falls wer meckert, dass das nicht rechtens sei: Es ist mir egal).
Susannea : Was für ein hin und her. Guckmal, ich hatte es doch richtig im Kopf :
"...das Hessische Kultusministerium kann hiervon Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf anordnen, wenn der Test eine unzumutbare Härte darstellen würde." - Das ist der Abschnitt zu den Schnelltests.
Zum Nachlesen: https://www.rv.hessenrecht.hes…/jlr-CoronaVVHE2021aV2P13