Ja, das funktioniert tatsächlich, ich war in der Elternzeit in einem Direktvertrieb tätig und somit wurde bei meinem 2. Kind ein anderer Bemessungszeitraum zugrundegelegt, der eben auch noch einige Monate meiner vorherigen VZ-Tätigkeit einschlossen.
Bei mir war das ungeplant, tatsächlich habe ich das erst gelesen, als ich mit Kind 2 schwanger war. Mein Hirn kann aber nicht mehr alles dezidiert wiedergeben, ohne nachzulesen.
Der Bemessungszeitraum ändert sich (glaube, auf das letzte steuerlich abgerechnete Jahr oder so?!?). Auf jedenfall sind es nicht mehr die 12 Kalendermonate vor Geburt.
Ich weiß auch nicht, ob es ausreicht, sich nur mit Kleingewerbe anzumelden. Bestimmt müssen da auch Umsätze stattfinden (bei mir waren da Umsätze da, von daher weiß ich es nicht).
Bedenke aber, dass du das dann auch bei der Steuererklärung entsprechend angeben und Abrechnungen vorlegen musst. Da musste ich mich ziemlich durchkämpfen.