Beiträge von Schmeili

    Ja, bei Eduki werden immer öfter auch digitale Arbeitsmaterialien hochgeladen.

    Hessen: Weiß jemand die genaue rechtliche Handhabe, wie mit Klassenarbeiten umzugehen ist?


    Bisher ist unsere Praxis: unterschreiben lassen, bis zum Schuljahresende sammeln und dann schreddern.


    Nun sagte eine neu abgeordnete Kollegin, dass wir das nicht dürfen und die Arbeiten spätestens mit Verlassen der Schüler an diese wieder auszuhändigen sind.

    müsst ihr euch an die offizielle Stundentafel halten?

    Dann würden 1 Stunde SachUNTERRICHT ;) fehlen und 2 Stunden Kunst, 2 Stunden Religion/Ethik.

    Englisch unterrichten wir nur mit 2 Stunden, aber das liegt wohl an eurem Schulkonzept.

    im Medienzentrum erhielten wir die Rückmeldung, dass die Beebots an diesen Einschiebetaschen öfter mal hängen bleiben.

    Wir bekamen dort den Tipp Papiervoröagen zu nehmen (gekauft, gemalt, whatever) und diese mit diesen dickeren, durchsichtigen Plastiktischdecken abzudecken.

    Eigene Erfahrungen haben ich aber nicht.

    Bei uns wird es einen PopUp Store von BlueBroxx geben.

    Gibt es etwas, was man haben MUSS?

    Her mit euren Tipps!

    Hilft euch NRWlern wenig, aber Hessen ist inzwischen ein Stück weiter.


    Die Schule eröffnet ein Konto bei der Sparkasse, dieses läuft auf das Land Hessen und hat die Schule / einzelne Gruppen (bei uns eben die Klassen) als Nutzer mit berechtigtem Kontozugriff inkl. Onlinebanking. Jeder Kollege hat das Konto seiner Klasse. Bargeld wird nicht mehr eingesammelt.


    Es geht - wenn man gemeinsam (!) lange genug Stunk macht.

    (Lustigerweise gibt es einige Kollegen, die sich nun darüber beschweren, dass das aber ja umständlich sei).

    Hessen hat eine Wochenarbeitszeit, ergo gälte eigentlich die wochenweise Abrechnung, da die Mehrarbeit aber auf den Monat ausgelegt ist, kannst du hier monatsweise abrechnen.


    Eine rechtssichere Auskunft erhältst du sehr, sehr schnell über die Gewerkschaft deines Vertrauens, sogar schriftlich. Die Beiträge sind übrigens gestaffelt nach Verdienst und Teilzeit.


    Nur mit diesem Background wirst du dich (hoffentlich mit Hilfe des ÖPR) deiner SL entgegen stellen können. Wenn der ÖPR nicht helfen kann, wende dich an den Gesamtpersonalrat.


    Ich bin mir zu 100% sicher, dass das Vorgehen deiner SL rechtswidrig ist, kann dir aber auf die Schnelle keine Erlass/Gesetzestexte samt Auslegung bieten.

    Aha, ein Grundmisstrauen gegenüber Männern ist also kein Vorurteil und keine Diskriminierung? Cool.

    wieder was gelernt.

    :staun:


    Vielleicht sollte man sich ganz simple mal darauf einigen, dass weder Lehrer in Mädchenumkleiden, noch Lehrerinnen etwas in Jungenumkleiden zu suchen haben. Dann könnte man sich jegliches Grundmisstrauen und Vorurteile gegenüber den männlichen Kollegen einfach mal sparen.


    Aha, ein Grundmisstrauen gegenüber Männern ist also kein Vorurteil und keine Diskriminierung? Cool.

    wieder was gelernt.

    :staun:


    Vielleicht sollte man sich ganz simple mal darauf einigen, dass weder Lehrer in Mädchenumkleiden, noch Lehrerinnen etwas in Jungenumkleiden zu suchen haben. Dann könnte man sich jegliches Grundmisstrauen und Vorurteile gegenüber den männlichen Kollegen einfach mal sparen.

    Und was tue ich dann in der nächsten Schwimmstunde, wenn ich zB deutlich eine massive verbale und körperliche Auseinandersetzung durch die Tür höre, aber mein Klopfen und Rufen von außen nicht beachtet wird?


    Mein Hinweis auf Nicht-Konkretisierung bezog sich übrigens auf beide Geschlechter. Es steht (m.W.!) in keinem hessischen Aufsichtserlass/Verordnung was zu Lehrer/Lehrerin in Jungen/Mädchenumkleide.

    Könnte man nicht auch einfach irgendeinen Rentner von der DLRG auf Stundenbasis einstellen? :D



    Generell ist Problem aber auch eher, dass es immer weniger Schwimmbäder gibt, und der Staat das einfach hinnimmt.

    Ja, genau, "irgendein Rentner" macht das schon, vll. findet sich ja auch ein pensionierter Priester?


    Ich unterrichte ebenfalls in Hessen Schwimmen und habe (bin da eigtl recht genau) noch nie davon gehört, dass man als Lehrerin nicht in die Jungenumkleide darf. Soweit ich weiß, existiert kein Erlass/VO die diesbezüglich Einschränkungen vornimmt.

    Da diese Art der "Aufsicht" in vielen Grund- und Förderschulen praktiziert wird, gehe ich davon aus, dass sie durchaus rechtmäßig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn es sich um eine unzulässige Anweisung handeln würde, noch keine Kollegin/kein Kollege in einer Schule, wo es diese "Vorviertelstunde" bzw. einen "offenen Anfang" gibt, dagegen protestiert hätte oder dagegen angegangen wäre.

    Als Weisung der Schulleitung schon. Im Rahmen eines pädagogischen Konzepts müsste es ersr legitimiert werden, zB durch die Schulkonferenz.

    Bayrisches Schulrecht kenne ich nicht. laleona dee von dir zitierte Abschnitt "im Klassenzimmer" scheint da ja sehr eindeutig zu sein. Das gibt es hier so nicht.

    ln Hessen ist das nicht üblich und wenn eben in einem besonderen Konzept eingebettet.


    Ruby84 deinem Profil entnehme ich Hamburg. Habt ihr da nicht ohnehin ein sehr spezielles (genaues?) Arbeitszeitmodell mit verschiedenen Zeitgewichtungen?

    Die durch die Schule zu besorgende Aufsichtspflicht erstreckt sich auch auf einen angemessenen Zeitraum vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende und hängt etwas von den konkreten Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. Ankunft und Abfahrt der Schulbusse). Als angemessenen Zeitraum findet man häufig 10-15min vor Unterrichtsbeginn.

    Richtig, der SCHULE! Das bedeutet aber doch nicht, dass jeder L seine Schüler selber beaufsichtigen muss!

    Aufsicht auf dem Hof von 1-2 Lehrkräften, zack, Aufsichtspflicht abgedeckt. Da müssen aber doch nicht 8-16 Lehrkräfte Aufsicht schieben.


    M.E. ist das eine unzulässige Anweisung die ich a) schriftlich einfordern würde und b) von meiner Gewerkschaft in Bezug auf meine Dienstordnung auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen würde.

    Kennt sich jemand aus?


    Unter welchen Bedingungen ist es möglich, dass die KV erneut Fragen zum Gesundheitszustand erhebt (natürlich mit aktueller Prüfung von möglichen Risikozuschlägen)?


    In Hessen erhöht sich ja je Kind die Beihilfe, fällt aber entsprechend wieder, wenn die Kinder z.B eine Ausbildung machen. Das bedeutet, das man den Satz in der PKV entsprechend anpassen muss.


    Das Problem: Vertragsbedingungen habe ovh nur auf CD - da nachzulesen ist aktuell noch nicht möglich (keine CD Laufwerke mehr - bin grad dabei eines zu organisieren).

    Ja, aber dafür müsst ihr doch eine Regelung haben?!

    Wenn es heisst: Kind muss unverzüglich abgeholt werden, dann ist das eine klare Ansage. Da können die Eltern dann sagen: Jo, machen wir, unterschreiben wir - oder aber eben: Ne! Das ist uns zu weit und das Risiko wollen wir nicht eingehen, also unterschreiben wir nicht.

    Reiserücktrittsversicherungen oder auch Abbruch können Eltern privat abschließen, je nach Risikofreude.


    Ich sehe das Problem bzw. die Frage nicht? Entweder sie unterschreiben - Kind fährt mit oder sie unterschreiben nicht - Kind fährt nicht mit.

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