Beiträge von MM508

    Hallo,


    ich war als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule beschäftigt. Es handelte sich hierbei um eine E13-Stelle, wo ich zum Ende meiner Vertragslaufzeit die Erfahrungsstufe 3 erreicht hatte.
    Nun werde ich als Seiteneinsteiger in das Berufsschullehramt (Theorielehrkraft) wechseln. Laut Arbeitsvertrag geschieht die Einstufung in die Entgeltgruppe E12 - zumindest so lange noch kein Zweitfach aus meinem Studium abgeleitet wurde. Ist diese Vorgehensweise üblich?
    Noch mehr bin ich darüber verwundert, dass ich wieder bei der Erfahrungsstufe 0 beginnen muss. Ist die Lehre keine gleichwertige Tätigkeit zur Forschung?
    Der Sprung von E13 Stufe 3 auf E12 Stufe 0 ist ja schon beachtlich!

    Hallo zusammen,


    ich habe nach meinem Uni-Abschluss als Diplom-Ingenieur Elektrotechnik eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Hochschulmitarbeiter aufgenommen. Mein aktueller Arbeitsvertrag endet im Januar - zu diesem Zeitpunkt hätte ich eine Berufspraxis von 3,5 Jahren.
    Für meine berufliche Zukunft habe ich beschlossen, Berufsschullehrer zu werden. Für Seiteneinsteiger in Niedersachsen ist eine Berufspraxis von 4 Jahren vorgeschrieben. Demnach würde mir ein halbes Jahr fehlen.


    Stand jemand aus dem Forum ebenfalls vor dem Problem, dass die Berufspraxis für einen Seiteneinstieg nicht ausreichte? Gibt es eine Möglichkeit, dennoch in das Berufsschullehramt zu wechseln? Vielleicht gibt es ja gerade in den Mangelfächern (wie in meinem Fall Elektrotechnik) einen Trick.
    Außerdem würde mich noch interessieren, ob die Tätigkeit als wissenschaftlicher Hochschulmitarbeiter problemlos für die Berufspraxis angerechnet wird. Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen gesammelt?

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