Hab zu diesem Thema auch noch Klärungsbedarf. Ich habe dieses Jahr Mitte Juni mein Kind geboren und zunächst für ein Jahr elternzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun wollte ich für ein zweites Jahr verlängern und ab nächstes Jahr Mitte Juni teilzeit in Elternzeit machen. Dem Antrag wurde nicht stattgegeben. Da die teilzeit 6 Wochen vor Beginn der Sommerferien beginnen soll oder erst mit Beginn des neuen Schuljahres. Dies bedeutet dass ich entweder ein Monat weniger elternzeit mit elterngeld habe und arbeiten muss oder etwas mehr als ein Monat kein Einkommen habe.
Ist dies rechtens? Dürfen sie einfach verlangen das erste Jahr elternzeit zu verkürzen, damit man anschließend in Teilzeit geht? Oder kann man irgendwas dagegen tun?
Wäre es auch möglich nach einem Jahr elternzeit bis zu dem Sommerferien (also ca 2 Wochen) Vollzeit arbeiten zu gehen und dann mit Beginn des Schuljahres wieder in elternzeit aber mit Teilzeit zu gehen?
Wie sehen da die Fristen aus?