Mit anderen Worten, die Kollegen, die durch Oberstufeneinsatz ohnehin stärker mit vorbereitungs- und korrekturlastigen Kursen belastet sind, müssen in der Phase der Belastung auch noch mehr arbeiten, um während der Phase der extremsten Belastung (Abi) "normal" zu arbeiten und dann danach entlastet zu sein? Und da spielt der PR so einfach mit?
Habt ihr dann wenigstens die Garantier, danach wirklich nicht für Vertretungen herangezogen zu werden, auch dann nicht, wenn wirklich Not am Mann ist?
Für mich persönlich ist das (schriftliche) Abitur nicht die Phase der höchsten Belastung; diese ist während der Herbstferien oder kurz danach, wenn wir die Abiture selbst erstellen müssen. Durch das neu eingeführte "Zentralabitur" wird diese Belastung kaum gemindert, da wir ja immer noch die Aufgaben selbst erstellen müssen...
Wirklich hart ist das mündliche Abitur, insbesondere wenn man einen GK in einer Doppelprüfung -bspw. SuS mit Kunst LK- in den Sprachen mündlich prüfen muss. Bei 17 bis 20 mündlichen Prüfungen dreht man schnell am Rad.
Ich finde die Vorhalteregelung gar nicht schlecht. Mehrarbeit kann einem eigentlich nicht mehr aufgebrummt werden (außer besagten 3 Vertretungsstunden pro Monat), weil wir unsere Stunden ja bereits gehalten haben. Außer im Rahmen von PES kann ich keine weiteren Kurse mehr während der Zeit übernehmen und selbst das nur freiwillig. Das Land würde sich sonst dumm und dämlich zahlen müssen, würden sie eine solche Mehrarbeit nach dem Abi anordnen.
Aber Nitram hat recht: Das ist ein reines RLP-Ding und daher relativ irrelevant für den Fragesteller.