Beiträge von SunnyGS

    Ich habe keine Kombiklasse, könnte mir aber eine Arbeit mit dem Rechtschreib-Profi gut vorstellen. Die Kinder können damit selbständig arbeiten, es gibt für Klasse 3 und 4 je ein Heft, das System ist aber identisch. Ergänzend zum AH gibt es eine Kartei und Zusatzblätter aus dem Lehrerhandbuch.


    Ich arbeite mit meiner jetzigen 4. erstmals mit den Rechtschreib-Profi und es lief gut an. Langzeiterfahrungen habe ich leider keine und irgendwie findet man auch kaum Erfahrungsberichte dazu.


    LG
    Sunny

    Wir haben auch viele Arbeitshefte, in der Regel 5:


    Mathe - 1 Heft passend zum Buch, 1 Heft für weiterführende Übungen, differenziertes Arbeiten (bei mir ist das beispielsweise das Mathestars, andere Kollegen haben andere)
    Deutsch - 1 Arbeitsheft
    Ethik - 1 Arbeitsheft
    SU - 1 Arbeitsheft (habe ich persönlich aber nicht)


    Unsere AH sind in der Regel zu 90% ausgefüllt. Bis auf das Zusatzheft in Mathe, da kommt es ein wenig auf den Fleiß des einzelnen Schülers an. Das pendelt zwischen 60 und 100 %.
    Im SU-Heft habe ich oft einige Seiten nur ausgefüllt, damit nicht so viel leer bleibt. Und da das ja keinen Sinn macht, habe ich jetzt auf das Heft verzichtet und greife lieber nur auf Kopien zurück.


    LG
    Sunny

    Bei uns zahlen die Eltern die Hefte. Bücher können sie ausleihen, können aber natürlich auch gern kaufen.
    Zusätzlich werden pro Schuljahr 5 Euro Kopiergeld angesetzt. Dazu erfolgt eine genaue Auflistung welche Klasse welche Kosten verursacht hat und diese werden dann auf die Schüler aufgeteilt.


    LG
    Sunny

    Wir wissen seit längerer Zeit wo wir eingesetzt werden. Einen Stundenplan haben wir allerdings noch nicht, da noch Lehrkräfte fehlen und sich somit kein richtiger Stundenplan stricken lässt. Die Schule hat am Montag begonnen ...


    LG
    Sunny

    Zitat

    Original von Avantasia
    Versteuert wird immer die Summe aus allen Tätigkeiten. D.h. wenn du als angestellter Lehrer UND als Nachhilfelehrer ZUSAMMEN unter 400€ verdienst, dann musst du das nicht versteuern ("Geringfügig Beschäftigter").


    À+


    Avantasia, das stimmt so nicht.
    Man kann neben seinem Hauptjob noch einen 400 Eurojob haben und muss diese 400 Euro NICHT versteuern. Die Einkünfte aus dem Lehrerjob bleiben natürlich zu versteuern.


    LG
    Sunny

    Ich arbeite in diesem Jahr erstmals mit dem "Ich werde Rechtschreib-Profi" für Klasse 4.
    In den Lehrerhandreichungen ist eine Vorlage für die tägliche Übung, welche laminiert und mit abwischbaren Stiften bearbeitet wird.
    Die Kinder sollen da (u.a.) Silben in einen Schrank einordnen. Man sieht dort also einen Schrank mit vielen Fächern. In einer Art Tabelle stehen vorn alle Selbstlaute, Umlaute und Zwielaute, dahinter sind 6 freie Spalten.
    Es ist also eine Tabelle mit 12 Zeilen und 7 Spalten.


    Mir ist nicht ganz klar wie die Kinder die Silben eintragen sollen. Pro Spalte ein Wort? Aber was ist dann mit Wörtern, die mehrere Silben mit a oder e haben?
    In den Erläuterungen steht:
    "Hier werden die Wörter in Silben zerlegt und nach dem vokalischen Silbenkern eingeordnet. Mit der Fähigkeit, Wörter in Silben zu zerlegen, lassen sich viele Rechtschreibschwierigkeiten bewältigen. Sie können aktuelle, bereits beandelte oder gänzlich unbekannte Wörter nutzen. Diese Wörter können Sie diktieren oder in schriftl. Form vorgeben, event. kann diese ufgabe auch ein Kind übernehmen."


    Kennt jemand diesen Silbenschrank oder kann mir mit Hilfe meiner Beschreibung Tipps geben?


    Herzlichen Dank
    Sunny

    Bei der Höhe der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gibt es doch eine Höchstgrenze von 1250 Euro, richtig?


    Bezieht sich diese nur auf die reinen Miet- und Nebenkosten, oder auch auf Ausstattung?
    Meine Aufwendungen für Miete + NK betragen schon knapp über 1100 Euro im Jahr. Können da jetzt auch noch Drucker, Regel und Co hinzukommen, oder darf ich mit den beiden Bereichen zusammen die 1250 nicht überschreiten?


    Lieben Dank
    Sunny

    Ich habe gestern mit meinen Kids Fotos von unserer diesjährigen Klassenfahrt angeschaut (per Beamer) und sie dann noch einen Fragebogen zum vergangenen Schuljahr (Was war gut, was weniger gut, Menge der Hausaufgaben ...) ausfüllen lassen. Dann gab es Zeugnisse, zwischendurch wurde gefrühstückt.
    Schon waren 2h rum. =)


    LG
    Sunny

    Falls mal jemand fragt ;):
    Hier in Sachsen ist das Sabbatjahr immer genau 1 Jahr lang. Viele sonstige Fragen sind verhandelbar, das nicht. Es muss am 1.8. beginnen und im Jahr darauf am 31.7. enden. Anders geht es nicht.


    Die maximale Laufzeit (incl. Ansparphase) beträgt 8 Jahre.


    LG
    Sunny

    Ehrlich? Das wäre ja cool! Ich habe bisher immer nur von kompletten Schuljahren gelesen. Aber ich spreche das Thema bei meinem Gespräch im Amt auf alle Fälle an.


    Dann könnte ich quasi 4, bzw. 5 halbe Jahre ansparen und dann 1 halbes Jahr aussetzen. Entweder das 1. oder das 2. Halbjahr. Was wäre da wohl besser? ***grübel***
    Für meine Tochter (dann Klasse 4) wohl eher die Variante mit dem 2. Halbjahr, da dann die Bildungsempfehlungen durch sind.


    Bislang ging ich von 2 Jahren Ansparphase und 1 Jahr Sabbat aus. Was natürlich deutliche finanzielle Einbußen bedeutet hätte. Genau genommen 1/3. Bei der anderen Variante würde sich der finanzielle Rückwärtsgang ja kaum bemerkbar machen. Und da ich das Sabbatjahr bei mir eher ein verlängerter Urlaub/Bildungsreise werden soll, wäre auch 1/2 Jahr ausreichend.


    LG
    Sunny

    Ich bin an Sabbaterfahrungen aller Art interessiert.


    Ich habe ein Sabbatjahr beantragt und es sieht aus, als würde es genehmigt werden. Was sollte ich bereits zu Beginn der Ansparphase beachten? Welche Fragen müssen frühzeitig geklärt werden?


    Ich plane 2 Jahre anzusparen und dann im 3. Jahr auszusetzen.
    Wobei ich fast noch lieber nur 1/2 Schuljahr aussetzen würde. Aber das wird wohl kaum möglich sein ...


    LG
    Sunny

    Es gab einen Fragebögen für die Kinder. Dort waren verschiedene Mengen vorgegeben und sie mussten ankreuzen, wie viele Bücher es so ungefähr in ihrem Haushalt gibt. Ein Regalbrett voll, zwei Regalbretter, ein ganzes Regal, mehrere Regale. Jeweils mit Zahlen, die habe ich jetzt aber nicht mehr im Kopf.
    Das ganze ergänzt durch Bilder von Regalen.


    Die Ankündigung dieses Fragebogens führte sofort zu Rückfragen bei meinen Kids:
    "Was muss ich denn ankreuzen? Wir haben gar kein Buch zu Hause."


    Aber auch daran hatten die Veramacher gedacht ...


    LG
    Sunny

    Hallo in die Runde,


    hier in Sachsen gab es zusätzlich zu den Testbögen auch noch einen Fragebogen zur Menge der Bücher im Haushalt der Kinder.
    Irgendwie ließ sich der bei mir nicht auf Anhieb eingeben und ich habe es vor mir hergeschoben. Und nun ist die Eingabefrist verstrichen.


    Gibt das Ärger? :rolleyes:



    LG
    Sunny

    Soweit ich weiß, besteht hier in Sachesen (Leipzig) extrem hoher Bedarf. Die Lehrer suchen sich angeblich schon die Schulen aus. Nicht umgedreht.


    An unserer Schule sind nicht mal alle unterrichtenden Personen GS-Lehrer. Weil es wohl einfach nicht genug willige ;) GS-Lehrer gibt.


    Wenn du magst, schreib mich mal an. Ich kann dir dann die Kontaktdaten mitteilen.
    Sachsen verbeamtet allerdings nicht ...


    LG
    SUnny

    Bei uns (Sachsen) kann ein Kind Klasse 1 nur mit Zustimmung und auf Antrag der Eltern wiederholen. Wir haben da keinerlei Handhabe. X(


    Oder deuten wir die GS-Ordnung falsch?


    LG
    Sunny

    Zitat

    Original von Susannea


    Da genau liegt aber der Denkfehler, denn LRS wird nur bei den Psychologen als Krankheit gesehen. Alles andere ist einfach nur ein längeres Verweilen auf den Lernstufen, wenn man es grundschulpädagogisch betrachtet und wenn du dafür als Grundschullehrer nicht ausgebidlet bist, zu sehen auf welcher Stelle ein Kind steht und es dort zu fördenr, dann finde ich dies bedenklich!


    Tootsie sprach zwischenzeitlich von Dyskalkulie, nicht von LRS. Das nur am Rande.



    Aber um bei LRS zu bleiben:
    Die Testung auf eine LRS ist sehr umfangreich. In Sachsen ist das ein Zusammenspiel aus Schulpsychologen, Beratungslehrer, Klassenlehrer und speziell ausgebildeten Kräften in LRS-Klassen.
    Auf LRS-Online.de heisst es:
    "Zur Feststellung einer LRS werden verschiedene psychodiagnostische Testverfahren eingesetzt. Standardmäßig wird in der LRS-Diagnostik


    ein standardisierter und normierter Rechtschreibtest
    ein standardisierter und normierter Lesetest
    ein Test zur auditiven Merkfähigkeit
    und ein Test zur allgemeinen kognitiven Leistungsfähigkeit
    durchgeführt. Je nach Art und Ausmaß der Schwierigkeiten schließen sich evtl. weitere Tests (z.B. zur visuellen und auditiven Differenzierungsfähigkeit, zur Konzentrationsfähigkeit, zur Händigkeit etc.) an."


    So ähnlich läuft es bei uns auch. So engagiert ich sein mag ... manche Dinge überlasse ich lieber Leuten, die sich damit intensiv beschäftigt haben und das erforderlicheTiefenwissen haben, ehe ich mich aus falschem Stolz zu etwas hinreißen lasse, was dem Kind dann vielleicht mehr schadet als nützt.


    Sachsen testet im Laufe des 2. Schuljahres auf LRS und die Kinder durchlaufen dann 2 Jahre lang das 3. Schuljahr in einer Spezialklasse um dann in ihre eigentliche Schule zurück zu kehren.


    Für Dyskalkulie gibt es leider noch keine wirklichen Handlungsleitfäden. Hier muss man als Eltern den Weg über die Diagnose der drohenden Gefahr einer seelischen Behinderung gehen und kann dann eine Unterstützung durch das Jugendamt erhalten, um privat eine spezielle Förderung zu bezahlen.


    LG
    Sunny

    Zitat

    Original von Susannea
    SunnyGS: Hier gings aber nicht um eine "echte Berufstätigkeit!" sondern um überhaupt eine Berufstätigkeit, also auch keine Teilzeitstellen.


    Wo und wem ging es darum?
    Ich habe weder eine Vollzeit-, noch eine Teilzeitstelle gehabt, für die ich meine Tochter hätte fremdbetreuen lassen müssen. Mein Kind kam erst mit 3 Jahren in den Kindergarten. Ich hätte sie bis zu diesem Zeitpunkt jederzeit stillen können, wenn sie es gewollt hätte. Und noch immer war und bin ich kein Sklave.
    Ich sehe absolut keinen Zusammenhang zwischen Stillen und Sklaverei. Nicht jede Mutter fühlt sich versklavt, wenn sie ihr Kind nach Bedarf stillt.


    Sklaverei hat etwas von Unterwürfigkeit zu tun.
    Zitat Wikipedia: "Sklaverei ist der Zustand, in dem Menschen als Eigentum anderer behandelt werden, um Zugriff auf ihre Arbeitskraft zu erlangen."
    Ich habe die Zeit mit meiner Tochter genossen und tue es bis heute. Ich fände es sehr bedenklich, wenn ich mich "versklavt" fühlen würde.


    LG
    Sunny

    Ich habe mein Kind lange voll gestillt und noch länger teilweise gestillt.


    Und trotzdem habe ich mich nie als "Sklave meines Kindes" gesehen. Ich habe die Zeit genossen und daher kam eine echte Brufstätigkeit vor dem 3. Geburtstag für mich nicht in Frage.


    Aber da muss jeder selbst seine Prioritäten setzen.


    Ich wollte nur eben klarstellen, dass Vollstillen nicht automatisch ins Sklaventum führt. ;)


    LG
    Sunny

    Und mich würde interessieren ob es die Möglichkeit des Sabbatjahres in Sachsen gibt. Es bieten ja wohl nicht alle Bundesländer an. Ich habe eine Vollzeitstelle und bin nicht verbeamtet.


    Und noch eine Frage: Meine Tochter geht momentan in die 1. Klasse. Wenn ich das 3er-Modell wählen würde, wäre sie in meinem Sabbatjahr in der 4. Klasse. Dürfte ich sie auf einer Weltreise selbst unterrichten?
    Würde ich irgendwo länger bleiben, +würde ja das Schulrecht des jeweiligen Landes gelten. Aber ab wann ist "länger"?


    LG
    Sunny

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