Moment mal, zum Link von Eliah:
1) Wie weit geht denn meine Aufsichtspflicht? Muss ich wirklich jede Sekunde bei meinen Schülern sein und ständig kontrollieren, was die trinken? (M.E. gab es da schon irgendwo mal eine Regel, dass es überhaupt nicht möglich ist, 24 Stunden am Tag hinter seinen Schäfchen herzuhechten...)
2)Wenn ich das hier richtig überblicke, haben die meisten sich auch bei volljährigen Schülern für höchstens ein Bier ausgesprochen. Beim Konsum deselbigen bin ich dann dabei, das ist mir wesentlich lieber, als wenn ich tatsächlich dann irgendwann mal einen stark alkoholisierten Schüler aus dem Gebüsch zerren muss, weil die Schüler dann eben versteckt und mehr trinken.
3) Sobald ich einen Schüler erwische- im obigen Fall scheint der Lehrer ja lediglich mit Alkoholverbot reagiert zu haben- muss der mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Das kann soweit gehen, dass ich ihn auf eigene Kosten nach Hause schicke oder- falls im Ausland- die Eltern herbestelle, damit sie ihr Kind abholen- selbstverständlich auch auf eigene Kosten- das steht bereits im Anmeldezettel und muss unterschrieben werden.
4) Hier hab ich noch was zur "Gesetzeslage" in Bayern gefunden:
Rauchen und Alkohol
• Da es sich um eine Schulveranstaltung handelt, gilt hier die Schulordnung. Es liegt im Ermessen der Lehrkraft, ob volljährigen Schülern der Genuss von Alkohol in Maßen gestattet wird.
• Ebenso obliegt es dem Lehrer zu entscheiden, ob Schülern ab dem 18. Lebensjahr das Rauchen – gemäß Jugendschutzgesetz/ JUSchG, §9 8 (auf aktuell geändert!) – gestattet wird.
• Der Konsum jeglicher anderer Drogen ist – naturgemäß – verboten und muss disziplinarische Folgen nach sich ziehen.
• In Hinblick auf den Vorbildcharakter sollten Lehrkräfte nicht vor Schülern rauchen und Alkohol konsumieren. Der Umgang damit liegt in Ihrem Ermessen.
www.lrz-muenchen.de/~mriedel/wien/Reader.doc
Sprich, man orientiert sich an der Schulordnung (bei uns heißt es: striktes Alkoholverbot auf dem Schulgelände - super)- und nachdem das beispielsweise bei uns gar nicht eindeutig ist, halte ich mich an die gängigen Gesetze bzw. bin sogar noch einen Tick strenger, indem ich den Alkohol auch bei Volljährigen begrenze. Wen ich betrunken erwische, der darf packen, egal ob volljährig oder nicht.
Und nochmal zum konkreten Fall: Auch wenn es albern erscheint, genau aus diesem Grund werden bei uns im Vorhinein bei einem Kollegengespräch die Regeln schriftlich festgehalten- das hat außerdem noch den Vorteil, dass man sie den Schülern dann gleich in die Hand drücken kann.
Liebe Grüße
Hermine