Nimm es mir nicht übel. Aber ich verstehe nicht, wie man Zusatzarbeiten übernehmen kann und diese dann im Prinzip kostenlos macht. Manchmal denke ich mir, dass manche glauben dass es einem gedankt wird. Vor allem von der Dienstherrenseite.
Mein Job ist unterrichten. Dafür werde ich bezahlt. Wenn man möchte, dass die Schule gestaltet wird, muss mir für diese Arbeit eine entsprechende Vergütung, idR bei uns Entlastungsstunden, gegeben werden.
Ich weiß, du bist in BW und das dortige Dienstrecht ist mir nicht vertraut. In Bayern ist die Übernahme außerunterrichtlicher Tätigkeiten jedoch keineswegs "freiwillig", sondern gehört - inklusive der Gestaltung des Schullebens (ausdrücklich benannt!) - zu den regulären Dienstpflichten einer Lehrkraft:
LDO BY §9:
Zur Wahrnehmung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule hat die Lehrkraft über den planmäßigen Unterricht und die damit in Zusammenhang stehenden dienstlichen Verpflichtungen hinaus in angemessenem Umfang außerunterrichtliche Aufgaben wahrzunehmen. 2Die außerunterrichtlichen Aufgaben richten sich auch nach dem Profil der Schule (z. B. Ganztagsangebote, Inklusion); dazu zählen aber neben den Verpflichtungen aus § 4 Abs. 1 insbesondere die nachfolgenden Aufgaben:
– die Vorbereitung des neuen Schuljahres,
– die Erledigung von Verwaltungsgeschäften,
– die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen,
– die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung der staatlichen Lehrkräfte und an staatlichen Prüfungen,
– die Weiterentwicklung und Sicherung der fachlichen und pädagogischen Qualität der Schule,
– die Planung, Durchführung und Evaluation von Maßnahmen im Rahmen der inneren Schulentwicklung,
– die Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Schularten,
– die ständige Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten sowie des Kontakts zu den Ausbildenden, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern der Beschäftigungsbetriebe,
– die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern,
– die Gestaltung des Schullebens.
Back to topic: Dass in Bayern Lehrkräfte verschiedener Schularten in Bezug auf Pflichtstundenmaß und Gehalt unterschiedlich behandelt werden, halte ich für ein Unding. Ein OStR leistet niemals das Gleiche wie der Leiter einer (Haupt-)Mittelschule, bezieht aber das gleiche Gehalt. Leistungsbezogene Gehaltsbestandteile fehlen völlig.
Sollte man mich fragen (keine Angst, tut keiner), sollte man schleunigst die Studienansprüche angleichen, alle in A12 anfangen lassen und leistungsbezogene Gehaltsbestandteile (ohne Funktionsübernahme, also rein auf die Tätigkeit als Lehrkaft bezogen) bis äquivalent A14 einführen, vergeben jeweils auf 2 Jahre. Dann würde sich Engagement wenigstens auszahlen...